221091-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umwidmung bestehender Parkplätze in Bewohnerparkplätze im Umfeld des Rheinufers
Kerndaten
- Nummer
- 221091-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221091-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Umwidmung bestehender Parkplätze in Bewohnerparkplätze im Umfeld des Rheinufers Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat das Anliegen geprüft und sich um eine Kompensation von noch nicht dauerhaft für Anwohner*innen vorgehaltenen Parkplätzen bemüht. In folgenden Straßen wurde vorlaufend zu dem noch ausstehenden Parkraumkonzept (sh. DS 212060) im Interesse der Anwohner*innen ein Ausgleich für die entfallenen Bewohnerparkplätze am Rheinufer geschaffen: Josefstraße, Heisterbacherhofstraße, An der Windmühle, Theaterstraße und Windmühlenstraße. Dabei wurden zeitlich begrenzte Bewohnerparkplätze in ganztägige Bewohnerparkplätze und die bisherigen freien Parkplätze in ganztägige Bewohnerparkplätze umgewandelt oder die zeitlich begrenzten Parkplätze mit Parkscheibe für die Bewohner grundsätzlich freigegeben. Zusätzlich ist es nicht möglich, alle vorhandenen Parkplätze in Bewohnerparkplätze umzuwandeln, da innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der zur Verfügung stehenden Parkflächen für Bewohner reserviert werden dürfen. Im Rahmen der gesamtstädtischen Parkraumstrategie ist für den Bereich Bonn- Zentrum ein Parkraumkonzept für die Jahre 2023-2024 vorgesehen (sh. DS 212060, Anlage 2). Mit diesem Konzept soll dann eine großflächige Parkraumbewirtschaftung inkl. einer Priorisierung der Anwohner*innen gegenüber auswärtigen Parkenden umgesetzt werden (Parkschein mit Bewohner frei). Eine Regelung exklusiv für Bewohner im ganzen Parkgebiet gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Das Durchfahrtsverbot mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ (Ziffer 1020-30 der Straßenverkehrsordnung) ist nach Erfahrungen der Verwaltung wenig wirksam. Nach den Erfahrungen in anderen Straßen, die bereits mit einer solchen Sperrbeschilderung versehen sind, findet dort weiterhin Fremdverkehr statt. Kontrollen des fließenden Verkehrs können nur durch die Polizei durchgeführt werden. Hierzu bestehen nicht ausreichend personelle Kapazitäten. Zudem ist die Anliegereigenschaft durch die Rechtsprechung sehrSeite 1 von 2 Seite 2 weit ausgedehnt worden, was die Nachvollziehbarkeit und Wirksamkeit noch einmal einschränkt. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag abzulehnen. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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