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221091-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umwidmung bestehender Parkplätze in Bewohnerparkplätze im Umfeld des Rheinufers

Nummer
221091-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221091 Bürgerantrag: Umwidmung bestehender Parkplätze in Bewohnerparkplätze im Umfeld des Rheinufers

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221091-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Umwidmung bestehender Parkplätze in
Bewohnerparkplätze im Umfeld des Rheinufers
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat das Anliegen geprüft und sich um eine Kompensation von
noch nicht dauerhaft für Anwohner*innen vorgehaltenen Parkplätzen bemüht.
In folgenden Straßen wurde vorlaufend zu dem noch ausstehenden
Parkraumkonzept (sh. DS 212060) im Interesse der Anwohner*innen ein
Ausgleich für die entfallenen Bewohnerparkplätze am Rheinufer geschaffen:
Josefstraße, Heisterbacherhofstraße, An der Windmühle, Theaterstraße und
Windmühlenstraße. Dabei wurden zeitlich begrenzte Bewohnerparkplätze in
ganztägige Bewohnerparkplätze und die bisherigen freien Parkplätze in
ganztägige Bewohnerparkplätze umgewandelt oder die zeitlich begrenzten
Parkplätze mit Parkscheibe für die Bewohner grundsätzlich freigegeben.
Zusätzlich ist es nicht möglich, alle vorhandenen Parkplätze in
Bewohnerparkplätze umzuwandeln, da innerhalb eines Bereiches mit
Bewohnerparkvorrechten werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr nicht mehr als
50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der zur Verfügung stehenden
Parkflächen für Bewohner reserviert werden dürfen.
Im Rahmen der gesamtstädtischen Parkraumstrategie ist für den Bereich Bonn-
Zentrum ein Parkraumkonzept für die Jahre 2023-2024 vorgesehen (sh. DS
212060, Anlage 2). Mit diesem Konzept soll dann eine großflächige
Parkraumbewirtschaftung inkl. einer Priorisierung der Anwohner*innen
gegenüber auswärtigen Parkenden umgesetzt werden (Parkschein mit
Bewohner frei).
Eine Regelung exklusiv für Bewohner im ganzen Parkgebiet gibt es in der
Straßenverkehrsordnung nicht.
Das Durchfahrtsverbot mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ (Ziffer 1020-30
der Straßenverkehrsordnung) ist nach Erfahrungen der Verwaltung wenig
wirksam. Nach den Erfahrungen in anderen Straßen, die bereits mit einer
solchen Sperrbeschilderung versehen sind, findet dort weiterhin Fremdverkehr
statt. Kontrollen des fließenden Verkehrs können nur durch die Polizei
durchgeführt werden. Hierzu bestehen nicht ausreichend personelle
Kapazitäten. Zudem ist die Anliegereigenschaft durch die Rechtsprechung sehrSeite 1 von 2
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weit ausgedehnt worden, was die Nachvollziehbarkeit und Wirksamkeit noch
einmal einschränkt.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Verwaltung schlägt vor, den Bürgerantrag abzulehnen. Der Antragstellende
wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über
die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der
Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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