← zurück zu 221088

221088-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Lärmschutzwand A 565 Reuterstraße

Nummer
221088-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221088 Bürgerantrag: Lärmschutzwand A 565 Reuterstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.735 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221088-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Lärmschutzwand A 565 Reuterstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Realisierung des Abschnittes Reuterstraße/ botanischer Garten wurde als
Ergebnis der jüngsten Abstimmungen zwischen der Autobahn GmbH und der
Stadt Bonn um mehrere Jahre verschoben.
Der betroffene Abschnitt befindet sich nicht in der Baulast der Stadt, es werden
jedoch Abstimmungen zwischen Autobahn GmbH und Verwaltung geführt.
Gemäß den gemeinsamen Gesprächen zwischen der Autobahn GmbH und der
Stadt Bonn wurde festgehalten, die Gestaltung der Lärmschutzwand im
Abzweig Reuterstraße/ Botanischer Garten entsprechend der geplanten
Gestaltung der Lärmschutzwände für den Tausendfüssler vorzusehen. Diese
befindet sich parallel zurzeit in der Erarbeitung.
Grundlegendes Ziel ist es begleitend zur Autobahn eine klare Gestaltungslinie
umzusetzen und in den verschiedenen Autobahnabschnitten die
stadträumlichen Themen gestalterisch aufzugreifen. Im Abzweig Reuterstraße
bildet der „botanische Garten“ das gestalterische Schwerpunktthema. Zu der
Möglichkeit einer begrünten Lärmschutzwand können noch keine
abschließenden Aussagen getroffen werden, die Möglichkeit Begrünungen
umzusetzen werden jedoch in den Planungen für alle Lärmschutzabschnitte
geprüft.
Bei den sogenannten grünen Lärmschutzwänden handelt es sich um übliche
Wandkonstruktionen, die durch verschiedene Maßnahmen wasserhaltend und
für Wurzeln durchdringbar sind. Es gibt auf dem Markt mehrere Anbieter, die
geprüfte und für den Straßenbau bzw. Schienenwege zugelassene
Konstruktionen anbieten. Diese Wände erfüllen die Mindestanforderungen an
den Absorptionsgrad (damit keine störenden Reflexionen hörbar werden) und
erreichen je nach Füllmaterial auch entsprechend hohe Schalldämmwerte.
Somit ist es grundsätzlich möglich, die erforderlichen Schalldämmungen mit
einer grünen Lärmschutzwand zu erfüllen.
Die Verwendung von grünen Schallschutzsystemen kann als sinnvolle
Maßnahme zur Unterstützung der Klimaanpassung und -vorsorge im
städtischen Raum angesehen werden. Insbesondere im innerstädtischen
Bereich ist es ein dringendes Ziel, die grüne Infrastruktur zu fördern. Die
technische Umsetzbarkeit wird in der weiteren Planung durch die Autobahn
GmbH geprüft.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de