221088-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Lärmschutzwand A 565 Reuterstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221088-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221088-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Lärmschutzwand A 565 Reuterstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Realisierung des Abschnittes Reuterstraße/ botanischer Garten wurde als Ergebnis der jüngsten Abstimmungen zwischen der Autobahn GmbH und der Stadt Bonn um mehrere Jahre verschoben. Der betroffene Abschnitt befindet sich nicht in der Baulast der Stadt, es werden jedoch Abstimmungen zwischen Autobahn GmbH und Verwaltung geführt. Gemäß den gemeinsamen Gesprächen zwischen der Autobahn GmbH und der Stadt Bonn wurde festgehalten, die Gestaltung der Lärmschutzwand im Abzweig Reuterstraße/ Botanischer Garten entsprechend der geplanten Gestaltung der Lärmschutzwände für den Tausendfüssler vorzusehen. Diese befindet sich parallel zurzeit in der Erarbeitung. Grundlegendes Ziel ist es begleitend zur Autobahn eine klare Gestaltungslinie umzusetzen und in den verschiedenen Autobahnabschnitten die stadträumlichen Themen gestalterisch aufzugreifen. Im Abzweig Reuterstraße bildet der „botanische Garten“ das gestalterische Schwerpunktthema. Zu der Möglichkeit einer begrünten Lärmschutzwand können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, die Möglichkeit Begrünungen umzusetzen werden jedoch in den Planungen für alle Lärmschutzabschnitte geprüft. Bei den sogenannten grünen Lärmschutzwänden handelt es sich um übliche Wandkonstruktionen, die durch verschiedene Maßnahmen wasserhaltend und für Wurzeln durchdringbar sind. Es gibt auf dem Markt mehrere Anbieter, die geprüfte und für den Straßenbau bzw. Schienenwege zugelassene Konstruktionen anbieten. Diese Wände erfüllen die Mindestanforderungen an den Absorptionsgrad (damit keine störenden Reflexionen hörbar werden) und erreichen je nach Füllmaterial auch entsprechend hohe Schalldämmwerte. Somit ist es grundsätzlich möglich, die erforderlichen Schalldämmungen mit einer grünen Lärmschutzwand zu erfüllen. Die Verwendung von grünen Schallschutzsystemen kann als sinnvolle Maßnahme zur Unterstützung der Klimaanpassung und -vorsorge im städtischen Raum angesehen werden. Insbesondere im innerstädtischen Bereich ist es ein dringendes Ziel, die grüne Infrastruktur zu fördern. Die technische Umsetzbarkeit wird in der weiteren Planung durch die Autobahn GmbH geprüft.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de