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221077-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entfernung der Ampel im Bereich Am Hof/Fürstenstraße

Nummer
221077-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221077 Bürgerantrag: Entfernung der Ampel im Bereich Am Hof/Fürstenstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221077-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Entfernung der Ampel im Bereich Am
Hof/Fürstenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat das Anliegen geprüft und hält die Entfernung der Ampel im
Bereich Am Hof/Fürstenstraße nicht für angezeigt.
Die Fürstenstraße darf -obwohl Fußgängerzone- für Lieferverkehre genutzt
werden. Daher war beim Bau der Lichtsignalanlage vor vielen Jahren
maßgebend, dass im Ein- und Ausfahrtsbereich der Fürstenstraße keine
baulichen Hindernisse (Ampelmaste etc.) errichtet werden. Eine geradlinige
bzw. direkte Führung des Fußverkehrs aus der Fürstenstraße in Richtung
Universität kann daher nicht erfolgen, auch wenn dieses aus Sicht des
Fußverkehrs wünschenswert wäre.
Die Rathausgasse wurde für Radverkehr in Fahrtrichtung Belderberg
freigegeben, daher ist die Rathausgasse keine „echte“ Einbahnstraße mehr.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist aus Gründen der
Beschleunigung von Buslinien nicht umsetzbar. Fußgänger*innen sind am
Fußgängerüberweg bevorrechtigt, sodass Busse dort mehrfach anhalten
müssen.
Ein ersatzloser Abbau der Lichtsignalanlage hätte deutliche
Sicherheitseinbußen zur Folge.
Die Verwaltung macht aber darauf aufmerksam, dass die Straße Am Hof im
Zusammenhang mit dem Masterplanprojekt “Uni trifft City” vollständig
umgestaltet werden soll (siehe u.a. DS-Nr. 201300). Bei der Umgestaltung
werden auch die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr betrachtet und
neu gestaltet.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung vonSeite 1 von 2
Seite 2
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de