221077-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entfernung der Ampel im Bereich Am Hof/Fürstenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221077-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221077-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Entfernung der Ampel im Bereich Am Hof/Fürstenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat das Anliegen geprüft und hält die Entfernung der Ampel im Bereich Am Hof/Fürstenstraße nicht für angezeigt. Die Fürstenstraße darf -obwohl Fußgängerzone- für Lieferverkehre genutzt werden. Daher war beim Bau der Lichtsignalanlage vor vielen Jahren maßgebend, dass im Ein- und Ausfahrtsbereich der Fürstenstraße keine baulichen Hindernisse (Ampelmaste etc.) errichtet werden. Eine geradlinige bzw. direkte Führung des Fußverkehrs aus der Fürstenstraße in Richtung Universität kann daher nicht erfolgen, auch wenn dieses aus Sicht des Fußverkehrs wünschenswert wäre. Die Rathausgasse wurde für Radverkehr in Fahrtrichtung Belderberg freigegeben, daher ist die Rathausgasse keine „echte“ Einbahnstraße mehr. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist aus Gründen der Beschleunigung von Buslinien nicht umsetzbar. Fußgänger*innen sind am Fußgängerüberweg bevorrechtigt, sodass Busse dort mehrfach anhalten müssen. Ein ersatzloser Abbau der Lichtsignalanlage hätte deutliche Sicherheitseinbußen zur Folge. Die Verwaltung macht aber darauf aufmerksam, dass die Straße Am Hof im Zusammenhang mit dem Masterplanprojekt “Uni trifft City” vollständig umgestaltet werden soll (siehe u.a. DS-Nr. 201300). Bei der Umgestaltung werden auch die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr betrachtet und neu gestaltet. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung vonSeite 1 von 2 Seite 2 Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de