221076 · Beschlussvorlage
Projekt zum „Überflutungsschutz Am Sonnenberg in Bonn-Küdinghoven“ - Bauliche Umsetzung
Kerndaten
- Nummer
- 221076
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221076 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Projekt zum „Überflutungsschutz Am Sonnenberg in Bonn-Küdinghoven“ - Bauliche Umsetzung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der baulichen Umsetzung des Projekts zum „Überflutungsschutz Am Sonnenberg“ in Bonn-Küdinghoven wird zugestimmt. Begründung Das Bonner Stadtgebiet war in den letzten Jahren mehrfach, vor allem in 2010, 2013, 2016, 2018 und nicht zuletzt auch im Juli 2021 von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen betroffen. Das Tiefbauamt der Stadt Bonn ergreift unterschiedliche Schutzmaßnahmen an Bächen, um dort die Überflutungsgefahr zu reduzieren. Aber auch abseits der Fließgewässerauen, inmitten der Bebauung, kann es durch wild oberflächig abfließendes Wasser zu Überflutungen kommen. Im Sinne einer nachhaltigen Klimafolgenanpassung soll daher in Bonn- Küdinghoven ein Projekt zum Überflutungsschutz vor wild oberflächig abfließendem Wasser infolge von Starkregenereignissen umgesetzt werden. Am 20.06.2013 ereigneten sich heftige Sommerunwetter über Bonn, bei dem auch das Wohngebiet „Am Sonnenberg“ in Bonn-Küdinghoven betroffen war. Straßen, private Grundstücke und Gebäude sowie der im Geländetiefpunkt gelegene Spielplatz wurden überflutet und es entstanden teils erhebliche Sachschäden. Um den Oberflächenabfluss in der Bebauung zu reduzieren und die Bevölkerung nebst Eigentum vor Schäden infolge von Starkregen- ereignissen zu schützen, plant das Tiefbauamt den ohnehin im Tiefpunkt liegenden und damit der Überflutung ausgesetzten Spielplatz als Retentionsraum für eine gezieltere Ableitung des Wassers und eine natürliche Versickerung in den Boden zu nutzen. Mit der baulichen Umsetzung des Projekts soll das Niederschlagswasser gezielt auf die Spielfläche abgeleitet, kontrolliert versickert und damit in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgegeben werden (Schwammstadtprinzip), so dass private Grundstücke und Gebäude nicht mehr von der ÜberflutungSeite 1 von 5 Seite 2 betroffen werden. Ohne bauliche Anpassungen würde das Wasser bei zukünftigen Starkregenereignissen im Gebiet weiterhin private Grundstücke und Gebäude im gesamten Wohngebiet überschwemmen und Schäden verursachen, sowie den Spielplatz aufgrund seiner tiefen Lage im Gelände unkontrolliert fluten. Durch die hohe Besiedlungsdichte sowie die südliche Begrenzung der Fläche durch die Bahnlinie sind keine alternativen Flächen zur Ableitung vorhanden. Inhalt der Planung: Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über kleinflächige bauliche Anpassungen der Gefälle- und Oberflächenverhältnisse im Straßenbereich und auf der Spielfläche. Die Straßen „Am alten Rheinarm“ und „An der Siebengebirgsbahn“ werden durch Gefälleveränderung und Erhöhung von Bordsteinen als Notwasserwege ausgebildet. Zwei neue zusätzliche Entwässerungsrinnen leiten das sich überstauende Wasser bei Starkregen aus nordwestlicher und südöstlicher Richtung gezielt auf die Spielfläche ab. Der Spielplatz bleibt in seiner Gestaltung, Möblierung und Spielgeräte inkl. der Flächenmaterialien (Sand, Holzschnitzel) erhalten. Der aktuelle Entwurf sieht die Fällung von zwei Jungbäumen mit einem Stammumfang von bis zu 35 cm vor. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist es das Ziel, die Trassenführung so anzupassen, dass diese beiden Bäume erhalten werden können. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Ersatzpflanzung mit klimagerechten Bäumen auf dem Gelände des Spielplatzes vorgesehen. Zum Schutz von Kindern und Erwachsenen werden bauliche Anpassungen auf der Spielfläche durchgeführt und eine Meldeanlage installiert. Die Meldeanlage fordert bei Erreichen eines kritischen Wasserstandes über einen Warnton zum Verlassen des Geländes auf. Nach dem Überflutungsereignis wird der Spielplatz eingezäunt, bis das Wasser vollständig versickert ist. Zusätzlich werden aussagekräftige Warn- und Hinweisschilder an den Eingängen zum Spielplatzgelände angebracht, die über Verhaltensregeln bei Starkregenereignissen informieren. Da sich bei einem Starkregenereignis im abfließenden Oberflächenwasser auch Mischwasser aus dem Kanal in stark verdünnter Form befinden kann, wird der Spielplatz aus hygienischen Gründen für eine ein- bis sechswöchige Abklingzeit gesperrt. Für diesen Zeitraum wird ein Monitoringverfahren durch externes Fachpersonal durchgeführt, um den natürlichen Abbauprozess im Boden fachlich zu überwachen. Nach der hygienefachlichen Freigabe wird der Spielplatz wieder zur Nutzung freigegeben. Ein entsprechendes Hygienekonzept wurde bereits erstellt. Im Rahmen der durchzuführenden Baumaßnahmen werden öffentliche Informationsveranstaltungen zum Projekt stattfinden und den Anwohnenden zusätzliche Beratungsangebote zur baulichen Eigenvorsorge angeboten. Planungsstand: Konzept und Entwurfsplanung wurden bereits erstellt. Die Förderung dieser Planungsphasen erfolgte über einen „Antrag zur Gewährung einer Zuwendung an Gemeinden“ über die Bezirksregierung Köln und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Die Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten ist erfolgt. Ein eingereichterSeite 2 von 5 Seite 3 Förderantrag für die bauliche Umsetzung des Projekts wurde abgelehnt. Nach Voranfrage bei der Bezirksregierung Köln wird auch eine Förderung über die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL)“ ausgeschlossen, da die Richtlinie ausschließlich Hochwasserschutzmaßnahmen an Fließgewässern fördert und Hochwasserschutzmaßnahmen in der Fläche außerhalb von Fließgewässern ausschließt. Ein gestellter Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, ausgelobt vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI), wurde in der 2. Förderphase abgelehnt. Mit den Förderanträgen wurden sämtliche Fördermöglichkeiten für investive Maßnahmen abschließend geprüft. Entsprechend dieser Ergebnisse ist im beschlossenen Haushalt die Weiterführung der Planung und die Ausführung aus Mitteln des aktuellen Abwasserbeseitigungskonzeptes ohne Förderung eingeplant. Gleichzeitig entsteht mit dem „Überflutungsschutz Am Sonnenberg“ ein Projekt, das stadtintern als Grundlage für weitere Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung im Sinne der Schwammstadt und dem Schutz vor Starkregenereignissen dienen kann. Die knappen Flächenressourcen im urbanen Raum werden optimal durch eine nachhaltige, multifunktionale Nutzung des Spielplatzes im Sinne einer wassersensitiven Stadtentwicklung genutzt. Regenwasser wird auf der Fläche zurückgehalten, um damit Auswirkungen durch Starkregenereignisse als Folgen des Klimawandels abzumildern und durch Versickern in den natürlichen Wasserkreislauf zurückzugeben. Gleichzeitig leistet das Projekt einen Beitrag zum Erhalt des Freizeit- und Erholungswerts der Grünfläche im urbanen Raum sowie zum mikroklimatischen Erhalt und damit aktivem Entgegenwirken von Hitzeinseln in der Bebauung. Stadt und Bevölkerung werden in ihrer Resilienz gegenüber künftig zunehmenden Klimaextremen nachhaltig gestärkt. Das Projekt hat Modellcharakter auch für andere Kommunen, da Praxisbeispiele für eine klimaresiliente Flächengestaltung, multifunktionale Flächennutzung zum Rückhalt von Starkregen im urbanen Raum in Deutschland bisher in solcher Form kaum umgesetzt wurden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.11.03. Entwässerung und Abwasserbeseitigung 1.11.03.01 Entwässerung und Abwasserbeseitigung (KRE) Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 63.000 € 340.000 € 5660811031800/ 78.5200 2022 340.000 € veranschlagt imSeite 3 von 5 Seite 4 Enwturf 2023/2024 Einzahlungen 0 € Investiver Finanzsaldo 403.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Am Sonnenberg Lageplan (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de