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221076 · Beschlussvorlage

Projekt zum „Überflutungsschutz Am Sonnenberg in Bonn-Küdinghoven“ - Bauliche Umsetzung

Nummer
221076
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221076
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Projekt zum „Überflutungsschutz Am Sonnenberg
in Bonn-Küdinghoven“ - Bauliche Umsetzung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der baulichen Umsetzung des Projekts zum „Überflutungsschutz Am
Sonnenberg“ in Bonn-Küdinghoven wird zugestimmt.
Begründung
Das Bonner Stadtgebiet war in den letzten Jahren mehrfach, vor allem in 2010,
2013, 2016, 2018 und nicht zuletzt auch im Juli 2021 von Überflutungen infolge
von Starkregenereignissen betroffen.
Das Tiefbauamt der Stadt Bonn ergreift unterschiedliche Schutzmaßnahmen an
Bächen, um dort die Überflutungsgefahr zu reduzieren. Aber auch abseits der
Fließgewässerauen, inmitten der Bebauung, kann es durch wild oberflächig
abfließendes Wasser zu Überflutungen kommen.
Im Sinne einer nachhaltigen Klimafolgenanpassung soll daher in Bonn-
Küdinghoven ein Projekt zum Überflutungsschutz vor wild oberflächig
abfließendem Wasser infolge von Starkregenereignissen umgesetzt werden.
Am 20.06.2013 ereigneten sich heftige Sommerunwetter über Bonn, bei dem
auch das Wohngebiet „Am Sonnenberg“ in Bonn-Küdinghoven betroffen war.
Straßen, private Grundstücke und Gebäude sowie der im Geländetiefpunkt
gelegene Spielplatz wurden überflutet und es entstanden teils erhebliche
Sachschäden. Um den Oberflächenabfluss in der Bebauung zu reduzieren und
die Bevölkerung nebst Eigentum vor Schäden infolge von Starkregen-
ereignissen zu schützen, plant das Tiefbauamt den ohnehin im Tiefpunkt
liegenden und damit der Überflutung ausgesetzten Spielplatz als
Retentionsraum für eine gezieltere Ableitung des Wassers und eine natürliche
Versickerung in den Boden zu nutzen.
Mit der baulichen Umsetzung des Projekts soll das Niederschlagswasser
gezielt auf die Spielfläche abgeleitet, kontrolliert versickert und damit in den
natürlichen Wasserkreislauf zurückgegeben werden (Schwammstadtprinzip), so
dass private Grundstücke und Gebäude nicht mehr von der ÜberflutungSeite 1 von 5
Seite 2
betroffen werden.
Ohne bauliche Anpassungen würde das Wasser bei zukünftigen
Starkregenereignissen im Gebiet weiterhin private Grundstücke und Gebäude
im gesamten Wohngebiet überschwemmen und Schäden verursachen, sowie
den Spielplatz aufgrund seiner tiefen Lage im Gelände unkontrolliert fluten.
Durch die hohe Besiedlungsdichte sowie die südliche Begrenzung der Fläche
durch die Bahnlinie sind keine alternativen Flächen zur Ableitung vorhanden.
Inhalt der Planung:
Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über kleinflächige bauliche
Anpassungen der Gefälle- und Oberflächenverhältnisse im Straßenbereich und
auf der Spielfläche. Die Straßen „Am alten Rheinarm“ und „An der
Siebengebirgsbahn“ werden durch Gefälleveränderung und Erhöhung von
Bordsteinen als Notwasserwege ausgebildet. Zwei neue zusätzliche
Entwässerungsrinnen leiten das sich überstauende Wasser bei Starkregen aus
nordwestlicher und südöstlicher Richtung gezielt auf die Spielfläche ab. Der
Spielplatz bleibt in seiner Gestaltung, Möblierung und Spielgeräte inkl. der
Flächenmaterialien (Sand, Holzschnitzel) erhalten. Der aktuelle Entwurf sieht
die Fällung von zwei Jungbäumen mit einem Stammumfang von bis zu 35 cm
vor. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist es das Ziel, die Trassenführung so
anzupassen, dass diese beiden Bäume erhalten werden können. Sollte dies
nicht möglich sein, wird eine Ersatzpflanzung mit klimagerechten Bäumen auf
dem Gelände des Spielplatzes vorgesehen.
Zum Schutz von Kindern und Erwachsenen werden bauliche Anpassungen auf
der Spielfläche durchgeführt und eine Meldeanlage installiert. Die Meldeanlage
fordert bei Erreichen eines kritischen Wasserstandes über einen Warnton zum
Verlassen des Geländes auf. Nach dem Überflutungsereignis wird der
Spielplatz eingezäunt, bis das Wasser vollständig versickert ist. Zusätzlich
werden aussagekräftige Warn- und Hinweisschilder an den Eingängen zum
Spielplatzgelände angebracht, die über Verhaltensregeln bei
Starkregenereignissen informieren.
Da sich bei einem Starkregenereignis im abfließenden Oberflächenwasser
auch Mischwasser aus dem Kanal in stark verdünnter Form befinden kann, wird
der Spielplatz aus hygienischen Gründen für eine ein- bis sechswöchige
Abklingzeit gesperrt. Für diesen Zeitraum wird ein Monitoringverfahren durch
externes Fachpersonal durchgeführt, um den natürlichen Abbauprozess im
Boden fachlich zu überwachen. Nach der hygienefachlichen Freigabe wird der
Spielplatz wieder zur Nutzung freigegeben. Ein entsprechendes
Hygienekonzept wurde bereits erstellt.
Im Rahmen der durchzuführenden Baumaßnahmen werden öffentliche
Informationsveranstaltungen zum Projekt stattfinden und den Anwohnenden
zusätzliche Beratungsangebote zur baulichen Eigenvorsorge angeboten.
Planungsstand:
Konzept und Entwurfsplanung wurden bereits erstellt. Die Förderung dieser
Planungsphasen erfolgte über einen „Antrag zur Gewährung einer Zuwendung
an Gemeinden“ über die Bezirksregierung Köln und das Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW.
Die Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten ist erfolgt. Ein eingereichterSeite 2 von 5
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Förderantrag für die bauliche Umsetzung des Projekts wurde abgelehnt.
Nach Voranfrage bei der Bezirksregierung Köln wird auch eine Förderung über
die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das
Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie (Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und
Wasserrahmenrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL)“ ausgeschlossen, da die
Richtlinie ausschließlich Hochwasserschutzmaßnahmen an Fließgewässern
fördert und Hochwasserschutzmaßnahmen in der Fläche außerhalb von
Fließgewässern ausschließt.
Ein gestellter Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramms
„Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, ausgelobt vom
Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI), wurde in der 2.
Förderphase abgelehnt.
Mit den Förderanträgen wurden sämtliche Fördermöglichkeiten für investive
Maßnahmen abschließend geprüft. Entsprechend dieser Ergebnisse ist im
beschlossenen Haushalt die Weiterführung der Planung und die Ausführung
aus Mitteln des aktuellen Abwasserbeseitigungskonzeptes ohne Förderung
eingeplant.
Gleichzeitig entsteht mit dem „Überflutungsschutz Am Sonnenberg“ ein Projekt,
das stadtintern als Grundlage für weitere Maßnahmen zur wassersensiblen
Stadtentwicklung im Sinne der Schwammstadt und dem Schutz vor
Starkregenereignissen dienen kann. Die knappen Flächenressourcen im
urbanen Raum werden optimal durch eine nachhaltige, multifunktionale
Nutzung des Spielplatzes im Sinne einer wassersensitiven Stadtentwicklung
genutzt. Regenwasser wird auf der Fläche zurückgehalten, um damit
Auswirkungen durch Starkregenereignisse als Folgen des Klimawandels
abzumildern und durch Versickern in den natürlichen Wasserkreislauf
zurückzugeben. Gleichzeitig leistet das Projekt einen Beitrag zum Erhalt des
Freizeit- und Erholungswerts der Grünfläche im urbanen Raum sowie zum
mikroklimatischen Erhalt und damit aktivem Entgegenwirken von Hitzeinseln in
der Bebauung. Stadt und Bevölkerung werden in ihrer Resilienz gegenüber
künftig zunehmenden Klimaextremen nachhaltig gestärkt.
Das Projekt hat Modellcharakter auch für andere Kommunen, da
Praxisbeispiele für eine klimaresiliente Flächengestaltung, multifunktionale
Flächennutzung zum Rückhalt von Starkregen im urbanen Raum in
Deutschland bisher in solcher Form kaum umgesetzt wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.11.03. Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
1.11.03.01 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung (KRE)
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 63.000 €
340.000 €
5660811031800/
78.5200
2022
340.000 € veranschlagt imSeite 3 von 5
Seite 4
Enwturf
2023/2024
Einzahlungen 0 €
Investiver
Finanzsaldo
403.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Am Sonnenberg Lageplan (öffentlich)Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de