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221072 · Beschlussvorlage

Finanzierung der Leistungen des Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik Bonn (KiNZ)

Nummer
221072
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221072
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Finanzierung der Leistungen des
Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik
Bonn (KiNZ)
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung von Kindern mit Behinderung
werden die nichtärztlichen Leistungen von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ)
insbesondere des Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik Bonn (KiNZ)
für Bonner Kinder im Jahr 2022 weiterhin finanziert.
Es ist mit einem Förderbetrag in Höhe von bis zu 200.000 € zu rechnen.
Die Förderung dient der Finanzierung der „nichtärztlichen sozialpädiatrischen
Leistungen“ für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren. Sie erfolgt ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht bis zur rechtlichen Klärung mit den
leistungsverpflichteten Krankenkassen.
Vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 ist die Förderung an einen Förderantrag
in jedem Einzelfall gebunden und wird nur bei erbrachter Leistung ausgezahlt.
In diesem Zeitraum werden auch die Leistungen für Bonner Kinder durch
auswärtige SPZ finanziert. Ab dem 01.07.2022 erfolgt eine Umstellung der
Finanzierung. Das KiNZ erhält dann einen Pauschalzuschuss im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung von auswärtigen SPZ
entfällt ab diesem Zeitpunkt.
Begründung
Bis zum Jahr 2019 wurde die Behandlung in SPZ zu 85 % von den
Krankenkassen im Rahmen des SGB V getragen und zu 15 % von den Trägern
der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII i.V.m. SGB IX
ALT.
Mit dem Inkrafttreten des 2. Teils des SGB IX NEU – Eingliederungshilfe – zum
01.01.2020 haben sich die Bedingungen für die Finanzierung der SPZSeite 1 von 4
Seite 2
verändert. Gleichzeitig hat auch die neuere Rechtsprechung der Sozialgerichte
klargestellt, dass die Finanzierung der Leistungen der SPZ vollständig durch
die Krankenkassen zu erfolgen hat. Die Krankenkassen vertreten eine andere
Rechtsauffassung und treten nicht in entsprechende Verhandlungen ein. Der
LVR hat die Finanzierung der Leistungen des SPZ für Kinder im Vorschulalter,
für die er in 2020 noch eingetreten ist in 2021 ebenfalls eingestellt.
Die Bonner Sozialverwaltung hatte sich im Jahr 2020 entschieden, die
Finanzierung der Leistungen der SPZ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
unter weitgehender Anwendung der bisherigen Vereinbarungen fortzusetzen.
Für das Jahr 2021 hat der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
die Fortführung der Finanzierung ebenfalls beschlossen (siehe DS-Nummer:
210679). Da es sich nicht mehr um eine Leistung der Eingliederungshilfe
handelt, wurde eine Förderung aus freiwilligen Mitteln gewährt. Auch diese
erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Das Angebot des KiNZ ist eine wertvolle Ergänzung für die frühe Förderung
von Kindern mit Behinderung in Bonn, für die die Unterstützung durch
heilpädagogische Frühförderung oder Interdisziplinäre Frühforderung (IFF)
nicht ausreichend ist. Die Zahl der Kinder, die auf die Behandlung im KiNZ
angewiesen sind, ist erheblich.
Bonner Eltern von Kindern mit Behinderung suchen im Einzelfall auch in
auswärtigen SPZ Unterstützung, da die einzelnen SPZ unterschiedliche
Behandlungsschwerpunkte haben. Für Bonner Familien spielen vor allem
Behandlungen in den SPZ St. Augustin und Mechernich eine Rolle.
Die SPZ haben sich auf der Landesebene geeinigt, dass einige Einrichtungen
zur Klärung der Rechtslage ein Schiedsstellen-/Klageverfahren anstoßen. Nach
dem derzeitigen Kenntnisstand der Sozialverwaltung wird das SPZ St. Augustin
jetzt den Klageweg beschreiten. Die Signale deuten darauf hin, dass mit einer
Zustimmung der Krankenkassen zu einer Finanzierung nicht zu rechnen ist.
Das Verfahren wird sich daher noch hinziehen.
Auch mit dem LVR sind die SPZ derzeit in Verhandlungen. Sollte dieser seine
Haltung ändern, wird die Bundesstadt Bonn nur die Behandlung von bereits
eingeschulten Kindern weiterhin finanzieren.
Die Sozialpädiatrischen Zentren versuchen derzeit auch auf Bundesebene eine
politische Lösung für eine gesicherte Finanzierung zu erreichen. Hier verspricht
man sich Erfolg aufgrund des Koalitionsvertrages zwischen SPD, Bündnis
90/Die Grünen und FDP, in dem der Ausbau der Sozialpädiatrischen Zentren
ausdrücklich erwähnt wird.
Um die Betreuung der Bonner Kinder und Jugendlichen durch die SPZ
weiterhin sicherzustellen soll die Finanzierung auch im Jahr 2022 als freiwillige
Förderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht fortgesetzt werden.
Diese Förderung soll ab dem zweiten Halbjahr auf das KiNZ beschränkt
werden. Hier wurden in der Vergangenheit der Großteil der Bonner Kinder
behandelt (siehe unten). Die Förderung wird auf einen Pauschalzuschuss in
Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln umgestellt. Eine FörderungSeite 2 von 4
Seite 3
der auswärtigen SPZ kann vor dem Hintergrund der Gewährung der freiwilligen
Leistung der Bundesstadt Bonn nicht länger erfolgen. Der Fokus wird auf das
Kinderneurologische Zentrum Bonn gelegt, da hier die höchste Anzahl an
Kinder versorgt und behandelt wird und es sich um eine Bonner Institution
handelt.
Die zukünftig pauschalierte freiwillige Leistung ersetzt das bisherige
Einzelantrags- und Bewilligungsverfahren, da hierfür keine gesetzliche
Grundlage mehr auf Seiten der Kommune besteht. Die Pauschalfinanzierung
sichert den Erhalt des wichtigen Angebotes bis zur rechtlichen Klärung der
zukünftigen Kostenträgerschaft.
Die SPZ werden im Falle einer gerichtlichen Entscheidung zu ihren Gunsten die
entstehenden Kosten durch die Krankenkassen erhalten. Die seitens der
Sozialverwaltung geleisteten Zahlungen werden dann zu erstatten sein. Dies
gilt ebenfalls für die Zahlungen aus den Jahren 2020 und 2021.
2021 wurden vom SPZ St. Augustin 141 Fälle (je 70,53 €) abgerechnet und
vom SPZ Mechernich 1 Fall (à 80,84 €). Insgesamt wurden hier 12.867,39 €
gezahlt.
Seitens des KiNZ wurden in diesem Zeitraum 2.289 Fälle abgerechnet, davon
370 Fälle im Vorschulalter.
Die Kosten für das KiNZ in Bonn beliefen sich für Kinder im Schul- und
Vorschulalter in den letzten drei Jahren auf, 178.106,11 € (2019), 159.411,38 €
(2020) und 205.777,01 € (2021). Es wurde eine Fallpauschale von 67,49
€/Quartal gezahlt.
Die Ausgaben in 2020 sind reduziert um die Erstanträge, die der LVR in
eigener Zuständigkeit für Vorschulkinder gezahlt hat.
2022 wurde seitens des KiNZ bisher eine Finanzierung für 196 Fälle beantragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Träger
Wohlfahrtspflege
1.50.00.05.06.01 Förderung Träger Wohlfahrtspflege
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 3 von 4
Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
200.000 EUR 150000511 /
73.3000
2022 0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
200.000 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de