221072 · Beschlussvorlage
Finanzierung der Leistungen des Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik Bonn (KiNZ)
Kerndaten
- Nummer
- 221072
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221072 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Finanzierung der Leistungen des Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik Bonn (KiNZ) Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung von Kindern mit Behinderung werden die nichtärztlichen Leistungen von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) insbesondere des Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik Bonn (KiNZ) für Bonner Kinder im Jahr 2022 weiterhin finanziert. Es ist mit einem Förderbetrag in Höhe von bis zu 200.000 € zu rechnen. Die Förderung dient der Finanzierung der „nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen“ für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren. Sie erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zur rechtlichen Klärung mit den leistungsverpflichteten Krankenkassen. Vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 ist die Förderung an einen Förderantrag in jedem Einzelfall gebunden und wird nur bei erbrachter Leistung ausgezahlt. In diesem Zeitraum werden auch die Leistungen für Bonner Kinder durch auswärtige SPZ finanziert. Ab dem 01.07.2022 erfolgt eine Umstellung der Finanzierung. Das KiNZ erhält dann einen Pauschalzuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung von auswärtigen SPZ entfällt ab diesem Zeitpunkt. Begründung Bis zum Jahr 2019 wurde die Behandlung in SPZ zu 85 % von den Krankenkassen im Rahmen des SGB V getragen und zu 15 % von den Trägern der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII i.V.m. SGB IX ALT. Mit dem Inkrafttreten des 2. Teils des SGB IX NEU – Eingliederungshilfe – zum 01.01.2020 haben sich die Bedingungen für die Finanzierung der SPZSeite 1 von 4 Seite 2 verändert. Gleichzeitig hat auch die neuere Rechtsprechung der Sozialgerichte klargestellt, dass die Finanzierung der Leistungen der SPZ vollständig durch die Krankenkassen zu erfolgen hat. Die Krankenkassen vertreten eine andere Rechtsauffassung und treten nicht in entsprechende Verhandlungen ein. Der LVR hat die Finanzierung der Leistungen des SPZ für Kinder im Vorschulalter, für die er in 2020 noch eingetreten ist in 2021 ebenfalls eingestellt. Die Bonner Sozialverwaltung hatte sich im Jahr 2020 entschieden, die Finanzierung der Leistungen der SPZ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unter weitgehender Anwendung der bisherigen Vereinbarungen fortzusetzen. Für das Jahr 2021 hat der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit die Fortführung der Finanzierung ebenfalls beschlossen (siehe DS-Nummer: 210679). Da es sich nicht mehr um eine Leistung der Eingliederungshilfe handelt, wurde eine Förderung aus freiwilligen Mitteln gewährt. Auch diese erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das Angebot des KiNZ ist eine wertvolle Ergänzung für die frühe Förderung von Kindern mit Behinderung in Bonn, für die die Unterstützung durch heilpädagogische Frühförderung oder Interdisziplinäre Frühforderung (IFF) nicht ausreichend ist. Die Zahl der Kinder, die auf die Behandlung im KiNZ angewiesen sind, ist erheblich. Bonner Eltern von Kindern mit Behinderung suchen im Einzelfall auch in auswärtigen SPZ Unterstützung, da die einzelnen SPZ unterschiedliche Behandlungsschwerpunkte haben. Für Bonner Familien spielen vor allem Behandlungen in den SPZ St. Augustin und Mechernich eine Rolle. Die SPZ haben sich auf der Landesebene geeinigt, dass einige Einrichtungen zur Klärung der Rechtslage ein Schiedsstellen-/Klageverfahren anstoßen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Sozialverwaltung wird das SPZ St. Augustin jetzt den Klageweg beschreiten. Die Signale deuten darauf hin, dass mit einer Zustimmung der Krankenkassen zu einer Finanzierung nicht zu rechnen ist. Das Verfahren wird sich daher noch hinziehen. Auch mit dem LVR sind die SPZ derzeit in Verhandlungen. Sollte dieser seine Haltung ändern, wird die Bundesstadt Bonn nur die Behandlung von bereits eingeschulten Kindern weiterhin finanzieren. Die Sozialpädiatrischen Zentren versuchen derzeit auch auf Bundesebene eine politische Lösung für eine gesicherte Finanzierung zu erreichen. Hier verspricht man sich Erfolg aufgrund des Koalitionsvertrages zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, in dem der Ausbau der Sozialpädiatrischen Zentren ausdrücklich erwähnt wird. Um die Betreuung der Bonner Kinder und Jugendlichen durch die SPZ weiterhin sicherzustellen soll die Finanzierung auch im Jahr 2022 als freiwillige Förderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht fortgesetzt werden. Diese Förderung soll ab dem zweiten Halbjahr auf das KiNZ beschränkt werden. Hier wurden in der Vergangenheit der Großteil der Bonner Kinder behandelt (siehe unten). Die Förderung wird auf einen Pauschalzuschuss in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln umgestellt. Eine FörderungSeite 2 von 4 Seite 3 der auswärtigen SPZ kann vor dem Hintergrund der Gewährung der freiwilligen Leistung der Bundesstadt Bonn nicht länger erfolgen. Der Fokus wird auf das Kinderneurologische Zentrum Bonn gelegt, da hier die höchste Anzahl an Kinder versorgt und behandelt wird und es sich um eine Bonner Institution handelt. Die zukünftig pauschalierte freiwillige Leistung ersetzt das bisherige Einzelantrags- und Bewilligungsverfahren, da hierfür keine gesetzliche Grundlage mehr auf Seiten der Kommune besteht. Die Pauschalfinanzierung sichert den Erhalt des wichtigen Angebotes bis zur rechtlichen Klärung der zukünftigen Kostenträgerschaft. Die SPZ werden im Falle einer gerichtlichen Entscheidung zu ihren Gunsten die entstehenden Kosten durch die Krankenkassen erhalten. Die seitens der Sozialverwaltung geleisteten Zahlungen werden dann zu erstatten sein. Dies gilt ebenfalls für die Zahlungen aus den Jahren 2020 und 2021. 2021 wurden vom SPZ St. Augustin 141 Fälle (je 70,53 €) abgerechnet und vom SPZ Mechernich 1 Fall (à 80,84 €). Insgesamt wurden hier 12.867,39 € gezahlt. Seitens des KiNZ wurden in diesem Zeitraum 2.289 Fälle abgerechnet, davon 370 Fälle im Vorschulalter. Die Kosten für das KiNZ in Bonn beliefen sich für Kinder im Schul- und Vorschulalter in den letzten drei Jahren auf, 178.106,11 € (2019), 159.411,38 € (2020) und 205.777,01 € (2021). Es wurde eine Fallpauschale von 67,49 €/Quartal gezahlt. Die Ausgaben in 2020 sind reduziert um die Erstanträge, die der LVR in eigener Zuständigkeit für Vorschulkinder gezahlt hat. 2022 wurde seitens des KiNZ bisher eine Finanzierung für 196 Fälle beantragt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung Träger Wohlfahrtspflege 1.50.00.05.06.01 Förderung Träger Wohlfahrtspflege Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 3 von 4 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 200.000 EUR 150000511 / 73.3000 2022 0 EUR Einzahlungen / Erträge 0 EUR Haushaltsbelastung jährlich 200.000 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de