221070 · Beschlussvorlage
Anschubfinanzierung für bürgerschaftliche Quartiers-Initiativen und zur baulichen Ertüchtigung vorhandener Eirichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 221070
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221070 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Anschubfinanzierung für bürgerschaftliche Quartiers-Initiativen und zur baulichen Ertüchtigung vorhandener Eirichtungen Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Empfehlung Rat 25.08.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Bundesstadt Bonn fördert zukünftig als weiteres Modul einer nachhaltigen Quartiersentwicklung (siehe Beschlussvorlage betr. „Gesamtstädtische Quartiersentwicklungsstrategie“ in derselben Sitzung; DS 221069) das freiwillige Engagement von Bewohnerinnen und Bewohnern Bonns, die sich mit dem Ziel der Unterstützung der Quartiersarbeit als eingetragene Bürgervereine formiert haben, mit einer Anschubfinanzierung. 2. Darüber hinaus fördert sie „bauliche Ertüchtigung“ vorhandener Einrichtungen, um neuen Zielgruppen einen leichteren Zugang und neue Angebote unterbreiten zu können. 3. Für die Finanzierung solcher Maßnahmen ist die unten aufgeführte Richtlinie anzuwenden. 4. Die finanzielle Deckung dieser Maßnahmen wird im Haushaltsjahr 2022 aus dem im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021/2022 durch den Ausschuss beschlossenen Budget (DS 201928-33 AA) i.H.v. max. 140 TEUR bestritten. 5. Dem Ausschuss werden für die Einzelmaßnahmen jeweils entsprechend Beschlussvorlagen vorgelegt. 6. Die jährliche Fortschreibung des für diesen Zweck bereit gestellten Budgets von 140.000 Euro erfolgt über das Haushaltsjahr 2022 hinaus.Seite 1 von 5 Seite 2 Begründung Einbettung in die gesamtstädtische Strategie der Quartiersentwicklung Das Amt für Soziales und Wohnen finanziert im Bereich der Quartiersentwicklung verschiedene Angebote und Träger; so z.B. Begegnungsangebote, niederschwellige Beratungs- und Bildungsangebote, Gemeinwesenarbeit sowie systematische Quartiersmanagements. Hierbei liegt der Fokus der Verwaltung grundsätzlich auf der Stärkung und Vernetzung der bestehenden, dezentralen Einrichtungen. Dieses Anliegen deckt sich mit dem politischen Auftrag, barrierefreie Treffpunkte zu schaffen, die allen Generationen wohnortnah offenstehen. Um das bereit gestellte Budget effizient einsetzen zu können und dem politischen Auftrag zu entsprechen, spricht sich die Verwaltung dafür aus, ein weiteres Modul im Rahmen der Quartiersentwicklung anzubieten: Das Budget soll zur Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten verwendet werden, welche nach dem Prinzip des „bottom up“ vorhandenes bürgerschaftliches Engagement in seiner Verstetigung bei der Schaffung von Begegnungsangeboten unterstützt. Dieses Budget wird ausschließlich zur befristeten Finanzierung von Sachmitteln bereitgestellt, welches die Schaffung und Etablierung solcher Angebote von Freiwilligen, die sich zu einem Bürgerverein zusammengeschlossen haben, fördert. Darüber hinaus sollte das Budget verwendet werden, wenn sich bestehende Einrichtungen im Angebotsspektrum, bzw. bei der Erreichbarkeit neuer Zielgruppen öffnen möchten. In solchen Fällen kann eine ggf. auch eine bauliche Maßnahme gefördert werden. Fördervoraussetzungen; Prüfverfahren Folgende verbindliche Voraussetzungen sind vor Gewährung einer Förderung zu prüfen: 1. Erfordernis der Antragstellung Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Förderung beim Amt für Soziales und Wohnen. Diesem ist ein Konzept beizulegen, welches eine Beschreibung der geplanten Maßnahme eine nachvollziehbare Kalkulation der zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen finanziellen Mittel,Seite 2 von 5 Seite 3 die Eigenleistung des Vereins sowie die gewünschte Förderung enthält. Antragsberechtigt sind: Bürgervereine, unter bestimmten Voraussetzungen auch Bürgerinitiativen. 2. Feststellung eines Bedarfs durch die Sozialplanung/Quartiersentwicklung 1. Leitend ist das Prinzip, bereits bestehende und städtisch geförderte Einrichtungen vorrangig auszulasten. So sind Kooperationen in der Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen– zum Beispiel bei der Raumnutzung –vorrangig zu prüfen. 2. Auflagen/ Bedingungen/ Nebenabsprachen: Auf der Grundlage der Ergebnisse der jährlichen Evaluation der städtisch geförderten Einrichtungen (u.a.) können der antragstellenden Person Auflagen/ Bedingungen erteilt werden. 3. Vertragsgestaltung Die Gestaltung des Vertragsverhältnisses erfolgt im Austausch mit der antragstellenden Person und ist abhängig vom Vorhaben. Grundlage für die Prüfung der finanziellen Aspekte ist die vom Rat beschlossene Förderrichtlinie der Stadt Bonn. 1. Die Dauer der Förderung ist zeitlich befristet und versteht sich als Anschubfinanzierung. Die Verstetigung der Finanzierung soll langfristig eigenständig sichergestellt werden. Bemühungen zur Verstetigung müssen nachgewiesen werden. 2. Die Maßnahme muss spätestens 6 Monate nach Erteilung der Förderzusage beginnen. 3. Ausschluss institutioneller Förderung: (Ausschluss der Finanzierung von Personalkosten) Gefördert wird das freiwillige Engagement, dementsprechend werden aus diesem Budget lediglich Sachkosten gefördert. 4. Subsidiarität/ Keine Gewinnerzielungs- Absichten Alle Einnahmen werden auf die Förderung angerechnet. Das Angebot soll möglichst kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Externe Fördermittel sollen vorrangig in Anspruch genommen werden.Seite 3 von 5 Seite 4 4. Öffnung ins Quartier / Vernetzung / Evaluation 1. Die Förderung eines Angebots / einer Einrichtung setzt voraus, dass sich diese/s in das Quartier öffnet: Grundsatz der Partizipation: „Alle Bonner Bürgerinnen und Bürger können am gesellschaftlichen Leben teilhaben, unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, nationaler Herkunft, sexueller Neigung, körperlicher und geistiger Verfassung oder sozialem Status“. 2. Vereinbarung der Teilnahme an der Gremienarbeit und Evaluation 5. Allgemeine städtische Vereinbarungen: Nachhaltigkeit: (Klimaschutz / Regionalität/ Müllvermeidung etc) (Sonder-) Regelungen während Krisenzeiten (z.B. Erstellung Hygienekonzept o.ä.) / Vereinbarungen zum Kinderschutz etc. Der Verein kennt die städtischen Regelungen und berücksichtigt diese bei der Planung und Durchführung von Angeboten. 6. Qualitätssicherung 1. Vereinbarung individueller Standards – abhängig von der Art und Höhe der Förderung 2. Vereinbarung von Konsequenzen bei „Schlechtleistung“ bzw. fehlender Leistung 7. Ausnahmen Im Einzelfall können bei der Förderung Ausnahmen erteilt werden. Die Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung. Ausnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der Quartiersentwicklungsstrategie des Amtes stehen. 8. Widerrufsmöglichkeiten der Förderung und Erstattung werden festgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.10 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 1.50.00.05.10.01 Sonstige soziale Hilfen und LeistungenSeite 4 von 5 Seite 5 Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 140.000 € 150000510 / 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de