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221070 · Beschlussvorlage

Anschubfinanzierung für bürgerschaftliche Quartiers-Initiativen und zur baulichen Ertüchtigung vorhandener Eirichtungen

Nummer
221070
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 25.08.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221070
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Anschubfinanzierung für bürgerschaftliche
Quartiers-Initiativen und zur baulichen Ertüchtigung
vorhandener Eirichtungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2022 Empfehlung
Rat 25.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Bundesstadt Bonn fördert zukünftig als weiteres Modul einer
nachhaltigen Quartiersentwicklung (siehe Beschlussvorlage betr.
„Gesamtstädtische Quartiersentwicklungsstrategie“ in derselben
Sitzung; DS 221069) das freiwillige Engagement von Bewohnerinnen
und Bewohnern Bonns, die sich mit dem Ziel der Unterstützung der
Quartiersarbeit als eingetragene Bürgervereine formiert haben, mit einer
Anschubfinanzierung.
2. Darüber hinaus fördert sie „bauliche Ertüchtigung“ vorhandener
Einrichtungen, um neuen Zielgruppen einen leichteren Zugang und
neue Angebote unterbreiten zu können.
3. Für die Finanzierung solcher Maßnahmen ist die unten aufgeführte
Richtlinie anzuwenden.
4. Die finanzielle Deckung dieser Maßnahmen wird im Haushaltsjahr 2022
aus dem im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021/2022 durch den
Ausschuss beschlossenen Budget (DS 201928-33 AA) i.H.v. max. 140
TEUR bestritten.
5. Dem Ausschuss werden für die Einzelmaßnahmen jeweils
entsprechend Beschlussvorlagen vorgelegt.
6. Die jährliche Fortschreibung des für diesen Zweck bereit gestellten
Budgets von 140.000 Euro erfolgt über das Haushaltsjahr 2022 hinaus.Seite 1 von 5
Seite 2
Begründung
Einbettung in die gesamtstädtische Strategie der Quartiersentwicklung
Das Amt für Soziales und Wohnen finanziert im Bereich der
Quartiersentwicklung verschiedene Angebote und Träger; so z.B.
Begegnungsangebote, niederschwellige Beratungs- und Bildungsangebote,
Gemeinwesenarbeit sowie systematische Quartiersmanagements.
Hierbei liegt der Fokus der Verwaltung grundsätzlich auf der Stärkung und
Vernetzung der bestehenden, dezentralen Einrichtungen. Dieses Anliegen
deckt sich mit dem politischen Auftrag, barrierefreie Treffpunkte zu schaffen,
die allen Generationen wohnortnah offenstehen.
Um das bereit gestellte Budget effizient einsetzen zu können und dem
politischen Auftrag zu entsprechen, spricht sich die Verwaltung dafür aus, ein
weiteres Modul im Rahmen der Quartiersentwicklung anzubieten: Das Budget
soll zur Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten verwendet werden, welche
nach dem Prinzip des „bottom up“ vorhandenes bürgerschaftliches
Engagement in seiner Verstetigung bei der Schaffung von
Begegnungsangeboten unterstützt.
Dieses Budget wird ausschließlich zur befristeten Finanzierung von Sachmitteln
bereitgestellt, welches die Schaffung und Etablierung solcher Angebote von
Freiwilligen, die sich zu einem Bürgerverein zusammengeschlossen haben,
fördert.
Darüber hinaus sollte das Budget verwendet werden, wenn sich bestehende
Einrichtungen im Angebotsspektrum, bzw. bei der Erreichbarkeit neuer
Zielgruppen öffnen möchten. In solchen Fällen kann eine ggf. auch eine
bauliche Maßnahme gefördert werden.
Fördervoraussetzungen; Prüfverfahren
Folgende verbindliche Voraussetzungen sind vor Gewährung einer Förderung
zu prüfen:
1. Erfordernis der Antragstellung
Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Förderung beim Amt für Soziales
und Wohnen.
Diesem ist ein Konzept beizulegen, welches
 eine Beschreibung der geplanten Maßnahme
 eine nachvollziehbare Kalkulation der zur Umsetzung der Maßnahmen
erforderlichen finanziellen Mittel,Seite 2 von 5
Seite 3
 die Eigenleistung des Vereins sowie
 die gewünschte Förderung
enthält.
Antragsberechtigt sind: Bürgervereine, unter bestimmten Voraussetzungen
auch Bürgerinitiativen.
2. Feststellung eines Bedarfs durch die Sozialplanung/Quartiersentwicklung
1. Leitend ist das Prinzip, bereits bestehende und städtisch
geförderte Einrichtungen vorrangig auszulasten. So sind
Kooperationen in der Zusammenarbeit mit bestehenden
Einrichtungen– zum Beispiel bei der Raumnutzung –vorrangig zu
prüfen.
2. Auflagen/ Bedingungen/ Nebenabsprachen: Auf der Grundlage
der Ergebnisse der jährlichen Evaluation der städtisch geförderten
Einrichtungen (u.a.) können der antragstellenden Person Auflagen/
Bedingungen erteilt werden.
3. Vertragsgestaltung
Die Gestaltung des Vertragsverhältnisses erfolgt im Austausch mit der
antragstellenden Person und ist abhängig vom Vorhaben. Grundlage für die
Prüfung der finanziellen Aspekte ist die vom Rat beschlossene
Förderrichtlinie der Stadt Bonn.
1. Die Dauer der Förderung ist zeitlich befristet und versteht sich als
Anschubfinanzierung. Die Verstetigung der Finanzierung soll
langfristig eigenständig sichergestellt werden. Bemühungen zur
Verstetigung müssen nachgewiesen werden.
2. Die Maßnahme muss spätestens 6 Monate nach Erteilung der
Förderzusage beginnen.
3. Ausschluss institutioneller Förderung: (Ausschluss der
Finanzierung von Personalkosten) Gefördert wird das freiwillige
Engagement, dementsprechend werden aus diesem Budget lediglich
Sachkosten gefördert.
4. Subsidiarität/ Keine Gewinnerzielungs- Absichten
Alle Einnahmen werden auf die Förderung angerechnet. Das
Angebot soll möglichst kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Externe Fördermittel sollen vorrangig in Anspruch genommen
werden.Seite 3 von 5
Seite 4
4. Öffnung ins Quartier / Vernetzung / Evaluation
1. Die Förderung eines Angebots / einer Einrichtung setzt voraus,
dass sich diese/s in das Quartier öffnet:
Grundsatz der Partizipation: „Alle Bonner Bürgerinnen und Bürger
können am gesellschaftlichen Leben teilhaben, unabhängig von
Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, nationaler
Herkunft, sexueller Neigung, körperlicher und geistiger Verfassung
oder sozialem Status“.
2. Vereinbarung der Teilnahme an der Gremienarbeit und
Evaluation
5. Allgemeine städtische Vereinbarungen:
Nachhaltigkeit: (Klimaschutz / Regionalität/ Müllvermeidung etc)
(Sonder-) Regelungen während Krisenzeiten (z.B. Erstellung
Hygienekonzept o.ä.) / Vereinbarungen zum Kinderschutz etc.
Der Verein kennt die städtischen Regelungen und berücksichtigt diese bei
der Planung und Durchführung von Angeboten.
6. Qualitätssicherung
1. Vereinbarung individueller Standards – abhängig von der Art und
Höhe der Förderung
2. Vereinbarung von Konsequenzen bei „Schlechtleistung“ bzw.
fehlender Leistung
7. Ausnahmen
Im Einzelfall können bei der Förderung Ausnahmen erteilt werden. Die
Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung. Ausnahmen müssen
im Einklang mit den Zielen der Quartiersentwicklungsstrategie des Amtes
stehen.
8. Widerrufsmöglichkeiten der Förderung und Erstattung werden festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.10 Sonstige soziale Hilfen und
Leistungen
1.50.00.05.10.01 Sonstige soziale Hilfen und
LeistungenSeite 4 von 5
Seite 5
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
140.000 € 150000510 /
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de