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221069 · Beschlussvorlage

Gesamtstädtische Quartiersentwicklungsstrategie

Nummer
221069
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 25.08.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221069
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Gesamtstädtische Quartiersentwicklungsstrategie
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2022 Empfehlung
Rat 25.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die gesamtstädtische soziale Quartiersentwicklung wird im von der Verwaltung
beschriebenen Prüfverfahren und unter Nutzung der dort beschriebenen
Instrumente fortan wie folgt umgesetzt:
1. Die Installierung, Weiterentwicklung und konzeptionelle Ausrichtung von
Quartiersmanagements und anderen Instrumenten einer
teilhabeorientierten Quartiersentwicklung erfolgt in einem
standardisierten Prüfverfahren, welches neben soziodemografischen
Indikatoren für soziale Lagen bereits bestehende Strukturen, Angebote
und Ressourcen berücksichtigt.
2. Als eine Grundlage dieses Prüfprozesses entwickelt die Verwaltung
unter Beteiligung aller relevanter Fachbereiche ein standardisiertes
Raster für fortschreibungsfähige kleinräumige Sozialraumanalysen.
3. Neben den sogenannten „Quartiersmanagements“ können auch weitere
Instrumente der Quartiersentwicklung hierfür eingesetzt werden (siehe
konkrete Aufzählung in der Begründung).
Begründung
Während der letzten Jahre war eine deutliche Zunahme von Anfragen an die
Stadtverwaltung aus Politik und Bürgerschaft zum Thema
Quartiersmanagement, Begegnungsmöglichkeiten und ähnlichen Themen zu
verzeichnen.
Es zeigt sich in der täglichen Verwaltungspraxis, dass die Anfragenden
(Verbände, Politik, Bürgerschaft), aber auch die Fachämter der Verwaltung mit
dem Instrument „Quartiersmanagement“ unterschiedliche Methoden, FormateSeite 1 von 6
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und auch Wirkungen verbinden. Dabei sind die Erwartungen an ein
„Quartiersmanagement“ vielfältig:
Bei der Begleitung stark wachsender Quartiere (Buschdorf; Auerberg) sollen
Quartiersmanagements vor Ort aktiv die Verwaltungskoordination unterstützen.
Ähnlich angelegt sind Quartiermanagements im Kontext von
Stadtteilerneuerungsprogrammen (Soziale Stadt Tannenbusch;
Stadtteilerneuerungsprogramm Dransdorf).
 In älteren Quartieren mit brennpunktartigen Strukturen, in denen eher
Sanierungs- denn Neubauvorhaben eine Rolle spielen, werden
Quartiermanagements hingegen überwiegend als Initiatoren/
Organisatoren sozialer Angebote und Beteiligungsprozesse für konkrete
Zielgruppen (häufig mit eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten)
verstanden (Pennenfeld, Lannesdorf, Mackeviertel, Medinghoven).
 Selbst für ausgesprochene City-Lagen mit ausgedehnten
Fußgängerzonen wird ein „Quartiersmanagement“ gewünscht (Bad
Godesberg, Duisdorf Citybereich).
 Nicht zuletzt: Immer wieder entstehen - auf Initiative einzelner Träger
und finanziert aus befristeten Fördermitteln - „Quartiersmanagements“
im Umfeld bestehender sozialer Einrichtungen (meist Einrichtungen der
Alten- oder Eingliederungshilfe; Beispiele: Dransdorf, Kessenich, Vilich).
Die Gemeinsamkeit all dieser Anliegen von Politik, Bürgerschaft und
Verwaltung liegen in der Unterstützung einer förderlichen Quartiersentwicklung.
Deren Ziele sind:
 Verbesserung der allgemeinen Lebensverhältnisse (Soziale und andere
öffentliche Infrastruktur, Wohnen, Nahversorgung, Mobilität, Klima)
 Verbesserung der Zugänge in Hilfesysteme
 Verbesserung des gesellschaftlichen Miteinanders,Seite 2 von 6
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 Identifikation der Bewohnerschaft mit ihrem Stadtteil/
Imageverbesserung
 Beteiligung der Bürgerschaft.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass Quartiersmanagement kein
geschützter Begriff ist. Infolgedessen, wird die Methode
„Quartiersmanagement“ von unterschiedlichen Akteur*innen jeweils
unterschiedlich interpretiert und bewertet.
Dies führt in der Folge zu falschen Erwartungen gegenüber der Wirkung von
extern vergebenen Quartiersmanagements sowie zu Abgrenzungsproblemen
gegenüber anderen Instrumenten der sozialen Arbeit und der kommunalen
Verwaltung (z.B. Gemeinwesenarbeit, Ortsteilplanung, Bürgerbeteiligung,
Begegnungsangebote, Förderung von freiwilligem Engagement oder
Beratungsangebote).
Gesamtstädtische strategische Quartiersentwicklung
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren ein Verfahren für die Auswahl der für
eine aktive Quartiersentwicklung geeigneten Methoden entwickelt.
Es wurde im Rahmen des 2-jährigen Förderprojektes „ZiQ“ sowohl im
„Lupenbezirk“ Medinghoven als auch im Stadtteil Auerberg
(„Machbarkeitsstudie“) erprobt und auch im Kontext eines aus dem
Leitbildprozess Bad Godesberg erwachsenen Prüfauftrags zur Errichtung eines
Begegnungszentrums in der Godesberger City genutzt. Zurzeit werden weitere
Quartiere (Godesberg-Nord und Alt-Tannenbusch) ähnlichen Prüfverfahren
unterzogen. Dabei geht die Verwaltung in drei Schritten vor:
 Verfahrensschritt 1: Erstellung Sozialraumprofil (Soziodemografische
Daten+ Infrastrukturanalyse)
 Verfahrensschritt 2: Identifizierung von Handlungsschwerpunkten
anhand von Prüffragen (s.u.)
 Verfahrensschritt 3: Auswahl einer geeigneten Methode der
Quartiersentwicklung
Dabei folgt die Einschätzung und Bewertung folgenden Prüffragen:Seite 3 von 6
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- Welche sozialen Herausforderungen ergeben sich aus der spezifischen
Struktur der lokalen Wohnbevölkerung?
- Welchen Veränderungen wird das Quartier unterworfen sein – ist es ein
eher „dynamisches“ oder ein eher „statisches“ Einzugsgebiet?
- Wie wird die „Binnenversorgung“ mit sozialen Einrichtungen bewertet?
- Wie ist die allgemeine Versorgung des Einzugsgebietes zu bewerten
(Nahversorgung, Mobilität)?
- Gibt es strukturelle Ressourcen – z.B. Räume, Einrichtungen/Träger;
Netzwerke; Vereine und Initiativen; aktive Einzelpersonen?
- Wie zugänglich sind soziale Angebote in benachbarten Quartieren?
(Aspekte: Mobilität; Barrierefreiheit)
Abschließend erfolgt die Benennung von Handlungsschwerpunkten und des
jeweils geeigneten Instrumentes. Sofern bei der Analyse deutlich wird, dass im
Quartier überwiegend soziale Bedarfe bestehen, stehen folgende Instrumente
für eine förderliche Quartiersentwicklung zur Verfügung:
Option 1 „Installation eines langfristig angelegten
Quartiersmanagements“, sofern keine Steuerung durch eine lokale Institution
(z.B.: Begegnungszentrum, Stadtteilladen, Nachbarschaftszentrum) und wenig
strukturelle Unterstützung (z.B. durch Einbindung in den lokalen Stadtteil-AKs
oder der Arbeitsgemeinschaft der dezentralen Begegnungs-, Beratungs- und
Bildungseinrichtungen in der Stadt Bonn (AG „BBB“)) gegeben ist;
Option 2 „Installation eines befristeten „Impuls-QMs“, sofern Ressourcen
(Einrichtungen, Strukturen) vorhanden sind, deren Weiterentwicklung/
Verstetigung jedoch einer temporären Unterstützung bedarf;
Option 3 „Stärkung einer vorhandenen Einrichtung der
Gemeinwesenarbeit/ Multifunktions-Einrichtung“, sofern ein Akteur bereits
regelmäßig über seine Einrichtung hinausreichende Vernetzungs- und
Koordinationsaktivitäten für das Quartier vorhält, wachsenden Bedarfen jedoch
Rechnung getragen werden soll.Seite 4 von 6
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Option 4 „Installierung konkreter sozialer Unterstützungs- u.
Förderangebote für definierte Zielgruppen“, sofern eher ein Bedarf an
einem konkreten sozialen Angebot für eine bestimmte Zielgruppe gegeben ist
(wie etwa der Beratung, der Begegnung oder der Förderung für eine bestimmte
Zielgruppe), jedoch keine darüberhinausgehenden, allgemeinen
Quartiersmanagement-Aufgaben vonnöten sind.
Option 5 „Erteilung der Geschäftsführung des Quartiersfonds“, sofern
ergänzend zu bestehenden institutionellen Angeboten ein Bedarf an
niederschwelligen, kostengünstigen, nachbarschaftlichen Angeboten für
verschiedene Zielgruppen gegeben ist, bzw. die Vernetzung (neu entstehender)
Nachbarschaften erreicht werden soll.
Option 6 „Anschubfinanzierung für bürgerschaftliche Quartiers-Initiativen
und zur baulichen Ertüchtigung vorhandener Eirichtungen“:
(siehe auch Beschlussvorlage „Anschubfinanzierung für bürgerschaftliche
Quartiers-Initiativen und zur baulichen Qualifizierung vorhandener Eirichtungen“
in Sitzung des ASMG vom 15.06.2022/DS 221070)
Hierbei werden die strategischen Ziele und fachlichen Überlegungen der
beteiligten Ämter des Sozialdezernates sowie weiterer kooperierender Ämter
eingebunden. Berücksichtigt werden z.B. folgende Aspekte:
 Konkrete Zielvorgaben für die Weiterentwicklung bestimmter Angebote Strategische Grundausrichtung- z.B. betreffend die Frage, ob und wann
Angebote dezentral bzw. zentral vorgehalten werden (können, müssen). Wie sind „Versorgungsräume“ in den verschiedenen Fachämtern
definiert?
Fazit
Mit Blick auf die wachsenden Erwartungen an eine intensivere Begleitung
lokaler Prozesse der (sozialen) Stadtentwicklung erscheint es angesichts
begrenzter Ressourcen sinnvoll,
bereits langjährig an vielen Stellen in Bonn erprobte Verfahren/Einrichtungen
und Angebote der sozialen Arbeit stärker zu berücksichtigen und ggf. deren
Portfolio um zusätzliche Leistungen zu erweitern, so dass von dort
„Management“-Aufgaben übernommen werden können.
So können Synergien erzielt und kommunale Mittel flexibel und gezielt
eingesetzt werden.
Zu diesen bereits vorhandenen Ressourcen zählen (exemplarisch):Seite 5 von 6
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 bestehende Begegnungs- und Beratungseinrichtungen für verschiedene
Zielgruppen
 die sozialraumorientierten Verfahren der Jugendhilfe
 vorhandene Stadtteil-Gremien, die in Bonn z.T. auf eine lange Tradition
zurückblicken können
 gesamtstädtisch organisierte Angebote, die auf lokaler Ebene (in Form
von Sprechstunden, Projekten) angeboten werden können.
Damit stehen insgesamt deutlich mehr Instrumente für eine in der Fläche, also
gesamtstädtisch angelegte förderliche Quartiersentwicklung zur Verfügung, als
dies bislang über den Haushaltsansatz des „systematischen
Quartiersmanagements“ der Fall ist.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de