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221065 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Ausschilderung der Straße "Am Büchel" als Anliegerstraße

Nummer
221065
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
13.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 13.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 496,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221065-01 ST Ausschilderung der Straße "Am Büchel" als Anliegerstraße

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Text anzeigen (2.279 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221065
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
13.05.2022
Bürgerantrag: Ausschilderung der Straße "Am
Büchel" als Anliegerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag thematisiert die Ausschilderung der Straße „Am Büchel“ (von
Rheinallee kommend) als Anliegerstraße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Foto (öffentlich)Seite 1 von 3
Von:
Datum Mittwoch, 04. Mai 2022, 2:20 PM
An: Jansen, Christoph (CDU-StV) <Christoph.Jansen1@bonn.de>
Betreff: Straße am Büchel (von Rheinallee kommend) zur Anliegerstraße erklären
Lieber Herr Jansen,
vor der Bundestagswahl hatten wir schon am Theaterplatz Kontakt mit Ihnen
aufgenommen und auch u.a. über unser Anliegen gesprochen. Darüber hinaus
haben wir Ihnen vor längerer Zeit auch schon einen Vorschlag unterbreitet.
Im Rahmen des Park Konzepts der Stadt Bonn möchten wir heute erneut den Antrag
stellen, die Straße "Am Büchel" (Sackgasse zwischen Rheinallee und Einfahrt
Tiefgarage) als Anliegerstraße, analog der Heisterbachstr. (s. Anlage), zu
benennen.
Die Straße wird ständig, trotz der Halteverbotsschilder, zugeparkt. Auch die
Bürgersteige müssen für das Parken herhalten. Darüber hinaus wird die Straße von
Autofahrern benutzt, die vermutlich der Meinung sind, daß es sich um eine
Durchfahrtsstraße bis zur Plittersdorfer Str. handelt, um zur Rheinpromenade zu
gelangen. Über den Wendekreis geht es dann wieder zurück zur Rheinallee oder
man parkt "ohne Gebühren" auf dem kleinen Parkplatz vor dem Mehrfamilienhaus.
Auch hier wäre es angebracht, den Parkplatz mit Parkuhren auszustatten.
Die Anwohner sind einer erheblichen Lärmbelästigung - auch in den späten
Abendstunden - ausgesetzt. Dieses Problem wäre also durch eine kleine Maßnahme,
nämlich durch ein "Verbotsschild für Krafträder und Pkw's, " Anlieger frei" leicht und
ohne viel Aufwand zu beheben.
Wir bitten Sie, sich dieser Sache anzunehmen und auf die Tagesordnung des
Bezirksrates zu setzen. Herzlichen Dank.
Freundliche GrüßeSeite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 00:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de