221065 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ausschilderung der Straße "Am Büchel" als Anliegerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221065
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 13.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221065 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 13.05.2022 Bürgerantrag: Ausschilderung der Straße "Am Büchel" als Anliegerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Bürgerantrag thematisiert die Ausschilderung der Straße „Am Büchel“ (von Rheinallee kommend) als Anliegerstraße. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Foto (öffentlich)Seite 1 von 3 Von: Datum Mittwoch, 04. Mai 2022, 2:20 PM An: Jansen, Christoph (CDU-StV) <Christoph.Jansen1@bonn.de> Betreff: Straße am Büchel (von Rheinallee kommend) zur Anliegerstraße erklären Lieber Herr Jansen, vor der Bundestagswahl hatten wir schon am Theaterplatz Kontakt mit Ihnen aufgenommen und auch u.a. über unser Anliegen gesprochen. Darüber hinaus haben wir Ihnen vor längerer Zeit auch schon einen Vorschlag unterbreitet. Im Rahmen des Park Konzepts der Stadt Bonn möchten wir heute erneut den Antrag stellen, die Straße "Am Büchel" (Sackgasse zwischen Rheinallee und Einfahrt Tiefgarage) als Anliegerstraße, analog der Heisterbachstr. (s. Anlage), zu benennen. Die Straße wird ständig, trotz der Halteverbotsschilder, zugeparkt. Auch die Bürgersteige müssen für das Parken herhalten. Darüber hinaus wird die Straße von Autofahrern benutzt, die vermutlich der Meinung sind, daß es sich um eine Durchfahrtsstraße bis zur Plittersdorfer Str. handelt, um zur Rheinpromenade zu gelangen. Über den Wendekreis geht es dann wieder zurück zur Rheinallee oder man parkt "ohne Gebühren" auf dem kleinen Parkplatz vor dem Mehrfamilienhaus. Auch hier wäre es angebracht, den Parkplatz mit Parkuhren auszustatten. Die Anwohner sind einer erheblichen Lärmbelästigung - auch in den späten Abendstunden - ausgesetzt. Dieses Problem wäre also durch eine kleine Maßnahme, nämlich durch ein "Verbotsschild für Krafträder und Pkw's, " Anlieger frei" leicht und ohne viel Aufwand zu beheben. Wir bitten Sie, sich dieser Sache anzunehmen und auf die Tagesordnung des Bezirksrates zu setzen. Herzlichen Dank. Freundliche GrüßeSeite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de