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221064 · Mitteilungsvorlage

Verschiebung der Einbringung des Doppelhaushaltes 2023/2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2027

Nummer
221064
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,5 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221064
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Verschiebung der Einbringung des
Doppelhaushaltes 2023/2024 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2027
Beratungsfolge
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung
In seiner Sitzung hat der Rat am 09.12.2021 (DS 212066) den
Rahmenterminplan zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes
2023/2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2027 zur
Kenntnis genommen. Daraus ergab sich, dass die Einbringung am
09.06.2022 erfolgen soll.
Die Haushaltsanmeldungen der Fachämter erfolgten bis Mitte Februar
2022 und wurden in Dezernats- und Ämtergesprächen intensiv geprüft
und angepasst.
Am 24.02.2022 wurde durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die
gesamtwirtschaftliche Lage die Haushaltsaufstellung vor extreme
Schwierigkeiten gestellt. Nachfolgend werden die Auswirkungen auf die
Bundesstadt Bonn stichwortartig dargestellt:
 Aufnahme von Ukraineflüchtlingen ab Anfang März 2022. Mit
Stand 13.05.2022 befinden sich ca. 3.805 angemeldete
Geflüchtete in Bonn. Die finanziellen Auswirkungen sind
erheblich, auch wenn Bund und Land Hilfen zugesagt haben,
werden die kommunalen Haushalte zusätzliche Aufwendungen
im Personalbereich aber auch in allen anderen Bereichen der
kommunalen Budgets bereitstellen müssen.
 Im Fortgang des Konfliktes wurden umfangreiche
Sanktionspakete durch die Europäische Union und der
Bundesregierung veranlasst, die insbesondere Auswirkungen auf
die Energieversorgung und damit auch auf die Energiepreise
haben. So ergeben sich deutliche Erhöhungen in den Gas-, Öl-
Treibstoff- und Strompreisen, die somit z.B. direkten Einfluss aufSeite 1 von 2
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die städtischen Liegenschaften aber auch in den
Wirtschaftsplänen des Konzerns Bundesstadt Bonn haben.
 Die gesamtwirtschaftliche Lage hat auch die Zinsmärkte bereits
stark beeinflusst, mit erheblichen Auswirkungen auf den
zukünftigen Zinsaufwand für investive Kredite (Volumen 1.286
Mio. EUR zum 31.03.22) und konsumtive Kredite (Volumen 664
Mio. EUR zum 31.03.22) bei Neuaufnahmen und
Umschuldungen. So notiert der 10-Jahres-Swapsatz aktuell bei
2,00% um rund 1% höher als noch im März 2022.
 Mit Datum vom 12.05.2022 wurde die Steuerschätzung Mai 2022
veröffentlicht. Über die Auswirkungen wurde im Ratsnewsletter
vom 13.05.2022 berichtet. Wichtig ist der Hinweis der
Arbeitsgruppe Steuerschätzung, dass der Zuwachs der
Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden aufgrund der
Preissteigerungen entwertet wird. Des Weiteren ist
hervorzuheben, dass die Projektion der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung, die Basis der Steuerschätzung ist, keinen
Lieferstopp von russischem Erdgas unterstellt.
Diese Faktoren haben die Oberbürgermeisterin und die Stadtkämmerin
veranlasst, aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit
die Einbringung des Entwurfes zu verschieben. Die Verwaltung erhofft
sich, in den kommenden Monaten deutlich bessere und validere
Informationen zu den gesamtwirtschaftlichen Folgen zu erhalten und
somit eine solidere Datenbasis für die Haushaltseinbringung zu haben.
Für das Haushaltsverfahren 2023/2024 wird den Gremien ein neuer
Zeitplan vorgelegt, der voraussichtlich eine Einbringung nach der
Sommerpause vorsieht.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de