221064 · Mitteilungsvorlage
Verschiebung der Einbringung des Doppelhaushaltes 2023/2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2027
Kerndaten
- Nummer
- 221064
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221064 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Verschiebung der Einbringung des Doppelhaushaltes 2023/2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2027 Beratungsfolge Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme Mitteilung In seiner Sitzung hat der Rat am 09.12.2021 (DS 212066) den Rahmenterminplan zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023/2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2027 zur Kenntnis genommen. Daraus ergab sich, dass die Einbringung am 09.06.2022 erfolgen soll. Die Haushaltsanmeldungen der Fachämter erfolgten bis Mitte Februar 2022 und wurden in Dezernats- und Ämtergesprächen intensiv geprüft und angepasst. Am 24.02.2022 wurde durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Lage die Haushaltsaufstellung vor extreme Schwierigkeiten gestellt. Nachfolgend werden die Auswirkungen auf die Bundesstadt Bonn stichwortartig dargestellt: Aufnahme von Ukraineflüchtlingen ab Anfang März 2022. Mit Stand 13.05.2022 befinden sich ca. 3.805 angemeldete Geflüchtete in Bonn. Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich, auch wenn Bund und Land Hilfen zugesagt haben, werden die kommunalen Haushalte zusätzliche Aufwendungen im Personalbereich aber auch in allen anderen Bereichen der kommunalen Budgets bereitstellen müssen. Im Fortgang des Konfliktes wurden umfangreiche Sanktionspakete durch die Europäische Union und der Bundesregierung veranlasst, die insbesondere Auswirkungen auf die Energieversorgung und damit auch auf die Energiepreise haben. So ergeben sich deutliche Erhöhungen in den Gas-, Öl- Treibstoff- und Strompreisen, die somit z.B. direkten Einfluss aufSeite 1 von 2 Seite 2 die städtischen Liegenschaften aber auch in den Wirtschaftsplänen des Konzerns Bundesstadt Bonn haben. Die gesamtwirtschaftliche Lage hat auch die Zinsmärkte bereits stark beeinflusst, mit erheblichen Auswirkungen auf den zukünftigen Zinsaufwand für investive Kredite (Volumen 1.286 Mio. EUR zum 31.03.22) und konsumtive Kredite (Volumen 664 Mio. EUR zum 31.03.22) bei Neuaufnahmen und Umschuldungen. So notiert der 10-Jahres-Swapsatz aktuell bei 2,00% um rund 1% höher als noch im März 2022. Mit Datum vom 12.05.2022 wurde die Steuerschätzung Mai 2022 veröffentlicht. Über die Auswirkungen wurde im Ratsnewsletter vom 13.05.2022 berichtet. Wichtig ist der Hinweis der Arbeitsgruppe Steuerschätzung, dass der Zuwachs der Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden aufgrund der Preissteigerungen entwertet wird. Des Weiteren ist hervorzuheben, dass die Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Basis der Steuerschätzung ist, keinen Lieferstopp von russischem Erdgas unterstellt. Diese Faktoren haben die Oberbürgermeisterin und die Stadtkämmerin veranlasst, aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit die Einbringung des Entwurfes zu verschieben. Die Verwaltung erhofft sich, in den kommenden Monaten deutlich bessere und validere Informationen zu den gesamtwirtschaftlichen Folgen zu erhalten und somit eine solidere Datenbasis für die Haushaltseinbringung zu haben. Für das Haushaltsverfahren 2023/2024 wird den Gremien ein neuer Zeitplan vorgelegt, der voraussichtlich eine Einbringung nach der Sommerpause vorsieht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de