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221062 · Beschlussvorlage

Einrichtung einer Stabsstelle zur Koordinierung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn beim Dezernat IV

Nummer
221062
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 31.05.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Kulturausschusses 07.06.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221062
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat IV
Dezernat:
Dez. IV
Einrichtung einer Stabsstelle zur Koordinierung der
ersten Schritte für eine Sanierung der
Liegenschaften des Theater Bonn beim Dezernat
IV
Beratungsfolge
Hauptausschuss 31.05.2022 Empfehlung
Kulturausschuss 07.06.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ist durch die monatelange Verzögerung des
Sanierungsprozesses begründet, die durch eine verschobene Entscheidung
verursacht würde. Der nächste Rat tagt erst wieder am 25.8.2022, bis dahin
könnte die Implementierung einer Projekt-, Organisations- und
Entscheidungsstruktur in Form einer Stabstelle und die Suche, insbesondere
nach einer geeigneten Leitung mit ausgewiesener Expertise, nicht begonnen
werden. Die Folge wäre auch eine Verzögerung der bereits parallel
angestoßenen Prozesse, (Raumbedarfsplanung, Voruntersuchungen der
Gebäude) die durch die Stabstelle verantwortlich gesteuert werden sollen.
Jede weitere Verzögerung der Einleitung der Prozesse, zu denen zwingend die
Stabsstelleneinrichtung gehört, gefährdet zudem die Aufrechterhaltung des
Spielbetriebes. Eine mögliche Schließung von Spielstätten und damit die
Einstellung des Proben- und Vorstellungsbetriebes hätten erhebliche finanzielle
Auswirkungen für den Theaterbetrieb.
Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 09.12.2021 (211955) wurden erste
Schritte für die Prüfung der der Sanierungsfähigkeit der Theaterliegenschaften
eingeleitet, die schnellstmöglich umzusetzen sind. Nach den zwischenzeitlichen
Austauschen in der eingerichteten Lenkungsgruppe ist die umgehende
strukturierte Umsetzung von Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehört im ersten
Schritt die Einrichtung einer Stabsstelle, die die weiteren Prozesse, die
teilweise bereits jetzt parallel angestoßen werden, verantwortlich lenken soll.
Die Besetzung der Leitungsfunktion muss zeitnah erfolgen und eine
Ausschreibung noch vor den Sommerferien initiiert werden.
BeschlussvorschlagSeite 1 von 4
Seite 2
Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung einer Stabsstelle zur
Koordinierung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des
Theater Bonn beim Dezernat IV im Umfang von zunächst drei unbefristeten
Stellen zu.
Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.
Die im laufenden Haushaltsjahr erforderlich werdenden Personalaufwendungen
in Höhe von ca. 72.975,00 Euro (ausgehend von einer Besetzung jeweils zum
4. Quartal 2022) werden überplanmäßig bereitgestellt.
Begründung
Am 09.12.2021 hat der Rat mit der Beschlussvorlage (211955) dem
einzuleitenden Prozess zu ersten Schritten für die Sanierung der
Theaterliegenschaften und damit die Sicherung der Spiel- und
Produktionsstätten des Theater Bonn zugestimmt.
Das Theater Bonn soll dauerhaft als Mehrspartentheater mit Musiktheater,
Schauspiel und Tanz und einem umfangreichen theaterpädagogischen
Programm geführt werden. Das Zukunftskonzept sieht eine verstärkte Öffnung
des Theaters in die Stadtgesellschaft vor. Dies soll sich auch in erweiterten
Öffnungsmöglichkeiten der Theaterliegenschaften widerspiegeln. Das
Sanierungsvorhaben kann auch als ein klares Bekenntnis zu den
verschiedenen Spielstätten des Theaters an den jeweiligen Standorten
gesehen werden. So bleibt das Schauspielhaus auch künftig fester Bestandteil
der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg. Das Opernhaus kann sich am
bisherigen Standort zur Stadt weiter öffnen.
Die Sanierung der städtischen Theatergebäude ist eine der größten
Herausforderungen, die sich im Kontext kommunaler Bauten stellt. Zudem ist
hier ein zügiges Vorgehen angezeigt, weil in den Theater-Gebäuden aktuell
„die dringendsten“ Maßnahmen zur Sicherung des Spielbetriebs durchgeführt
werden und die Gefahr von Betriebsverboten angesichts der baulichen
Situation nicht auszuschließen ist.
Der Aufbau- und Ablauforganisation für dieses Großprojekt ist somit größte
Aufmerksamkeit zu schenken. Die Sanierung der Theaterliegenschaften kann
nicht als ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ behandelt werden, sondern
bedarf einer spezifischen Projekt-, Organisations- und Governance-Struktur,
um Kompetenz in allen Phasen der Prozesse zu generieren.
Weder bei der Theaterleitung noch bei der Kulturverwaltung sind bisher
entsprechende Strukturen und das dafür erforderliche Personal vorhanden. Es
ist daher angezeigt, zunächst eine Projekt- und Personalstruktur für die
Vorplanungsphase (Phase 0) zu implementieren, mit der auch die spätere
Aufbau- und Ablauforganisation (Governance-Struktur) für die
Sanierungsphase (Phasen I-IX nach HOAI) erarbeitet werden kann.
In der zwischenzeitlich eingerichteten Lenkungsgruppe mit Vertreterinnen undSeite 2 von 4
Seite 3
Vertretern aus Politik und Verwaltung unter Hinzuziehung externer Expertise
wurde über die schnellstmöglich effektive weitere Vorgehensweise gesprochen.
Ergebnis dieser Beratungen ist, schnellstmöglich eine Stabstelle als
Koordinierungsstelle einzurichten, die für ein abgestimmtes Vorgehen mit allen
Beteiligten innerhalb und außerhalb der Verwaltung sorgt und die Steuerung
und Kommunikation dieses Großprojektes kontinuierlich vorantreibt.
Diese Koordinierungsstelle hat folgende Aufgaben:
· Informationsaufbereitung für die Lenkungsgruppe und politische Gremien
· strategische Steuerungsunterstützung
· Entwicklung einer Governancestruktur
· Vorbereitung und Begleitung der Beauftragung einer Raumbedarfsplanung
und der Voruntersuchungen des Gebäudebestandes
· Klärung von Budgetfragen
· Abstimmung von Abläufen mit den Nutzern (Theater Bonn mit den diversen
Sparten) und dem SGB, auch zur Sicherung des Spielbetriebes und eines
etwaigen Interims
· Vorbereitung einer Bürgerinformation
· Know-How-Transfer aus vergleichbaren Projekten anderer Städte im Bereich
Kulturimmobilie
· Verknüpfung von Themen wie etwa die Einbindung in die Planungen zur
Quartiersentwicklung Beuel, OST (Theatergelände Siegburger Straße) und der
Neugestaltung Rheinufer
Das Profil der Stellen wird derzeit abgestimmt und sukzessive zu aktualisieren
sein. In der Lenkungsgruppe wurde besprochen, dass die Beratungsfirma
KULTUREXPERTEN bis zur nächsten Sitzung Anfang Juni einen Vorschlag zu
Stellenprofilen und Organisationsstruktur erarbeitet.
Klar ist aber bereits, dass für die Leitung dieser Stabsstelle eine Persönlichkeit
mit hohem Fachwissen und ausgewiesener Expertise im Umfeld Bauen
gefunden werden muss, von der wir uns erhoffen können, dass sie den
gesamten weiteren Prozess verantwortlich steuern wird. Es ist zu erwarten,
dass hierfür im Rahmen der städtischen Entgeltstrukturen eine Bezahlung bis
nach AT/E 15 Ü (alt) TVöD erforderlich sein wird. Die beiden weiteren
einzurichtenden Stellen werden voraussichtlich im Bereich EG 10 bis EG 13
TVöD einzugruppieren sein. Die tatsächliche Bewertung ist nach Vorlage der
Stellenprofile mit Amt 10 abzustimmen.
Wegen der Eilbedürftigkeit der Einrichtung der Stabsstelle (s.o.) ist die
Zustimmung des Rates vor der Sommerpause erforderlich, damit die
Stellenbesetzungen nach Vorstellung der konkreten Aufgabenprofile und
Beratung in der Lenkungsgruppe so schnell wie möglich erfolgen können.
Folgende jährliche Personalkosten sind ab 2023 einzuplanen bzw.Seite 3 von 4
Seite 4
nachzumelden:
AT/E 15 Ü (alt) TVöD ca. 122.800,00 €
EG 13 TVöD ca. 94.500,00 €
EG 10 TVöD ca. 77.600,00 €
Die voraussichtliche Gesamtsumme beträgt 294.900,00 €.
In 2022 werden die tatsächlich entstehenden Personalkosten überplanmäßig
bereitgestellt und durch den Gesamthaushalt gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.03 Verwaltungsführung 102000103 Verwaltungsführung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2022:
72.975,00
2023 ff:
294.900,00
€
102000103/70.100 wird für 2023
ff
nachgemeldet
72.975,0
0
ÜPL/Gesamthaushal
t
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
294.900,00
ab 2023
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 06:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de