221062 · Beschlussvorlage
Einrichtung einer Stabsstelle zur Koordinierung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn beim Dezernat IV
Kerndaten
- Nummer
- 221062
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221062 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat IV Dezernat: Dez. IV Einrichtung einer Stabsstelle zur Koordinierung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn beim Dezernat IV Beratungsfolge Hauptausschuss 31.05.2022 Empfehlung Kulturausschuss 07.06.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist durch die monatelange Verzögerung des Sanierungsprozesses begründet, die durch eine verschobene Entscheidung verursacht würde. Der nächste Rat tagt erst wieder am 25.8.2022, bis dahin könnte die Implementierung einer Projekt-, Organisations- und Entscheidungsstruktur in Form einer Stabstelle und die Suche, insbesondere nach einer geeigneten Leitung mit ausgewiesener Expertise, nicht begonnen werden. Die Folge wäre auch eine Verzögerung der bereits parallel angestoßenen Prozesse, (Raumbedarfsplanung, Voruntersuchungen der Gebäude) die durch die Stabstelle verantwortlich gesteuert werden sollen. Jede weitere Verzögerung der Einleitung der Prozesse, zu denen zwingend die Stabsstelleneinrichtung gehört, gefährdet zudem die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes. Eine mögliche Schließung von Spielstätten und damit die Einstellung des Proben- und Vorstellungsbetriebes hätten erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Theaterbetrieb. Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 09.12.2021 (211955) wurden erste Schritte für die Prüfung der der Sanierungsfähigkeit der Theaterliegenschaften eingeleitet, die schnellstmöglich umzusetzen sind. Nach den zwischenzeitlichen Austauschen in der eingerichteten Lenkungsgruppe ist die umgehende strukturierte Umsetzung von Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehört im ersten Schritt die Einrichtung einer Stabsstelle, die die weiteren Prozesse, die teilweise bereits jetzt parallel angestoßen werden, verantwortlich lenken soll. Die Besetzung der Leitungsfunktion muss zeitnah erfolgen und eine Ausschreibung noch vor den Sommerferien initiiert werden. BeschlussvorschlagSeite 1 von 4 Seite 2 Der Rat der Stadt Bonn stimmt der Einrichtung einer Stabsstelle zur Koordinierung der ersten Schritte für eine Sanierung der Liegenschaften des Theater Bonn beim Dezernat IV im Umfang von zunächst drei unbefristeten Stellen zu. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Die im laufenden Haushaltsjahr erforderlich werdenden Personalaufwendungen in Höhe von ca. 72.975,00 Euro (ausgehend von einer Besetzung jeweils zum 4. Quartal 2022) werden überplanmäßig bereitgestellt. Begründung Am 09.12.2021 hat der Rat mit der Beschlussvorlage (211955) dem einzuleitenden Prozess zu ersten Schritten für die Sanierung der Theaterliegenschaften und damit die Sicherung der Spiel- und Produktionsstätten des Theater Bonn zugestimmt. Das Theater Bonn soll dauerhaft als Mehrspartentheater mit Musiktheater, Schauspiel und Tanz und einem umfangreichen theaterpädagogischen Programm geführt werden. Das Zukunftskonzept sieht eine verstärkte Öffnung des Theaters in die Stadtgesellschaft vor. Dies soll sich auch in erweiterten Öffnungsmöglichkeiten der Theaterliegenschaften widerspiegeln. Das Sanierungsvorhaben kann auch als ein klares Bekenntnis zu den verschiedenen Spielstätten des Theaters an den jeweiligen Standorten gesehen werden. So bleibt das Schauspielhaus auch künftig fester Bestandteil der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg. Das Opernhaus kann sich am bisherigen Standort zur Stadt weiter öffnen. Die Sanierung der städtischen Theatergebäude ist eine der größten Herausforderungen, die sich im Kontext kommunaler Bauten stellt. Zudem ist hier ein zügiges Vorgehen angezeigt, weil in den Theater-Gebäuden aktuell „die dringendsten“ Maßnahmen zur Sicherung des Spielbetriebs durchgeführt werden und die Gefahr von Betriebsverboten angesichts der baulichen Situation nicht auszuschließen ist. Der Aufbau- und Ablauforganisation für dieses Großprojekt ist somit größte Aufmerksamkeit zu schenken. Die Sanierung der Theaterliegenschaften kann nicht als ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ behandelt werden, sondern bedarf einer spezifischen Projekt-, Organisations- und Governance-Struktur, um Kompetenz in allen Phasen der Prozesse zu generieren. Weder bei der Theaterleitung noch bei der Kulturverwaltung sind bisher entsprechende Strukturen und das dafür erforderliche Personal vorhanden. Es ist daher angezeigt, zunächst eine Projekt- und Personalstruktur für die Vorplanungsphase (Phase 0) zu implementieren, mit der auch die spätere Aufbau- und Ablauforganisation (Governance-Struktur) für die Sanierungsphase (Phasen I-IX nach HOAI) erarbeitet werden kann. In der zwischenzeitlich eingerichteten Lenkungsgruppe mit Vertreterinnen undSeite 2 von 4 Seite 3 Vertretern aus Politik und Verwaltung unter Hinzuziehung externer Expertise wurde über die schnellstmöglich effektive weitere Vorgehensweise gesprochen. Ergebnis dieser Beratungen ist, schnellstmöglich eine Stabstelle als Koordinierungsstelle einzurichten, die für ein abgestimmtes Vorgehen mit allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Verwaltung sorgt und die Steuerung und Kommunikation dieses Großprojektes kontinuierlich vorantreibt. Diese Koordinierungsstelle hat folgende Aufgaben: · Informationsaufbereitung für die Lenkungsgruppe und politische Gremien · strategische Steuerungsunterstützung · Entwicklung einer Governancestruktur · Vorbereitung und Begleitung der Beauftragung einer Raumbedarfsplanung und der Voruntersuchungen des Gebäudebestandes · Klärung von Budgetfragen · Abstimmung von Abläufen mit den Nutzern (Theater Bonn mit den diversen Sparten) und dem SGB, auch zur Sicherung des Spielbetriebes und eines etwaigen Interims · Vorbereitung einer Bürgerinformation · Know-How-Transfer aus vergleichbaren Projekten anderer Städte im Bereich Kulturimmobilie · Verknüpfung von Themen wie etwa die Einbindung in die Planungen zur Quartiersentwicklung Beuel, OST (Theatergelände Siegburger Straße) und der Neugestaltung Rheinufer Das Profil der Stellen wird derzeit abgestimmt und sukzessive zu aktualisieren sein. In der Lenkungsgruppe wurde besprochen, dass die Beratungsfirma KULTUREXPERTEN bis zur nächsten Sitzung Anfang Juni einen Vorschlag zu Stellenprofilen und Organisationsstruktur erarbeitet. Klar ist aber bereits, dass für die Leitung dieser Stabsstelle eine Persönlichkeit mit hohem Fachwissen und ausgewiesener Expertise im Umfeld Bauen gefunden werden muss, von der wir uns erhoffen können, dass sie den gesamten weiteren Prozess verantwortlich steuern wird. Es ist zu erwarten, dass hierfür im Rahmen der städtischen Entgeltstrukturen eine Bezahlung bis nach AT/E 15 Ü (alt) TVöD erforderlich sein wird. Die beiden weiteren einzurichtenden Stellen werden voraussichtlich im Bereich EG 10 bis EG 13 TVöD einzugruppieren sein. Die tatsächliche Bewertung ist nach Vorlage der Stellenprofile mit Amt 10 abzustimmen. Wegen der Eilbedürftigkeit der Einrichtung der Stabsstelle (s.o.) ist die Zustimmung des Rates vor der Sommerpause erforderlich, damit die Stellenbesetzungen nach Vorstellung der konkreten Aufgabenprofile und Beratung in der Lenkungsgruppe so schnell wie möglich erfolgen können. Folgende jährliche Personalkosten sind ab 2023 einzuplanen bzw.Seite 3 von 4 Seite 4 nachzumelden: AT/E 15 Ü (alt) TVöD ca. 122.800,00 € EG 13 TVöD ca. 94.500,00 € EG 10 TVöD ca. 77.600,00 € Die voraussichtliche Gesamtsumme beträgt 294.900,00 €. In 2022 werden die tatsächlich entstehenden Personalkosten überplanmäßig bereitgestellt und durch den Gesamthaushalt gedeckt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.03 Verwaltungsführung 102000103 Verwaltungsführung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2022: 72.975,00 2023 ff: 294.900,00 € 102000103/70.100 wird für 2023 ff nachgemeldet 72.975,0 0 ÜPL/Gesamthaushal t Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 294.900,00 ab 2023 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de