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221052 · Beschlussvorlage

Bonner Weihnachtszirkus Spielzeit 2022

Nummer
221052
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221052
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Bonner Weihnachtszirkus Spielzeit 2022
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Veranstaltung „Bonner Weihnachtszirkus Spielzeit 2022/2023“, die auf den
Pützchens Markt Wiesen durchgeführt werden soll, wird im Rahmen einer
Einzelfallentscheidung mit der Auflage genehmigt, dass vom Veranstalter ein
Park- und Verkehrskonzept vorzulegen ist, dass das erhöhte
Verkehrsaufkommen vor und nach den Veranstaltungen zügig und sicher zu-
und abfließen lässt. Darüber hinaus sind zum Schutz der Anwohnenden feste
Probenzeiten festzulegen, die die Ruhezeiten beachten und zwei Stunden am
Stück nicht überschreiten.
Begründung
Der Bonner Weihnachtszirkus ist nach eigenen Angaben eine eingetragene
Marke, seit 15 Jahren Kult und gehört zu den Bonner
Traditionsveranstaltungen. Alljährlich bietet er ein hohes Niveau und Ambiente
mit Artist*innen und Künstler*innen aus aller Welt.
Seit dem Wegfall des Vorplatzes der Beethovenhalle sowie durch den künftigen
Wegfall des Bereiches an der Siegburger Straße sucht der Bonner
Weihnachtscircus eine adäquate Fläche.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Veranstaltung in der Spielzeit 2021/2022 mit
den entsprechenden Anpassungen an die Corona-Pandemie vor Ort auf den
Pützchens Markt Wiesen sehr gut angenommen worden. Die Platzrückgabe
ohne Beanstandung erfolgt.
Vom Veranstalter ist ein Park- und Verkehrskonzept vorzulegen, dass das
erhöhte Verkehrsaufkommen vor und nach den Veranstaltungen zügig und
sicher zu- und abfließen lässt. Darüber hinaus sind zum Schutz der
Anwohnenden feste Probenzeiten festzulegen, die die Ruhezeiten beachten
und zwei Stunden am Stück nicht überschreiten.“
Die Verwaltung hat alle potenziellen bzw. womöglich geeigneten Flächen
geprüft. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Stadt Bonn über keine
geeigneten Zirkuszeltflächen verfügt. Das Pützchens Markt Gelände bietet die
geeignete Infrastruktur. Das Pützchens Markt Gelände selbst ist als Grünfläche
ausgewiesen, was aber die Nutzung für Veranstaltungen nicht ausschließt.
Eine neu gebaute Tribüne als auch neue Zirkuszelte dienen dazu, die
notwendigen Hygienevorschriften wie auch Lüftungsmechanismen umzusetzen.Seite 1 von 2
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Gerade die Zufuhr von Frischluft ist im "fliegenden Bau" - sprich Zirkuszelt -
höher als zum Beispiel in Festbauten.
Angesichts der andauernden Einschränkungen für die Kulturbranche aufgrund
der nach wie vor - voraussichtlich auch zum Zeitpunkt der Ausrichtung -
bestehenden Pandemielage soll den Bonner Bürger*innen die Möglichkeit für
den Besuch von Veranstaltungen gegeben werden. Sofern im Vorfeld des
geplanten Veranstaltungsbeginns absehbar sein wird, dass die Entwicklung der
Corona-Pandemie und die damit einhergehenden rechtlichen Bestimmungen
eine Ausrichtung nicht zulassen, teilt der Veranstalter mit, dass eine finale
Entscheidung auch kurzfristig möglich sein wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de