221052 · Beschlussvorlage
Bonner Weihnachtszirkus Spielzeit 2022
Kerndaten
- Nummer
- 221052
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.027 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 221052 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Bonner Weihnachtszirkus Spielzeit 2022 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Veranstaltung „Bonner Weihnachtszirkus Spielzeit 2022/2023“, die auf den Pützchens Markt Wiesen durchgeführt werden soll, wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung mit der Auflage genehmigt, dass vom Veranstalter ein Park- und Verkehrskonzept vorzulegen ist, dass das erhöhte Verkehrsaufkommen vor und nach den Veranstaltungen zügig und sicher zu- und abfließen lässt. Darüber hinaus sind zum Schutz der Anwohnenden feste Probenzeiten festzulegen, die die Ruhezeiten beachten und zwei Stunden am Stück nicht überschreiten. Begründung Der Bonner Weihnachtszirkus ist nach eigenen Angaben eine eingetragene Marke, seit 15 Jahren Kult und gehört zu den Bonner Traditionsveranstaltungen. Alljährlich bietet er ein hohes Niveau und Ambiente mit Artist*innen und Künstler*innen aus aller Welt. Seit dem Wegfall des Vorplatzes der Beethovenhalle sowie durch den künftigen Wegfall des Bereiches an der Siegburger Straße sucht der Bonner Weihnachtscircus eine adäquate Fläche. Aus Sicht der Verwaltung ist die Veranstaltung in der Spielzeit 2021/2022 mit den entsprechenden Anpassungen an die Corona-Pandemie vor Ort auf den Pützchens Markt Wiesen sehr gut angenommen worden. Die Platzrückgabe ohne Beanstandung erfolgt. Vom Veranstalter ist ein Park- und Verkehrskonzept vorzulegen, dass das erhöhte Verkehrsaufkommen vor und nach den Veranstaltungen zügig und sicher zu- und abfließen lässt. Darüber hinaus sind zum Schutz der Anwohnenden feste Probenzeiten festzulegen, die die Ruhezeiten beachten und zwei Stunden am Stück nicht überschreiten.“ Die Verwaltung hat alle potenziellen bzw. womöglich geeigneten Flächen geprüft. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Stadt Bonn über keine geeigneten Zirkuszeltflächen verfügt. Das Pützchens Markt Gelände bietet die geeignete Infrastruktur. Das Pützchens Markt Gelände selbst ist als Grünfläche ausgewiesen, was aber die Nutzung für Veranstaltungen nicht ausschließt. Eine neu gebaute Tribüne als auch neue Zirkuszelte dienen dazu, die notwendigen Hygienevorschriften wie auch Lüftungsmechanismen umzusetzen.Seite 1 von 2 Seite 2 Gerade die Zufuhr von Frischluft ist im "fliegenden Bau" - sprich Zirkuszelt - höher als zum Beispiel in Festbauten. Angesichts der andauernden Einschränkungen für die Kulturbranche aufgrund der nach wie vor - voraussichtlich auch zum Zeitpunkt der Ausrichtung - bestehenden Pandemielage soll den Bonner Bürger*innen die Möglichkeit für den Besuch von Veranstaltungen gegeben werden. Sofern im Vorfeld des geplanten Veranstaltungsbeginns absehbar sein wird, dass die Entwicklung der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden rechtlichen Bestimmungen eine Ausrichtung nicht zulassen, teilt der Veranstalter mit, dass eine finale Entscheidung auch kurzfristig möglich sein wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de