221048 · Mitteilungsvorlage
Sachstand: Prüfung der Einrichtung einer Gewaltschutzambulanz
Kerndaten
- Nummer
- 221048
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221048 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Sachstand: Prüfung der Einrichtung einer Gewaltschutzambulanz Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung wurde im Rahmen des Antrages 201928-26 AA gebeten, zu prüfen, ob es in Bonn notwendig ist, eine Gewaltschutzambulanz einzurichten und zu finanzieren, die an einer Gesundheitseinrichtung mit Rechtsmedizinischem Institut angegliedert und in die Abläufe einer bestehenden Notfallambulanz integriert ist. Die Verwaltung hat den Prüfauftrag auf der Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz am 03.11.2021 eingebracht. Die Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz haben das Anliegen diskutiert. In der Folge wurde vereinbart, die Notwendigkeit einer Gewaltschutzambulanz an einer Klinik in einem Expertenkreis zu diskutieren. Hierzu wurde der Arbeitskreis Notfallversorgung und Ethik in der Medizin Anfang des Jahres 2022 einberufen. Neben den Mitgliedern des Arbeitskreises wurden Vertretungen des Arbeitskreises Opferschutz, des Rechtsmedizinischen Instituts, der Kinderschutzgruppen Bonn und der Gleichstellungsstelle zu einer Sitzung am 26.01.2022 eingeladen. Die anwesenden Vertretungen der Bonner Krankenhäuser, des Rettungsdienstes der Stadt Bonn, der Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Bonn (nachfolgend UKB) sowie des Arbeitskreises Opferschutz stellten ihre Angebote und Leistungen im hier relevanten Kontext vor und wiesen auf die bereits vorhandene Zusammenarbeit hin. Folgende Unterstützungsleistungen gibt es aktuell in Bonn: Einsatz des Rettungsdienstes bei der Erstversorgung, medizinische Versorgung in den Bonner Kliniken und Ambulanzen, rechtsmedizinische Begutachtung durch das Institut für Rechtsmedizin, therapeutische Versorgung durch niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, sozialpsychologische Beratung durch Beratungsstellen und Frauenhäuser, Versorgung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen durch die Kinderschutzgruppen, Arbeitskreis Opferschutz als Vernetzungsgremium.Seite 1 von 2 Seite 2 Angebote sind vorhanden beim LVR, beim UKB (Kinderschutzgruppe, Notfallbereiche, Spurensicherung Sexualstraftaten, Rechtsmedizin) sowie bei der GFO-Klinik (Kinderschutzgruppe, Anonyme Spurensicherung). Die laufende und vielschichtige Zusammenarbeit, auch im Zusammenhang mit dem Projekt ASS (Anonyme Spurensicherung bei Sexualstraftaten) wurde von den Beteiligten positiv eingeschätzt. Es bestehe auch bereits eine gute Vernetzung der Akteure im Arbeitskreis Opferschutz. Die Einschätzung ergab, dass es in Bonn bereits viele Bereiche der Versorgung von Gewaltopfern gibt, die jeweils gut zusammenarbeiten. Daher wird kein Bedarf gesehen, eine eigene weitere Stelle zu schaffen, die die verschiedensten Aspekte der Unterstützungsleistungen bündelt. Im Herbst 2022 wird sich der Arbeitskreis Notfallversorgung nochmals mit dem Thema befassen, da eine Bedarfslücke bei der Befunddokumentation bei häuslicher Gewalt benannt wurde. Hier gibt es bislang keine Finanzierung für notwendige Leistungen der Rechtsmedizin. Die neuen gesetzlichen Regelungen und die damit verbundenen Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landesebene sollen hier Verbesserungen bringen. Bis zum Abschluss der Verhandlungen auf Landesebene bleibt es abzuwarten, ob sich die Finanzierung der Leistung der Befunddokumentation und der Anonymen Spurensicherung verändern wird und damit auch neue Leistungen möglich sind. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de