← zurück zu 221046

221046-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ideenwettbewerb für die Visualisierung der Tore des Römerlagers

Nummer
221046-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  2. Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 83,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221046 Ideenwettbewerb für die Visualisierung der Tore des Römerlagers

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.477 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221046-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Ideenwettbewerb für die Visualisierung der Tore
des Römerlagers
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Empfehlung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzend zu DS-Nr.: 221046-01 ST wird hiermit folgender Sachstand zur Visua-
lisierung des Römerthemas in Bonn gegeben: Mit der Verleihung des Weltkultur-
erbe-Status ist die Aufgabe verbunden, das römische Erbe in Abstimmung mit den
Kooperationspartner*innen das für den NRW-Bereich des Limes zuständige LVR-
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR) und die jeweiligen Gebietskör-
perschaften sichtbar und erfahrbar zu machen. Die Bonn-Information erarbeitet
daher eine Erweiterung des vorhandenen Touristischen Leitsystems (TLS) (rote
Hinweisschilder und Tafeln) für die Römer- und NGL Limes Thematik, um so die
Gäste an die wesentlichen authentischen Standorte noch sichtbarer Römer-
Zeugnisse im Rahmen eines individuellen Rundgangs dauerhaft führen zu kön-
nen.
Die neue Römerthematik wird im Bereich der inneren Nordstadt, am Rheinufer bis
zur Adenauerallee und im Bereich Rosental ausgeschildert. Geplant ist, dass das
TLS an insgesamt 16 verschiedenen Standorten an bestehenden und teilweise
neu zu errichtenden Wegweisern und Stelen in unterschiedlicher Anbringungsart
erweitert wird. Im Wesentlichen soll insbesondere auf folgende Standorte in deut-
scher und englischer Sprache hingewiesen werden:
• Bereich des heutigen Collegium Albertinum: Reste der römischen Badeanstal-
ten
• Süd-Tor des Römerlagers
• Bronze-Modells vom Römerlager
• Heerstraße mit der Aufreihung verschiedener römischer Grabstein-Kopien
• Präsentationsfläche „Didinkirica“
• Römerkran (Rekonstruktion)
• Römischer Backofen (Rekonstruktion).
Derzeit wird die konkrete Beschriftung der einzelnen Hinweisschilder erarbeitet,
damit diese produziert werden können. Hierbei sind nicht nur einzelne neue Weg-
weiser und Zusatzbeschilderungen vorgesehen, sondern es soll auch die von der
Politik bereits mehrfach geforderte Visualisierung eines der Haupttore des Römer-
lagers (Südtor) durch eine Kurzerklärung und anhand eines nachrekonstruiertenSeite 1 von 3
Seite 2
Bildes sowie über einen QR-Code, der auf eine geeignete Internetplattform mit
weiteren Erklärungen verweist, erfolgen. Diese Sichtbarmachung und Visualisie-
rung erfolgt in sehr enger Abstimmung und fachlicher Begleitung mit dem LVR-
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR).
Zeitplan:
Derzeit befindet sich die Verwaltung intern in der Abstimmung über die endgülti-
gen Standortentscheidungen. Diese sind abhängig von bauplanungs- und bau-
ordnungsrechtlich Genehmigungen, verkehrstechnischer und statischer Voraus-
setzungen sowie von denkmalrechtlicher und landschaftsrechtlicher Erlaubnisse.
Im März 2023 wurden für die nachfolgenden angedachten neuen Standorte alle
erforderlichen Genehmigungen beantragt:
1. Kölnstraße/ Ecke Rosental – (geplant: Mast mit Wegweisern)
2. Grünfläche vor dem (zukünftigen) Bronzemodell an der Straße Rosental/Ecke
Graurheindorfer Straße – (geplant: Stele)
3. Platz vor dem Hotel an der Römerstraße/ Ecke Rosental – (geplant: Stele)
4. Grünfläche Rosental/ Ecke Leinpfad - (geplant: Mast mit Wegweisern)
5. Bürgersteig vor Einfahrt Albertinum an der B9 – (geplant: Stele) ggfls. als Alter-
native; im Rahmen einer neuanzulegenden Grünfläche
Da bei allen neuen Standorten davon auszugehen ist, dass sich im Untergrund
Spuren der römischen Besiedlung erhalten sind und es nicht auszuschließen ist,
dass auch bei den Erdeingriffen für die Errichtung der Stelen und Masten Boden-
denkmalsubstanz angetroffen wird, erhält die Bonn-Information die Auflage, bei
allen Arbeiten die archäologische Begleitung und die Sicherung der Quellen für
die Forschung durch wissenschaftliche Untersuchung, Bergung und Dokumentati-
on des Bodendenkmals zu gewährleisten. An einigen Standorten muss eine stati-
sche Berechnung für Erweiterungen (Aufsätze) erfolgen. Die Prüfung wird derzeit
vorgenommen.
Wenn alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, ist beabsichtigt, Mitte/Ende
April entsprechende Angebote von Tiefbau-Firmen für die notwendigen Funda-
mentarbeiten einzuholen. Zur Gewährleistung der archäologischen Betreuung,
muss die Terminierung und der Ablauf der Baumaßnahmen mit dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Beginn der
Arbeiten abgestimmt werden. Unter Berücksichtigung dieser Zeiten, sind die Bau-
arbeiten nicht vor August/September 2023 zu erwarten. Sofern bei den Erdarbei-
ten archäologische Befunde und Funde zutage treten, deren wissenschaftliche
Untersuchung, Dokumentation und Bergung erforderlich sind, kann es zu Verzö-
gerungen bei der Durchführung der Baumaßnahme kommen.
Die endgültige Aufstellung ist voraussichtlich für den Oktober 2023 geplant.
Kosten
Für die Umsetzung des Projektes konnten aus dem Haushaltsjahr 2022 nicht ver-
brauchte investive Haushaltsmittel gesichert und übertragen werden.
Das vorhandene TLS besteht aus dem Informationsträgersystem „KONNI©“. Die-Seite 2 von 3
Seite 3
ses ist als Aluminiumstrangpressprofilsystem speziell zum konstruktiven Aufbau
von Informations- und Leitsystemen entwickelt worden und ist patentrechtlich ge-
schützt. Die Stadt Bonn ist an diesem System seit 2007 vertraglich gebunden. Die
Nutzungsrechte und damit die Rechte an Produktion und Vertrieb sind exklusiv
vertraglich an eine Firma übertragen. Für die vorgenannten Beschilderungsmaß-
nahmen liegt ein Angebot der o.g. Firma in Höhe von rund 30.000 EUR brutto vor.
Zu den Sachkosten kommen Kosten für notwendige Fundamentarbeiten bzw.
Montagekosten sowie statische Berechnungen. Diese richten sich nach Bedarf,
Standort und Ausführungsweise und werden derzeit auf rund 15.000 EUR ge-
schätzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.15.02 Tourismus 1.03.00.15.02.02 Tourismusförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 45.000,00 5030015021
000/78.3100
2023
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de