221046-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ideenwettbewerb für die Visualisierung der Tore des Römerlagers
Kerndaten
- Nummer
- 221046-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221046-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Ideenwettbewerb für die Visualisierung der Tore des Römerlagers Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Empfehlung Rat 27.04.2023 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Ergänzend zu DS-Nr.: 221046-01 ST wird hiermit folgender Sachstand zur Visua- lisierung des Römerthemas in Bonn gegeben: Mit der Verleihung des Weltkultur- erbe-Status ist die Aufgabe verbunden, das römische Erbe in Abstimmung mit den Kooperationspartner*innen das für den NRW-Bereich des Limes zuständige LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR) und die jeweiligen Gebietskör- perschaften sichtbar und erfahrbar zu machen. Die Bonn-Information erarbeitet daher eine Erweiterung des vorhandenen Touristischen Leitsystems (TLS) (rote Hinweisschilder und Tafeln) für die Römer- und NGL Limes Thematik, um so die Gäste an die wesentlichen authentischen Standorte noch sichtbarer Römer- Zeugnisse im Rahmen eines individuellen Rundgangs dauerhaft führen zu kön- nen. Die neue Römerthematik wird im Bereich der inneren Nordstadt, am Rheinufer bis zur Adenauerallee und im Bereich Rosental ausgeschildert. Geplant ist, dass das TLS an insgesamt 16 verschiedenen Standorten an bestehenden und teilweise neu zu errichtenden Wegweisern und Stelen in unterschiedlicher Anbringungsart erweitert wird. Im Wesentlichen soll insbesondere auf folgende Standorte in deut- scher und englischer Sprache hingewiesen werden: • Bereich des heutigen Collegium Albertinum: Reste der römischen Badeanstal- ten • Süd-Tor des Römerlagers • Bronze-Modells vom Römerlager • Heerstraße mit der Aufreihung verschiedener römischer Grabstein-Kopien • Präsentationsfläche „Didinkirica“ • Römerkran (Rekonstruktion) • Römischer Backofen (Rekonstruktion). Derzeit wird die konkrete Beschriftung der einzelnen Hinweisschilder erarbeitet, damit diese produziert werden können. Hierbei sind nicht nur einzelne neue Weg- weiser und Zusatzbeschilderungen vorgesehen, sondern es soll auch die von der Politik bereits mehrfach geforderte Visualisierung eines der Haupttore des Römer- lagers (Südtor) durch eine Kurzerklärung und anhand eines nachrekonstruiertenSeite 1 von 3 Seite 2 Bildes sowie über einen QR-Code, der auf eine geeignete Internetplattform mit weiteren Erklärungen verweist, erfolgen. Diese Sichtbarmachung und Visualisie- rung erfolgt in sehr enger Abstimmung und fachlicher Begleitung mit dem LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR). Zeitplan: Derzeit befindet sich die Verwaltung intern in der Abstimmung über die endgülti- gen Standortentscheidungen. Diese sind abhängig von bauplanungs- und bau- ordnungsrechtlich Genehmigungen, verkehrstechnischer und statischer Voraus- setzungen sowie von denkmalrechtlicher und landschaftsrechtlicher Erlaubnisse. Im März 2023 wurden für die nachfolgenden angedachten neuen Standorte alle erforderlichen Genehmigungen beantragt: 1. Kölnstraße/ Ecke Rosental – (geplant: Mast mit Wegweisern) 2. Grünfläche vor dem (zukünftigen) Bronzemodell an der Straße Rosental/Ecke Graurheindorfer Straße – (geplant: Stele) 3. Platz vor dem Hotel an der Römerstraße/ Ecke Rosental – (geplant: Stele) 4. Grünfläche Rosental/ Ecke Leinpfad - (geplant: Mast mit Wegweisern) 5. Bürgersteig vor Einfahrt Albertinum an der B9 – (geplant: Stele) ggfls. als Alter- native; im Rahmen einer neuanzulegenden Grünfläche Da bei allen neuen Standorten davon auszugehen ist, dass sich im Untergrund Spuren der römischen Besiedlung erhalten sind und es nicht auszuschließen ist, dass auch bei den Erdeingriffen für die Errichtung der Stelen und Masten Boden- denkmalsubstanz angetroffen wird, erhält die Bonn-Information die Auflage, bei allen Arbeiten die archäologische Begleitung und die Sicherung der Quellen für die Forschung durch wissenschaftliche Untersuchung, Bergung und Dokumentati- on des Bodendenkmals zu gewährleisten. An einigen Standorten muss eine stati- sche Berechnung für Erweiterungen (Aufsätze) erfolgen. Die Prüfung wird derzeit vorgenommen. Wenn alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, ist beabsichtigt, Mitte/Ende April entsprechende Angebote von Tiefbau-Firmen für die notwendigen Funda- mentarbeiten einzuholen. Zur Gewährleistung der archäologischen Betreuung, muss die Terminierung und der Ablauf der Baumaßnahmen mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Beginn der Arbeiten abgestimmt werden. Unter Berücksichtigung dieser Zeiten, sind die Bau- arbeiten nicht vor August/September 2023 zu erwarten. Sofern bei den Erdarbei- ten archäologische Befunde und Funde zutage treten, deren wissenschaftliche Untersuchung, Dokumentation und Bergung erforderlich sind, kann es zu Verzö- gerungen bei der Durchführung der Baumaßnahme kommen. Die endgültige Aufstellung ist voraussichtlich für den Oktober 2023 geplant. Kosten Für die Umsetzung des Projektes konnten aus dem Haushaltsjahr 2022 nicht ver- brauchte investive Haushaltsmittel gesichert und übertragen werden. Das vorhandene TLS besteht aus dem Informationsträgersystem „KONNI©“. Die-Seite 2 von 3 Seite 3 ses ist als Aluminiumstrangpressprofilsystem speziell zum konstruktiven Aufbau von Informations- und Leitsystemen entwickelt worden und ist patentrechtlich ge- schützt. Die Stadt Bonn ist an diesem System seit 2007 vertraglich gebunden. Die Nutzungsrechte und damit die Rechte an Produktion und Vertrieb sind exklusiv vertraglich an eine Firma übertragen. Für die vorgenannten Beschilderungsmaß- nahmen liegt ein Angebot der o.g. Firma in Höhe von rund 30.000 EUR brutto vor. Zu den Sachkosten kommen Kosten für notwendige Fundamentarbeiten bzw. Montagekosten sowie statische Berechnungen. Diese richten sich nach Bedarf, Standort und Ausführungsweise und werden derzeit auf rund 15.000 EUR ge- schätzt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.15.02 Tourismus 1.03.00.15.02.02 Tourismusförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 45.000,00 5030015021 000/78.3100 2023 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de