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221045-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN" in Beuel; hier Anschreiben der Interessengemeinschaft an die Oberbürgermeisterin

Nummer
221045-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221045 BBB-Anfrage zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN" in Beuel; hier Anschreiben der Interessengemeinschaft an die Oberbürgermeisterin

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221045-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
11.05.2022
BBB-Anfrage zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN" in Beuel; hier
Anschreiben der Interessengemeinschaft an die
Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf das beigefügte Antwortschreiben
verwiesen, welches Mitte Januar 2023 versendet werden konnte.
Anlage/n
1 Antwortschreiben an Interessengemeinschaft (öffentlich)Seite 1 von 7
Dieses Schreiben wurde auf
100 % Recyclingpapier gedruckt
Bürgertelefon: 0228 - 770
Internet: www.bonn.de
Öffnungszeiten
Mo, Do: 8.00 - 18.00 Uhr
Di, Mi, Fr: 8.00 - 13.00 Uhr
Zusätzliche
telefonische Servicezeit
Di, Mi: 13.00 - 16.00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnen: 61, 62, 66, 67
Busse: 602, 604, 605
Sparkasse KölnBonn
IBAN:
DE79 3705 0198 0000 0113 12
BIC:
COLSDE33
Postbank Köln
IBAN:
DE04 3701 0050 0011 8905 01
BIC:
PBNKDEFF
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG
IBAN:
DE95 3806 0186 2003 7530 10
BIC:
GENODED1BRS
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—
Bundesstadt Bonn - Amt 61-4- 53103 Bonn Die Oberbürgermeisterin
Interessengemeinschaft „Lebenswertes
Rheinwohnen“
c/o Hans-Joachim Runkel/Christoph Rüter
Himmerichweg 52
53227 Bonn
Stadtplanungsamt
Stadthaus
Berliner Platz 2
Ansprechpartner/in Felix Harting
(auch für barrierefreie Dokumente)
Telefon 02 28. 77 2647
Telefax -
E-Mail felix.harting@bonn.de
Aufzugsgruppe, Etage, Zimmer 2 / 7 C
Mein Zeichen 61-4
Datum 10.01.2023
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „R(h)einwohnen“
Ihr Schreiben vom 22.04.2022
Sehr geehrter Herr Runkel,
sehr geehrter Herr Rüter,
Frau Oberbürgermeisterin Dörner hat mich gebeten, das an sie
gerichtete Schreiben in ihrem Auftrag zu beantworten. Zunächst
bedanke ich mich bei Ihnen als Interessengemeinschaft für die
konstruktive Begleitung im vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahren Nr. 6820-2 „R(h)einwohnen“ und Ihr an die
Oberbürgermeisterin gerichtetes Schreiben vom 22.04.2022, dass mir
als zuständige Amtsleiterin zur Beantwortung zugeleitet wurde. Für die
lange Bearbeitungszeit bitte ich um Entschuldigung. Diese beruht auf
der Tatsache, dass diverse Fachgutachten von den Fachplanungsbüros
noch finalisiert werden mussten. Erst auf dieser Grundlage kann ich auf
Ihre Stellungnahme vollumfänglich antworten.
Die Informationsveranstaltung sowie der zweiwöchige Informations- und
Beteiligungszeitraum bei „Bonn macht mit“ fanden im Zeitraum vom
21.10. bis 04.11.2022 statt. Derzeit werden die dabei eingegangenen
Stellungnahmen ausgewertet, damit im Zuge des geplanten
Beschlusses über die öffentliche Auslegung den Vertretern der
politischen Gremien ein umfassendes Bild der Meinungsäußerungen
aus der Öffentlichkeit vermittelt werden kann. Zu diesen
Meinungsäußerungen, wie auch zu den Beiträgen aus der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
werden Abwägungsvorschläge zur Beratung vorgelegt. Die
entsprechende Beschlussvorlage zur Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB kann voraussichtlich im Frühjahr
2023 in den politischen Gremien beraten werden, so dass Ihrem
Wunsch zur Einhaltung einer ausreichend bemessenen Frist zwischen
Informationsveranstaltung und Offenlage gefolgt wurde. Ob aus den
Anregungen zur Informationsveranstaltung Änderungen am
Planentwurf resultieren, bleibt den politischen Beratungen vorbehalten.
Zu den von Ihnen aufgeführten Sachaspekten des Plankonzepts kann
ich Ihnen Nachfolgendes mitteilen:Seite 2 von 7
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Durchlüftung
Für die aktuelle Freifläche sowie die angrenzenden Wohnsiedlungen
werden in der gesamtstädtischen Planungshinweiskarte für die
Nachtsituation günstige bioklimatische Verhältnisse attestiert. Im
Gegensatz zur Tagessituation wird dem Plangebiet zur Nachtsituation
zudem eine hohe bioklimatische Bedeutung zugesprochen, da sie in der
Hauptströmungsrichtung der Flurwinde liegt. Die Fläche kann – so die
Analyse - demnach für die angrenzenden Wohnhäuser eine wichtige
klimaökologische Funktion besitzen.
Die beschriebenen lokalklimatischen Gegebenheiten aus der
Klimaanalysekarte wurden auf Grundlage von Modellsimulationen mit
einer Auflösung von 10 m erstellt. Mit Hilfe der im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens durchgeführten mikroklimatischen
Untersuchung wurden die bioklimatischen Verhältnisse im Umfeld der
Planung mit einer deutlich höheren Auflösung (2,5m) abgebildet. Mit
dieser Vorgehensweise ist die Berücksichtigung der Um- und
Überströmung von Hindernissen, z. B. Gebäuden mit einem hohen
Detaillierungsgrad sowie die explizite dreidimensionale
Berücksichtigung von Vegetation, auch für Einzelbäume möglich.
Dies gilt umso mehr im Vergleich zur Klimauntersuchung des Deutschen
Wetterdienstes aus dem Jahr 2000, welche im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens zum Neubau des Telekomgeländes
durchgeführt wurde. Als eines der Ergebnisse dieser Untersuchung
wurde in der Begründung zum Bebauungsplan angemerkt, dass auf
eine weitere Bebauung der angrenzenden Freiflächen verzichtet
werden sollte.
Es war somit eine Fragestellung des nun vorliegenden Klimagutachtens
zum Bebauungsplanverfahren, durch detaillierte Betrachtungen mit
komplexen aktuellen Berechnungsverfahren zu untersuchen, ob die
geplante Bebauung im Plangebiet westlich der Telekomgebäude
tatsächlich eine nicht zumutbare Verschlechterung des Mikroklimas in
den benachbarten Wohngebieten verursacht.
Neben der thermischen Belastung wurde auch die
Durchlüftungssituation analysiert. Hierzu wurden der Jahresmittelwert
der Windgeschwindigkeit in 1.5 m Höhe sowie die
Windgeschwindigkeitsfaktoren für die Windrichtungen 120°, 150° und
220° bestimmt.
Die Hauptwindrichtung ist Südsüdwest, ein Nebenmaximum tritt bei
west-nordwestlicher Anströmung auf. Eine Auswertung für heiße
Stunden (Lufttemperatur ≥ 30 °C) in den Sommermonaten von 2012 bis
2021 zeigt jedoch, dass diese Wetterlagen häufig bei Anströmungen
aus ostsüdöstlicher Richtung auftreten und diese somit für die Frage
nach den Auswirkungen der Planung in Bezug auf thermischen Komfort
und Durchlüftung besonders relevant ist.
Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass das Windfeld im
Untersuchungsgebiet auf vielfältige Weise durch Strömungshindernisse
modifiziert wird. Die Verdrängungswirkung größerer Gebäude bewirkt
starke lokale Veränderungen der Windgeschwindigkeit und derSeite 3 von 7
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Windrichtung. Die Windgeschwindigkeiten sind hier aufgrund der
gegenüber dem Freiland erhöhten Rauigkeit in der Regel deutlich
niedriger. Besonders windschwache Bereiche befinden sich in den Luv-
und den Leezonen quer angeströmter Gebäude und Lärmschutzwände
und im Bereich von Innenhöfen.
Da das Plangebiet momentan in weiten Teilen unbebaut ist, kommt es
durch die Neubauten und vorgesehene zusätzliche Lärmschutzwände
erwartungsgemäß zu deutlichen Abnahmen der
Windgeschwindigkeiten, sowohl im Jahresmittel als auch bei der
Betrachtung der einzelnen Anströmrichtungen. Außerhalb des
Plangebietes klingen die Windfeldveränderungen meist schnell ab oder
beschränken sich auf Freiflächen in einem ausreichenden Abstand zu
den bestehenden Wohngebäuden. Im nördlichen Teil des Plangebiets
werden jedoch aufgrund der geplanten Lärmschutzwände ungünstige
Durchlüftungsverhältnisse prognostiziert, deren Auswirkungen für die
Bewohnenden der zu errichtenden Wohnungen mit flankierenden
Maßnahmen abgemildert werden sollen.
Weiträumige planungsbedingte negative Auswirkungen auf das
Lokalklima sind auf Grundlage der Simulationsergebnisse nicht zu
erwarten.
Innerhalb des Plangebiets wird das bodennahe Windfeld stark durch die
Bebauungsstruktur geprägt und im Vergleich zum Bestand auch
reduziert. Außerhalb des Plangebiets sind die Strömungsverhältnisse
überwiegend zum Ist-Fall vergleichbar. Gleiches gilt für die bodennahe
Lufttemperatur außerhalb des Plangebiets.
Schallreflexion
Durch die geplanten Wohngebäude sowie die dazwischenliegenden
gebäudehohen Glaswände entlang der Bahntrasse werden
Schallreflexionen ausgelöst, welche an diversen nördlich des
Plangebiets liegenden Grundstücken (überwiegend am Mehlbergweg)
zu Erhöhungen der Lärmpegel führen können. Diese Lärmimmissionen
werden mittelfristig durch den im Rahmen des Projekts S13 bereits
planfestgestellten Bau beidseitiger Schallschutzwände entlang der
Bahntrasse mit einer Höhe von 4m über Schienenoberkante stark
verringert. Um planbedingte Erhöhungen der Schallreflexion auch zu
vermeiden, solange der Bau der Lärmschutzwände noch nicht
umgesetzt ist, wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass der
Vorhabenträger eine zusätzliche hochabsorbierende Schallschutzwand
auf seinem Grundstück zu errichten hat. Durch diese Wand wird die
Schallreflexion soweit reduziert, dass an vielen Immissionspunkten
keine Erhöhung der Lärmpegel eintritt. An einigen Grundstücken wurde
eine Erhöhung um bis zu 0,2 dB(A) ermittelt, welche jedoch in einem
Bereich weit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle des
menschlichen Ohres liegt und insbesondere für einen temporären
Zeitraum hingenommen werden muss. Bei einem vorgezogenen Bau
der Lärmschutzwände der Bahn wäre diese Wand nicht erforderlich.Seite 4 von 7
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Schwammstadt
Die künftige Topographie des Plangebiets wird darauf ausgelegt, ein
100-jährliches Starkregenereignis schadlos aufzunehmen und in den
Untergrund abzuleiten und somit dem Grundwasser zuzuführen. Dies
gilt sowohl für die späteren öffentlichen Verkehrsflächen als auch für die
privaten Gebäude- und Freiflächen. Neben oberflächlichen Mulden
werden auch unterirdische Rigolensysteme eingesetzt, wo der
Verschmutzungsgrad des abzuleitenden Wassers dies erlaubt. Die
oberflächlichen Einstautiefen werden dabei temporär bis zu maximal 30
cm betragen, bevor das Wasser in den Mulden versickert. Im Norden
des Plangebiets angrenzend an die Bahntrasse entstehen zudem
private Versickerungsmulden mit größeren Einstautiefen. Die
Versickerungsmulde in der öffentlichen Verkehrsfläche sowie eine
Anzahl von 13 dort zu verortenden Baumrigolen werden ebenso
festgesetzt wie die Ableitung des Niederschlagswassers der privaten
Gebäude und Freiflächen in die jeweiligen Gemeinschaftsanlagen zur
Versickerung zuzuführen ist.
Zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs wird das
Entwässerungskonzept sowie die Überflutungsbetrachtung für das
Plangebiet einsehbar sein.
Mobilität
Im Zuge der Gebietsentwicklung ist Ziel der Planung, ein ausreichendes
Angebot an Stellplätzen für die Bewohner, Beschäftigten und Besucher
unter Berücksichtigung des guten ÖPNV- Anschlusses zu schaffen. Ziel
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6820-2 ist u. A. die
Schaffung eines oberirdisch weitestgehend autofreien und ansonsten
autoarmen ökologisch ausgerichteten Wohnquartiers.
Die Stadt Bonn verfolgt das verkehrspolitische Ziel, den Anteil der Pkw-
Nutzung zu verringern, um so u.a. die Emissionsbelastungen zu
reduzieren. Dazu zählt neben der Optimierung der Bedingungen zur
Nutzung des ÖPNV u.a. auch die Ausweitung der Elektromobilität, die
Förderung der Fahrradnutzung sowie die Erhöhung der Akzeptanz für
Car-Sharing.
Entsprechend den Vorgaben der Bundesstadt Bonn wurde bereits mit
dem Beginn des Planverfahrens ein Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz
je Wohneinheit für den freifinanzierten Wohnungsbau, 0,5 Stellplätze für
den geförderten Wohnungsbau sowie für das Bürogebäude je 30 - 40
m² Büronutzfläche 1 Stellplatz vorgesehen, welcher sich an der
Musterstellplatzsatzung der Landesbauordnung NRW orientiert.
Aufgrund der guten ÖPNV-Erschließung des Plangebiets wurde der
Bedarf mit einem pauschalen Ansatz von 75% reduziert. Von diesem
Grundbedarf an Stellplätzen werden über vertraglich festzulegende
Mobilitätsmaßnahmen, die aus dem für das Planverfahren erstellten
Mobilitätskonzept abgeleitet sind, nochmals Verminderungen des
Stellplatzbedarfs zugestanden. Mobilitätsmaßnahmen sind in diesem
Fall die Einrichtung von Car-Sharing-Plätzen, Bike-Sharing (incl.Seite 5 von 7
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Lastenräder) sowie eine qualitativ gute Anbindung an das
Radverkehrsnetz.
Unterdessen wurde am 05.05.2022 durch den Rat der Stadt Bonn eine
Stellplatzsatzung beschlossen, welche den Ansatz von 75% Minderung
aufgrund der ÖPNV-Qualität in diesem Stadtbereich im Prinzip
bestätigt. Darüber hinausgehend werden nach der neuen
Stellplatzsatzung für kleinere Wohnungen nochmals verminderte
Stellplatzzahlen ermöglicht, so dass die Grundzahlen, von denen aus
die Reduzierung durch Mobilitätsmaßnahmen berechnet wird, nochmals
niedriger anzusetzen sind. Somit wird die Zahl der Stellplätze im
Plangebiet insgesamt höher ausfallen, als dies nach heute gültigen
politisch beschlossenen Maßstäben notwendig wäre.
Im Planbereich werden zusätzlich für Besucher 15 ebenerdige
öffentliche Stellplätze eingerichtet, die sich auf einer kleinen
Stellplatzanlage zwischen dem Bürogebäude und dem Landgrabenweg
sowie entlang der öffentlichen Erschließungsstraße konzentrieren. Die
Anzahl ist aufgrund der guten ÖPNV- und Radverkehrserschließung als
ausreichend anzusehen.
Um die MIV-vermindernden Ziele zu erreichen, werden in genügendem
Umfang Flächen für das Abstellen von Fahrrädern zu geschaffen. Diese
werden sowohl in der Tiefgarage als auch ebenerdig vorgesehen.
Damit besteht insgesamt ein gutes Stellplatzangebot, so dass das neue
Wohnquartier in Verbindung mit dem Gartenmarktgelände und dem
gewerblich orientierten Gebäude nicht zu einer Verschärfung des
Parkdrucks in der Umgebung beiträgt. Im Plangebiet können jedoch nur
die durch die vom Vorhaben ausgelösten Verkehrsentwicklungen
berücksichtigt werden. Im Fall von übermäßigem Parkdruck bestünde
darüber hinaus über die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit
Bewohnerparken die Möglichkeit, das Parken in die dafür vorgesehenen
Stellplatzanlagen der umliegenden Einrichtungen zu verlagern, wie es
auch die gesamtstädtische Parkraumstrategie, welche am 10.02.2022
vom Rat beschlossen wurde, vorsieht.
Städtebauliche Dichte
Die städtebauliche Entwicklung von einer sich im
Siedlungszusammenhang befindlichen landwirtschaftlich bzw.
gartenbaulich genutzten Fläche hin zu einem Quartier mit Wohnen,
Einzelhandel und Gewerbe entspricht insbesondere der städtebaulichen
Zielsetzung der Bundesstadt Bonn, dem bestehenden und zukünftigen
Bedarf an Wohnraum durch eine aktive Wohnbauentwicklung auf dafür
geeigneten Flächen an integrierten Standorten gerecht zu werden.
Zur Verbesserung des Wohnungsangebotes soll daher insbesondere
die Nachverdichtung im bestehenden Siedlungsgefüge forciert werden.
Eine Ausdehnung in den Außenbereich ist auf dem Gebiet der Stadt
Bonn aufgrund vielfältiger Restriktionen kaum noch möglich. Im
Stadtgebiet besteht nur noch ein begrenztes Angebot entsprechender
Wohnbaupotentialflächen. Eine Umwandlung dieser brachliegenden
Fläche zu Wohnbauzwecken bietet sich durch die günstige Lage mitSeite 6 von 7
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einer guten Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen, der bestehenden und
geplanten Infrastruktur und den zentralen Versorgungseinrichtungen
daher in besonderem Maße an. Um den hohen Wohnungsbedarf zu
bedienen, kann hier eine geringe Dichte, wie sie in einigen
angrenzenden Straßen anzutreffen ist, nicht mehr zielführend sein.
Die Umgebung des Plangebiets zeichnet sich durch einen suburbanen
Mix aus Einfamilien- und Reihenhausbebauung sowie
Geschosswohnungsbau aus, der zum Teil auch die Hochhausgrenze
überschreitet wodurch somit auch bereits höhere Dichten den Maßstab
für die Neubebauung mitprägen. Verstärkend dazu sind die südlich
angrenzenden Bürokomplexe zu werten, welche einen baulich
verdichteten Bereich ausbilden und zu der die geplante Bebauung einen
harmonischen Übergang vom Bereich der aufgelockerten
Wohnbebauung gewährleisten soll.
Von einer Stadtrandlage kann hier keinesfalls die Rede sein. Vielmehr
befindet sich der Bereich in der Kernzone des Ballungsraums Köln-
Bonn. Das Plangebiet befindet sich in einer durchgängig dicht bebauten
städtisch geprägten Zone entlang des Rheins, die auch über die
administrativen Grenzen der Stadt Bonn nach Süden noch hinausreicht.
Vom Zentrum Beuel und der Bonner Innenstadt aus gesehen befinden
sich auch in weiterer Entfernung noch zentrale Einrichtungen wie die
Telekom-Bauten, der Bonner Bogen und das Polizeipräsidium. Für eine
entsprechende Zuordnung dieses Bereichs sprechen auch die
aufwändige Verkehrserschließung über die Straßenbahn, die
Stadtbahn, die im Bau befindliche S-Bahn sowie die Autobahn- und
Schnellstraßenanbindung.
Gebäude Gartenmarkt
Das von Ihnen angesprochene Gebäude auf dem Gartenmarktgelände
wurde unabhängig vom laufenden Planverfahren bauordnungsrechtlich
genehmigt, da das Vorhaben den Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplans entspricht und auch die Festsetzungen des
zukünftigen Bebauungsplans nicht entgegenstehen, weshalb dem
Bauherrn das Anrecht auf die Erteilung einer Baugenehmigung nicht
verwehrt werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra Denny
AmtsleiterinSeite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 01:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de