221045-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN" in Beuel; hier Anschreiben der Interessengemeinschaft an die Oberbürgermeisterin
Kerndaten
- Nummer
- 221045-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (16.977 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221045-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 11.05.2022 BBB-Anfrage zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „R(H)EINWOHNEN" in Beuel; hier Anschreiben der Interessengemeinschaft an die Oberbürgermeisterin Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf das beigefügte Antwortschreiben verwiesen, welches Mitte Januar 2023 versendet werden konnte. Anlage/n 1 Antwortschreiben an Interessengemeinschaft (öffentlich)Seite 1 von 7 Dieses Schreiben wurde auf 100 % Recyclingpapier gedruckt Bürgertelefon: 0228 - 770 Internet: www.bonn.de Öffnungszeiten Mo, Do: 8.00 - 18.00 Uhr Di, Mi, Fr: 8.00 - 13.00 Uhr Zusätzliche telefonische Servicezeit Di, Mi: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel Bahnen: 61, 62, 66, 67 Busse: 602, 604, 605 Sparkasse KölnBonn IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12 BIC: COLSDE33 Postbank Köln IBAN: DE04 3701 0050 0011 8905 01 BIC: PBNKDEFF Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG IBAN: DE95 3806 0186 2003 7530 10 BIC: GENODED1BRS — — — Bundesstadt Bonn - Amt 61-4- 53103 Bonn Die Oberbürgermeisterin Interessengemeinschaft „Lebenswertes Rheinwohnen“ c/o Hans-Joachim Runkel/Christoph Rüter Himmerichweg 52 53227 Bonn Stadtplanungsamt Stadthaus Berliner Platz 2 Ansprechpartner/in Felix Harting (auch für barrierefreie Dokumente) Telefon 02 28. 77 2647 Telefax - E-Mail felix.harting@bonn.de Aufzugsgruppe, Etage, Zimmer 2 / 7 C Mein Zeichen 61-4 Datum 10.01.2023 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „R(h)einwohnen“ Ihr Schreiben vom 22.04.2022 Sehr geehrter Herr Runkel, sehr geehrter Herr Rüter, Frau Oberbürgermeisterin Dörner hat mich gebeten, das an sie gerichtete Schreiben in ihrem Auftrag zu beantworten. Zunächst bedanke ich mich bei Ihnen als Interessengemeinschaft für die konstruktive Begleitung im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nr. 6820-2 „R(h)einwohnen“ und Ihr an die Oberbürgermeisterin gerichtetes Schreiben vom 22.04.2022, dass mir als zuständige Amtsleiterin zur Beantwortung zugeleitet wurde. Für die lange Bearbeitungszeit bitte ich um Entschuldigung. Diese beruht auf der Tatsache, dass diverse Fachgutachten von den Fachplanungsbüros noch finalisiert werden mussten. Erst auf dieser Grundlage kann ich auf Ihre Stellungnahme vollumfänglich antworten. Die Informationsveranstaltung sowie der zweiwöchige Informations- und Beteiligungszeitraum bei „Bonn macht mit“ fanden im Zeitraum vom 21.10. bis 04.11.2022 statt. Derzeit werden die dabei eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, damit im Zuge des geplanten Beschlusses über die öffentliche Auslegung den Vertretern der politischen Gremien ein umfassendes Bild der Meinungsäußerungen aus der Öffentlichkeit vermittelt werden kann. Zu diesen Meinungsäußerungen, wie auch zu den Beiträgen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden Abwägungsvorschläge zur Beratung vorgelegt. Die entsprechende Beschlussvorlage zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB kann voraussichtlich im Frühjahr 2023 in den politischen Gremien beraten werden, so dass Ihrem Wunsch zur Einhaltung einer ausreichend bemessenen Frist zwischen Informationsveranstaltung und Offenlage gefolgt wurde. Ob aus den Anregungen zur Informationsveranstaltung Änderungen am Planentwurf resultieren, bleibt den politischen Beratungen vorbehalten. Zu den von Ihnen aufgeführten Sachaspekten des Plankonzepts kann ich Ihnen Nachfolgendes mitteilen:Seite 2 von 7 Seite 2 — — — Durchlüftung Für die aktuelle Freifläche sowie die angrenzenden Wohnsiedlungen werden in der gesamtstädtischen Planungshinweiskarte für die Nachtsituation günstige bioklimatische Verhältnisse attestiert. Im Gegensatz zur Tagessituation wird dem Plangebiet zur Nachtsituation zudem eine hohe bioklimatische Bedeutung zugesprochen, da sie in der Hauptströmungsrichtung der Flurwinde liegt. Die Fläche kann – so die Analyse - demnach für die angrenzenden Wohnhäuser eine wichtige klimaökologische Funktion besitzen. Die beschriebenen lokalklimatischen Gegebenheiten aus der Klimaanalysekarte wurden auf Grundlage von Modellsimulationen mit einer Auflösung von 10 m erstellt. Mit Hilfe der im Zuge des Bebauungsplanverfahrens durchgeführten mikroklimatischen Untersuchung wurden die bioklimatischen Verhältnisse im Umfeld der Planung mit einer deutlich höheren Auflösung (2,5m) abgebildet. Mit dieser Vorgehensweise ist die Berücksichtigung der Um- und Überströmung von Hindernissen, z. B. Gebäuden mit einem hohen Detaillierungsgrad sowie die explizite dreidimensionale Berücksichtigung von Vegetation, auch für Einzelbäume möglich. Dies gilt umso mehr im Vergleich zur Klimauntersuchung des Deutschen Wetterdienstes aus dem Jahr 2000, welche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Neubau des Telekomgeländes durchgeführt wurde. Als eines der Ergebnisse dieser Untersuchung wurde in der Begründung zum Bebauungsplan angemerkt, dass auf eine weitere Bebauung der angrenzenden Freiflächen verzichtet werden sollte. Es war somit eine Fragestellung des nun vorliegenden Klimagutachtens zum Bebauungsplanverfahren, durch detaillierte Betrachtungen mit komplexen aktuellen Berechnungsverfahren zu untersuchen, ob die geplante Bebauung im Plangebiet westlich der Telekomgebäude tatsächlich eine nicht zumutbare Verschlechterung des Mikroklimas in den benachbarten Wohngebieten verursacht. Neben der thermischen Belastung wurde auch die Durchlüftungssituation analysiert. Hierzu wurden der Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit in 1.5 m Höhe sowie die Windgeschwindigkeitsfaktoren für die Windrichtungen 120°, 150° und 220° bestimmt. Die Hauptwindrichtung ist Südsüdwest, ein Nebenmaximum tritt bei west-nordwestlicher Anströmung auf. Eine Auswertung für heiße Stunden (Lufttemperatur ≥ 30 °C) in den Sommermonaten von 2012 bis 2021 zeigt jedoch, dass diese Wetterlagen häufig bei Anströmungen aus ostsüdöstlicher Richtung auftreten und diese somit für die Frage nach den Auswirkungen der Planung in Bezug auf thermischen Komfort und Durchlüftung besonders relevant ist. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass das Windfeld im Untersuchungsgebiet auf vielfältige Weise durch Strömungshindernisse modifiziert wird. Die Verdrängungswirkung größerer Gebäude bewirkt starke lokale Veränderungen der Windgeschwindigkeit und derSeite 3 von 7 Seite 3 — — — Windrichtung. Die Windgeschwindigkeiten sind hier aufgrund der gegenüber dem Freiland erhöhten Rauigkeit in der Regel deutlich niedriger. Besonders windschwache Bereiche befinden sich in den Luv- und den Leezonen quer angeströmter Gebäude und Lärmschutzwände und im Bereich von Innenhöfen. Da das Plangebiet momentan in weiten Teilen unbebaut ist, kommt es durch die Neubauten und vorgesehene zusätzliche Lärmschutzwände erwartungsgemäß zu deutlichen Abnahmen der Windgeschwindigkeiten, sowohl im Jahresmittel als auch bei der Betrachtung der einzelnen Anströmrichtungen. Außerhalb des Plangebietes klingen die Windfeldveränderungen meist schnell ab oder beschränken sich auf Freiflächen in einem ausreichenden Abstand zu den bestehenden Wohngebäuden. Im nördlichen Teil des Plangebiets werden jedoch aufgrund der geplanten Lärmschutzwände ungünstige Durchlüftungsverhältnisse prognostiziert, deren Auswirkungen für die Bewohnenden der zu errichtenden Wohnungen mit flankierenden Maßnahmen abgemildert werden sollen. Weiträumige planungsbedingte negative Auswirkungen auf das Lokalklima sind auf Grundlage der Simulationsergebnisse nicht zu erwarten. Innerhalb des Plangebiets wird das bodennahe Windfeld stark durch die Bebauungsstruktur geprägt und im Vergleich zum Bestand auch reduziert. Außerhalb des Plangebiets sind die Strömungsverhältnisse überwiegend zum Ist-Fall vergleichbar. Gleiches gilt für die bodennahe Lufttemperatur außerhalb des Plangebiets. Schallreflexion Durch die geplanten Wohngebäude sowie die dazwischenliegenden gebäudehohen Glaswände entlang der Bahntrasse werden Schallreflexionen ausgelöst, welche an diversen nördlich des Plangebiets liegenden Grundstücken (überwiegend am Mehlbergweg) zu Erhöhungen der Lärmpegel führen können. Diese Lärmimmissionen werden mittelfristig durch den im Rahmen des Projekts S13 bereits planfestgestellten Bau beidseitiger Schallschutzwände entlang der Bahntrasse mit einer Höhe von 4m über Schienenoberkante stark verringert. Um planbedingte Erhöhungen der Schallreflexion auch zu vermeiden, solange der Bau der Lärmschutzwände noch nicht umgesetzt ist, wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass der Vorhabenträger eine zusätzliche hochabsorbierende Schallschutzwand auf seinem Grundstück zu errichten hat. Durch diese Wand wird die Schallreflexion soweit reduziert, dass an vielen Immissionspunkten keine Erhöhung der Lärmpegel eintritt. An einigen Grundstücken wurde eine Erhöhung um bis zu 0,2 dB(A) ermittelt, welche jedoch in einem Bereich weit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle des menschlichen Ohres liegt und insbesondere für einen temporären Zeitraum hingenommen werden muss. Bei einem vorgezogenen Bau der Lärmschutzwände der Bahn wäre diese Wand nicht erforderlich.Seite 4 von 7 Seite 4 — — — Schwammstadt Die künftige Topographie des Plangebiets wird darauf ausgelegt, ein 100-jährliches Starkregenereignis schadlos aufzunehmen und in den Untergrund abzuleiten und somit dem Grundwasser zuzuführen. Dies gilt sowohl für die späteren öffentlichen Verkehrsflächen als auch für die privaten Gebäude- und Freiflächen. Neben oberflächlichen Mulden werden auch unterirdische Rigolensysteme eingesetzt, wo der Verschmutzungsgrad des abzuleitenden Wassers dies erlaubt. Die oberflächlichen Einstautiefen werden dabei temporär bis zu maximal 30 cm betragen, bevor das Wasser in den Mulden versickert. Im Norden des Plangebiets angrenzend an die Bahntrasse entstehen zudem private Versickerungsmulden mit größeren Einstautiefen. Die Versickerungsmulde in der öffentlichen Verkehrsfläche sowie eine Anzahl von 13 dort zu verortenden Baumrigolen werden ebenso festgesetzt wie die Ableitung des Niederschlagswassers der privaten Gebäude und Freiflächen in die jeweiligen Gemeinschaftsanlagen zur Versickerung zuzuführen ist. Zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs wird das Entwässerungskonzept sowie die Überflutungsbetrachtung für das Plangebiet einsehbar sein. Mobilität Im Zuge der Gebietsentwicklung ist Ziel der Planung, ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen für die Bewohner, Beschäftigten und Besucher unter Berücksichtigung des guten ÖPNV- Anschlusses zu schaffen. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6820-2 ist u. A. die Schaffung eines oberirdisch weitestgehend autofreien und ansonsten autoarmen ökologisch ausgerichteten Wohnquartiers. Die Stadt Bonn verfolgt das verkehrspolitische Ziel, den Anteil der Pkw- Nutzung zu verringern, um so u.a. die Emissionsbelastungen zu reduzieren. Dazu zählt neben der Optimierung der Bedingungen zur Nutzung des ÖPNV u.a. auch die Ausweitung der Elektromobilität, die Förderung der Fahrradnutzung sowie die Erhöhung der Akzeptanz für Car-Sharing. Entsprechend den Vorgaben der Bundesstadt Bonn wurde bereits mit dem Beginn des Planverfahrens ein Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz je Wohneinheit für den freifinanzierten Wohnungsbau, 0,5 Stellplätze für den geförderten Wohnungsbau sowie für das Bürogebäude je 30 - 40 m² Büronutzfläche 1 Stellplatz vorgesehen, welcher sich an der Musterstellplatzsatzung der Landesbauordnung NRW orientiert. Aufgrund der guten ÖPNV-Erschließung des Plangebiets wurde der Bedarf mit einem pauschalen Ansatz von 75% reduziert. Von diesem Grundbedarf an Stellplätzen werden über vertraglich festzulegende Mobilitätsmaßnahmen, die aus dem für das Planverfahren erstellten Mobilitätskonzept abgeleitet sind, nochmals Verminderungen des Stellplatzbedarfs zugestanden. Mobilitätsmaßnahmen sind in diesem Fall die Einrichtung von Car-Sharing-Plätzen, Bike-Sharing (incl.Seite 5 von 7 Seite 5 — — — Lastenräder) sowie eine qualitativ gute Anbindung an das Radverkehrsnetz. Unterdessen wurde am 05.05.2022 durch den Rat der Stadt Bonn eine Stellplatzsatzung beschlossen, welche den Ansatz von 75% Minderung aufgrund der ÖPNV-Qualität in diesem Stadtbereich im Prinzip bestätigt. Darüber hinausgehend werden nach der neuen Stellplatzsatzung für kleinere Wohnungen nochmals verminderte Stellplatzzahlen ermöglicht, so dass die Grundzahlen, von denen aus die Reduzierung durch Mobilitätsmaßnahmen berechnet wird, nochmals niedriger anzusetzen sind. Somit wird die Zahl der Stellplätze im Plangebiet insgesamt höher ausfallen, als dies nach heute gültigen politisch beschlossenen Maßstäben notwendig wäre. Im Planbereich werden zusätzlich für Besucher 15 ebenerdige öffentliche Stellplätze eingerichtet, die sich auf einer kleinen Stellplatzanlage zwischen dem Bürogebäude und dem Landgrabenweg sowie entlang der öffentlichen Erschließungsstraße konzentrieren. Die Anzahl ist aufgrund der guten ÖPNV- und Radverkehrserschließung als ausreichend anzusehen. Um die MIV-vermindernden Ziele zu erreichen, werden in genügendem Umfang Flächen für das Abstellen von Fahrrädern zu geschaffen. Diese werden sowohl in der Tiefgarage als auch ebenerdig vorgesehen. Damit besteht insgesamt ein gutes Stellplatzangebot, so dass das neue Wohnquartier in Verbindung mit dem Gartenmarktgelände und dem gewerblich orientierten Gebäude nicht zu einer Verschärfung des Parkdrucks in der Umgebung beiträgt. Im Plangebiet können jedoch nur die durch die vom Vorhaben ausgelösten Verkehrsentwicklungen berücksichtigt werden. Im Fall von übermäßigem Parkdruck bestünde darüber hinaus über die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken die Möglichkeit, das Parken in die dafür vorgesehenen Stellplatzanlagen der umliegenden Einrichtungen zu verlagern, wie es auch die gesamtstädtische Parkraumstrategie, welche am 10.02.2022 vom Rat beschlossen wurde, vorsieht. Städtebauliche Dichte Die städtebauliche Entwicklung von einer sich im Siedlungszusammenhang befindlichen landwirtschaftlich bzw. gartenbaulich genutzten Fläche hin zu einem Quartier mit Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe entspricht insbesondere der städtebaulichen Zielsetzung der Bundesstadt Bonn, dem bestehenden und zukünftigen Bedarf an Wohnraum durch eine aktive Wohnbauentwicklung auf dafür geeigneten Flächen an integrierten Standorten gerecht zu werden. Zur Verbesserung des Wohnungsangebotes soll daher insbesondere die Nachverdichtung im bestehenden Siedlungsgefüge forciert werden. Eine Ausdehnung in den Außenbereich ist auf dem Gebiet der Stadt Bonn aufgrund vielfältiger Restriktionen kaum noch möglich. Im Stadtgebiet besteht nur noch ein begrenztes Angebot entsprechender Wohnbaupotentialflächen. Eine Umwandlung dieser brachliegenden Fläche zu Wohnbauzwecken bietet sich durch die günstige Lage mitSeite 6 von 7 Seite 6 — — — einer guten Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen, der bestehenden und geplanten Infrastruktur und den zentralen Versorgungseinrichtungen daher in besonderem Maße an. Um den hohen Wohnungsbedarf zu bedienen, kann hier eine geringe Dichte, wie sie in einigen angrenzenden Straßen anzutreffen ist, nicht mehr zielführend sein. Die Umgebung des Plangebiets zeichnet sich durch einen suburbanen Mix aus Einfamilien- und Reihenhausbebauung sowie Geschosswohnungsbau aus, der zum Teil auch die Hochhausgrenze überschreitet wodurch somit auch bereits höhere Dichten den Maßstab für die Neubebauung mitprägen. Verstärkend dazu sind die südlich angrenzenden Bürokomplexe zu werten, welche einen baulich verdichteten Bereich ausbilden und zu der die geplante Bebauung einen harmonischen Übergang vom Bereich der aufgelockerten Wohnbebauung gewährleisten soll. Von einer Stadtrandlage kann hier keinesfalls die Rede sein. Vielmehr befindet sich der Bereich in der Kernzone des Ballungsraums Köln- Bonn. Das Plangebiet befindet sich in einer durchgängig dicht bebauten städtisch geprägten Zone entlang des Rheins, die auch über die administrativen Grenzen der Stadt Bonn nach Süden noch hinausreicht. Vom Zentrum Beuel und der Bonner Innenstadt aus gesehen befinden sich auch in weiterer Entfernung noch zentrale Einrichtungen wie die Telekom-Bauten, der Bonner Bogen und das Polizeipräsidium. Für eine entsprechende Zuordnung dieses Bereichs sprechen auch die aufwändige Verkehrserschließung über die Straßenbahn, die Stadtbahn, die im Bau befindliche S-Bahn sowie die Autobahn- und Schnellstraßenanbindung. Gebäude Gartenmarkt Das von Ihnen angesprochene Gebäude auf dem Gartenmarktgelände wurde unabhängig vom laufenden Planverfahren bauordnungsrechtlich genehmigt, da das Vorhaben den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans entspricht und auch die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans nicht entgegenstehen, weshalb dem Bauherrn das Anrecht auf die Erteilung einer Baugenehmigung nicht verwehrt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Petra Denny AmtsleiterinSeite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de