221030-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Überprüfung Baugenehmigung des Hauses Löwenburgstraße 195
Kerndaten
- Nummer
- 221030-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221030-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Überprüfung Baugenehmigung des Hauses Löwenburgstraße 195 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage in der Löwenburgstraße 195 wurde mit Bescheid vom 22.05.2020 genehmigt. Aus verkehrsplanerischer Sicht bestanden keine Bedenken gegen das Vorhaben. Die Garage und die Garagenausfahrt wurden entsprechend der Baugenehmigung ausgeführt. Der betreffende Gartenzaun ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung. Der Bauherr wurde jedoch mit E-Mail vom 25.02.2021 darauf hingewiesen, dass sich die Einfriedung des Grundstücks in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss (§ 34 Baugesetzbuch). Ihm wurde erläutert, dass sich bei der Höhe der Einfriedung an den Zäunen und Mauern der näheren Umgebung orientiert werden muss. Dies ist augenscheinlich eingehalten worden. Das Gebäude selbst steht nicht direkt an der Straße und stellt daher keine ersichtliche Einschränkung für den Straßenverkehr dar. In der Vergangenheit war das Grundstück zudem dicht mit Büschen und Sträuchern bewachsen. Die Einsichtmöglichkeit hat sich daher durch die Bebauung nicht maßgeblich verändert. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de