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221028 · Mitteilungsvorlage

Finanzielle Auswirkungen einer möglichen Erhöhung des an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn bezahlten Honorarsatzes auf 38 EUR ein.

Nummer
221028
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
18.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 07.06.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221028
Die Oberbürgermeisterin
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—
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Finanzielle Auswirkungen einer möglichen Erhöhung des
an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
bezahlten Honorarsatzes auf 38 EUR
Beratungsfolge
Kulturausschuss 07.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilung
In der Kulturausschusssitzung am 7. April 2022 hatte die Leitung der Ludwig-
van-Beethoven-Musikschule Bonn (LvBM) dem Kulturausschuss das neue
Musikschulkonzept LvBM 2026 - Mit Tradition in die Zukunft vorgestellt (DS-Nr.:
220564). In dem Konzept wird u.a. die Frage der Beschäftigungsverhältnisse der
sogenannten Honorarkräfte thematisiert.
Der Kulturausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss des Änderungsantrages
DS-Nr.: 220564-01 AA beauftragt, zu prüfen, inwieweit sich eine Erhöhung der
Vergütung von Honorarkräften auf 38 EUR pro gegebener Unterrichtsstunde auf
den städtischen Haushalt auswirken würde.
Im Folgenden sind die Mehrausgaben für eine Honorarerhöhung beschrieben
sowie Möglichkeiten dargestellt, diese Mehrausgaben zu kompensieren.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung einer solchen
Honorarerhöhung derzeit durch den Haushalt nicht gedeckt ist. Stand heute
müsste eine Erhöhung des Honorarsatzes im vollen Umfang durch eine
Erhöhung der Unterrichtsgebühren gegenfinanziert werden. Zudem weist die
Leitung der LvBM darauf hin, dass die Berechnungen auf der Annahme basieren,
dass die Schülerzahlen stabil bleiben. Erfahrungsgemäß wirken sich aber
Gebührenerhöhungen kurzfristig auch immer auf Anmelde- und Abmeldezahlen
aus.
1. Ausgangsituation
Die Honorarkräfte der LvBM werden für ihren Unterricht pro gegebener
Unterrichtseinheit (45 Min.) bisher mit 25 EUR honoriert. Für kürzere oder
längere Unterrichtseinheiten passt sich das Honorar entsprechend an; der
Unterricht in den Großgruppen wie der Musikalischen Früherziehung oder in den
OGS-Kooperationen wird mit 30 EUR je Schulstunde und der Unterricht in den
JeKits-Klassen nach einem vom Land NRW vorgegebenen Satz von 38,46 EUR
je Schulstunde honoriert. Bezahlt wird nur der geleistete Unterricht. Die
Vorbereitungszeit wird nicht extra honoriert. Schulferien oder Feiertage werden
nicht durchbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall.Seite 1 von 6
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Die aktuelle Vergütung der Honorarkräfte liegt mit 25 EUR pro gegebener
Unterrichtseinheit deutlich unter der Vergütung der TVöD-Kräfte und ist nach
Einschätzung der Musikschulleitung der Ausbildung und der Leistung der an der
LvBM tätigen Honorarkräfte nicht angemessen. Im Sinne der Gleichbehandlung
der an der LvBM tätigen Lehrkräfte wäre mittelfristig eine schrittweise Anhebung
des Honorarsatzes bis zu einer Zielgröße von ca. 38 EUR pro Unterrichtseinheit
wünschenswert. Dieser Betrag orientiert sich am Bruttolohn einer an der LvBM
tätigen TVöD-Lehrkraft (TVöD E9b, Erfahrungsstufe 3) und entspricht auch in
etwa der Vergütung, welche im Kontext des Landesprogramms JeKits als
Honorar gezahlt wird.
Die nachfolgenden Berechnungen basieren auf der Annahme, dass alle
Honorarkräfte vom/von der Studierenden bis zur langjährig erfahrenen Lehrkraft
den gleichen Honorarsatz von 38 EUR erhalten. Gegebenenfalls würde sich ein
Honorar anbieten, dass in der Höhe je nach Erfahrungsstand variiert.
2. Mögliche Erhöhung des Honorarsatzes auf 38 EUR
Ein möglicher Honorarsatz von 38 EUR für die gegebene Schulstunde liegt um
52% höher als der derzeit gezahlte Satz von 25 EUR. Auf 38 EUR würde man
auch den Honorarsatz für den Unterricht in den Großgruppen der Elementaren
Musikerziehung und im offenen Ganztag erhöhen, der somit um 26,67% über
dem bisherigen Honorarsatz von 30 EUR liegen würde. Für den Unterricht in den
JeKits-Klassen gilt bereits ein vom Land NRW vorgegebener Satz von 38,46
EUR. Eine Honorarerhöhung wäre für diesen Unterricht nicht nötig.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zu erwartende Gesamtausgabe Honorare ohne eine Honorarerhöhung
Im Jahr 2021 wurden 658.258 EUR an Honoraren und Beiträgen zur
Künstlersozialkasse gezahlt. Insgesamt haben die Honorarkräfte der LvBM
Unterricht im Umfang von ca. 664 JWS übernommen.
Zum Haushaltsjahr 2022 konnten 10 weitere VZÄ-Stellen eingerichtet werden,
die ausschließlich den beschäftigten Honorarkräften der LvBM vorbehalten sind.
Der Abschluss des Besetzungsverfahrens steht kurz bevor. Damit erhöht sich in
den nächsten Monaten das von TVöD-Kräften geleistete Unterrichtsvolumen
inklusive dem sogenannten Ferienüberhang um 320 JWS. Gleichzeitig reduziert
sich der von Honorarkräften geleistete Unterricht entsprechend.
Berücksichtigt man diese Entwicklung und plant zudem einen Spielraum von
15% (Risikoaufschlag) für mögliche Ausfälle im TVöD-Kollegium ein, wäre für
das Jahr 2023 mit einer Gesamtausgabe für Honorare von ca. 392.000 EUR zu
rechnen. Ein finanzieller Spielraum von 15% ist empfehlenswert, da immer mit
Ausfällen im TVöD-Kollegium aufgrund von Krankheit, Elternzeit oder Verrentung
gerechnet werden muss, der in der Regel kurzfristig durch Honorarkräfte
ausgeglichen wird.
Zu erwartende Gesamtausgabe Honorare bei einer Erhöhung des Honorars auf
38 EUR
Mit einer möglichen Honorarerhöhung auf 38 EUR würden die Gesamtausgaben
für Honorare auf ca. 566.710 EUR steigen. Die Musikschulleitung hat für denSeite 2 von 6
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Doppelhaushalt 2022/2023 bereits eine jährliche Ausgabe für Honorare inklusive
Beitrag zur Künstlersozialkasse von 400.000 EUR angemeldet. Somit müsste
man eine Mehrausgabe von ca. 166.710 EUR einplanen.
Tabelle 1, Aufstellung Honorare Gesamt mit Honorarerhöhung inkl. KSK
Honorare Gesamt 2021 (inkl. KSK) 658.257,78 €
Zu erwartende Honorare 2023 Gesamt
abzüglich 10 VZÄ, inkl. KSK, inkl. 15% Risikoaufschlag 566.709,97 €
Angemeldete Honorare Gesamt Inkl. KSK 400.000,00 €
Differenz zu den zu angemeldeten Honoraren Gesamt
(inkl. KSK) 166.709,97 €
4. Mögliche Modelle der finanziellen Kompensation einer
Honorarerhöhung
Im Jahr 2021 lagen die Einnahmen für Unterrichtsgebühren, Workshops und
Instrumentenmiete bei 2.234.646 EUR. Sofern die Schülerzahl stabil bliebe, ließe
sich mit einer Gebührenerhöhung von 10% zumindest rechnerisch eine
Mehrausgabe von ca. 166.710 EUR kompensieren.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Gebühren für den Unterricht im
Rahmen des NRW Bildungsprogramms JeKits entsprechend der Förderkriterien
festgelegt sind und für die Teilnahme am schuleigenen Kooperationsmodells in
den Offenen Ganztagsschulen die Gebühren mit 50 EUR monatlich bereits recht
hoch sind. Die Leitung der LvBM hält daher eine Gebührenerhöhung für dieses
Unterrichtsangebot für nicht vertretbar. Da immerhin ca. 30% aller Schüler*innen
ein Unterrichtsangebot im Zusammenhang mit einer Schulkooperation
wahrnehmen und der Anteil dieser Unterrichtsgebühren schätzungsweise bei
240.000 EUR liegt, geht die Leitung der LvBM davon aus, dass es einer
Gebührenerhöhung von etwa 12% bedarf, um die benannten Mehrausgaben
vollständig zu kompensieren.
Bei einer so hohen Gebührenerhöhung ist davon auszugehen, dass diese nicht
mehr von allen Schülereltern bzw. Schüler*innen finanziert oder mitgetragen wird
bzw. werden kann. Bei einer geringeren Erhöhung der Unterrichtgebühren wäre
dagegen eine zusätzliche Anhebung der städtischen Aufwendungen erforderlich.
Modell 1: Gebührenerhöhung um 5% bei gleichzeitiger Erhöhung der städtischen
Aufwendungen
Bei einer Erhöhung der Unterrichtsgebühren um 5% würden sich die Gebühren
in der Musikalischen Früherziehung von 23 EUR auf 24,15 EUR, im
instrumentalen bzw. vokalen Einzelunterricht 30 Min. von 60 EUR auf 63 EUR
und 45 Minuten von 85 EUR auf 89,25 EUR erhöhen. (Siehe Anhang Tabelle 2)
Abzüglich der Gebühreneinnahmen für den Unterricht in den Schulkooperationen
belaufen sich die Mehreinnahmen schätzungsweise auf ca. 100.000 EUR. Die
Mehrausgaben für die Honorare müsste zusätzlich mit einer Erhöhung der
städtischen Aufwendungen von ca. 66.978 EUR gedeckt werden. (Siehe Anhang
Tabelle 3)
Die Leitung der LvBM weist allerdings darauf hin, dass es sich hier umSeite 3 von 6
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Schätzwerte handelt und hält eine Planung auf Grundlage dieser knappen
Berechnung für riskant. Berücksichtigend, dass die Zahl der Neuanmeldungen
ggfs. nicht die der Abmeldungen decken, empfiehlt es sich, eine zusätzliche
Anhebung der städtischen Aufwendungen von ca. 30.000 EUR und somit
insgesamt 96.978 EUR einzuplanen.
Eine Gebührenerhöhung um 5% hält die Leitung der LvBM für vertretbar. Sie
würde nur leicht über der letzten Gebührenerhöhung aus dem Jahr 2019 liegen.
Eine Anhebung der städtischen Aufwendungen ist im Haushalt bisher nicht
eingeplant!
Modell 2: Gebührenerhöhung um 10% ohne zusätzliche Erhöhung der
städtischen Aufwendungen
Bei einer Erhöhung der Unterrichtsgebühren um 10% würden sich die Gebühren
beispielsweise in der Musikalischen Früherziehung von 23 EUR auf 25,30 EUR,
im instrumentalen und vokalen Einzelunterricht 30 Minuten von 60 EUR auf 66
EUR und 45 Minuten von 85 EUR auf 93,50 EUR erhöhen. Eine
Gebührenordnung in dieser Größenordnung stellt bereits einen spürbaren
Preissprung dar und wird ggfs. nicht mehr für alle Familien leistbar bleiben.
(Siehe Anhang Tabelle 2).
Abzüglich der Gebühreneinnahmen für den Unterricht in den Schulkooperationen
würden sich die Mehreinnahmen schätzungsweise auf ca. 200.000 EUR
belaufen. Die Mehrausgaben für die Honorare wären somit rechnerisch gerade
gedeckt.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es sich ebenfalls um Schätzwerte handelt
und die Berechnungen in der Annahme basieren, dass die Zahl der
Neuanmeldungen in etwa die der Abmeldungen decken. (Siehe Anhang Tabelle
3)
Sollten die Mehreinnahmen zur Deckung der Mehrausgaben bei den Honoraren
nicht ausreichen, wäre hier keine Deckung gegeben!
Modell 3: Gebührenerhöhung um 12% ohne zusätzliche Erhöhung der
städtischen Aufwendungen
Bei einer Erhöhung der Unterrichtsgebühren um 12% würden sich die
Unterrichtsgebühren beispielsweise in der Musikalischen Früherziehung von 23
EUR auf 25,76 EUR, bei instrumentalem und vokalem Einzelunterricht 30
Minuten von 60 EUR auf 67,20 EUR und 45 Minuten von 85 EUR auf 95,20 EUR
erhöhen. (Siehe Anhang Tabelle 2)
Abzüglich der Gebühreneinnahmen für den Unterricht in den Schulkooperationen
würden sich die Mehreinnahmen auf geschätzt 239.300 EUR belaufen. Die
Mehrausgaben für die Honorare wären damit gedeckt. Eine Anhebung der
städtischen Aufwendungen wäre somit nicht erforderlich. (Siehe Anhang Tabelle
3)
Wie bereits oben erwähnt, ist aufgrund des hohen Preissprunges anzunehmen,
dass eine Erhöhung in diesem Umfang nicht mehr von allen Schülereltern bzw.
Schüler*innen finanziert bzw. mitgetragen werden kann.Seite 4 von 6
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5. Mögliche Erhöhung des Honorarsatzes um generell 52%
Wie unter Punkt 1. Ausgangssituation beschrieben, wird der Unterricht in den
Großgruppen in der Musikalischen Früherziehung und in den OGS-
Kooperationen mit 30 EUR und der Unterricht in den JeKits-Klassen mit 38,46
EUR besser honoriert, als der übrige Unterricht im Kernbereich (25 EUR). Dieser
Unterschied ist bewusst gewählt: Der Unterricht in den Kooperationen sowie in
der Musikalischen Früherziehung erfordert einen ungleich höheren
Vorbereitungsaufwand.
Die Leitung der LvBM hält daher weiterhin für diese Unterrichtsangebote ein in
der Höhe differenziertes Honorar für sinnvoll. Würde man beispielsweise generell
alle Honorarsätze um 52% erhöhen (Differenz 25 EUR zu 38 EUR), würde der
Unterricht in der Musikalischen Früherziehung oder in den OGS-Kooperationen
mit 45,60 EUR honoriert. Die Gesamtausgaben Honorare würden somit auf ca.
595.845 EUR steigen. Eine Mehrausgabe von ca. 195.900 EUR müsste
eingeplant werden. (Siehe Tabelle 4)
6. Anhang
Tabelle 2, Unterrichtsgebühr Auswahl
Unterrichtsangebot
Auswahl
Gebühr
en
aktuell
Gebührene
rh.
5%
Gebührenerh.
10 %
Gebührene
rh.
12 %
Anmerkung
Musikalische
Früherziehung 23,00 € 24,15 € 25,30 € 25,76 €
Einzelunterricht 30 Min. 60,00 € 63,00 € 66,00 € 67,20 €
Einzelunterricht 45 Min. 85,00 € 89,25 € 93,50 € 95,20 €
Kleine Gruppe 45 Min. 50,00 € 52,50 € 55,00 € 56,00 €
Einzelunterricht
Erwachsene 30 Min. 80,00 € 84,00 € 88,00 € 89,60 €
Einzelunterricht
Erwachsene 45 Min.
113,00
€ 118,65 € 124,30 € 126,56 €
Kleine Gruppe 45 Min.
Erwachsene 67,00 € 70,35 € 73,70 € 75,04 €
Teilnahme
Kooperation mit OGS 50,00 € 52,50 € 55,00 € 56,00 €
Eine Erhöh.
ist nicht
empfehlens-
wert
Teilnahme
Kooperationsmodell
JeKits 23,00 €
Festgesetzte
Gebühr
Instrumentenmiete 1.
Jahr 11,00 € 11,55 € 12,10 € 12,32 €Seite 5 von 6
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—
—
Tabelle 3, Mehreinnahmen Gebührenerhöhung und Mehrausgabe
Honorarerhöhung
Ohne
Geb.erhöh. 5% 10% 12%
Benutzungsgebühren Gesamt
2021, abzüglich Gebühren
Schulkooperationen 1.994.646,00 € 2.094.378,30 € 2.194.110,60 € 2.234.003,52 €
Mehreinnahmen 99.732,30 € 199.464,60 € 239.357,52 €
Mehrausgabe durch
Honorarerhöhung 166.709,97 € 166.709,97 € 166.709,97 €
Differenz -66.977,67 € 32.754,63 € 72.647,55 €
Tabelle 4, Aufstellung Honorare Gesamt inkl. KSK mit generellen Erhöhung um
52%
Honorare Gesamt 2021 (inkl. KSK) 658.257,78 €
Zu erwartende Honorare 2023 Gesamt
abzgl. 10 VZÄ, inkl. KSK, inkl. 15% Risikoaufschlag, mit Honorarerh.
52% 595.844,53 €
Angemeldete Honorare im HH 2023 Gesamt 400.000,00 €
Differenz zu den zu angemeldeten Honoraren Gesamt (inkl. KSK) 195.844,53 €
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de