221028 · Mitteilungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen einer möglichen Erhöhung des an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn bezahlten Honorarsatzes auf 38 EUR ein.
Kerndaten
- Nummer
- 221028
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 18.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221028 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Finanzielle Auswirkungen einer möglichen Erhöhung des an der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn bezahlten Honorarsatzes auf 38 EUR Beratungsfolge Kulturausschuss 07.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilung In der Kulturausschusssitzung am 7. April 2022 hatte die Leitung der Ludwig- van-Beethoven-Musikschule Bonn (LvBM) dem Kulturausschuss das neue Musikschulkonzept LvBM 2026 - Mit Tradition in die Zukunft vorgestellt (DS-Nr.: 220564). In dem Konzept wird u.a. die Frage der Beschäftigungsverhältnisse der sogenannten Honorarkräfte thematisiert. Der Kulturausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss des Änderungsantrages DS-Nr.: 220564-01 AA beauftragt, zu prüfen, inwieweit sich eine Erhöhung der Vergütung von Honorarkräften auf 38 EUR pro gegebener Unterrichtsstunde auf den städtischen Haushalt auswirken würde. Im Folgenden sind die Mehrausgaben für eine Honorarerhöhung beschrieben sowie Möglichkeiten dargestellt, diese Mehrausgaben zu kompensieren. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung einer solchen Honorarerhöhung derzeit durch den Haushalt nicht gedeckt ist. Stand heute müsste eine Erhöhung des Honorarsatzes im vollen Umfang durch eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren gegenfinanziert werden. Zudem weist die Leitung der LvBM darauf hin, dass die Berechnungen auf der Annahme basieren, dass die Schülerzahlen stabil bleiben. Erfahrungsgemäß wirken sich aber Gebührenerhöhungen kurzfristig auch immer auf Anmelde- und Abmeldezahlen aus. 1. Ausgangsituation Die Honorarkräfte der LvBM werden für ihren Unterricht pro gegebener Unterrichtseinheit (45 Min.) bisher mit 25 EUR honoriert. Für kürzere oder längere Unterrichtseinheiten passt sich das Honorar entsprechend an; der Unterricht in den Großgruppen wie der Musikalischen Früherziehung oder in den OGS-Kooperationen wird mit 30 EUR je Schulstunde und der Unterricht in den JeKits-Klassen nach einem vom Land NRW vorgegebenen Satz von 38,46 EUR je Schulstunde honoriert. Bezahlt wird nur der geleistete Unterricht. Die Vorbereitungszeit wird nicht extra honoriert. Schulferien oder Feiertage werden nicht durchbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.Seite 1 von 6 Seite 2 — — Die aktuelle Vergütung der Honorarkräfte liegt mit 25 EUR pro gegebener Unterrichtseinheit deutlich unter der Vergütung der TVöD-Kräfte und ist nach Einschätzung der Musikschulleitung der Ausbildung und der Leistung der an der LvBM tätigen Honorarkräfte nicht angemessen. Im Sinne der Gleichbehandlung der an der LvBM tätigen Lehrkräfte wäre mittelfristig eine schrittweise Anhebung des Honorarsatzes bis zu einer Zielgröße von ca. 38 EUR pro Unterrichtseinheit wünschenswert. Dieser Betrag orientiert sich am Bruttolohn einer an der LvBM tätigen TVöD-Lehrkraft (TVöD E9b, Erfahrungsstufe 3) und entspricht auch in etwa der Vergütung, welche im Kontext des Landesprogramms JeKits als Honorar gezahlt wird. Die nachfolgenden Berechnungen basieren auf der Annahme, dass alle Honorarkräfte vom/von der Studierenden bis zur langjährig erfahrenen Lehrkraft den gleichen Honorarsatz von 38 EUR erhalten. Gegebenenfalls würde sich ein Honorar anbieten, dass in der Höhe je nach Erfahrungsstand variiert. 2. Mögliche Erhöhung des Honorarsatzes auf 38 EUR Ein möglicher Honorarsatz von 38 EUR für die gegebene Schulstunde liegt um 52% höher als der derzeit gezahlte Satz von 25 EUR. Auf 38 EUR würde man auch den Honorarsatz für den Unterricht in den Großgruppen der Elementaren Musikerziehung und im offenen Ganztag erhöhen, der somit um 26,67% über dem bisherigen Honorarsatz von 30 EUR liegen würde. Für den Unterricht in den JeKits-Klassen gilt bereits ein vom Land NRW vorgegebener Satz von 38,46 EUR. Eine Honorarerhöhung wäre für diesen Unterricht nicht nötig. 3. Finanzielle Auswirkungen Zu erwartende Gesamtausgabe Honorare ohne eine Honorarerhöhung Im Jahr 2021 wurden 658.258 EUR an Honoraren und Beiträgen zur Künstlersozialkasse gezahlt. Insgesamt haben die Honorarkräfte der LvBM Unterricht im Umfang von ca. 664 JWS übernommen. Zum Haushaltsjahr 2022 konnten 10 weitere VZÄ-Stellen eingerichtet werden, die ausschließlich den beschäftigten Honorarkräften der LvBM vorbehalten sind. Der Abschluss des Besetzungsverfahrens steht kurz bevor. Damit erhöht sich in den nächsten Monaten das von TVöD-Kräften geleistete Unterrichtsvolumen inklusive dem sogenannten Ferienüberhang um 320 JWS. Gleichzeitig reduziert sich der von Honorarkräften geleistete Unterricht entsprechend. Berücksichtigt man diese Entwicklung und plant zudem einen Spielraum von 15% (Risikoaufschlag) für mögliche Ausfälle im TVöD-Kollegium ein, wäre für das Jahr 2023 mit einer Gesamtausgabe für Honorare von ca. 392.000 EUR zu rechnen. Ein finanzieller Spielraum von 15% ist empfehlenswert, da immer mit Ausfällen im TVöD-Kollegium aufgrund von Krankheit, Elternzeit oder Verrentung gerechnet werden muss, der in der Regel kurzfristig durch Honorarkräfte ausgeglichen wird. Zu erwartende Gesamtausgabe Honorare bei einer Erhöhung des Honorars auf 38 EUR Mit einer möglichen Honorarerhöhung auf 38 EUR würden die Gesamtausgaben für Honorare auf ca. 566.710 EUR steigen. Die Musikschulleitung hat für denSeite 2 von 6 Seite 3 — — Doppelhaushalt 2022/2023 bereits eine jährliche Ausgabe für Honorare inklusive Beitrag zur Künstlersozialkasse von 400.000 EUR angemeldet. Somit müsste man eine Mehrausgabe von ca. 166.710 EUR einplanen. Tabelle 1, Aufstellung Honorare Gesamt mit Honorarerhöhung inkl. KSK Honorare Gesamt 2021 (inkl. KSK) 658.257,78 € Zu erwartende Honorare 2023 Gesamt abzüglich 10 VZÄ, inkl. KSK, inkl. 15% Risikoaufschlag 566.709,97 € Angemeldete Honorare Gesamt Inkl. KSK 400.000,00 € Differenz zu den zu angemeldeten Honoraren Gesamt (inkl. KSK) 166.709,97 € 4. Mögliche Modelle der finanziellen Kompensation einer Honorarerhöhung Im Jahr 2021 lagen die Einnahmen für Unterrichtsgebühren, Workshops und Instrumentenmiete bei 2.234.646 EUR. Sofern die Schülerzahl stabil bliebe, ließe sich mit einer Gebührenerhöhung von 10% zumindest rechnerisch eine Mehrausgabe von ca. 166.710 EUR kompensieren. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Gebühren für den Unterricht im Rahmen des NRW Bildungsprogramms JeKits entsprechend der Förderkriterien festgelegt sind und für die Teilnahme am schuleigenen Kooperationsmodells in den Offenen Ganztagsschulen die Gebühren mit 50 EUR monatlich bereits recht hoch sind. Die Leitung der LvBM hält daher eine Gebührenerhöhung für dieses Unterrichtsangebot für nicht vertretbar. Da immerhin ca. 30% aller Schüler*innen ein Unterrichtsangebot im Zusammenhang mit einer Schulkooperation wahrnehmen und der Anteil dieser Unterrichtsgebühren schätzungsweise bei 240.000 EUR liegt, geht die Leitung der LvBM davon aus, dass es einer Gebührenerhöhung von etwa 12% bedarf, um die benannten Mehrausgaben vollständig zu kompensieren. Bei einer so hohen Gebührenerhöhung ist davon auszugehen, dass diese nicht mehr von allen Schülereltern bzw. Schüler*innen finanziert oder mitgetragen wird bzw. werden kann. Bei einer geringeren Erhöhung der Unterrichtgebühren wäre dagegen eine zusätzliche Anhebung der städtischen Aufwendungen erforderlich. Modell 1: Gebührenerhöhung um 5% bei gleichzeitiger Erhöhung der städtischen Aufwendungen Bei einer Erhöhung der Unterrichtsgebühren um 5% würden sich die Gebühren in der Musikalischen Früherziehung von 23 EUR auf 24,15 EUR, im instrumentalen bzw. vokalen Einzelunterricht 30 Min. von 60 EUR auf 63 EUR und 45 Minuten von 85 EUR auf 89,25 EUR erhöhen. (Siehe Anhang Tabelle 2) Abzüglich der Gebühreneinnahmen für den Unterricht in den Schulkooperationen belaufen sich die Mehreinnahmen schätzungsweise auf ca. 100.000 EUR. Die Mehrausgaben für die Honorare müsste zusätzlich mit einer Erhöhung der städtischen Aufwendungen von ca. 66.978 EUR gedeckt werden. (Siehe Anhang Tabelle 3) Die Leitung der LvBM weist allerdings darauf hin, dass es sich hier umSeite 3 von 6 Seite 4 — — Schätzwerte handelt und hält eine Planung auf Grundlage dieser knappen Berechnung für riskant. Berücksichtigend, dass die Zahl der Neuanmeldungen ggfs. nicht die der Abmeldungen decken, empfiehlt es sich, eine zusätzliche Anhebung der städtischen Aufwendungen von ca. 30.000 EUR und somit insgesamt 96.978 EUR einzuplanen. Eine Gebührenerhöhung um 5% hält die Leitung der LvBM für vertretbar. Sie würde nur leicht über der letzten Gebührenerhöhung aus dem Jahr 2019 liegen. Eine Anhebung der städtischen Aufwendungen ist im Haushalt bisher nicht eingeplant! Modell 2: Gebührenerhöhung um 10% ohne zusätzliche Erhöhung der städtischen Aufwendungen Bei einer Erhöhung der Unterrichtsgebühren um 10% würden sich die Gebühren beispielsweise in der Musikalischen Früherziehung von 23 EUR auf 25,30 EUR, im instrumentalen und vokalen Einzelunterricht 30 Minuten von 60 EUR auf 66 EUR und 45 Minuten von 85 EUR auf 93,50 EUR erhöhen. Eine Gebührenordnung in dieser Größenordnung stellt bereits einen spürbaren Preissprung dar und wird ggfs. nicht mehr für alle Familien leistbar bleiben. (Siehe Anhang Tabelle 2). Abzüglich der Gebühreneinnahmen für den Unterricht in den Schulkooperationen würden sich die Mehreinnahmen schätzungsweise auf ca. 200.000 EUR belaufen. Die Mehrausgaben für die Honorare wären somit rechnerisch gerade gedeckt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es sich ebenfalls um Schätzwerte handelt und die Berechnungen in der Annahme basieren, dass die Zahl der Neuanmeldungen in etwa die der Abmeldungen decken. (Siehe Anhang Tabelle 3) Sollten die Mehreinnahmen zur Deckung der Mehrausgaben bei den Honoraren nicht ausreichen, wäre hier keine Deckung gegeben! Modell 3: Gebührenerhöhung um 12% ohne zusätzliche Erhöhung der städtischen Aufwendungen Bei einer Erhöhung der Unterrichtsgebühren um 12% würden sich die Unterrichtsgebühren beispielsweise in der Musikalischen Früherziehung von 23 EUR auf 25,76 EUR, bei instrumentalem und vokalem Einzelunterricht 30 Minuten von 60 EUR auf 67,20 EUR und 45 Minuten von 85 EUR auf 95,20 EUR erhöhen. (Siehe Anhang Tabelle 2) Abzüglich der Gebühreneinnahmen für den Unterricht in den Schulkooperationen würden sich die Mehreinnahmen auf geschätzt 239.300 EUR belaufen. Die Mehrausgaben für die Honorare wären damit gedeckt. Eine Anhebung der städtischen Aufwendungen wäre somit nicht erforderlich. (Siehe Anhang Tabelle 3) Wie bereits oben erwähnt, ist aufgrund des hohen Preissprunges anzunehmen, dass eine Erhöhung in diesem Umfang nicht mehr von allen Schülereltern bzw. Schüler*innen finanziert bzw. mitgetragen werden kann.Seite 4 von 6 Seite 5 — — 5. Mögliche Erhöhung des Honorarsatzes um generell 52% Wie unter Punkt 1. Ausgangssituation beschrieben, wird der Unterricht in den Großgruppen in der Musikalischen Früherziehung und in den OGS- Kooperationen mit 30 EUR und der Unterricht in den JeKits-Klassen mit 38,46 EUR besser honoriert, als der übrige Unterricht im Kernbereich (25 EUR). Dieser Unterschied ist bewusst gewählt: Der Unterricht in den Kooperationen sowie in der Musikalischen Früherziehung erfordert einen ungleich höheren Vorbereitungsaufwand. Die Leitung der LvBM hält daher weiterhin für diese Unterrichtsangebote ein in der Höhe differenziertes Honorar für sinnvoll. Würde man beispielsweise generell alle Honorarsätze um 52% erhöhen (Differenz 25 EUR zu 38 EUR), würde der Unterricht in der Musikalischen Früherziehung oder in den OGS-Kooperationen mit 45,60 EUR honoriert. Die Gesamtausgaben Honorare würden somit auf ca. 595.845 EUR steigen. Eine Mehrausgabe von ca. 195.900 EUR müsste eingeplant werden. (Siehe Tabelle 4) 6. Anhang Tabelle 2, Unterrichtsgebühr Auswahl Unterrichtsangebot Auswahl Gebühr en aktuell Gebührene rh. 5% Gebührenerh. 10 % Gebührene rh. 12 % Anmerkung Musikalische Früherziehung 23,00 € 24,15 € 25,30 € 25,76 € Einzelunterricht 30 Min. 60,00 € 63,00 € 66,00 € 67,20 € Einzelunterricht 45 Min. 85,00 € 89,25 € 93,50 € 95,20 € Kleine Gruppe 45 Min. 50,00 € 52,50 € 55,00 € 56,00 € Einzelunterricht Erwachsene 30 Min. 80,00 € 84,00 € 88,00 € 89,60 € Einzelunterricht Erwachsene 45 Min. 113,00 € 118,65 € 124,30 € 126,56 € Kleine Gruppe 45 Min. Erwachsene 67,00 € 70,35 € 73,70 € 75,04 € Teilnahme Kooperation mit OGS 50,00 € 52,50 € 55,00 € 56,00 € Eine Erhöh. ist nicht empfehlens- wert Teilnahme Kooperationsmodell JeKits 23,00 € Festgesetzte Gebühr Instrumentenmiete 1. Jahr 11,00 € 11,55 € 12,10 € 12,32 €Seite 5 von 6 Seite 6 — — Tabelle 3, Mehreinnahmen Gebührenerhöhung und Mehrausgabe Honorarerhöhung Ohne Geb.erhöh. 5% 10% 12% Benutzungsgebühren Gesamt 2021, abzüglich Gebühren Schulkooperationen 1.994.646,00 € 2.094.378,30 € 2.194.110,60 € 2.234.003,52 € Mehreinnahmen 99.732,30 € 199.464,60 € 239.357,52 € Mehrausgabe durch Honorarerhöhung 166.709,97 € 166.709,97 € 166.709,97 € Differenz -66.977,67 € 32.754,63 € 72.647,55 € Tabelle 4, Aufstellung Honorare Gesamt inkl. KSK mit generellen Erhöhung um 52% Honorare Gesamt 2021 (inkl. KSK) 658.257,78 € Zu erwartende Honorare 2023 Gesamt abzgl. 10 VZÄ, inkl. KSK, inkl. 15% Risikoaufschlag, mit Honorarerh. 52% 595.844,53 € Angemeldete Honorare im HH 2023 Gesamt 400.000,00 € Differenz zu den zu angemeldeten Honoraren Gesamt (inkl. KSK) 195.844,53 € Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de