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221027 · Beschlussvorlage

Förderung der Seniorenbegegnungsstätte des freien Trägers „Offene Tür Dürenstraße e. V.“ – Nachberechnung der Finanzierung für das Jahr 2022

Nummer
221027
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221027
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Seniorenbegegnungsstätte des
freien Trägers „Offene Tür Dürenstraße e. V.“ –
Nachberechnung der Finanzierung für das Jahr
2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Begegnungsstätte „Offene Tür Dürenstraße e. V.“ wird für das Jahr 2022
aufgrund der bisher coronabedingt nicht berücksichtigten baulichen
Veränderungen, die eine wesentlich größere Nutzfläche und eine Erweiterung
des Angebotes nach sich gezogen haben, ein Förderungs-Mehrbedarf in Höhe
von bis zu 26.828 Euro bewilligt.
Begründung
Auf seiner Sitzung vom 16.2.2022 beschloss der Ausschuss für Soziales,
Migration, Gesundheit und Wohnen die Förderung der
Seniorenbegegnungsstätten bzw. Seniorentreffs freier Träger fortzuführen
(Drucksachen-Nr.: 220045). Für das Jahr 2021 wurden Zuschüsse bis zu einer
Höhe von 354.858 Euro und für das Jahr 2022 bis zu einem Betrag von
351.016 Euro beschlossen.
Der OT Dürenstraße wurde als `großem Treff mit umfangreichem
Bildungsangebot` für das Jahr 2022 hierbei eine Fördersumme i. H. v. bis zu
73.556 Euro bewilligt.
In mehreren darauffolgenden Gesprächen mit der OT Dürenstraße stellte sich
nachfolgend jedoch heraus, dass eine - im Vorfeld durch die Verwaltung
abgefragte und von der Einrichtung erstmal zugestimmte - reine
Fortschreibung des für 2020 beschlossenen Förderbetrages unter
Berücksichtigung der zweiprozentigen Lohnkostensteigerung bei weitem nicht
die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Begegnungsstätte widerspiegeln
und auch nicht alle auf Grundlage der Förderrichtlinien anerkennungsfähigen
Ausgaben Berücksichtigung gefunden haben.Seite 1 von 4
Seite 2
Der von der Einrichtung nachgereichte Änderungsantrag ging erst nach
Versendung der vorgenannten Beschlussvorlage ein und die anschließende
Klärung damit verbundener Fragen sowie die eingehende Prüfung konnten erst
jetzt abgeschlossen werden, sodass der abgestimmte Mehrbedarf erst
nachfolgend im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage zur Genehmigung
eingebracht werden kann.
Auslöser für die veränderte Finanzsituation ist der 2019 fertig gestellte Umbau
der im Jahr 1967 eröffneten Begegnungsstätte in eine vollständig barrierefreie
Einrichtung gemäß DIN 18040 und die damit verbundene Vergrößerung der
Nutzfläche von bisher 286,84 qm auf 411,05 qm. Sowohl der ausschließlich aus
Stiftungs- und Eigenmitteln finanzierte Umbau als auch die damit verbundene
Vergrößerung des Raumangebotes wurde von allen Seiten begrüßt, die damit
beabsichtigte und verbundene Erweiterung des Angebotes stark nachgefragt.
Bevor jedoch belastbare Werte und Plandaten auf Grundlage des vergrößerten
Angebotes erhoben werden konnten, brach die Corona-Pandemie mit allen
bekannten Einschränkungen und Problemen aus. Nach dem letzten Lockdown
steigen die Nutzerzahlen nunmehr wieder kontinuierlich an, alle Gruppen
konnten ihre Arbeit zwischenzeitlich wiederaufnehmen und insgesamt
beispielsweise derzeit alleine 18 Sport- und Reha-Kurse wieder durchgeführt
werden.
Zwei bisher unberücksichtigte Kostenfaktoren sind die Einstellung einer neuen
Hauswirtschafterin zum 1.1.2022 – aufgrund der vergrößerten Kapazitäten
(tägliche Öffnungszeiten: 9-17 Uhr) nunmehr erstmalig in Vollzeitbeschäftigung
– sowie die Mehrbeschäftigung und damit höhere Entlohnung des bisherigen
Hausmeisters, der die täglichen Reinigungsarbeiten für nunmehr 411 qm
übernimmt.
Alle von der OT Dürenstraße dargelegten Kostenpositionen wurden detailliert
geprüft. In sachgemäßer Anwendung der bestehenden Förderrichtlinien ist der
Einrichtung für das Jahr insgesamt ein Förderbetrag i. H. v. insgesamt 100.384
Euro und somit ein Mehrbedarf zu dem bereits bewilligten Förderbetrag in Höhe
von 26.828 Euro zu gewähren.
Wie bei allen auf Grundlage der bestehenden Förderrichtlinien gewährten
Zuschüsse handelt es sich auch bei dem nunmehr erhöhten Förderbetrag für
die OT Dürenstraße um einen Höchstzuschussbetrag, für dessen Verwendung
bis zum 30.6.2023 entsprechende Nachweise vorzulegen sind. Eventuelle
Überzahlungen werden zurückgefordert. Zudem ist termingerecht ein
detaillierter Tätigkeitsbericht bzw. wie in der Vergangenheit ersatzweise der
vom Fachbereich „Sozialplanung und Quartierseinrichtungen“ angeforderte
Erhebungsbogen vorzulegen.
Abschließend wird darauf verwiesen, dass es sich bei der „OT Dürenstraße“
seit Jahren um eine hoch engagierte, im Stadtteil etablierte und anerkannte
Einrichtung handelt, die sich an den - je nach Altersstruktur auch sehr
heterogenen - Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren orientiert,
gleichzeitig aber auch den unterschiedlichsten Gruppen die Möglichkeit zur
Begegnung bietet (Geschichts- und Heimatverein, schlesische Frauengruppe,
Grüne Damen usw.). Ein Mittagstisch sowie das Angebot der (für Bonn-
Ausweis-Inhaber*innen kostenfreien) Fußpflege runden das breite Angebot desSeite 2 von 4
Seite 3
Begegnungszentrums ab.
Auch in der Corona-Pandemie war die Einrichtung mit kreativen Ideen und
hohem Engagement trotz Lockdown insbesondere den Älteren im Stadtteil ein
wichtiger Ansprechpartner.
Die OT Dürenstraße agiert als eingetragener Verein eigenverantwortlich, ohne
Trägerverband im Hintergrund. Eine Ablehnung des dargelegten,
sachgerechten Förder-Mehrbedarfs würde zu einer Einschränkung des
bestehenden, insbesondere für die Godesberger Bürgerinnen und Bürger sehr
wichtigen Angebotes führen, ggf. sogar existenzgefährdend sein. Dies sollte
aus Sicht der Sozialverwaltung dringend vermieden werden.
Eine Deckung dieser Kosten ist, u. a. aufgrund reduzierter Leistungen anderer
Träger, aus dem bestehenden Haushaltsansatz der
Seniorenbegegnungsstätten für 2022 möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd. Träg.Wohlf.pfl., Vereine,
sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd. Träg. Wohlf. pfl.,Vereine,
sonst. Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
26.828,00 EUR 150000506 /
73.1000
26.828,00 EUR 150000506 /
73.1000
Minderausgaben
bei anderen
Begegnungsstätten
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
26.828,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de