221027 · Beschlussvorlage
Förderung der Seniorenbegegnungsstätte des freien Trägers „Offene Tür Dürenstraße e. V.“ – Nachberechnung der Finanzierung für das Jahr 2022
Kerndaten
- Nummer
- 221027
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221027 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Seniorenbegegnungsstätte des freien Trägers „Offene Tür Dürenstraße e. V.“ – Nachberechnung der Finanzierung für das Jahr 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Begegnungsstätte „Offene Tür Dürenstraße e. V.“ wird für das Jahr 2022 aufgrund der bisher coronabedingt nicht berücksichtigten baulichen Veränderungen, die eine wesentlich größere Nutzfläche und eine Erweiterung des Angebotes nach sich gezogen haben, ein Förderungs-Mehrbedarf in Höhe von bis zu 26.828 Euro bewilligt. Begründung Auf seiner Sitzung vom 16.2.2022 beschloss der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen die Förderung der Seniorenbegegnungsstätten bzw. Seniorentreffs freier Träger fortzuführen (Drucksachen-Nr.: 220045). Für das Jahr 2021 wurden Zuschüsse bis zu einer Höhe von 354.858 Euro und für das Jahr 2022 bis zu einem Betrag von 351.016 Euro beschlossen. Der OT Dürenstraße wurde als `großem Treff mit umfangreichem Bildungsangebot` für das Jahr 2022 hierbei eine Fördersumme i. H. v. bis zu 73.556 Euro bewilligt. In mehreren darauffolgenden Gesprächen mit der OT Dürenstraße stellte sich nachfolgend jedoch heraus, dass eine - im Vorfeld durch die Verwaltung abgefragte und von der Einrichtung erstmal zugestimmte - reine Fortschreibung des für 2020 beschlossenen Förderbetrages unter Berücksichtigung der zweiprozentigen Lohnkostensteigerung bei weitem nicht die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Begegnungsstätte widerspiegeln und auch nicht alle auf Grundlage der Förderrichtlinien anerkennungsfähigen Ausgaben Berücksichtigung gefunden haben.Seite 1 von 4 Seite 2 Der von der Einrichtung nachgereichte Änderungsantrag ging erst nach Versendung der vorgenannten Beschlussvorlage ein und die anschließende Klärung damit verbundener Fragen sowie die eingehende Prüfung konnten erst jetzt abgeschlossen werden, sodass der abgestimmte Mehrbedarf erst nachfolgend im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage zur Genehmigung eingebracht werden kann. Auslöser für die veränderte Finanzsituation ist der 2019 fertig gestellte Umbau der im Jahr 1967 eröffneten Begegnungsstätte in eine vollständig barrierefreie Einrichtung gemäß DIN 18040 und die damit verbundene Vergrößerung der Nutzfläche von bisher 286,84 qm auf 411,05 qm. Sowohl der ausschließlich aus Stiftungs- und Eigenmitteln finanzierte Umbau als auch die damit verbundene Vergrößerung des Raumangebotes wurde von allen Seiten begrüßt, die damit beabsichtigte und verbundene Erweiterung des Angebotes stark nachgefragt. Bevor jedoch belastbare Werte und Plandaten auf Grundlage des vergrößerten Angebotes erhoben werden konnten, brach die Corona-Pandemie mit allen bekannten Einschränkungen und Problemen aus. Nach dem letzten Lockdown steigen die Nutzerzahlen nunmehr wieder kontinuierlich an, alle Gruppen konnten ihre Arbeit zwischenzeitlich wiederaufnehmen und insgesamt beispielsweise derzeit alleine 18 Sport- und Reha-Kurse wieder durchgeführt werden. Zwei bisher unberücksichtigte Kostenfaktoren sind die Einstellung einer neuen Hauswirtschafterin zum 1.1.2022 – aufgrund der vergrößerten Kapazitäten (tägliche Öffnungszeiten: 9-17 Uhr) nunmehr erstmalig in Vollzeitbeschäftigung – sowie die Mehrbeschäftigung und damit höhere Entlohnung des bisherigen Hausmeisters, der die täglichen Reinigungsarbeiten für nunmehr 411 qm übernimmt. Alle von der OT Dürenstraße dargelegten Kostenpositionen wurden detailliert geprüft. In sachgemäßer Anwendung der bestehenden Förderrichtlinien ist der Einrichtung für das Jahr insgesamt ein Förderbetrag i. H. v. insgesamt 100.384 Euro und somit ein Mehrbedarf zu dem bereits bewilligten Förderbetrag in Höhe von 26.828 Euro zu gewähren. Wie bei allen auf Grundlage der bestehenden Förderrichtlinien gewährten Zuschüsse handelt es sich auch bei dem nunmehr erhöhten Förderbetrag für die OT Dürenstraße um einen Höchstzuschussbetrag, für dessen Verwendung bis zum 30.6.2023 entsprechende Nachweise vorzulegen sind. Eventuelle Überzahlungen werden zurückgefordert. Zudem ist termingerecht ein detaillierter Tätigkeitsbericht bzw. wie in der Vergangenheit ersatzweise der vom Fachbereich „Sozialplanung und Quartierseinrichtungen“ angeforderte Erhebungsbogen vorzulegen. Abschließend wird darauf verwiesen, dass es sich bei der „OT Dürenstraße“ seit Jahren um eine hoch engagierte, im Stadtteil etablierte und anerkannte Einrichtung handelt, die sich an den - je nach Altersstruktur auch sehr heterogenen - Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren orientiert, gleichzeitig aber auch den unterschiedlichsten Gruppen die Möglichkeit zur Begegnung bietet (Geschichts- und Heimatverein, schlesische Frauengruppe, Grüne Damen usw.). Ein Mittagstisch sowie das Angebot der (für Bonn- Ausweis-Inhaber*innen kostenfreien) Fußpflege runden das breite Angebot desSeite 2 von 4 Seite 3 Begegnungszentrums ab. Auch in der Corona-Pandemie war die Einrichtung mit kreativen Ideen und hohem Engagement trotz Lockdown insbesondere den Älteren im Stadtteil ein wichtiger Ansprechpartner. Die OT Dürenstraße agiert als eingetragener Verein eigenverantwortlich, ohne Trägerverband im Hintergrund. Eine Ablehnung des dargelegten, sachgerechten Förder-Mehrbedarfs würde zu einer Einschränkung des bestehenden, insbesondere für die Godesberger Bürgerinnen und Bürger sehr wichtigen Angebotes führen, ggf. sogar existenzgefährdend sein. Dies sollte aus Sicht der Sozialverwaltung dringend vermieden werden. Eine Deckung dieser Kosten ist, u. a. aufgrund reduzierter Leistungen anderer Träger, aus dem bestehenden Haushaltsansatz der Seniorenbegegnungsstätten für 2022 möglich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd. Träg.Wohlf.pfl., Vereine, sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd. Träg. Wohlf. pfl.,Vereine, sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 26.828,00 EUR 150000506 / 73.1000 26.828,00 EUR 150000506 / 73.1000 Minderausgaben bei anderen Begegnungsstätten Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 26.828,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 4 Seite 4Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de