221022-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung eines Hundespielplatzes neben dem Römerbad/ehemaliger Kulturgarten
Kerndaten
- Nummer
- 221022-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221022-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Einrichtung eines Hundespielplatzes neben dem Römerbad/ehemaliger Kulturgarten Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Den Antrag auf Errichtung eines Hundespielplatzes kann die Verwaltung nicht befürworten. Die genannte Fläche wird bei hohem Besucherandrang als Erweiterung für die Liegewiese des Römerbades genutzt. Deshalb ist eine andere Nutzung dort nicht möglich. Die Konzerte im Jahr 2021 konnten nur deshalb dort genehmigt werden, weil aufgrund der Pandemie die Besucherzahlen im Freibad stark reduziert werden mussten. Eine große Hundefreilauffläche steht rechtsrheinisch nördlich der Nordbrücke zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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