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221022-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung eines Hundespielplatzes neben dem Römerbad/ehemaliger Kulturgarten

Nummer
221022-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 55,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221022 Bürgerantrag: Einrichtung eines Hundespielplatzes neben dem Römerbad/ehemaliger Kulturgarten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221022-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Einrichtung eines Hundespielplatzes neben dem
Römerbad/ehemaliger Kulturgarten
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Den Antrag auf Errichtung eines Hundespielplatzes kann die Verwaltung nicht
befürworten. Die genannte Fläche wird bei hohem Besucherandrang als
Erweiterung für die Liegewiese des Römerbades genutzt. Deshalb ist eine
andere Nutzung dort nicht möglich. Die Konzerte im Jahr 2021 konnten nur
deshalb dort genehmigt werden, weil aufgrund der Pandemie die
Besucherzahlen im Freibad stark reduziert werden mussten.
Eine große Hundefreilauffläche steht rechtsrheinisch nördlich der Nordbrücke
zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen
in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de