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221021 · Antrag

Koalitionsantrag: Wohnungsnot angehen - generationengerechtes und preiswertes Wohnen fördern

Nummer
221021
Art
Antrag
Veröffentlicht
10.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 25.08.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 675,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221021-01 ST Koalitionsantrag: Wohnungsnot angehen - generationengerechtes und preiswertes Wohnen fördern

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Text anzeigen (3.978 Zeichen)
Antrag
öffentlich
221021
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
10.05.2022
Koalitionsantrag: Wohnungsnot angehen -
generationengerechtes und preiswertes Wohnen
fördern
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
Inhalt des Antrags
1. Die Liegenschaftsverwaltung wird beauftragt mit NRW-Urban zu verhandeln,
dass die Baufenster für Geschosswohnungsbau ,inklusive Kita&Wohnen, nicht
auf den Markt gehen, sondern zunächst der VEBOWAG zu einem Festpreis
(speziellerMarktpreis) für Zwecke des geförderten Wohnungsbaus angeboten
werden (gemäß DS 1812888 & 1911737). Die für die Vergaben der anderen
Grundstücke vorgesehenen (Nachhaltigkeits-)Kriterien, einschließlich einer
architektonischen Qualifizierung, sollen jedoch auch hier umgesetzt werden.
2. Die Liegenschaftsverwaltung wird beauftragt, diejenigen Baufelder, die im
Bebauungsplan 8124-24 für besondere Wohnformen vorgesehen sind, von der
NRW-Urban anzukaufen. Dabei soll möglichst der spezielle Marktpreis (DS
1911737) zu Grunde gelegt werden.
3. Die für den Ankauf prognostizierten Mittel werden im Haushalt 2023
bereitgestellt und entsprechende Pachteinnahmen ab 2024 eingeplant.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erworbenen Grundstücke unter den
Bedingungen der offenen Konzeptvergabe bauwilligen Bau-Wohngruppen im
Rahmen des Erbbaurechtes anzubieten. Zielsetzung der Konzeptvergabe ist
die Realisierung von Projekten, die den Nachhaltigkeitszielen der Bundesstadt
Bonn umfänglich gerecht werden. Die Verwaltung wird gebeten, den Gremien
bis nach der Sommerpause 2022 einen Vorschlag zu machen, welche Struktur,
Kriterien und Bewertungsmaßstäbe bei der Konzeptvergabe vorgesehen
werden sollen. Diese sollen - sofern dies praktikabel ist - so angelegt werden,
dass diese Konzipierung auch bei zukünftigen Konzeptvergaben genutzt
werden kann. Bei der Vergabe soll vom Instrument der „Anhandvergabe“
Gebrauch gemacht werden.
5. Die Stadtverwaltung wird auf NRW-Urban einwirken, dass die verbleibenden
Grundstücke unter den Rahmenbedingungen des aktuellen BonnerSeite 1 von 3
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Baulandmodells und unter Umsetzung der Beschlüsse zu Dachbegrünung,
Photovoltaik und im KfW-Effizienzhausstandard 40 beplant, vermarktet und
bebaut werden.
Begründung
Der Bestand an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung hat sich in
den letzten Jahren in Bonn drastisch reduziert, obwohl sie dringend gebraucht
werden. Durch die Entwicklung möglichst vieler Wohneinheiten durch großteils
städtische VEBOWAGund den Einsatz des Bonner Baulandmodells stärken wir
den öffentlich geförderten Wohnungsbau mit Bindungen über das Maß hinaus.
Wir möchten auch das gemeinschaftliche Bauen und Wohnen in Bonn im
Rahmen besonderer Wohnformen fördern, da wir der Überzeugung sind, dass
es unsere Stadt noch lebenswerter und menschenfreundlicher macht.
Gemeinschaftliches Bauen und Wohnen bietet viele Lösungsansätze für die
sozialen Herausforderungen unserer Zeit, u.a. die Bereitstellung preiswerten
Wohnraums, Stärkung sozialer Netze in Zeiten des demographischen Wandels,
effiziente Flächennutzung, u.v.m.. Um besondere Wohnformen zu unterstützen,
möchten wir diese Flächen in Erbpacht vergeben, um den besonderen
Bedürfnissen von Baugemeinschaften gerecht zu werden.
Der Klimawandel und die Nachhaltigkeitskriterien der Stadt insgesamt müssen
bei allen zukünftigen Planungen verstärkt Berücksichtigung finden.
Effizienzstandards sind dabei unverzichtbar. Die Nutzung der Dachflächen für
Dachbegrünung und Photovoltaik ist ein Baustein zur nachhaltigen Anpassung
an Klimafolgen (Starkregenereignisse, Hitze- und Dürreperioden etc.) und ein
Beitrag zum Klimaschutz.
Anlage/n
1 Abbildung zur Veranschaulichung der Flächen die zunächst der VEBOWAG
angeboten werden sollen. (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 20:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de