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221019-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsantrag: Bäume und Baumstandorte langfristig erhalten

Nummer
221019-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221019 Koalitionsantrag: Bäume und Baumstandorte langfristig erhalten

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221019-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Koalitionsantrag: Bäume und Baumstandorte
langfristig erhalten
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
14.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird auch auf Grundlage des Antrages die zahlreichen urbanen
Themenfelder, in welchen Bäume eine besondere Bedeutung einnehmen, in
der inhaltlichen Bearbeitung stets weiterentwickeln.
Hierzu finden verwaltungsintern Gespräche zwischen den Fachämtern statt,
auch spezifische Arbeitsgruppen sind hierzu aktiv.
Darüber hinaus engagiert sich die Stadtverwaltung Bonn, hier das Amt für
Umwelt und Stadtgrün, aktiv in den Gremien des Städtetages, um den
fachlichen Austausch mit kommunalen Verwaltungen hierzu auszubauen, u.a.
im Arbeitskreis Stadtbäume der Gartenamtsleiterkonferenz. Zudem werden die
Fachkenntnisse bezüglich des Ausbaues der Artenvielfalt und der Auswahl
resilienter Baumarten für die Zukunft des urbanen Raumes auch über die aktive
Mitwirkung im Verbund der „Kommunen für biologische Vielfalt“ gefördert.
Die Erkenntnisse fließen in die tägliche Arbeit vor Ort in Planung, Pflanzung,
Pflege und Entwicklung ein und ergänzen somit bestmöglich bestehende,
rechtliche Rahmenbedingungen und Regelwerke, z.B. "Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“.
Zudem bedarf es umfangreicher, fachlicher Informationen und einer
entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit, um über die vielfältigen, komplexen
Themen im Zusammenhang mit Stadtbäumen zu informieren.
Hierzu erarbeitet die Verwaltung fortlaufend Informationen,
vgl. https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-
natur/stadtbaeume/stadtbaeume.php
und berichtet zudem vor Ort im Rahmen verschiedenster Pressetermine, vgl.
u.a. Bericht des Generalanzeigers Bonn hierzu vom 18. Februar 2022 oder vom
18. Mai 2022.
Städtische Regelwerke wie die Baumschutzsatzung werden aktuell
überarbeitet, um den hohen Ansprüchen an den Schutz und die Entwicklung
des Baumbestandes in Zukunft noch besser gerecht zu werden.Seite 1 von 2
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Der Schutz und die dringend erforderliche Weiterentwicklung des urbanen
Baumbestandes sind aber nicht ausschließlich eine Frage des einzelnen
Baumes oder der schlichten Betrachtung der Anzahl gepflanzter Bäume,
sondern einer ganzheitlichen Betrachtung der urbanen Entwicklung und
Planung. Für den langfristigen Erhalt und die Sicherung der Vitalität von
Bäumen ist u.a. mit hoher Priorität das umfangreiche Auffüllen des
Bodenwasserspeichers entscheidend und ist daher in Zukunft konsequent auf
allen Planungsebenen zu beachten.
Dazu gehört auch die grundsätzliche Entwicklung von Freiräumen bzw. der
blau-grünen Infrastruktur als wichtige Grundlage einer resilienten Stadt, der
Umgang mit Wasser und Trockenheit, die Berücksichtigung vermehrt
auftretender Stürme und weiterer klimabedingter Einflüsse auf den Baum mit
Folgen für die sicherzustellende Verkehrssicherheit.
Im Rahmen der o.g. Thematik verweist die Verwaltung u.a. auf folgende
aktuelle Vorlagen:
- 211743 (Freiraumplan)
- 220786 (Hitzeaktionsplan)
- 212091-02ST (Sofortprogramm Straßenbäume)
- 220624-01ST (Baumschutzsatzung)
- 211239-01ST (Baumkonzept)
Eine kommunale Einflussmöglichkeit bei den Durchforstungen privater und
staatlicher Betriebe ist begrenzt. Sobald naturschutzrechtliche Aspekte
betroffen sind, wird die Naturschutzbehörde hier aktiv. Bezüglich der in den
letzten Jahren seitens der Bundesautobahn GmbH durchgeführten
Maßnahmen wurden bereits Gespräche mit der Höheren Naturschutzbehörde
und den Veranlassern geführt, um hier für eine Verbesserung trotz hoher
Anforderungen an die Sicherheit der Durchführenden am Rande der großen
Straßen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes zu bewirken.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de