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221018 · Beschlussvorlage

Fällung eines Alleebaums an der Kaiserstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6621-1 „Nassestraße“, Ortsteil Südstadt

Nummer
221018
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 07.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221018
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung eines Alleebaums an der Kaiserstraße im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6621-1
„Nassestraße“, Ortsteil Südstadt
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 07.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Naturschutzbeirat stimmt der Fällung eines Alleebaums an der
Kaiserstraße, im Zusammenhang mit der baulichen Erneuerung des
Gebäudekomplexes des Studierendenwerks an der Nassestraße, zu.
Begründung
Aufgrund altersbedingter Schäden, fehlender Barrierefreiheit und
dringend erforderlicher Sanierungsmaßnahmen, plant das
Studierendenwerk die bauliche Erneuerung des Gebäudeensembles an
der Nassestraße. Der Ersatzneubau soll über die Zentralmensa und die
Verwaltung des Studierendenwerks hinaus auch zukünftig Raum bieten
für die Vermittlung von studentischem Wohnraum, für das Amt für
Ausbildungsförderung und diverse Beratungsdienste, studentische
Wohnheimplätze sowie die studentische Selbstverwaltung AStA der
Universität Bonn.
Für das ca. 0,6 ha große Plangebiet zwischen Kaiserstraße, Nassestraße
und Lennéstraße im Ortsteil Südstadt, wurde Planungsrecht durch den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, „Nassestraße“
geschaffen.
Das Vorhaben steht im Bereich der Tiefgaragenzufahrt an der
Kaiserstraße im Konflikt mit einem vorhandenen Alleebaum. Dieser
Baum, eine ca. 74 Jahre alte Rosskastanie, ist Teil der gesetzlich
geschützten Kastanienallee in der Kaiserstraße und weist einen
Stammumfang von 1,97 m in 1 m Höhe auf.
Grundsätzlich sind Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen
gem. § 41 LNatSchG gesetzlich geschützt. Sie stellen gem. § 29
BNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile dar. Die Beseitigung von
Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung
oder nachteilige Veränderung führen können, sind demnach verboten.Seite 1 von 3
Seite 2
Trotz großer Anstrengungen zur Vermeidung und Minderung von
Eingriffen in den vorhandenen Baumbestand und die Allee, ist für die
Realisierung des Vorhabens, im Bereich der geplanten
Tiefgaragenzufahrt, die Fällung eines Alleebaums an der Kaiserstraße
unvermeidbar.
Hierzu bedarf es der naturschutzrechtlichen Befreiung durch die UNB mit
Zustimmung durch den Naturschutzbeirat. Zur Verdeutlichung ist ein
Ausschnitt des Bebauungsplans, ein Ausschnitt des städtebaulichen
Entwurfes und ein Luftbild angehängt.
Die Ersatzpflanzung einer Rosskastanie ist im Bereich zwischen der
Nassestraße und der Bushaltestelle vorgesehen.
Anlage/n
1 Anhang 1 (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage 1: Übersichtsplan / Luftbild Städtebaulicher Entwurf Bebauungsplan
Rot = Alleebaum
Grün = ErsatzpflanzungSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de