221018 · Beschlussvorlage
Fällung eines Alleebaums an der Kaiserstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6621-1 „Nassestraße“, Ortsteil Südstadt
Kerndaten
- Nummer
- 221018
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221018 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung eines Alleebaums an der Kaiserstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6621-1 „Nassestraße“, Ortsteil Südstadt Beratungsfolge Naturschutzbeirat 07.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Naturschutzbeirat stimmt der Fällung eines Alleebaums an der Kaiserstraße, im Zusammenhang mit der baulichen Erneuerung des Gebäudekomplexes des Studierendenwerks an der Nassestraße, zu. Begründung Aufgrund altersbedingter Schäden, fehlender Barrierefreiheit und dringend erforderlicher Sanierungsmaßnahmen, plant das Studierendenwerk die bauliche Erneuerung des Gebäudeensembles an der Nassestraße. Der Ersatzneubau soll über die Zentralmensa und die Verwaltung des Studierendenwerks hinaus auch zukünftig Raum bieten für die Vermittlung von studentischem Wohnraum, für das Amt für Ausbildungsförderung und diverse Beratungsdienste, studentische Wohnheimplätze sowie die studentische Selbstverwaltung AStA der Universität Bonn. Für das ca. 0,6 ha große Plangebiet zwischen Kaiserstraße, Nassestraße und Lennéstraße im Ortsteil Südstadt, wurde Planungsrecht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6621-1, „Nassestraße“ geschaffen. Das Vorhaben steht im Bereich der Tiefgaragenzufahrt an der Kaiserstraße im Konflikt mit einem vorhandenen Alleebaum. Dieser Baum, eine ca. 74 Jahre alte Rosskastanie, ist Teil der gesetzlich geschützten Kastanienallee in der Kaiserstraße und weist einen Stammumfang von 1,97 m in 1 m Höhe auf. Grundsätzlich sind Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen gem. § 41 LNatSchG gesetzlich geschützt. Sie stellen gem. § 29 BNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile dar. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind demnach verboten.Seite 1 von 3 Seite 2 Trotz großer Anstrengungen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in den vorhandenen Baumbestand und die Allee, ist für die Realisierung des Vorhabens, im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt, die Fällung eines Alleebaums an der Kaiserstraße unvermeidbar. Hierzu bedarf es der naturschutzrechtlichen Befreiung durch die UNB mit Zustimmung durch den Naturschutzbeirat. Zur Verdeutlichung ist ein Ausschnitt des Bebauungsplans, ein Ausschnitt des städtebaulichen Entwurfes und ein Luftbild angehängt. Die Ersatzpflanzung einer Rosskastanie ist im Bereich zwischen der Nassestraße und der Bushaltestelle vorgesehen. Anlage/n 1 Anhang 1 (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage 1: Übersichtsplan / Luftbild Städtebaulicher Entwurf Bebauungsplan Rot = Alleebaum Grün = ErsatzpflanzungSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de