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221016-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrsgefährdung Fußgängerweg Hubert-Maurer-Straße, Bonn-Lengsdorf

Nummer
221016-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221016 CDU-Antrag: Verkehrsgefährdung Fußgängerweg Hubert-Maurer-Straße, Bonn-Lengsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221016-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrsgefährdung Fußgängerweg Hubert-
Maurer-Straße, Bonn-Lengsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der Wegeverbindung von der Provinzialstr. zur Hubert-Maurer-Str. handelt
es sich um einen reinen Fußweg. Dieser ist i. M. 1,50 m breit und weist ein
hohes Längsgefälle in Richtung Hubert-Maurer-Str auf.
Sperrpfosten können aufgrund der geringen Breite der Fläche nicht gesetzt
werden. Technisch besteht aber die Möglichkeit eine Umlaufsperre auf Höhe
der Provinzialstr. einzurichten, da sich hier die Fläche aufweitet.
Die Aufstellung einer Umlaufsperre kann nur in Kombination mit der
Ausschilderung als Fußweg (VZ 239) erfolgen. Diese Verdeutlichung ist u.a
erforderlich, da auf der Provinzialstraße ein kombinierter Geh- und Radweg
vorhanden ist, der auch von Lastenrädern genutzt wird.
Anlage/n
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