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221013-01 · Beschlussvorlage

Beleuchtung entlang des Sportplatzes Brüser Berg

Nummer
221013-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 221013 CDU-Antrag: Beleuchtung entlang des Sportplatzes Brüser Berg

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Beschlussvorlage
öffentlich
221013-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Beleuchtung entlang des Sportplatzes Brüser Berg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Beschluss der Bezirksvertretung Hardtberg vom 31.05.2022 unter TOP
6.10 (DS-Nr. 221013): „Die Verwaltung wird beauftragt, den Weg entlang des
Sportplatzes Brüser Berg zu beleuchten.” wird aufgehoben.
Begründung:
Die Bezirkvertretung Hardberg hatte in ihrer Sitzung am 31.05.2022 den
Beschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Weg entlang des
Sportplatzes Brüser Berg zu beleuchten. Eine Stellungnahme der Verwaltung
lag zur damaligen Sitzung nicht vor. Die Verwaltung hat daher im Nachgang
des Beschlusses mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der parallel verlaufende Verbindungsweg vom „Schießstandsweg“
zum „Konrad-Adenauer-Damm“ ist mit einer Straßenbeleuchtungsanlage
ausgerüstet, welche eine beleuchtete fußläufige Verbindung zwischen den
Straßen entlang der Sportplatzgebäude sicherstellt.
Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes wird angestrebt insbesondere den
Außenbereich und Schutzgebiete vor Lichtverschmutzung und zusätzlicher
Beleuchtung zu schützen. Beleuchtung hat Auswirkungen auf die Artenvielfalt
und stört beispielsweise nachtaktive Insekten, Vögel oder Fledermäuse in ihrer
Orientierung und beeinträchtigt damit Paarungsverhalten, Nahrungssuche oder
Auffinden von Brutplätzen.
Auch Beleuchtungsvorhaben im Innenbereich werden detailliert in ihrem
Ausmaß, ihrer Naturverträglichkeit und ihrer Notwendigkeit geprüft. Es wird
darauf geachtet, dass nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich beleuchtet
wird.
Die Verwaltung spricht sich aus o.g. Gründen dafür aus, auf die Beleuchtung
des angesprochenen Wegeabschnitts zu verzichten und bittet den Beschluss
entsprechend aufzuheben.
Stattdessen kann während der Dunkelheit die parallele, beleuchtete
Wegeverbindung in der Nähe genutzt werden.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de