221013-01 · Beschlussvorlage
Beleuchtung entlang des Sportplatzes Brüser Berg
Kerndaten
- Nummer
- 221013-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 221013-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Beleuchtung entlang des Sportplatzes Brüser Berg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Beschluss der Bezirksvertretung Hardtberg vom 31.05.2022 unter TOP 6.10 (DS-Nr. 221013): „Die Verwaltung wird beauftragt, den Weg entlang des Sportplatzes Brüser Berg zu beleuchten.” wird aufgehoben. Begründung: Die Bezirkvertretung Hardberg hatte in ihrer Sitzung am 31.05.2022 den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Weg entlang des Sportplatzes Brüser Berg zu beleuchten. Eine Stellungnahme der Verwaltung lag zur damaligen Sitzung nicht vor. Die Verwaltung hat daher im Nachgang des Beschlusses mit folgendem Ergebnis geprüft: Der parallel verlaufende Verbindungsweg vom „Schießstandsweg“ zum „Konrad-Adenauer-Damm“ ist mit einer Straßenbeleuchtungsanlage ausgerüstet, welche eine beleuchtete fußläufige Verbindung zwischen den Straßen entlang der Sportplatzgebäude sicherstellt. Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes wird angestrebt insbesondere den Außenbereich und Schutzgebiete vor Lichtverschmutzung und zusätzlicher Beleuchtung zu schützen. Beleuchtung hat Auswirkungen auf die Artenvielfalt und stört beispielsweise nachtaktive Insekten, Vögel oder Fledermäuse in ihrer Orientierung und beeinträchtigt damit Paarungsverhalten, Nahrungssuche oder Auffinden von Brutplätzen. Auch Beleuchtungsvorhaben im Innenbereich werden detailliert in ihrem Ausmaß, ihrer Naturverträglichkeit und ihrer Notwendigkeit geprüft. Es wird darauf geachtet, dass nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich beleuchtet wird. Die Verwaltung spricht sich aus o.g. Gründen dafür aus, auf die Beleuchtung des angesprochenen Wegeabschnitts zu verzichten und bittet den Beschluss entsprechend aufzuheben. Stattdessen kann während der Dunkelheit die parallele, beleuchtete Wegeverbindung in der Nähe genutzt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de