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221009-03 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet Antrag zur Vorlage 221009

Nummer
221009-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221009 Bürgerantrag: Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet

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Änderungsantrag
öffentlich
221009-03 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bert Moll
Jürgen Wehlus
Dr. Olaf Asendorf
Christian Gold
17.01.23
CDU-Änderungsantrag: Errichtung einer
"Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes
und als Naherholungsgebiet
Antrag zur Vorlage 221009
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Arbeitstitel "Rheinaue-Nord" wird nicht weiterverwendet. Es soll
eine Assoziation oder eine Verwechslungsgefahr mit der Bonner Rheinaue
vermieden werden. Als neuer Arbeitstitel wird "Rheinpark Bonn/Bornheim"
vorgeschlagen.
2. Die Verwaltung möge prüfen, ob für das Vorhaben Fördermittel
akquiriert werden können.
Begründung
1. Sowohl aus der ursprünglichen Verwaltungsstellungnahme als auch aus den
vorhergegangen Beratungen im Ausschuss für Klima, Umwelt und Lokale
Agende haben sich ergeben, dass der Arbeitstitel "Rheinaue-Nord"
missverständlich und ungünstig ist.
2. Das Vorhaben scheint beispielsweise in die Auswahlkriterien des
Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zu
passen. Mit dem Programm sollen u.a. investive Projekte mit hoher
Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit
überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem
Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Städte und
Gemeinden. Sie können sich auf einen Projektaufruf des Bundesinstituts für
Bau-, Stadt- und Raumforschung bewerben. Der kommunale Eigenanteil
beträgt voraussichtlich 15%. Der nächste Projektaufruf steht für Ende diesenSeite 1 von 2
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Jahres in Aussicht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de