221009-03 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet Antrag zur Vorlage 221009
Kerndaten
- Nummer
- 221009-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 221009-03 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll Jürgen Wehlus Dr. Olaf Asendorf Christian Gold 17.01.23 CDU-Änderungsantrag: Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet Antrag zur Vorlage 221009 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Arbeitstitel "Rheinaue-Nord" wird nicht weiterverwendet. Es soll eine Assoziation oder eine Verwechslungsgefahr mit der Bonner Rheinaue vermieden werden. Als neuer Arbeitstitel wird "Rheinpark Bonn/Bornheim" vorgeschlagen. 2. Die Verwaltung möge prüfen, ob für das Vorhaben Fördermittel akquiriert werden können. Begründung 1. Sowohl aus der ursprünglichen Verwaltungsstellungnahme als auch aus den vorhergegangen Beratungen im Ausschuss für Klima, Umwelt und Lokale Agende haben sich ergeben, dass der Arbeitstitel "Rheinaue-Nord" missverständlich und ungünstig ist. 2. Das Vorhaben scheint beispielsweise in die Auswahlkriterien des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zu passen. Mit dem Programm sollen u.a. investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Sie können sich auf einen Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bewerben. Der kommunale Eigenanteil beträgt voraussichtlich 15%. Der nächste Projektaufruf steht für Ende diesenSeite 1 von 2 Seite 2 Jahres in Aussicht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de