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221009-02 · Beschlussvorlage

Beschlussvorlage zum Bürgerantrag: Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet

Nummer
221009-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
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  1. 221009 Bürgerantrag: Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet

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Beschlussvorlage
öffentlich
221009-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Beschlussvorlage zum Bürgerantrag: Errichtung
einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des
Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenwirken mit der Stadt
Bornheim zum Zwecke des Klimaschutzes die Errichtung eines
Naherholungsgebietes unter dem Arbeitstitel „Rheinaue-Nord“ als ein
die Stadtgrenzen überschreitendes Projekt zu prüfen, zu planen und auf
der Grundlage der Planung die Realisierung vorzubereiten.
2. Die Verwaltung legt ihr Prüfungsergebnis der Bezirksvertretung Bonn
und dem Rat der Stadt Bonn zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung im Jahr 2023 vor. Ein Planungsauftrag im
kommenden Doppelhaushalt ist zu erteilen. Die Förderung ist
gemeinsam mit der Region Köln/Bonn e.V. und der Stadt Bornheim
zu prüfen. Aufgrund des derzeitigen frühen Planungsstandes
können keine Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen der
Maßnahme getroffen werden. Diese werden im Rahmen künftiger
Beschlussvorlagen zur Konkretisierung der Maßnahme dargestellt.
3. Bei dem Gebiet „Rheinaue Nord“ handelt es sich im Wesentlichen um
den Bereich der schon bestehenden Landschaftsschutzgebiete
Klosteracker und Herseler Rheinaue bis zur L 300 incl. des Herseler
Rheinufers. Im Zuge der Projektentwicklung können nach
entsprechender Beratung sicherlich weitere Gebiete anderer Ortsteile
hinzukommen. Bestehende Konzepte und Rahmenplanungen sind
zu berücksichtigen.
BegründungSeite 1 von 19
Seite 2
Die Änderungen in Fett im Beschlussvorschlag gehen zurück auf die
Entscheidung zu TOP 4.1 in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger am 26.10.2022, im Sinne der Stellungnahme
der Verwaltung zuzustimmen und wurden durch die Verwaltung in den
ursprünglichen Beschlussvorschlag eingearbeitet. Aktuell sind Gespräche
mit der Stadt Bornheim geplant und die Notwendigkeit der Nachmeldung
von Finanzmittel für die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 / 2024
wird derzeit noch geprüft.
Die Verwaltung legt daher den oben genannten Beschlussvorschlag wie in
Stellungnahme der Verwaltung (DS 221009-01 ST) begründet dem Rat zur
Entscheidung vor.
- - -
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag DS 221009 hatte folgenden
Wortlaut:
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenwirken mit der Stadt
Bornheim zum Zwecke des Klimaschutzes die Errichtung eines
Naherholungsgebietes unter der Bezeichnung „Rheinaue-Nord“ als
ein die Stadtgrenzen überschreitendes Projekt zu prüfen, zu planen
und auf der Grundlage der Planung die Realisierung vorzubereiten.
2. Die Verwaltung legt ihr Prüfungsergebnis der Bezirksvertretung
Bonn und dem Rat der Stadt Bonn zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung möglichst bis Ende 2022 vor.
3. Bei dem Gebiet „Rheinaue Nord“ handelt es sich im Wesentlichen
um den Bereich der schon bestehenden Landschaftsschutzgebiete
Klosteracker und Herseler Rheinaue bis zur L 300 incl. des Herseler
Rheinufers. Im Zuge der Projektentwicklung können nach
entsprechender Beratung sicherlich weitere Gebiete anderer
Ortsteile hinzukommen.
Einzelheiten sind dem beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen.
Der ursprüngliche Bürgerantrag war wie folgt begründet (ist auch als Anlage
beigefügt):
Antrag:
Der Ortsausschuss Bonn-Auerberg bittet die Bezirksvertretung Bonn
sowie den Rat der Stadt Bonn zu beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenwirken mit derSeite 2 von 19
Seite 3
Stadt Bornheim zum Zwecke des Klimaschutzes die Errichtung
eines Naherholungsgebietes unter der Bezeichnung „Rheinaue-
Nord“ als ein die Stadtgrenzen überschreitendes Projekt zu
prüfen, zu planen und auf der Grundlage der Planung die
Realisierung vorzubereiten.
2. Die Verwaltung legt ihr Prüfungsergebnis der Bezirksvertretung
Bonn und dem Rat der Stadt Bonn zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung möglichst bis Ende 2022 vor.
3. Bei dem Gebiet „Rheinaue Nord“ handelt es sich im
Wesentlichen um den Bereich der schon bestehenden
Landschaftsschutzgebiete Klosteracker und Herseler Rheinaue
bis zur L 300 incl. des Herseler Rheinufers. Im Zuge der
Projektentwicklung können nach entsprechender Beratung
sicherlich weitere Gebiete anderer Ortsteile hinzukommen.
Begründung:
1. Eine „Rheinaue-Nord“ schafft einen Grünzug im Bonner Norden von
Auerberg bis Hersel (Klosteracker, Herseler Rheinaue und Herseler
Rheinufer). Sie sichert und verbessert durch z.B.
Baumanpflanzungen die Funktion dieses Raumes als durchgehende
Frischluftschneise für Bonn (Klimagutachten) bis zur
Kölnstraße/Kaiser￿Karl-Ring. Durch wenige gestalterische
Maßnahmen dient sie zugleich einer ökologischen und
freiraumerhaltenden Aufwertung als Naherholungsraum für
mindestens 30.000 Bewohner von Bonn￿Castell, Bonn-Nord,
Auerberg, Graurheindorf, Buschdorf und Hersel. So entsteht auch
eine „Grüne Brücke“ zur Siegaue auf der rechten Rheinseite.
2. Schon seit 1980/81 gibt es Beschlüsse des Bonner und Bornheimer
Rates, diesen Raum in Form mehrerer Landschaftsschutzgebiete
von Bebauung frei zu halten und für landwirtschaftliche Zwecke zu
nutzen. Seither sind mehrere Pläne einer ökologischen
Anreicherung (z.B. „Internationale Gartenausstellung IGA
Bonn￿Nord“ 1990￿92, „Landschaftsplan Kottenforst“ 1990 ff.,
„Grünes C“ 2010￿15) gescheitert oder wurden nur randlich
umgesetzt, obwohl es stets eine breite politische Zustimmung in
Bonn und Bornheim dafür gab.
3. Noch immer besteht im Bonner Norden ein riesiges Baum￿ und
Walddefizit gegenüber dem Bonner Süden. Der Nordfriedhof in
Bonn und der Eichkamp in Bornheim bilden die einzigen
nennenswerten Baumbestände auf der entweder bebauten,
agrarisch oder von Kiesgruben genutzten Niederterrasse des
Rheins. Weitere Bau￿ und Gewerbegebiete sind für Buschdorf und
Hersel in Planung.
4. Eine „Rheinaue￿Nord“ nutzt die einzig verbliebene größere
Freifläche zwischen Kölnstraße und Rhein, die es noch zwischen
Bonn und Wesseling gibt. Dabei soll hier kein „Freizeitpark“ (mit
Rasen und Blumenbeeten) wie die „Rheinaue Süd“ entstehen,
sondern weiterhin auch Landwirtschaft/Plantagen betrieben werden
können. Aber entlang der Wege (z.B.Buschdorfer Kirchweg,
Auerbergweg, Engländerweg, Rheindorfer Weg usw.) sollen AlleenSeite 3 von 19
Seite 4
und Bäume und an geeigneten Stellen Gehölzgruppen und Wiesen
das Bild auflockern. Bänke, aber keine Grillplätze, ein attraktiver
Spielplatz, aber keine weiteren Neubauten für Gastronomie sind z.B.
denkbare Elemente der Gestaltung.
5. Unbedingt sollte die kurfürstliche Allee entlang der Kölnstraße von
der Saarbrückener Straße in Auerberg bis Hersel wiederhergestellt
werden.
6. Folgende städtische Aktivitäten und Konzepte bilden u.a. einen
idealen Rahmen für die Integration unseres Antrages
„Rheinaue￿Nord“:
￿ „Freiraumplan Bonn“,
￿ Weiterentwicklung des Projektes „Grünes C“,
￿“Agglomerationsprogramm der Region“ zur Entwicklung von
Freiräumen in der Region und
￿ „Biostadt Bonn“ als Teil des Netzwerkes der Biostädte.
7. Unter dem Vorbehalt politischer Beschlüsse dürfte eine „Rheinaue –
Nord“ als interkommunales Projekt der Städte Bonn und Bornheim
als Vorzeigeprojekt förderfähig im Rahmen der Einrichtung „Region
Köln￿Bonn e.V.“ sein.
Zum ursprünglichen Antrag hatte die Verwaltung die folgende
Stellungnahme DS 221009-01 ST abgegeben:
Inhalt der Stellungnahme:
Das Projektgebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebiets
„Rheindorfer Bach und Auf dem Klosteracker und Lausacker“
innerhalb des Geltungsbereichs zum Landschaftsplan Kottenforst.
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst das Rheinufer mit
lebensraumtypischen Gehölzen und vorwiegend landwirtschaftlichen
Nutzflächen der Niederterrasse nördlich von Graurheindorf. Der
Rheindorfer Bach einschließlich seiner Uferbereiche und
anschließender Gartenflächen prägt einen korridorartigen Freiraum
zwischen Siedlungsflächen. Vernetzende Gehölzbestände und eine
geomorphologisch interessante Hangkante gliedern das
Landschaftsbild. Der Freiraum ist für die Tages- und
Wochenenderholung von besonderer Bedeutung. Der
Landschaftsplan nennt als Entwicklungsziel eine „Anreicherung,
bzw. ökologische Aufwertung einer im Ganzen erhaltungswürdigen
Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“. Die
Rheinuferbereiche sind als Landschaftsschutzgebiet mit gleichem
Namen festgesetzt.
Der Flächennutzungsplan sieht eine landwirtschaftliche Nutzung vor,
was auch der tatsächlichen Nutzung entspricht. Weiterhin sind Teile
des Projektgebiets durch die Gebietskulisse des Grünen C
abgedeckt. Das Integrierte Freiraumsystem empfiehlt die
Entwicklung von Verbindungen aus und in Richtung Südwesten zu
den Flächen, mit den Zielen der Entwicklung bzw. Erhaltung undSeite 4 von 19
Seite 5
Anreicherung.
Hinsichtlich der bioklimatischen Funktion am Tag handelt es sich
gemäß der gesamtstädtischen Planungshinweiskarten (Hitze) um
einen Potenzialraum mit hoher bis mittlerer Wärmebelastung – in
der Nacht geht von dem Areal eine mittlere bioklimatische
Bedeutung aus, da die Fläche eine hohe Kaltluftproduktionsrate
aufweist. Von dieser Klimafunktion profitieren die Bereiche
angrenzender Bebauung, weshalb diese Ausgleichswirkung erhalten
werden sollte.
Der Bürgerantrag zur „Rheinaue Nord“ greift viele Punkte auf, die im
Sinne der Landschafts- und Freiraumplanung sind, weshalb der
Antrag von der Verwaltung grundsätzlich begrüßt wird. Eine
ökologische Aufwertung durch gliedernde Elemente wie eine
Erweiterung bereits bestehender Alleen und weiterer linearer
Gehölzstrukturen stimmt mit den Zielen des Landschaftsplans
überein. Der Erhalt der Freiflächen entspricht den Empfehlungen
des Integrierten Freiraumsystems wie auch der Planungsidee des
Grünen C. Erhalt und Entwicklung der Flächen dienen der
Erholungsfunktion, der Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
des natürlichen Klimaschutzes (Kohlenstoffsenke) sowie der
Biotopvernetzung. Weiterhin ist die Sicherung landwirtschaftlicher
Böden wichtig für eine unabhängige Erzeugung von Lebensmitteln.
Städtische landwirtschaftliche Flächen sind außerdem relevant für
die Umsetzung der Ziele der Bio-Stadt Bonn und sollten deshalb als
solche erhalten bleiben.
Das Artenschutzkonzept Bonn-Nord-West (2017) zeigt auf, dass die
zusammenhängenden Ackerflächen im Norden Graurheindorfs
hohes Potential als Lebensraum für viele Arten der offenen Feldflur
bieten. Mit der Einbringung von gezielten Biotopstrukturen wie zum
Beispiel Streuobstwiesen, einheimischen Gehölzen oder
insektenreichen Blühwiesen kann den Zielsetzungen des
Artenschutzkonzepts entsprochen werden.
Gemäß den Zielsetzungen des Landschaftsschutzes soll der
Hardtbach, im Mündungsbereich auch Rheindorfer Bach genannt,
als Teilmaßnahme zum Hochwasserschutz Graurheindorf im
Bereich der Mündung verlegt und naturnah umgestaltet werden. Das
Plangebiet für die Neutrassierung des Rheindorfer Baches liegt fast
gänzlich im Geltungsbereich des Landschaftsplans „Kottenforst“ und
dem vorgeschlagenen Bereich für die Rheinaue-Nord (Projekt 2).
Der Gewässerausbau dient dem Hochwasserschutz der Ortslage
Graurheindorf und wird außerdem den gesetzlichen Vorgaben der
EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche einen naturnahen
Gewässerausbau fordert, gerecht. Das Planfeststellungsverfahren
wurde bereits durch die Untere Wasserbehörde eröffnet und
befindet sich derzeit im Anhörungsprozess der Träger öffentlicher
Belange.
Hinsichtlich der Umsetzung der in dem Bürgerantrag genannten
Aufträge gibt es folgende Anmerkungen. Im Titel des Antrags sollteSeite 5 von 19
Seite 6
die lokale Nahversorgung durch die Landwirtschaft (im Sinne einer
Direktvermarktung der vor Ort erzeugten Lebensmittel) als dritte
Säule erwähnt werden. Da auch der Flächennutzungsplan eine
landwirtschaftliche Nutzung der Böden vorgibt, können diese so
auch vor einer Bebauung geschützt werden. Die Nutzung der Böden
mit hohem Ertragswert (55 – 75) ist auch für die lokale Versorgung
mit Lebensmitteln im Zusammenhang mit der Bio-Stadt Bonn
wichtig.
Eine Bezeichnung als „Rheinaue Nord“ ist im Zusammenwirken mit
der Stadt Bornheim zu überdenken. Gegebenenfalls könnte ein
Begriff gewählt werden, der beide Städte gleichermaßen verbindet
und wegen der Assoziation zum Freizeitpark Rheinaue im Süden
nicht nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn relevant ist.
Das Gebiet ist bereits jetzt ein attraktives stadtnahes
Naherholungsgebiet. Eine Steigerung der Nutzungsauslastung kann
auch zu einer Qualitätsminderung der Biotope führen. So werden
aus Sicht des Artenschutzes die vorgeschlagenen Hundewiesen
kritisch betrachtet, vielmehr sollte eine Beruhigung der wegenahen
Lebensräume in der offenen Feldflur geschaffen werden. Darüber
hinaus entsprechen weitere bauliche Anlagen im
Landschaftsschutzgebiet wie die Aufstellung von Bänken oder die
Errichtung eines Spielplatzes nicht den Festsetzungen des
Landschaftsplanes Kottenforst und müssten vor Umsetzung
landschaftsrechtlich detailliert geprüft werden. Die unter dem
zweiten Punkt genannte Zeitschiene wird von der Verwaltung als zu
kurzfristig erachtet. Insbesondere aufgrund des interkommunalen
Abstimmungsbedarfs kann mit der Erarbeitung eines Konzeptes
frühestens Ende 2023 gerechnet werden.
Für die Umsetzung von Maßnahmen werden Flächen benötigt, für
die Grunderwerb und/oder Kündigungen von Pachtverhältnissen
erforderlich werden dürften. Ob und in welchem Zeitraum eine
Grundstücksverfügbarkeit sichergestellt werden kann, kann erst
nach Vorliegen einer ersten Planung und liegenschaftlicher Prüfung
abgeschätzt werden.
Ebenso ist die Finanzierung von Maßnahmen durch Bereitstellung
von Haushaltsmitteln und der Suche nach passenden
Fördermöglichkeiten vorzubereiten.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Bürgerantrag sehr
umfangreich in seinen Forderungen ist und auch Forderungen
enthält, die nicht unbedingt sachdienlich sind. Beispielsweise kann
ein Baumdefizit sicherlich ausgeglichen werden, ein Walddefizit
wegen der erwähnten Vorschrift im Flächennutzungsplan hingegen
nicht. Daher konzentriert sich die Verwaltung auf die für die
Landschafts- und Freiraumplanung relevanten und oben
aufgeführten Punkte, um eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts
herbeizuführen.
Projekt 3: Teile der betroffenen Flächen liegen imSeite 6 von 19
Seite 7
Überschwemmungsgebiet des Rheins. Für bauliche Anlagen ist eine
wasserrechtliche Genehmigung gemäß §78 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) für Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten bei der
zuständigen Behörde einzuholen. Im Bereich des Rheins liegt die
Zuständigkeit für bauliche Anlagen bei der Bezirksregierung Köln.
Die Verwaltung weist auf die aktuellen Arbeiten des Region
Köln/Bonn e.V. ( https://www.region-koeln-bonn.de ) hin. Dieser
Verein setzt sich aktuell sehr intensiv mit der Fragestellung der
zukünftigen Entwicklung interkommunaler Freiräume auseinander.
Hieraus können sich auch Synergien für die Inhalte des
Bürgerantrages ergeben.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (öffentlich)
2 Präsentation (öffentlich)Seite 7 von 19
Gert-Michael Schwaegermann 53117 Bonn, den 05.05.2022
Ortsausschuss Bonn-Auerberg Flensburger Straße 39
1. Vorsitzender
Bürgerbüro der Oberbürgermeisterin
Altes Rathaus, Markt
53111 Bonn
Bezirksvertretung Bonn
z. Hd. Herrn Bezirksbürgermeister Reeh-Schall
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Antragsteller: Ortsausschuss Bonn Auerberg, vertreten durch den
Vorstand, dieser vertreten durch seinen Ersten Vorsitzenden Gert-
Michael Schwaegermann
Errichtung einer „Rheinaue-Nord“ zum Zwecke des Klimaschutzes
und als Naherholungsgebiet
Antrag:
Der Ortsausschuss Bonn-Auerberg bittet die Bezirksvertretung Bonn sowie
den Rat der Stadt Bonn zu beschließen:Seite 8 von 19
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenwirken mit der Stadt
Bornheim zum Zwecke des Klimaschutzes die Errichtung eines
Naherholungsgebietes unter der Bezeichnung „Rheinaue-Nord“ als
ein die Stadtgrenzen überschreitendes Projekt zu prüfen, zu planen
und auf der Grundlage der Planung die Realisierung vorzubereiten.
2. Die Verwaltung legt ihr Prüfungsergebnis der Bezirksvertretung
Bonn und dem Rat der Stadt Bonn zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung möglichst bis Ende 2022 vor.
3. Bei dem Gebiet „Rheinaue Nord“ handelt es sich im
Wesentlichen um den Bereich der schon bestehenden
Landschaftsschutzgebiete Klosteracker und Herseler Rheinaue bis
zur L 300 incl. des Herseler Rheinufers. Im Zuge der
Projektentwicklung können nach entsprechender Beratung
sicherlich weitere Gebiete anderer Ortsteile hinzukommen.
Begründung
1. Eine „Rheinaue‐Nord“ schafft einen Grünzug im Bonner Norden von Auerberg bis Hersel
(Klosteracker, Herseler Rheinaue und Herseler Rheinufer). Sie sichert und verbessert durch
z.B. Baumanpflanzungen die Funktion dieses Raumes als durchgehende Frischluftschneise
für Bonn (Klimagutachten) bis zur Kölnstraße/Kaiser‐Karl‐Ring. Durch wenige gestalterische
Maßnahmen dient sie zugleich einer ökologischen und freiraumerhaltenden Aufwertung als
Naherholungsraum für mindestens 30.000 Bewohner von Bonn‐Castell, Bonn‐Nord,
Auerberg, Graurheindorf, Buschdorf und Hersel. So entsteht auch eine „Grüne Brücke“ zur
Siegaue auf der rechten Rheinseite.
2. Schon seit 1980/81 gibt es Beschlüsse des Bonner und Bornheimer Rates, diesen Raum in
Form mehrerer Landschaftsschutzgebiete von Bebauung frei zu halten und für
landwirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Seither sind mehrere Pläne einer ökologischen
Anreicherung (z.B. „Internationale Gartenausstellung IGA Bonn‐Nord“ 1990‐92,
„Landschaftsplan Kottenforst“ 1990 ff., „Grünes C“ 2010‐15) gescheitert oder wurden nur
randlich umgesetzt, obwohl es stets eine breite politische Zustimmung in Bonn und
Bornheim dafür gab.
3. Noch immer besteht im Bonner Norden ein riesiges Baum‐ und Walddefizit gegenüber
dem Bonner Süden. Der Nordfriedhof in Bonn und der Eichkamp in Bornheim bilden die
einzigen nennenswerten Baumbestände auf der entweder bebauten, agrarisch oder von
Kiesgruben genutzten Niederterrasse des Rheins. Weitere Bau‐ und Gewerbegebiete sind für
Buschdorf und Hersel in Planung.
4. Eine „Rheinaue‐Nord“ nutzt die einzig verbliebene größere Freifläche zwischen Kölnstraße
und Rhein, die es noch zwischen Bonn und Wesseling gibt. Dabei soll hier kein „Freizeitpark“Seite 9 von 19
(mit Rasen und Blumenbeeten) wie die „Rheinaue Süd“ entstehen, sondern weiterhin auch
Landwirtschaft/Plantagen betrieben werden können. Aber entlang der Wege (z.B.
Buschdorfer Kirchweg, Auerbergweg, Engländerweg, Rheindorfer Weg usw.) sollen Alleen
und Bäume und an geeigneten Stellen Gehölzgruppen und Wiesen das Bild auflockern.
Bänke, aber keine Grillplätze, ein attraktiver Spielplatz, aber keine weiteren Neubauten für
Gastronomie sind z.B. denkbare Elemente der Gestaltung.
5. Unbedingt sollte die kurfürstliche Allee entlang der Kölnstraße von der Saarbrückener
Straße in Auerberg bis Hersel wieder hergestellt werden.
6. Folgende städtische Aktivitäten und Konzepte bilden u.a. einen idealen Rahmen für die
Integration unseres Antrages „Rheinaue‐Nord“:
‐ „Freiraumplan Bonn“,
‐ Weiterentwicklung des Projektes „Grünes C“,
‐ „Agglomerationsprogramm der Region“ zur Entwicklung von Freiräumen in der Region und
‐ „Biostadt Bonn“ als Teil des Netzwerkes der Biostädte.
7. Unter dem Vorbehalt politischer Beschlüsse dürfte eine „ Rheinaue – Nord“ als
interkommunales Projekt der Städte Bonn und Bornheim als Vorzeigeprojekt förderfähig im
Rahmen der Einrichtung „Region Köln‐Bonn e.V.“ sein.
Anlage : 1 Präsentation zur Rheinaue Nord
Gert-Michael Schwaegermann
Ortsausschuss Bonn – Auerberg
Quellenangabe::
Die Präsentation ""Rheinaue--Nord"" des Ortsausschuss Auerberg hat erstellt:: Dr.. Jürgen Haffke..
Die Fotos stammen von Luis Witzler,, einem Schüler von Dr.. Haffke..
Die Kartengrundlagen auf den Seiten 44 und 55 sind google--maps entnommen,,
die Kartengrundlage auf Seite 66 stammt vom Landesvermessungsamt NRW,, Topographische Karte 11 :: 2255..000000,, Blatt
55220088 Bonn,, Ausgabe 22001177Seite 10 von 19
Rheinaue‐NordRheinaue Nord
Klimaschutz und Naherholung für die
Städt B d B h iStädte Bonn und Bornheim
Foto: Luis Witzler 14.09.2019Seite 11 von 19
Wiederbelebung einer Idee von 1980/81
Ei I iti ti d O t h A b
Seite 2
Eine Initiative des Ortsausschuss Auerberg
Foto: Luis Witzler 14.09.2019Seite 12 von 19
Seite 3Seite 13 von 19
Seite 4
Grüne BrückeGrüne Brücke
Rheinaue NordRheinaue‐Nord
Klimaschutz und Naherholung
von Auerberg bis Hersel
Süd
gSeite 14 von 19
Seite 5
GRAURHEINDORF
GRAURHEINDORF
Abgrenzung
im Süden:
‐ Saarbrückener Straße
im Westen:
Köl t ß
Rheinaue‐Nord
‐ Kölnstraße
‐ Elbestraße
‐ Rheinstraße
im Norden:
‐ Fußweg Oder‐/Ruhrstraße
‐ Terrassenkante
Rheinaue‐Nord
Klimaschutz und Naherholung
von Auerberg bis Hersel
Terrassenkante
‐ ehemal. Sportplatz
im Osten:
‐ Rheinufer bis
EngländerwegSeite 15 von 19
Wie es werden kann
Rheinaue‐Nord
Seite 6
Rheinaue‐Nord
Klimaschutz und Naherholung
Grüne Brücke zur Siegaue
Projekt 3
Auerberg/Hersel
Klosteracker und
weiteres
Ackerland/PlantagenAckerland/Plantagen
LSGSeite 16 von 19
Projekt 3: „Rheinaue‐Nord“Seite 7 j „
Auerberg/Hersel Klosteracker, Rheinaue Graurheindorf und Hersel
Verknüpfung mit Projekt 1: „Masterplan Rheinaue‐Hersel“
und Projekt 2: „Bachverlegung Graurheindorf“und Projekt 2: „Bachverlegung Graurheindorf
‐ Ökologischer Stadtumbau: riesiges Wald‐/Baumdefizit gegenüber Bonn‐Süd
‐ Klimaschutz durch Alleen/Bäume und Gehölzgruppen
‐ Kein Park wie Rheinaue‐Süd, z.B. einige Blumenwiesen statt Rasen und Beeten
‐ Landwirtschaft und Plantagen bleiben erhaltenLandwirtschaft und Plantagen bleiben erhalten
‐ Naherholung (z.B. einige Spazierwege, Spielplatz, Bänke, Hundewiese
‐ Keine Grillplätze, keine weiteren Bauten für GastronomieSeite 17 von 19
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Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 23:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de