221009-02 · Beschlussvorlage
Beschlussvorlage zum Bürgerantrag: Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet
Kerndaten
- Nummer
- 221009-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221009-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Beschlussvorlage zum Bürgerantrag: Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenwirken mit der Stadt Bornheim zum Zwecke des Klimaschutzes die Errichtung eines Naherholungsgebietes unter dem Arbeitstitel „Rheinaue-Nord“ als ein die Stadtgrenzen überschreitendes Projekt zu prüfen, zu planen und auf der Grundlage der Planung die Realisierung vorzubereiten. 2. Die Verwaltung legt ihr Prüfungsergebnis der Bezirksvertretung Bonn und dem Rat der Stadt Bonn zur weiteren Beratung und Beschlussfassung im Jahr 2023 vor. Ein Planungsauftrag im kommenden Doppelhaushalt ist zu erteilen. Die Förderung ist gemeinsam mit der Region Köln/Bonn e.V. und der Stadt Bornheim zu prüfen. Aufgrund des derzeitigen frühen Planungsstandes können keine Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen der Maßnahme getroffen werden. Diese werden im Rahmen künftiger Beschlussvorlagen zur Konkretisierung der Maßnahme dargestellt. 3. Bei dem Gebiet „Rheinaue Nord“ handelt es sich im Wesentlichen um den Bereich der schon bestehenden Landschaftsschutzgebiete Klosteracker und Herseler Rheinaue bis zur L 300 incl. des Herseler Rheinufers. Im Zuge der Projektentwicklung können nach entsprechender Beratung sicherlich weitere Gebiete anderer Ortsteile hinzukommen. Bestehende Konzepte und Rahmenplanungen sind zu berücksichtigen. BegründungSeite 1 von 19 Seite 2 Die Änderungen in Fett im Beschlussvorschlag gehen zurück auf die Entscheidung zu TOP 4.1 in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 26.10.2022, im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung zuzustimmen und wurden durch die Verwaltung in den ursprünglichen Beschlussvorschlag eingearbeitet. Aktuell sind Gespräche mit der Stadt Bornheim geplant und die Notwendigkeit der Nachmeldung von Finanzmittel für die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 / 2024 wird derzeit noch geprüft. Die Verwaltung legt daher den oben genannten Beschlussvorschlag wie in Stellungnahme der Verwaltung (DS 221009-01 ST) begründet dem Rat zur Entscheidung vor. - - - Der ursprüngliche Beschlussvorschlag DS 221009 hatte folgenden Wortlaut: Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenwirken mit der Stadt Bornheim zum Zwecke des Klimaschutzes die Errichtung eines Naherholungsgebietes unter der Bezeichnung „Rheinaue-Nord“ als ein die Stadtgrenzen überschreitendes Projekt zu prüfen, zu planen und auf der Grundlage der Planung die Realisierung vorzubereiten. 2. Die Verwaltung legt ihr Prüfungsergebnis der Bezirksvertretung Bonn und dem Rat der Stadt Bonn zur weiteren Beratung und Beschlussfassung möglichst bis Ende 2022 vor. 3. Bei dem Gebiet „Rheinaue Nord“ handelt es sich im Wesentlichen um den Bereich der schon bestehenden Landschaftsschutzgebiete Klosteracker und Herseler Rheinaue bis zur L 300 incl. des Herseler Rheinufers. Im Zuge der Projektentwicklung können nach entsprechender Beratung sicherlich weitere Gebiete anderer Ortsteile hinzukommen. Einzelheiten sind dem beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen. Der ursprüngliche Bürgerantrag war wie folgt begründet (ist auch als Anlage beigefügt): Antrag: Der Ortsausschuss Bonn-Auerberg bittet die Bezirksvertretung Bonn sowie den Rat der Stadt Bonn zu beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenwirken mit derSeite 2 von 19 Seite 3 Stadt Bornheim zum Zwecke des Klimaschutzes die Errichtung eines Naherholungsgebietes unter der Bezeichnung „Rheinaue- Nord“ als ein die Stadtgrenzen überschreitendes Projekt zu prüfen, zu planen und auf der Grundlage der Planung die Realisierung vorzubereiten. 2. Die Verwaltung legt ihr Prüfungsergebnis der Bezirksvertretung Bonn und dem Rat der Stadt Bonn zur weiteren Beratung und Beschlussfassung möglichst bis Ende 2022 vor. 3. Bei dem Gebiet „Rheinaue Nord“ handelt es sich im Wesentlichen um den Bereich der schon bestehenden Landschaftsschutzgebiete Klosteracker und Herseler Rheinaue bis zur L 300 incl. des Herseler Rheinufers. Im Zuge der Projektentwicklung können nach entsprechender Beratung sicherlich weitere Gebiete anderer Ortsteile hinzukommen. Begründung: 1. Eine „Rheinaue-Nord“ schafft einen Grünzug im Bonner Norden von Auerberg bis Hersel (Klosteracker, Herseler Rheinaue und Herseler Rheinufer). Sie sichert und verbessert durch z.B. Baumanpflanzungen die Funktion dieses Raumes als durchgehende Frischluftschneise für Bonn (Klimagutachten) bis zur Kölnstraße/KaiserKarl-Ring. Durch wenige gestalterische Maßnahmen dient sie zugleich einer ökologischen und freiraumerhaltenden Aufwertung als Naherholungsraum für mindestens 30.000 Bewohner von BonnCastell, Bonn-Nord, Auerberg, Graurheindorf, Buschdorf und Hersel. So entsteht auch eine „Grüne Brücke“ zur Siegaue auf der rechten Rheinseite. 2. Schon seit 1980/81 gibt es Beschlüsse des Bonner und Bornheimer Rates, diesen Raum in Form mehrerer Landschaftsschutzgebiete von Bebauung frei zu halten und für landwirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Seither sind mehrere Pläne einer ökologischen Anreicherung (z.B. „Internationale Gartenausstellung IGA BonnNord“ 199092, „Landschaftsplan Kottenforst“ 1990 ff., „Grünes C“ 201015) gescheitert oder wurden nur randlich umgesetzt, obwohl es stets eine breite politische Zustimmung in Bonn und Bornheim dafür gab. 3. Noch immer besteht im Bonner Norden ein riesiges Baum und Walddefizit gegenüber dem Bonner Süden. Der Nordfriedhof in Bonn und der Eichkamp in Bornheim bilden die einzigen nennenswerten Baumbestände auf der entweder bebauten, agrarisch oder von Kiesgruben genutzten Niederterrasse des Rheins. Weitere Bau und Gewerbegebiete sind für Buschdorf und Hersel in Planung. 4. Eine „RheinaueNord“ nutzt die einzig verbliebene größere Freifläche zwischen Kölnstraße und Rhein, die es noch zwischen Bonn und Wesseling gibt. Dabei soll hier kein „Freizeitpark“ (mit Rasen und Blumenbeeten) wie die „Rheinaue Süd“ entstehen, sondern weiterhin auch Landwirtschaft/Plantagen betrieben werden können. Aber entlang der Wege (z.B.Buschdorfer Kirchweg, Auerbergweg, Engländerweg, Rheindorfer Weg usw.) sollen AlleenSeite 3 von 19 Seite 4 und Bäume und an geeigneten Stellen Gehölzgruppen und Wiesen das Bild auflockern. Bänke, aber keine Grillplätze, ein attraktiver Spielplatz, aber keine weiteren Neubauten für Gastronomie sind z.B. denkbare Elemente der Gestaltung. 5. Unbedingt sollte die kurfürstliche Allee entlang der Kölnstraße von der Saarbrückener Straße in Auerberg bis Hersel wiederhergestellt werden. 6. Folgende städtische Aktivitäten und Konzepte bilden u.a. einen idealen Rahmen für die Integration unseres Antrages „RheinaueNord“: „Freiraumplan Bonn“, Weiterentwicklung des Projektes „Grünes C“, “Agglomerationsprogramm der Region“ zur Entwicklung von Freiräumen in der Region und „Biostadt Bonn“ als Teil des Netzwerkes der Biostädte. 7. Unter dem Vorbehalt politischer Beschlüsse dürfte eine „Rheinaue – Nord“ als interkommunales Projekt der Städte Bonn und Bornheim als Vorzeigeprojekt förderfähig im Rahmen der Einrichtung „Region KölnBonn e.V.“ sein. Zum ursprünglichen Antrag hatte die Verwaltung die folgende Stellungnahme DS 221009-01 ST abgegeben: Inhalt der Stellungnahme: Das Projektgebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebiets „Rheindorfer Bach und Auf dem Klosteracker und Lausacker“ innerhalb des Geltungsbereichs zum Landschaftsplan Kottenforst. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst das Rheinufer mit lebensraumtypischen Gehölzen und vorwiegend landwirtschaftlichen Nutzflächen der Niederterrasse nördlich von Graurheindorf. Der Rheindorfer Bach einschließlich seiner Uferbereiche und anschließender Gartenflächen prägt einen korridorartigen Freiraum zwischen Siedlungsflächen. Vernetzende Gehölzbestände und eine geomorphologisch interessante Hangkante gliedern das Landschaftsbild. Der Freiraum ist für die Tages- und Wochenenderholung von besonderer Bedeutung. Der Landschaftsplan nennt als Entwicklungsziel eine „Anreicherung, bzw. ökologische Aufwertung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“. Die Rheinuferbereiche sind als Landschaftsschutzgebiet mit gleichem Namen festgesetzt. Der Flächennutzungsplan sieht eine landwirtschaftliche Nutzung vor, was auch der tatsächlichen Nutzung entspricht. Weiterhin sind Teile des Projektgebiets durch die Gebietskulisse des Grünen C abgedeckt. Das Integrierte Freiraumsystem empfiehlt die Entwicklung von Verbindungen aus und in Richtung Südwesten zu den Flächen, mit den Zielen der Entwicklung bzw. Erhaltung undSeite 4 von 19 Seite 5 Anreicherung. Hinsichtlich der bioklimatischen Funktion am Tag handelt es sich gemäß der gesamtstädtischen Planungshinweiskarten (Hitze) um einen Potenzialraum mit hoher bis mittlerer Wärmebelastung – in der Nacht geht von dem Areal eine mittlere bioklimatische Bedeutung aus, da die Fläche eine hohe Kaltluftproduktionsrate aufweist. Von dieser Klimafunktion profitieren die Bereiche angrenzender Bebauung, weshalb diese Ausgleichswirkung erhalten werden sollte. Der Bürgerantrag zur „Rheinaue Nord“ greift viele Punkte auf, die im Sinne der Landschafts- und Freiraumplanung sind, weshalb der Antrag von der Verwaltung grundsätzlich begrüßt wird. Eine ökologische Aufwertung durch gliedernde Elemente wie eine Erweiterung bereits bestehender Alleen und weiterer linearer Gehölzstrukturen stimmt mit den Zielen des Landschaftsplans überein. Der Erhalt der Freiflächen entspricht den Empfehlungen des Integrierten Freiraumsystems wie auch der Planungsidee des Grünen C. Erhalt und Entwicklung der Flächen dienen der Erholungsfunktion, der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, des natürlichen Klimaschutzes (Kohlenstoffsenke) sowie der Biotopvernetzung. Weiterhin ist die Sicherung landwirtschaftlicher Böden wichtig für eine unabhängige Erzeugung von Lebensmitteln. Städtische landwirtschaftliche Flächen sind außerdem relevant für die Umsetzung der Ziele der Bio-Stadt Bonn und sollten deshalb als solche erhalten bleiben. Das Artenschutzkonzept Bonn-Nord-West (2017) zeigt auf, dass die zusammenhängenden Ackerflächen im Norden Graurheindorfs hohes Potential als Lebensraum für viele Arten der offenen Feldflur bieten. Mit der Einbringung von gezielten Biotopstrukturen wie zum Beispiel Streuobstwiesen, einheimischen Gehölzen oder insektenreichen Blühwiesen kann den Zielsetzungen des Artenschutzkonzepts entsprochen werden. Gemäß den Zielsetzungen des Landschaftsschutzes soll der Hardtbach, im Mündungsbereich auch Rheindorfer Bach genannt, als Teilmaßnahme zum Hochwasserschutz Graurheindorf im Bereich der Mündung verlegt und naturnah umgestaltet werden. Das Plangebiet für die Neutrassierung des Rheindorfer Baches liegt fast gänzlich im Geltungsbereich des Landschaftsplans „Kottenforst“ und dem vorgeschlagenen Bereich für die Rheinaue-Nord (Projekt 2). Der Gewässerausbau dient dem Hochwasserschutz der Ortslage Graurheindorf und wird außerdem den gesetzlichen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche einen naturnahen Gewässerausbau fordert, gerecht. Das Planfeststellungsverfahren wurde bereits durch die Untere Wasserbehörde eröffnet und befindet sich derzeit im Anhörungsprozess der Träger öffentlicher Belange. Hinsichtlich der Umsetzung der in dem Bürgerantrag genannten Aufträge gibt es folgende Anmerkungen. Im Titel des Antrags sollteSeite 5 von 19 Seite 6 die lokale Nahversorgung durch die Landwirtschaft (im Sinne einer Direktvermarktung der vor Ort erzeugten Lebensmittel) als dritte Säule erwähnt werden. Da auch der Flächennutzungsplan eine landwirtschaftliche Nutzung der Böden vorgibt, können diese so auch vor einer Bebauung geschützt werden. Die Nutzung der Böden mit hohem Ertragswert (55 – 75) ist auch für die lokale Versorgung mit Lebensmitteln im Zusammenhang mit der Bio-Stadt Bonn wichtig. Eine Bezeichnung als „Rheinaue Nord“ ist im Zusammenwirken mit der Stadt Bornheim zu überdenken. Gegebenenfalls könnte ein Begriff gewählt werden, der beide Städte gleichermaßen verbindet und wegen der Assoziation zum Freizeitpark Rheinaue im Süden nicht nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn relevant ist. Das Gebiet ist bereits jetzt ein attraktives stadtnahes Naherholungsgebiet. Eine Steigerung der Nutzungsauslastung kann auch zu einer Qualitätsminderung der Biotope führen. So werden aus Sicht des Artenschutzes die vorgeschlagenen Hundewiesen kritisch betrachtet, vielmehr sollte eine Beruhigung der wegenahen Lebensräume in der offenen Feldflur geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen weitere bauliche Anlagen im Landschaftsschutzgebiet wie die Aufstellung von Bänken oder die Errichtung eines Spielplatzes nicht den Festsetzungen des Landschaftsplanes Kottenforst und müssten vor Umsetzung landschaftsrechtlich detailliert geprüft werden. Die unter dem zweiten Punkt genannte Zeitschiene wird von der Verwaltung als zu kurzfristig erachtet. Insbesondere aufgrund des interkommunalen Abstimmungsbedarfs kann mit der Erarbeitung eines Konzeptes frühestens Ende 2023 gerechnet werden. Für die Umsetzung von Maßnahmen werden Flächen benötigt, für die Grunderwerb und/oder Kündigungen von Pachtverhältnissen erforderlich werden dürften. Ob und in welchem Zeitraum eine Grundstücksverfügbarkeit sichergestellt werden kann, kann erst nach Vorliegen einer ersten Planung und liegenschaftlicher Prüfung abgeschätzt werden. Ebenso ist die Finanzierung von Maßnahmen durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln und der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten vorzubereiten. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Bürgerantrag sehr umfangreich in seinen Forderungen ist und auch Forderungen enthält, die nicht unbedingt sachdienlich sind. Beispielsweise kann ein Baumdefizit sicherlich ausgeglichen werden, ein Walddefizit wegen der erwähnten Vorschrift im Flächennutzungsplan hingegen nicht. Daher konzentriert sich die Verwaltung auf die für die Landschafts- und Freiraumplanung relevanten und oben aufgeführten Punkte, um eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts herbeizuführen. Projekt 3: Teile der betroffenen Flächen liegen imSeite 6 von 19 Seite 7 Überschwemmungsgebiet des Rheins. Für bauliche Anlagen ist eine wasserrechtliche Genehmigung gemäß §78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten bei der zuständigen Behörde einzuholen. Im Bereich des Rheins liegt die Zuständigkeit für bauliche Anlagen bei der Bezirksregierung Köln. Die Verwaltung weist auf die aktuellen Arbeiten des Region Köln/Bonn e.V. ( https://www.region-koeln-bonn.de ) hin. Dieser Verein setzt sich aktuell sehr intensiv mit der Fragestellung der zukünftigen Entwicklung interkommunaler Freiräume auseinander. Hieraus können sich auch Synergien für die Inhalte des Bürgerantrages ergeben. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (öffentlich) 2 Präsentation (öffentlich)Seite 7 von 19 Gert-Michael Schwaegermann 53117 Bonn, den 05.05.2022 Ortsausschuss Bonn-Auerberg Flensburger Straße 39 1. Vorsitzender Bürgerbüro der Oberbürgermeisterin Altes Rathaus, Markt 53111 Bonn Bezirksvertretung Bonn z. Hd. Herrn Bezirksbürgermeister Reeh-Schall Stadthaus, Berliner Platz 2 53111 Bonn Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW Antragsteller: Ortsausschuss Bonn Auerberg, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch seinen Ersten Vorsitzenden Gert- Michael Schwaegermann Errichtung einer „Rheinaue-Nord“ zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet Antrag: Der Ortsausschuss Bonn-Auerberg bittet die Bezirksvertretung Bonn sowie den Rat der Stadt Bonn zu beschließen:Seite 8 von 19 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenwirken mit der Stadt Bornheim zum Zwecke des Klimaschutzes die Errichtung eines Naherholungsgebietes unter der Bezeichnung „Rheinaue-Nord“ als ein die Stadtgrenzen überschreitendes Projekt zu prüfen, zu planen und auf der Grundlage der Planung die Realisierung vorzubereiten. 2. Die Verwaltung legt ihr Prüfungsergebnis der Bezirksvertretung Bonn und dem Rat der Stadt Bonn zur weiteren Beratung und Beschlussfassung möglichst bis Ende 2022 vor. 3. Bei dem Gebiet „Rheinaue Nord“ handelt es sich im Wesentlichen um den Bereich der schon bestehenden Landschaftsschutzgebiete Klosteracker und Herseler Rheinaue bis zur L 300 incl. des Herseler Rheinufers. Im Zuge der Projektentwicklung können nach entsprechender Beratung sicherlich weitere Gebiete anderer Ortsteile hinzukommen. Begründung 1. Eine „Rheinaue‐Nord“ schafft einen Grünzug im Bonner Norden von Auerberg bis Hersel (Klosteracker, Herseler Rheinaue und Herseler Rheinufer). Sie sichert und verbessert durch z.B. Baumanpflanzungen die Funktion dieses Raumes als durchgehende Frischluftschneise für Bonn (Klimagutachten) bis zur Kölnstraße/Kaiser‐Karl‐Ring. Durch wenige gestalterische Maßnahmen dient sie zugleich einer ökologischen und freiraumerhaltenden Aufwertung als Naherholungsraum für mindestens 30.000 Bewohner von Bonn‐Castell, Bonn‐Nord, Auerberg, Graurheindorf, Buschdorf und Hersel. So entsteht auch eine „Grüne Brücke“ zur Siegaue auf der rechten Rheinseite. 2. Schon seit 1980/81 gibt es Beschlüsse des Bonner und Bornheimer Rates, diesen Raum in Form mehrerer Landschaftsschutzgebiete von Bebauung frei zu halten und für landwirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Seither sind mehrere Pläne einer ökologischen Anreicherung (z.B. „Internationale Gartenausstellung IGA Bonn‐Nord“ 1990‐92, „Landschaftsplan Kottenforst“ 1990 ff., „Grünes C“ 2010‐15) gescheitert oder wurden nur randlich umgesetzt, obwohl es stets eine breite politische Zustimmung in Bonn und Bornheim dafür gab. 3. Noch immer besteht im Bonner Norden ein riesiges Baum‐ und Walddefizit gegenüber dem Bonner Süden. Der Nordfriedhof in Bonn und der Eichkamp in Bornheim bilden die einzigen nennenswerten Baumbestände auf der entweder bebauten, agrarisch oder von Kiesgruben genutzten Niederterrasse des Rheins. Weitere Bau‐ und Gewerbegebiete sind für Buschdorf und Hersel in Planung. 4. Eine „Rheinaue‐Nord“ nutzt die einzig verbliebene größere Freifläche zwischen Kölnstraße und Rhein, die es noch zwischen Bonn und Wesseling gibt. Dabei soll hier kein „Freizeitpark“Seite 9 von 19 (mit Rasen und Blumenbeeten) wie die „Rheinaue Süd“ entstehen, sondern weiterhin auch Landwirtschaft/Plantagen betrieben werden können. Aber entlang der Wege (z.B. Buschdorfer Kirchweg, Auerbergweg, Engländerweg, Rheindorfer Weg usw.) sollen Alleen und Bäume und an geeigneten Stellen Gehölzgruppen und Wiesen das Bild auflockern. Bänke, aber keine Grillplätze, ein attraktiver Spielplatz, aber keine weiteren Neubauten für Gastronomie sind z.B. denkbare Elemente der Gestaltung. 5. Unbedingt sollte die kurfürstliche Allee entlang der Kölnstraße von der Saarbrückener Straße in Auerberg bis Hersel wieder hergestellt werden. 6. Folgende städtische Aktivitäten und Konzepte bilden u.a. einen idealen Rahmen für die Integration unseres Antrages „Rheinaue‐Nord“: ‐ „Freiraumplan Bonn“, ‐ Weiterentwicklung des Projektes „Grünes C“, ‐ „Agglomerationsprogramm der Region“ zur Entwicklung von Freiräumen in der Region und ‐ „Biostadt Bonn“ als Teil des Netzwerkes der Biostädte. 7. Unter dem Vorbehalt politischer Beschlüsse dürfte eine „ Rheinaue – Nord“ als interkommunales Projekt der Städte Bonn und Bornheim als Vorzeigeprojekt förderfähig im Rahmen der Einrichtung „Region Köln‐Bonn e.V.“ sein. Anlage : 1 Präsentation zur Rheinaue Nord Gert-Michael Schwaegermann Ortsausschuss Bonn – Auerberg Quellenangabe:: Die Präsentation ""Rheinaue--Nord"" des Ortsausschuss Auerberg hat erstellt:: Dr.. Jürgen Haffke.. Die Fotos stammen von Luis Witzler,, einem Schüler von Dr.. Haffke.. Die Kartengrundlagen auf den Seiten 44 und 55 sind google--maps entnommen,, die Kartengrundlage auf Seite 66 stammt vom Landesvermessungsamt NRW,, Topographische Karte 11 :: 2255..000000,, Blatt 55220088 Bonn,, Ausgabe 22001177Seite 10 von 19 Rheinaue‐NordRheinaue Nord Klimaschutz und Naherholung für die Städt B d B h iStädte Bonn und Bornheim Foto: Luis Witzler 14.09.2019Seite 11 von 19 Wiederbelebung einer Idee von 1980/81 Ei I iti ti d O t h A b Seite 2 Eine Initiative des Ortsausschuss Auerberg Foto: Luis Witzler 14.09.2019Seite 12 von 19 Seite 3Seite 13 von 19 Seite 4 Grüne BrückeGrüne Brücke Rheinaue NordRheinaue‐Nord Klimaschutz und Naherholung von Auerberg bis Hersel Süd gSeite 14 von 19 Seite 5 GRAURHEINDORF GRAURHEINDORF Abgrenzung im Süden: ‐ Saarbrückener Straße im Westen: Köl t ß Rheinaue‐Nord ‐ Kölnstraße ‐ Elbestraße ‐ Rheinstraße im Norden: ‐ Fußweg Oder‐/Ruhrstraße ‐ Terrassenkante Rheinaue‐Nord Klimaschutz und Naherholung von Auerberg bis Hersel Terrassenkante ‐ ehemal. Sportplatz im Osten: ‐ Rheinufer bis EngländerwegSeite 15 von 19 Wie es werden kann Rheinaue‐Nord Seite 6 Rheinaue‐Nord Klimaschutz und Naherholung Grüne Brücke zur Siegaue Projekt 3 Auerberg/Hersel Klosteracker und weiteres Ackerland/PlantagenAckerland/Plantagen LSGSeite 16 von 19 Projekt 3: „Rheinaue‐Nord“Seite 7 j „ Auerberg/Hersel Klosteracker, Rheinaue Graurheindorf und Hersel Verknüpfung mit Projekt 1: „Masterplan Rheinaue‐Hersel“ und Projekt 2: „Bachverlegung Graurheindorf“und Projekt 2: „Bachverlegung Graurheindorf ‐ Ökologischer Stadtumbau: riesiges Wald‐/Baumdefizit gegenüber Bonn‐Süd ‐ Klimaschutz durch Alleen/Bäume und Gehölzgruppen ‐ Kein Park wie Rheinaue‐Süd, z.B. einige Blumenwiesen statt Rasen und Beeten ‐ Landwirtschaft und Plantagen bleiben erhaltenLandwirtschaft und Plantagen bleiben erhalten ‐ Naherholung (z.B. einige Spazierwege, Spielplatz, Bänke, Hundewiese ‐ Keine Grillplätze, keine weiteren Bauten für GastronomieSeite 17 von 19 Seite 8Seite 18 von 19 Seite 19 von 19
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