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221009-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet

Nummer
221009-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.10.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221009 Bürgerantrag: Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221009-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des
Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Projektgebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebiets „Rheindorfer Bach und
Auf dem Klosteracker und Lausacker“ innerhalb des Geltungsbereichs zum
Landschaftsplan Kottenforst. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst das
Rheinufer mit lebensraumtypischen Gehölzen und vorwiegend
landwirtschaftlichen Nutzflächen der Niederterrasse nördlich von Graurheindorf.
Der Rheindorfer Bach einschließlich seiner Uferbereiche und anschließender
Gartenflächen prägt einen korridorartigen Freiraum zwischen Siedlungsflächen.
Vernetzende Gehölzbestände und eine geomorphologisch interessante
Hangkante gliedern das Landschaftsbild. Der Freiraum ist für die Tages- und
Wochenenderholung von besonderer Bedeutung. Der Landschaftsplan nennt
als Entwicklungsziel eine „Anreicherung, bzw. ökologische Aufwertung einer im
Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden
Elementen“. Die Rheinuferbereiche sind als Landschaftsschutzgebiet mit
gleichem Namen festgesetzt.
Der Flächennutzungsplan sieht eine landwirtschaftliche Nutzung vor, was auch
der tatsächlichen Nutzung entspricht. Weiterhin sind Teile des Projektgebiets
durch die Gebietskulisse des Grünen C abgedeckt. Das Integrierte
Freiraumsystem empfiehlt die Entwicklung von Verbindungen aus und in
Richtung Südwesten zu den Flächen, mit den Zielen der Entwicklung bzw.
Erhaltung und Anreicherung.
Hinsichtlich der bioklimatischen Funktion am Tag handelt es sich gemäß der
gesamtstädtischen Planungshinweiskarten (Hitze) um einen Potenzialraum mit
hoher bis mittlerer Wärmebelastung – in der Nacht geht von dem Areal eine
mittlere bioklimatische Bedeutung aus, da die Fläche eine hohe
Kaltluftproduktionsrate aufweist. Von dieser Klimafunktion profitieren die
Bereiche angrenzender Bebauung, weshalb diese Ausgleichswirkung erhalten
werden sollte.
Der Bürgerantrag zur „Rheinaue Nord“ greift viele Punkte auf, die im Sinne der
Landschafts- und Freiraumplanung sind, weshalb der Antrag von derSeite 1 von 4
Seite 2
Verwaltung grundsätzlich begrüßt wird. Eine ökologische Aufwertung durch
gliedernde Elemente wie eine Erweiterung bereits bestehender Alleen und
weiterer linearer Gehölzstrukturen stimmt mit den Zielen des Landschaftsplans
überein. Der Erhalt der Freiflächen entspricht den Empfehlungen des
Integrierten Freiraumsystems wie auch der Planungsidee des Grünen C. Erhalt
und Entwicklung der Flächen dienen der Erholungsfunktion, der Anpassung an
die Folgen des Klimawandels, des natürlichen Klimaschutzes
(Kohlenstoffsenke) sowie der Biotopvernetzung. Weiterhin ist die Sicherung
landwirtschaftlicher Böden wichtig für eine unabhängige Erzeugung von
Lebensmitteln. Städtische landwirtschaftliche Flächen sind außerdem relevant
für die Umsetzung der Ziele der Bio-Stadt Bonn und sollten deshalb als solche
erhalten bleiben.
Das Artenschutzkonzept Bonn-Nord-West (2017) zeigt auf, dass die
zusammenhängenden Ackerflächen im Norden Graurheindorfs hohes Potential
als Lebensraum für viele Arten der offenen Feldflur bieten. Mit der Einbringung
von gezielten Biotopstrukturen wie zum Beispiel Streuobstwiesen,
einheimischen Gehölzen oder insektenreichen Blühwiesen kann den
Zielsetzungen des Artenschutzkonzepts entsprochen werden.
Gemäß den Zielsetzungen des Landschaftsschutzes soll der Hardtbach, im
Mündungsbereich auch Rheindorfer Bach genannt, als Teilmaßnahme zum
Hochwasserschutz Graurheindorf im Bereich der Mündung verlegt und
naturnah umgestaltet werden. Das Plangebiet für die Neutrassierung des
Rheindorfer Baches liegt fast gänzlich im Geltungsbereich des
Landschaftsplans „Kottenforst“ und dem vorgeschlagenen Bereich für die
Rheinaue-Nord (Projekt 2). Der Gewässerausbau dient dem Hochwasserschutz
der Ortslage Graurheindorf und wird außerdem den gesetzlichen Vorgaben der
EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche einen naturnahen Gewässerausbau
fordert, gerecht. Das Planfeststellungsverfahren wurde bereits durch die Untere
Wasserbehörde eröffnet und befindet sich derzeit im Anhörungsprozess der
Träger öffentlicher Belange.
Hinsichtlich der Umsetzung der in dem Bürgerantrag genannten Aufträge gibt
es folgende Anmerkungen. Im Titel des Antrags sollte die lokale
Nahversorgung durch die Landwirtschaft (im Sinne einer Direktvermarktung der
vor Ort erzeugten Lebensmittel) als dritte Säule erwähnt werden. Da auch der
Flächennutzungsplan eine landwirtschaftliche Nutzung der Böden vorgibt,
können diese so auch vor einer Bebauung geschützt werden. Die Nutzung der
Böden mit hohem Ertragswert (55 – 75) ist auch für die lokale Versorgung mit
Lebensmitteln im Zusammenhang mit der Bio-Stadt Bonn wichtig.
Eine Bezeichnung als „Rheinaue Nord“ ist im Zusammenwirken mit der Stadt
Bornheim zu überdenken. Gegebenenfalls könnte ein Begriff gewählt werden,
der beide Städte gleichermaßen verbindet und wegen der Assoziation zum
Freizeitpark Rheinaue im Süden nicht nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Bonn relevant ist.Seite 2 von 4
Seite 3
Das Gebiet ist bereits jetzt ein attraktives stadtnahes Naherholungsgebiet. Eine
Steigerung der Nutzungsauslastung kann auch zu einer Qualitätsminderung der
Biotope führen. So werden aus Sicht des Artenschutzes die vorgeschlagenen
Hundewiesen kritisch betrachtet, vielmehr sollte eine Beruhigung der
wegenahen Lebensräume in der offenen Feldflur geschaffen werden. Darüber
hinaus entsprechen weitere bauliche Anlagen im Landschaftsschutzgebiet wie
die Aufstellung von Bänken oder die Errichtung eines Spielplatzes nicht den
Festsetzungen des Landschaftsplanes Kottenforst und müssten vor Umsetzung
landschaftsrechtlich detailliert geprüft werden. Die unter dem zweiten Punkt
genannte Zeitschiene wird von der Verwaltung als zu kurzfristig erachtet.
Insbesondere aufgrund des interkommunalen Abstimmungsbedarfs kann mit
der Erarbeitung eines Konzeptes frühestens Ende 2023 gerechnet werden.
Für die Umsetzung von Maßnahmen werden Flächen benötigt, für die
Grunderwerb und/oder Kündigungen von Pachtverhältnissen erforderlich
werden dürften. Ob und in welchem Zeitraum eine Grundstücksverfügbarkeit
sichergestellt werden kann, kann erst nach Vorliegen einer ersten Planung und
liegenschaftlicher Prüfung abgeschätzt werden.
Ebenso ist die Finanzierung von Maßnahmen durch Bereitstellung von
Haushaltsmitteln und der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten
vorzubereiten.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Bürgerantrag sehr umfangreich in
seinen Forderungen ist und auch Forderungen enthält, die nicht unbedingt
sachdienlich sind. Beispielsweise kann ein Baumdefizit sicherlich ausgeglichen
werden, ein Walddefizit wegen der erwähnten Vorschrift im
Flächennutzungsplan hingegen nicht. Daher konzentriert sich die Verwaltung
auf die für die Landschafts- und Freiraumplanung relevanten und oben
aufgeführten Punkte, um eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts
herbeizuführen.
Projekt 3: Teile der betroffenen Flächen liegen im Überschwemmungsgebiet
des Rheins. Für bauliche Anlagen ist eine wasserrechtliche Genehmigung
gemäß §78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Maßnahmen in
Überschwemmungsgebieten bei der zuständigen Behörde einzuholen. Im
Bereich des Rheins liegt die Zuständigkeit für bauliche Anlagen bei der
Bezirksregierung Köln.
Die Verwaltung weist auf die aktuellen Arbeiten des Region Köln/Bonn e.V. (
https://www.region-koeln-bonn.de ) hin. Dieser Verein setzt sich aktuell sehr
intensiv mit der Fragestellung der zukünftigen Entwicklung interkommunaler
Freiräume auseinander. Hieraus können sich auch Synergien für die Inhalte
des Bürgerantrages ergeben.Seite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de