221009-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet
Kerndaten
- Nummer
- 221009-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221009-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Errichtung einer "Rheinaue-Nord" zum Zwecke des Klimaschutzes und als Naherholungsgebiet Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Projektgebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebiets „Rheindorfer Bach und Auf dem Klosteracker und Lausacker“ innerhalb des Geltungsbereichs zum Landschaftsplan Kottenforst. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst das Rheinufer mit lebensraumtypischen Gehölzen und vorwiegend landwirtschaftlichen Nutzflächen der Niederterrasse nördlich von Graurheindorf. Der Rheindorfer Bach einschließlich seiner Uferbereiche und anschließender Gartenflächen prägt einen korridorartigen Freiraum zwischen Siedlungsflächen. Vernetzende Gehölzbestände und eine geomorphologisch interessante Hangkante gliedern das Landschaftsbild. Der Freiraum ist für die Tages- und Wochenenderholung von besonderer Bedeutung. Der Landschaftsplan nennt als Entwicklungsziel eine „Anreicherung, bzw. ökologische Aufwertung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“. Die Rheinuferbereiche sind als Landschaftsschutzgebiet mit gleichem Namen festgesetzt. Der Flächennutzungsplan sieht eine landwirtschaftliche Nutzung vor, was auch der tatsächlichen Nutzung entspricht. Weiterhin sind Teile des Projektgebiets durch die Gebietskulisse des Grünen C abgedeckt. Das Integrierte Freiraumsystem empfiehlt die Entwicklung von Verbindungen aus und in Richtung Südwesten zu den Flächen, mit den Zielen der Entwicklung bzw. Erhaltung und Anreicherung. Hinsichtlich der bioklimatischen Funktion am Tag handelt es sich gemäß der gesamtstädtischen Planungshinweiskarten (Hitze) um einen Potenzialraum mit hoher bis mittlerer Wärmebelastung – in der Nacht geht von dem Areal eine mittlere bioklimatische Bedeutung aus, da die Fläche eine hohe Kaltluftproduktionsrate aufweist. Von dieser Klimafunktion profitieren die Bereiche angrenzender Bebauung, weshalb diese Ausgleichswirkung erhalten werden sollte. Der Bürgerantrag zur „Rheinaue Nord“ greift viele Punkte auf, die im Sinne der Landschafts- und Freiraumplanung sind, weshalb der Antrag von derSeite 1 von 4 Seite 2 Verwaltung grundsätzlich begrüßt wird. Eine ökologische Aufwertung durch gliedernde Elemente wie eine Erweiterung bereits bestehender Alleen und weiterer linearer Gehölzstrukturen stimmt mit den Zielen des Landschaftsplans überein. Der Erhalt der Freiflächen entspricht den Empfehlungen des Integrierten Freiraumsystems wie auch der Planungsidee des Grünen C. Erhalt und Entwicklung der Flächen dienen der Erholungsfunktion, der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, des natürlichen Klimaschutzes (Kohlenstoffsenke) sowie der Biotopvernetzung. Weiterhin ist die Sicherung landwirtschaftlicher Böden wichtig für eine unabhängige Erzeugung von Lebensmitteln. Städtische landwirtschaftliche Flächen sind außerdem relevant für die Umsetzung der Ziele der Bio-Stadt Bonn und sollten deshalb als solche erhalten bleiben. Das Artenschutzkonzept Bonn-Nord-West (2017) zeigt auf, dass die zusammenhängenden Ackerflächen im Norden Graurheindorfs hohes Potential als Lebensraum für viele Arten der offenen Feldflur bieten. Mit der Einbringung von gezielten Biotopstrukturen wie zum Beispiel Streuobstwiesen, einheimischen Gehölzen oder insektenreichen Blühwiesen kann den Zielsetzungen des Artenschutzkonzepts entsprochen werden. Gemäß den Zielsetzungen des Landschaftsschutzes soll der Hardtbach, im Mündungsbereich auch Rheindorfer Bach genannt, als Teilmaßnahme zum Hochwasserschutz Graurheindorf im Bereich der Mündung verlegt und naturnah umgestaltet werden. Das Plangebiet für die Neutrassierung des Rheindorfer Baches liegt fast gänzlich im Geltungsbereich des Landschaftsplans „Kottenforst“ und dem vorgeschlagenen Bereich für die Rheinaue-Nord (Projekt 2). Der Gewässerausbau dient dem Hochwasserschutz der Ortslage Graurheindorf und wird außerdem den gesetzlichen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche einen naturnahen Gewässerausbau fordert, gerecht. Das Planfeststellungsverfahren wurde bereits durch die Untere Wasserbehörde eröffnet und befindet sich derzeit im Anhörungsprozess der Träger öffentlicher Belange. Hinsichtlich der Umsetzung der in dem Bürgerantrag genannten Aufträge gibt es folgende Anmerkungen. Im Titel des Antrags sollte die lokale Nahversorgung durch die Landwirtschaft (im Sinne einer Direktvermarktung der vor Ort erzeugten Lebensmittel) als dritte Säule erwähnt werden. Da auch der Flächennutzungsplan eine landwirtschaftliche Nutzung der Böden vorgibt, können diese so auch vor einer Bebauung geschützt werden. Die Nutzung der Böden mit hohem Ertragswert (55 – 75) ist auch für die lokale Versorgung mit Lebensmitteln im Zusammenhang mit der Bio-Stadt Bonn wichtig. Eine Bezeichnung als „Rheinaue Nord“ ist im Zusammenwirken mit der Stadt Bornheim zu überdenken. Gegebenenfalls könnte ein Begriff gewählt werden, der beide Städte gleichermaßen verbindet und wegen der Assoziation zum Freizeitpark Rheinaue im Süden nicht nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn relevant ist.Seite 2 von 4 Seite 3 Das Gebiet ist bereits jetzt ein attraktives stadtnahes Naherholungsgebiet. Eine Steigerung der Nutzungsauslastung kann auch zu einer Qualitätsminderung der Biotope führen. So werden aus Sicht des Artenschutzes die vorgeschlagenen Hundewiesen kritisch betrachtet, vielmehr sollte eine Beruhigung der wegenahen Lebensräume in der offenen Feldflur geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen weitere bauliche Anlagen im Landschaftsschutzgebiet wie die Aufstellung von Bänken oder die Errichtung eines Spielplatzes nicht den Festsetzungen des Landschaftsplanes Kottenforst und müssten vor Umsetzung landschaftsrechtlich detailliert geprüft werden. Die unter dem zweiten Punkt genannte Zeitschiene wird von der Verwaltung als zu kurzfristig erachtet. Insbesondere aufgrund des interkommunalen Abstimmungsbedarfs kann mit der Erarbeitung eines Konzeptes frühestens Ende 2023 gerechnet werden. Für die Umsetzung von Maßnahmen werden Flächen benötigt, für die Grunderwerb und/oder Kündigungen von Pachtverhältnissen erforderlich werden dürften. Ob und in welchem Zeitraum eine Grundstücksverfügbarkeit sichergestellt werden kann, kann erst nach Vorliegen einer ersten Planung und liegenschaftlicher Prüfung abgeschätzt werden. Ebenso ist die Finanzierung von Maßnahmen durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln und der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten vorzubereiten. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Bürgerantrag sehr umfangreich in seinen Forderungen ist und auch Forderungen enthält, die nicht unbedingt sachdienlich sind. Beispielsweise kann ein Baumdefizit sicherlich ausgeglichen werden, ein Walddefizit wegen der erwähnten Vorschrift im Flächennutzungsplan hingegen nicht. Daher konzentriert sich die Verwaltung auf die für die Landschafts- und Freiraumplanung relevanten und oben aufgeführten Punkte, um eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts herbeizuführen. Projekt 3: Teile der betroffenen Flächen liegen im Überschwemmungsgebiet des Rheins. Für bauliche Anlagen ist eine wasserrechtliche Genehmigung gemäß §78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten bei der zuständigen Behörde einzuholen. Im Bereich des Rheins liegt die Zuständigkeit für bauliche Anlagen bei der Bezirksregierung Köln. Die Verwaltung weist auf die aktuellen Arbeiten des Region Köln/Bonn e.V. ( https://www.region-koeln-bonn.de ) hin. Dieser Verein setzt sich aktuell sehr intensiv mit der Fragestellung der zukünftigen Entwicklung interkommunaler Freiräume auseinander. Hieraus können sich auch Synergien für die Inhalte des Bürgerantrages ergeben.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de