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221006-02 · Mitteilungsvorlage

Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf dem Hügel"

Nummer
221006-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221006 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf dem Hügel"

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221006-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im
Bereich "Auf dem Hügel"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat überprüft, ob die Voraussetzungen für Tempo 30 auf der
Straße „Auf dem Hügel“ vorliegen. Sie hat dazu unter anderem einen
Ortstermin mit der Polizei durchgeführt und kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Herabsetzung der innerörtlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h auf 30 km/h ist nicht zulässig, da die dazu erforderlichen
Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Die Straßenverkehrsordnung sieht die Möglichkeit einer Herabsenkung der
Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz
der Anwohner vor Emissionen (Lärm / Luftschadstoffe) vor. Auch im
unmittelbaren Bereich von besonders schützenswerten Einrichtungen
(beispielsweise Kindergärten, Grundschulen) käme eine streckenbezogene
Temporeduzierung in Betracht.
Im thematisiertem Bereich liegt ein Spielplatz, dieser fällt jedoch nicht unter den
Begriff „besonders schützenswerte Einrichtung“. Dazu ist der Spielplatz
rundherum eingezäunt, der Ein- / Ausgangsbereich ist mit einer Umlaufsperre
versehen. Ein Gehweg und ein Radweg trennen den Spielplatz von der
Fahrbahn. Parkplätze, die die Sicht versperren, sind nicht vorhanden.
Die Beurteilung von Straßenverkehrslärm erfolgt nach den Richtlinien für den
Lärmschutz an Straßen (RLS). Für den Straßenbereich zwischen „Am
Propsthof“ und „Siemensstraße“ befindet sich der ermittelte Schallpegel
unterhalb der Grenzwerte, bei der Lärmaktionsplanung 2020 ist der Bereich
nicht als Belastungsachse eingeordnet worden. Weiterhin sind durch die Nähe
zum Stadtrand und wegen der verhältnismäßig lockeren Bebauung keine
hohen Belastungen mit Luftschadstoffen zu erwarten.
Anhaltspunkte, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus
Verkehrssicherheitsgründen ermöglichen würden, liegen nicht vor. Die Polizei
verneint das Vorliegen vermehrter Konfliktsituationen, der Bereich ist nicht
unfallträchtig, eine „Raserproblematik“ ist nicht bekannt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de