221006-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf dem Hügel"
Kerndaten
- Nummer
- 221006-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221006-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf dem Hügel" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im vorliegenden Bürgerantrag wird eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in einem Teilabschnitt der Straße Auf dem Hügel gewünscht. Aktuell gilt in der Straße Auf dem Hügel zwischen den beiden Einmündungen Am Propsthof und Siemensstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenge und unterschiedliche Voraussetzungen vor. Insbesondere die Prüfung aus Lärmschutzgründen ist aufwendig und bedarf der verwaltungsinternen Abstimmung. Bei entsprechender Anregung wird die Verwaltung überprüfen, ob die Voraussetzungen für Tempo 30 in der Straße „Auf dem Hügel“ vorliegen und die BV Bonn über das Ergebnis informieren. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de