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221006-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf dem Hügel"

Nummer
221006-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221006 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf dem Hügel"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221006-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich "Auf
dem Hügel"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im vorliegenden Bürgerantrag wird eine Herabsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in einem Teilabschnitt der Straße Auf dem
Hügel gewünscht.
Aktuell gilt in der Straße Auf dem Hügel zwischen den beiden Einmündungen
Am Propsthof und Siemensstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h.
Für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sieht die
Straßenverkehrsordnung (StVO) strenge und unterschiedliche
Voraussetzungen vor. Insbesondere die Prüfung aus Lärmschutzgründen ist
aufwendig und bedarf der verwaltungsinternen Abstimmung.
Bei entsprechender Anregung wird die Verwaltung überprüfen, ob die
Voraussetzungen für Tempo 30 in der Straße „Auf dem Hügel“ vorliegen und
die BV Bonn über das Ergebnis informieren.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de