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221004-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Konzept zum Aufwuchs der Schulen in Bonn

Nummer
221004-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 18.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221004 Konzept zum Aufwuchs der Schulen in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221004-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Konzept zum Aufwuchs der Schulen in Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der Beantwortung der Frage kann der Ortsteil Ippendorf – insbesondere im
weiterführenden Bereich – nicht isoliert betrachtet werden.
Die entsprechenden Informationen und Lösungsansätze sowie die dem
zugrundeliegende Schülerzahlentwicklung kann dem Schulentwicklungsplan für
den Primarbereich (DS.Nr. 210837) sowie dem für die weiterführenden Schulen
(DS.Nr. 220857) entnommen werden.
Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
Grundschulen werden die Prognosen aktualisiert und gegebenenfalls
notwendige Maßnahmen erläutert.
Aufgrund des stadtweiten Einzugsgebietes der weiterführenden Schulen
werden keine standortbezogenen Prognosen für die zu erwartende Anzahl an
Schülerinnen und Schüler berechnet. Die gesamtstädtischen Prognosen für die
einzelnen Schulformen werden in dem o.g. Schulentwicklungsplan für
weiterführende Schulen dargestellt. Dieser ist erarbeitet und wurde den
politischen Gremien zur Verfügung gestellt.
Die entsprechende Entwicklung der Schülerzahlen kann den
„Schuldatenblättern“ der jeweiligen Schulentwicklungspläne entnommen
werden.
Die Verwaltung bittet in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass
entsprechende individuelle Fragestellungen ausschließlich unter Verweis auf
die bestehenden und fortzuschreibenden Schulentwicklungspläne beantwortet
werden können, zumal dort, wie vorab erwähnt, alle Hintergrundinformationen
sowie Erläuterungen zur Systematik bzw. Methodik hinterlegt sind.
Fragestellende Personen werden mit Hilfe der jeweiligen
Schulentwicklungspläne in die Lage versetzt, sich unabhängig von Dritten zu
den jeweiligen Anliegen auf Grundlage der persönlichen Belange zu
informieren.
Es wird um Verständnis gebeten, dass individualisierte Stellungnahmen zu
Einzelfällen seitens der Verwaltung aufgrund des damit einhergehenden
Aufwands personell nicht leistbar sind.
Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise (Verweis auf die Schulentwicklungspläne).Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de