221004-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Konzept zum Aufwuchs der Schulen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221004-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221004-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Konzept zum Aufwuchs der Schulen in Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei der Beantwortung der Frage kann der Ortsteil Ippendorf – insbesondere im weiterführenden Bereich – nicht isoliert betrachtet werden. Die entsprechenden Informationen und Lösungsansätze sowie die dem zugrundeliegende Schülerzahlentwicklung kann dem Schulentwicklungsplan für den Primarbereich (DS.Nr. 210837) sowie dem für die weiterführenden Schulen (DS.Nr. 220857) entnommen werden. Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes Grundschulen werden die Prognosen aktualisiert und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen erläutert. Aufgrund des stadtweiten Einzugsgebietes der weiterführenden Schulen werden keine standortbezogenen Prognosen für die zu erwartende Anzahl an Schülerinnen und Schüler berechnet. Die gesamtstädtischen Prognosen für die einzelnen Schulformen werden in dem o.g. Schulentwicklungsplan für weiterführende Schulen dargestellt. Dieser ist erarbeitet und wurde den politischen Gremien zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Entwicklung der Schülerzahlen kann den „Schuldatenblättern“ der jeweiligen Schulentwicklungspläne entnommen werden. Die Verwaltung bittet in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass entsprechende individuelle Fragestellungen ausschließlich unter Verweis auf die bestehenden und fortzuschreibenden Schulentwicklungspläne beantwortet werden können, zumal dort, wie vorab erwähnt, alle Hintergrundinformationen sowie Erläuterungen zur Systematik bzw. Methodik hinterlegt sind. Fragestellende Personen werden mit Hilfe der jeweiligen Schulentwicklungspläne in die Lage versetzt, sich unabhängig von Dritten zu den jeweiligen Anliegen auf Grundlage der persönlichen Belange zu informieren. Es wird um Verständnis gebeten, dass individualisierte Stellungnahmen zu Einzelfällen seitens der Verwaltung aufgrund des damit einhergehenden Aufwands personell nicht leistbar sind. Vorschlag zum weiteren Vorgehen: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise (Verweis auf die Schulentwicklungspläne).Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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