220998 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Ess-Kastanie auf dem Grundstück Wesselheideweg 74, 53123 Bonn (Hochbehälter)
Kerndaten
- Nummer
- 220998
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220998 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Ess-Kastanie auf dem Grundstück Wesselheideweg 74, 53123 Bonn (Hochbehälter) Beratungsfolge Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Ess-Kastanie auf dem Grundstück Wesselheideweg 74, 53123 Bonn wird erteilt. Die Ess-Kastanie (Castanea sativa) weist einen Stammumfang von 204 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 17 m auf. Der Zustand wurde mit befriedigend beurteilt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Hochbehälter der SWB Energie- und Trinkwasserversorgung. Der Baum steht oberhalb einer geländeabfangenden, 35 cm breiten Mauer zu einem unterirdischen Bauwerk. Der Standort befindet sich in einem schmalen Streifen zwischen der Zaunanlage entlang der Grundstücksgrenze und der Mauer. Die durch wilde Saat entstandene Ess-Kastanie hat die Abdecksteine der Mauer teils schon überwachsen, die Mauer ist durch den Wurzeldruck an mehreren Stellen bereits gerissen. Bislang wurde der Baum so lange es ging an diesem Standort erhalten. Jedoch nehmen die Schäden sichtbar weiter zu und gefährden den Bestand der Mauer. Um weitere und gravierendere Schäden an den baulichen Anlagen zu verhindern, sollte der Baum zur Entfernung freigegeben werden. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.Seite 1 von 5 Seite 2 Als Ersatzpflanzung für die Ess-Kastanie wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Ersatz ist innerhalb der Hochbehälteranlage für Trinkwasser kaum möglich und sollte deshalb an anderer Stelle auf einem Grundstück der SWB gepflanzt werden. Anlage/n 1 Foto Standort (öffentlich) 2 Foto Mauerschaden 1 (öffentlich) 3 Foto Mauerschaden 2 (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de