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220998 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Ess-Kastanie auf dem Grundstück Wesselheideweg 74, 53123 Bonn (Hochbehälter)

Nummer
220998
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220998
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Ess-Kastanie auf dem
Grundstück Wesselheideweg 74, 53123 Bonn
(Hochbehälter)
Beratungsfolge
Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Ess-Kastanie auf dem Grundstück
Wesselheideweg 74, 53123 Bonn wird erteilt.
Die Ess-Kastanie (Castanea sativa) weist einen Stammumfang von 204 cm,
einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 17 m auf. Der Zustand
wurde mit befriedigend beurteilt.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Hochbehälter der SWB Energie- und
Trinkwasserversorgung. Der Baum steht oberhalb einer geländeabfangenden,
35 cm breiten Mauer zu einem unterirdischen Bauwerk. Der Standort befindet
sich in einem schmalen Streifen zwischen der Zaunanlage entlang der
Grundstücksgrenze und der Mauer.
Die durch wilde Saat entstandene Ess-Kastanie hat die Abdecksteine der
Mauer teils schon überwachsen, die Mauer ist durch den Wurzeldruck an
mehreren Stellen bereits gerissen. Bislang wurde der Baum so lange es ging
an diesem Standort erhalten. Jedoch nehmen die Schäden sichtbar weiter zu
und gefährden den Bestand der Mauer. Um weitere und gravierendere
Schäden an den baulichen Anlagen zu verhindern, sollte der Baum zur
Entfernung freigegeben werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1
c) der Baumsatzung erteilt werden sollte.Seite 1 von 5
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Als Ersatzpflanzung für die Ess-Kastanie wird ein standortgerechter Laubbaum
mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Ersatz ist innerhalb der
Hochbehälteranlage für Trinkwasser kaum möglich und sollte deshalb an
anderer Stelle auf einem Grundstück der SWB gepflanzt werden.
Anlage/n
1 Foto Standort (öffentlich)
2 Foto Mauerschaden 1 (öffentlich)
3 Foto Mauerschaden 2 (öffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 18:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de