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220996 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Richard-Wagner-Straße 57, 53115 Bonn

Nummer
220996
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 05.09.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220996-01 ST Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Richard-Wagner-Straße 57, 53115 Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
220996
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem
Grundstück Richard-Wagner-Straße 57, 53115
Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 05.09.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Richard-
Wagner-Straße 57, 53115 Bonn wird erteilt.
Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra) weist einen Stammumfang von 215 cm, einen
Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand wurde
mit befriedigend beurteilt.
Der Standort des Baumes befindet sich im Hintergarten, etwa 7 m vom
Gebäude und etwa 3 m vom Nachbargrundstück Nr. 55 entfernt. Wegen der
Gebäudenähe wurde die Kiefer bis in etwa 9 m Höhe aufgeastet.
Beeinträchtigungen durch Nadelabwurf und Schattenwurf, auch für das
Nachbargrundstück Nr. 55, sind ganzjährig gegeben.
Bereits im Januar 2021 wurde die Kiefer zur Fällung beantragt, da die
Eigentümerin eine Bruchgefährdung durch den Baum für Ihr Grundstück und
das des Nachbarn befürchtete. Bei der Ortsbesichtigung durch den städtischen
Sachverständigen konnten zwar Beeinträchtigungen durch Nadelabwurf und
Schattenwurf festgestellt werden, eine Gefährdung der Stand- und
Bruchsicherheit waren nach fachlicher Einschätzung jedoch nicht erkennbar.
Daher wurde der Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die
vorgetragenen Gründe eine Fällung nicht rechtfertigen und das öffentliche
Interesse am Erhalt des Baumes überwiegen würde.
Nachdem sich die Eigentümerin mit den Möglichkeiten einer nachhaltigen,
ökologischen Aufwertung und Verbesserung im Hinblick auf eine altersgerechte
Gartennutzung auseinandergesetzt hat, wurde eine Garten- und
Landschaftsarchitektin mit dem Entwurf eines Naturgartens beauftragt, der den
Anforderungen von Nachhaltigkeit, hoher biologischer Vielfalt und
klimaangepassten Veränderungen gerecht werden soll. Neben den im PlanSeite 1 von 5
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dargestellten Elementen eines Naturgartens soll am Standort der Kiefer eine
Sitzanlage entstehen und in der erforderlichen Entfernung zur
Grundstücksgrenze auch die Ersatzpflanzung realisiert werden. Geplant ist die
Anpflanzung einer Vogelbeere oder einer Echten Mispel - beides Baumarten,
die urbane Biodiversität fördern.
Die Realisierung der geplanten Gartenumgestaltung wird auf der Grundlage
des § 4 Abs. 2 Buchstabe c) der Baumsatzung beantragt, der ausdrücklich die
gärtnerische Gestaltung eines Grundstücks als Genehmigungsgrundlage im
Einzelfall vorsieht.
In der Abwägung des Ermessens ist die Verwaltung daher zum Ergebnis
gekommen, dass eine Genehmigung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung für die Schwarz-Kiefer wird ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Foto (öffentlich)
2 Foto 2 (öffentlich)
4 Planung Garten (öffentlich)
5 Urheberrechtserklärung (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
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Planverfasser:: Carolin Dreisvogt--Prause,, LandschaftsarchitektinSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 05:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de