220996 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Richard-Wagner-Straße 57, 53115 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220996
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220996 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Richard-Wagner-Straße 57, 53115 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 05.09.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Richard- Wagner-Straße 57, 53115 Bonn wird erteilt. Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra) weist einen Stammumfang von 215 cm, einen Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand wurde mit befriedigend beurteilt. Der Standort des Baumes befindet sich im Hintergarten, etwa 7 m vom Gebäude und etwa 3 m vom Nachbargrundstück Nr. 55 entfernt. Wegen der Gebäudenähe wurde die Kiefer bis in etwa 9 m Höhe aufgeastet. Beeinträchtigungen durch Nadelabwurf und Schattenwurf, auch für das Nachbargrundstück Nr. 55, sind ganzjährig gegeben. Bereits im Januar 2021 wurde die Kiefer zur Fällung beantragt, da die Eigentümerin eine Bruchgefährdung durch den Baum für Ihr Grundstück und das des Nachbarn befürchtete. Bei der Ortsbesichtigung durch den städtischen Sachverständigen konnten zwar Beeinträchtigungen durch Nadelabwurf und Schattenwurf festgestellt werden, eine Gefährdung der Stand- und Bruchsicherheit waren nach fachlicher Einschätzung jedoch nicht erkennbar. Daher wurde der Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die vorgetragenen Gründe eine Fällung nicht rechtfertigen und das öffentliche Interesse am Erhalt des Baumes überwiegen würde. Nachdem sich die Eigentümerin mit den Möglichkeiten einer nachhaltigen, ökologischen Aufwertung und Verbesserung im Hinblick auf eine altersgerechte Gartennutzung auseinandergesetzt hat, wurde eine Garten- und Landschaftsarchitektin mit dem Entwurf eines Naturgartens beauftragt, der den Anforderungen von Nachhaltigkeit, hoher biologischer Vielfalt und klimaangepassten Veränderungen gerecht werden soll. Neben den im PlanSeite 1 von 5 Seite 2 dargestellten Elementen eines Naturgartens soll am Standort der Kiefer eine Sitzanlage entstehen und in der erforderlichen Entfernung zur Grundstücksgrenze auch die Ersatzpflanzung realisiert werden. Geplant ist die Anpflanzung einer Vogelbeere oder einer Echten Mispel - beides Baumarten, die urbane Biodiversität fördern. Die Realisierung der geplanten Gartenumgestaltung wird auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Buchstabe c) der Baumsatzung beantragt, der ausdrücklich die gärtnerische Gestaltung eines Grundstücks als Genehmigungsgrundlage im Einzelfall vorsieht. In der Abwägung des Ermessens ist die Verwaltung daher zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung erteilt werden sollte. Als Ersatzpflanzung für die Schwarz-Kiefer wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Foto (öffentlich) 2 Foto 2 (öffentlich) 4 Planung Garten (öffentlich) 5 Urheberrechtserklärung (nichtöffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Planverfasser:: Carolin Dreisvogt--Prause,, LandschaftsarchitektinSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de