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220995 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem Grundstück Königswinterer Straße 404, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 1690 / 2020 MP - Wingertshöfe)

Nummer
220995
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220995
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem
Grundstück Königswinterer Straße 404, 53227
Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 1690 / 2020 MP
- Wingertshöfe)
Beratungsfolge
Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Vorgang AZ 01690/2020 (alt: 459639) Königswinterer Str. 404, Errichtung
von Mehrfamilienhäusern, ist bereits seit 02.07.2020 in Bearbeitung. Viele
Themen wurden bereits geklärt, sodass die Genehmigungsfähigkeit nun
kurzfristig erreicht werden wird und die Erteilung der Baugenehmigung
bevorsteht. Es wäre daher dem Bauherrn nur mit Schwierigkeiten zuzumuten,
weitere 3-4 Monate auf die Genehmigung der notwendigen Baumfällung zu
warten, zumal ihm durch einen verzögerten Baubeginn erhebliche finanzielle
Verluste entstehen würden.
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem Grundstück Königswinterer
Straße 404, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird
erteilt. Die Genehmigung wird wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung.
Auf dem Grundstück (und weiteren) sollen Bestandsgebäude abgerissen und
anschließend die Errichtung von Mehrfamilienhäusern (Häuser A, B und C) mit
zusätzlicher Büro- und Geschäftsnutzung einschließlich Tiefgarage verwirklicht
werden.
Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von zwei
satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon einer einen Stammumfang von
mehr als 200 cm aufweist.
Die zweistämmige Rot-Buche (Fagus sylvatica) weist einen Stammumfang vonSeite 1 von 2
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255 cm und einen Kronendurchmesser von 16 m auf. Der Standort des
Baumes befindet sich im Baufeld des geplanten Hauses C.
Der zweite satzungsgeschützte Baum, eine Fichte, weist einen Stammumfang
von 187 cm und einen Kronendurchmesser von 9 m auf. Der Standort des
Baumes befindet sich im Baufeld des geplanten Hauses B.
Drei weitere, nicht satzungsgeschützte Nadelbäume können ebenfalls nicht
erhalten bleiben.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die beiden Bäume wird je ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Lageplan 1 (nichtöffentlich)
2 Lageplan 2 (nichtöffentlich)
3 Foto (nichtöffentlich)
4 Urheberrechtserklärung (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de