220995 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem Grundstück Königswinterer Straße 404, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 1690 / 2020 MP - Wingertshöfe)
Kerndaten
- Nummer
- 220995
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220995 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem Grundstück Königswinterer Straße 404, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 1690 / 2020 MP - Wingertshöfe) Beratungsfolge Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Vorgang AZ 01690/2020 (alt: 459639) Königswinterer Str. 404, Errichtung von Mehrfamilienhäusern, ist bereits seit 02.07.2020 in Bearbeitung. Viele Themen wurden bereits geklärt, sodass die Genehmigungsfähigkeit nun kurzfristig erreicht werden wird und die Erteilung der Baugenehmigung bevorsteht. Es wäre daher dem Bauherrn nur mit Schwierigkeiten zuzumuten, weitere 3-4 Monate auf die Genehmigung der notwendigen Baumfällung zu warten, zumal ihm durch einen verzögerten Baubeginn erhebliche finanzielle Verluste entstehen würden. Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Rot-Buche auf dem Grundstück Königswinterer Straße 404, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Genehmigung wird wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung. Auf dem Grundstück (und weiteren) sollen Bestandsgebäude abgerissen und anschließend die Errichtung von Mehrfamilienhäusern (Häuser A, B und C) mit zusätzlicher Büro- und Geschäftsnutzung einschließlich Tiefgarage verwirklicht werden. Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von zwei satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon einer einen Stammumfang von mehr als 200 cm aufweist. Die zweistämmige Rot-Buche (Fagus sylvatica) weist einen Stammumfang vonSeite 1 von 2 Seite 2 255 cm und einen Kronendurchmesser von 16 m auf. Der Standort des Baumes befindet sich im Baufeld des geplanten Hauses C. Der zweite satzungsgeschützte Baum, eine Fichte, weist einen Stammumfang von 187 cm und einen Kronendurchmesser von 9 m auf. Der Standort des Baumes befindet sich im Baufeld des geplanten Hauses B. Drei weitere, nicht satzungsgeschützte Nadelbäume können ebenfalls nicht erhalten bleiben. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die beiden Bäume wird je ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Lageplan 1 (nichtöffentlich) 2 Lageplan 2 (nichtöffentlich) 3 Foto (nichtöffentlich) 4 Urheberrechtserklärung (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de