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220994 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Baugrundstück Stationsweg 1 b, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 10250/2021 BG)

Nummer
220994
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220994
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem
Baugrundstück Stationsweg 1 b, 53127 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ:
10250/2021 BG)
Beratungsfolge
Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Nach über zwei Jahren der Planung liegt die Baugenehmigung für das geplante
Bauvorhaben seit dem 12.05.2022 vor. Das Bestandsgebäude wird zeitnah
abgerissen und die Bäume, die zur Verwirklichung des Bauvorhabens gefällt
werden müssen, sollen mit dem genehmigungsfreien Abriss entfernt werden.
Eine Verschiebung des Antrages in die Baumkommission im September würde
die Durchführung der anstehenden Maßnahmen um 3 - 4 Monate verzögern.
Durch diese Verzögerung des Baubeginns bzw. durch eine spätere Fällung des
Baumes nach Rohbauerstellung entstehen der Bauherrschaft massive
Mehrkosten. Diese sollen dann im Rahmen einer Schadensersatzforderung an
die Stadt Bonn geltend gemacht werden.
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Stationsweg 1 b,
53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die
Genehmigung wird wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung.
Auf dem Grundstück soll das Bestandsgebäude abgerissen und ein
Mehrfamilienwohnhaus errichtet werden.
Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von drei
satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon zwei Bäume einen
Stammumfang von mehr als 200 cm aufweisen.
Folgende Bäume sind von der geplanten Baumaßnahme betroffen:
Nr. 1: Die Stiel-Eiche (Quercus robur) weist einen Stammumfang von 333 cm,
einen Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 18 m auf. Der Zustand
wurde noch mit ausreichend beurteilt. Der Baum ist zwar nach Umplanung nicht
mehr unmittelbar von der Baumaßnahme betroffen, ist jedoch aufgrund vonSeite 1 von 7
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Teerflecken im gesamten unteren Stammbereich und Totholz im
Grobastbereich stark geschädigt und daher in seiner Verkehrssicherheit
eingeschränkt. Aufgrund des schon nicht mehr erhaltenswerten Zustands und
der schlechten Prognose für die Zukunft des Baumes sollte dieser zur
Entfernung freigegeben werden.
Nr. 2: Die Rot-Buche (Fagus sylvatica) weist einen Stammumfang von 283 cm,
einen Kronendurchmesser von 10 m und eine Höhe von 21 m auf. Aufgrund
von V-Zwieseln im unteren Stammbereich mit eingewachsener Rinde und
absterbender Oberkrone mit Totholzbildung bis in den Starkastbereich wurde
der Zustand mit mangelhaft bewertet. Der Baum muss aus Zustandsgründen
entfernt werden.
Nr. 3: Eine weitere satzungsgeschützte Stiel-Eiche mit einem Stammumfang
von 182 cm befindet sich im Bereich der erforderlichen Baugrube und kann
daher nicht erhalten bleiben.
Eine Hainbuche, die als Großgehölz nicht unter die Baumsatzung fällt, steht im
Bereich der geplanten Zuwegung an der Grundstücksgrenze zum Stationsweg
und kann daher nicht erhalten bleiben. Ebenso muss ein nicht
satzungsgeschützter Laubbaum, der im Bereich der Baugrube steht, entfernt
werden.
Die Verwaltung ist zur Realisierung des Bauvorhabens gehalten, die Fällung
nach § 4 Abs. 1 (b) zu genehmigen, da es sich um eine zulässige bauliche
Maßnahme handelt.
Als Ersatzpflanzung für Baum Nr. 1 wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für den weiteren
satzungsgeschützten Baum Nr. 3 wird eine Ersatzpflanzung gefordert.
Anlage/n
1 Plan (öffentlich)
2 Schnitt UG und EG (öffentlich)
3 Foto Nr. 1 Stiel-Eiche (öffentlich)
4 Foto Nr. 2 Rot-Buche (öffentlich)
5 Urheberrechtserklärung (öffentlich)Seite 2 von 7
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Datenstand: 03.11.2026, 00:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de