← Vorlagen

220993 · Beschlussvorlage

Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung der Liestraße und der Auestraße im Bebauungsgebiet Geislar-West

Nummer
220993
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,8 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.149 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
220993
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung
der Liestraße und der Auestraße im
Bebauungsgebiet Geislar-West
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Nach Fertigstellung der Straße Auf der Rötschen, als letzter Bauabschnitt im
Erschließungsgebiet „Geislar West“ soll der Ausbau der Liestraße und der
Auestraße folgen. Nach Beschluss der BV Beuel zum vorliegenden Vorentwurf
wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, indem die
Anlieger*innen die Möglichkeit haben, Anregungen zur Planung abzugeben.
Die Ergebnisse aus der Bürgerinfo werden nach Möglichkeit in die Planung
eingearbeitet und der BV Beuel zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
Damit der Ausbau noch in diesem Jahr begonnen werden kann, wird ein
Beschluss zur Ausbauplanung nach der Sommerpause benötigt, um die
Vergabe der Bauleistung im 3. – 4. Quartal durchzuführen. Die Haushaltsmittel
stehen in diesem Jahr zur Verfügung, sollte kein Auftrag in diesem Jahr erteilt
werden, müssen die Mittel in das nächste Haushaltsjahr geschoben werden.
Wegen der zu erwartenden Landesförderung zum KAG in Höhe von 100%,
müssen die Maßnahmen des beschlossenen Straßen- und Wege – Konzeptes
mit oberster Priorität abgearbeitet werden. Eine Verschiebung der Maßnahmen
vor dem Hintergrund der gering vorhandenen personellen Ressourcen, hätte
auch Auswirkungen auf das Arbeitsprogramm 2023, so dass sich dadurch
weitere Maßnahmen verschieben würden. Eine rechtzeitige Vorlage war
aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung nicht möglich.
Beschlussvorschlag
1. Dem vorgelegten Vorentwurf zum Ausbau der Liestraße und der
Auestraße zwischen Auf der Rötschen und Geislarstraße in Geislar-
West wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des Vorentwurfs eine
Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, in der den
Anlieger*innen die Planung vorgestellt wird.Seite 1 von 6
Seite 2
Begründung
Aufgrund des neuen Wohngebietes Geislar-West wurde bereits in den ersten
Stadien beschlossen, dass im Zuge dieser Baumaßname anschließend die
Liestraße und die Auestraße entsprechend den Merkmalen der erstmaligen
Herstellung im Sinne von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bonn
hergestellt werden sollen, sodass im Gesamtpaket einheitlich ausgebaute
Erschließungsanlagen entstehen (DS-Nr. 1210745).
Aufgrund des schlechten Zustands sollen die Verkehrsflächen in der Liestraße
und der Auestraße grundhaft ausgebaut werden und der Verkehrsraum soll
analog zum neuen Wohngebiet umgestaltet werden.
Liestraße
Der Querschnitt der Liestraße lehnt sich an die Planung des neu ausgebauten
Straßenabschnittes Auf der Rötschen an und gliedert sich wie folgt: beidseitiger
Gehweg, die Gehwegbreiten variieren zwischen 1,70 m und 2,30 m,
Parken/Baumbeete 2,00 m und eine Fahrbahnbreite von 4,75 m.
Die Auswahl der Materialien für Fahrbahn, Stellplätze und Gehwege erfolgt
ebenfalls analog zur Straße Auf der Rötschen, d.h. Fahrbahn in Asphalt,
Parken 10/20 Betonpflaster anthrazit und in den Gehwegen 40/40 Betonplatten.
In diesem Straßenabschnitt zwischen Auf der Rötschen und Geislarstraße sind
acht neue Baumpflanzungen und zwei Pflanzbeete ohne Bäume, auf Grund
vorhandener Leitungen, vorgesehen.
Zusätzlich soll in der Liestraße eine Installation von Fahrradabstellanlagen in
Form von Fahrradbügeln erfolgen.
Auestraße
Die Auestraße soll als niveaugleiche Mischverkehrsfläche in Betonpflaster grau
hergestellt werden und orientiert sich an den Straßen im neuen Wohngebiet Im
Rübengarten/ Schwester-Melania-Straße/ Franz-Buchbender-Straße und
Cellitinnenstraße. Für die Stellplätze ist 10/20 Betonpflaster anthrazit
vorgesehen. Durch die niveaugleiche Gestaltung wird eine höhere
Aufenthaltsqualität – unterstützt mit drei neuen Baumpflanzungen - in dieser
Stichstraße erreicht.
Kosten
Der Baubeginn der Maßnahme ist für dieses Jahr geplant. Die Schätzkosten für
den Ausbau der Liestraße belaufen sich auf ca. 950.000 € und für die
Auestraße auf ca. 240.000 €.Seite 2 von 6
Seite 3
Bei der geplanten Ausbaumaßnahme handelt es sich um die erstmalige
Herstellung der Liestraße und der Auestraße. Die Kosten wären bislang durch
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren gewesen. Zum 1.6. ist
das dritte Gesetz zur Änderung zur Ausführung des Baugesetzbuches in
Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Nach § 3 Absatz 4 in Verbindung mit § 3
Absatz 6 dieses Gesetzes gelten Straßen, mit deren Herstellung vor mehr als
25 Jahren begonnen wurde, als erstmalig hergestellt. In der Liestraße und in
der Auestraße wurde bereits vor mehr als 25 Jahren ein Mischwasserkanal
verlegt, der auch der Straßenentwässerung dient. Damit wurde mit der
Herstellung dieser Erschließungsanlagen vor mehr als 25 Jahren begonnen mit
der Folge, dass diese als erstmalig hergestellt gelten und Erschießungsbeiträge
weder für die bisherigen Investitionen (Kanal und Grunderwerb) noch für die
Kosten des nunmehr angedachten Straßenausbaus erhoben werden können.
Da die Erschließungsanlagen als erstmalig hergestellt gelten, handelt es sich
bei den geplanten straßenbaulichen Maßnahmen um eine nachmalige
Herstellung, die geeignet ist, Straßenausbaubeitragspflichten nach § 8 KAG
auszulösen. Diesbezüglich gelten seit dem 12.05.2022 die angepassten
Bestimmungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes NRW,
die bis zum 31.12.2026 gelten. Danach wird der umlagefähige Aufwand zu 100
% durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst. Das bedeutet
zusammengefasst, dass von den Eigentümerinnen und Eigentümern der
erschlossenen Grundstücke weder Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB
noch Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG zu zahlen sind. Voraussetzung ist,
dass die Straßenbaumaßnahmen rechtzeitig unter Geltung der Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge abgeschlossen werden und zu diesem Zeitpunkt noch
entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Förderrichtlinie des
Landes NRW ist derzeit bis zum 31.12.2026 befristet. Da es sich sowohl bei der
Liestraße wie auch bei der Auestraße um Anliegerstraßen handelt, sind 80 %
der beitragsfähigen Kosten umlagefähig, die verbleibenden 20 % der Kosten
werden als Gemeindeanteil durch die Stadt finanziert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Gemeindestraße 1.12.01.01 Verkehrsflächen und –anlagen,
ÖPNV
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Auestraße
Liestraße
240.000 €
950.000 €
5660812013027/785200
5660812013191/785200
2022
2022
Einzahlungen
Fördermittel
952.000 € 5630009042000/
68.8110Seite 3 von 6
Seite 4
Straßenausbaubeiträge
des Landes NRW
Investiver
Finanzsaldo
238.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Plan Auestraße (öffentlich)
2 Plan Liestraße (öffentlich)Seite 4 von 6
Seite 5 von 6
Seite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de