220993 · Beschlussvorlage
Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung der Liestraße und der Auestraße im Bebauungsgebiet Geislar-West
Kerndaten
- Nummer
- 220993
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220993 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Vorentwurfsplanung zur grundhaften Erneuerung der Liestraße und der Auestraße im Bebauungsgebiet Geislar-West Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Nach Fertigstellung der Straße Auf der Rötschen, als letzter Bauabschnitt im Erschließungsgebiet „Geislar West“ soll der Ausbau der Liestraße und der Auestraße folgen. Nach Beschluss der BV Beuel zum vorliegenden Vorentwurf wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, indem die Anlieger*innen die Möglichkeit haben, Anregungen zur Planung abzugeben. Die Ergebnisse aus der Bürgerinfo werden nach Möglichkeit in die Planung eingearbeitet und der BV Beuel zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt. Damit der Ausbau noch in diesem Jahr begonnen werden kann, wird ein Beschluss zur Ausbauplanung nach der Sommerpause benötigt, um die Vergabe der Bauleistung im 3. – 4. Quartal durchzuführen. Die Haushaltsmittel stehen in diesem Jahr zur Verfügung, sollte kein Auftrag in diesem Jahr erteilt werden, müssen die Mittel in das nächste Haushaltsjahr geschoben werden. Wegen der zu erwartenden Landesförderung zum KAG in Höhe von 100%, müssen die Maßnahmen des beschlossenen Straßen- und Wege – Konzeptes mit oberster Priorität abgearbeitet werden. Eine Verschiebung der Maßnahmen vor dem Hintergrund der gering vorhandenen personellen Ressourcen, hätte auch Auswirkungen auf das Arbeitsprogramm 2023, so dass sich dadurch weitere Maßnahmen verschieben würden. Eine rechtzeitige Vorlage war aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung nicht möglich. Beschlussvorschlag 1. Dem vorgelegten Vorentwurf zum Ausbau der Liestraße und der Auestraße zwischen Auf der Rötschen und Geislarstraße in Geislar- West wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des Vorentwurfs eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, in der den Anlieger*innen die Planung vorgestellt wird.Seite 1 von 6 Seite 2 Begründung Aufgrund des neuen Wohngebietes Geislar-West wurde bereits in den ersten Stadien beschlossen, dass im Zuge dieser Baumaßname anschließend die Liestraße und die Auestraße entsprechend den Merkmalen der erstmaligen Herstellung im Sinne von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bonn hergestellt werden sollen, sodass im Gesamtpaket einheitlich ausgebaute Erschließungsanlagen entstehen (DS-Nr. 1210745). Aufgrund des schlechten Zustands sollen die Verkehrsflächen in der Liestraße und der Auestraße grundhaft ausgebaut werden und der Verkehrsraum soll analog zum neuen Wohngebiet umgestaltet werden. Liestraße Der Querschnitt der Liestraße lehnt sich an die Planung des neu ausgebauten Straßenabschnittes Auf der Rötschen an und gliedert sich wie folgt: beidseitiger Gehweg, die Gehwegbreiten variieren zwischen 1,70 m und 2,30 m, Parken/Baumbeete 2,00 m und eine Fahrbahnbreite von 4,75 m. Die Auswahl der Materialien für Fahrbahn, Stellplätze und Gehwege erfolgt ebenfalls analog zur Straße Auf der Rötschen, d.h. Fahrbahn in Asphalt, Parken 10/20 Betonpflaster anthrazit und in den Gehwegen 40/40 Betonplatten. In diesem Straßenabschnitt zwischen Auf der Rötschen und Geislarstraße sind acht neue Baumpflanzungen und zwei Pflanzbeete ohne Bäume, auf Grund vorhandener Leitungen, vorgesehen. Zusätzlich soll in der Liestraße eine Installation von Fahrradabstellanlagen in Form von Fahrradbügeln erfolgen. Auestraße Die Auestraße soll als niveaugleiche Mischverkehrsfläche in Betonpflaster grau hergestellt werden und orientiert sich an den Straßen im neuen Wohngebiet Im Rübengarten/ Schwester-Melania-Straße/ Franz-Buchbender-Straße und Cellitinnenstraße. Für die Stellplätze ist 10/20 Betonpflaster anthrazit vorgesehen. Durch die niveaugleiche Gestaltung wird eine höhere Aufenthaltsqualität – unterstützt mit drei neuen Baumpflanzungen - in dieser Stichstraße erreicht. Kosten Der Baubeginn der Maßnahme ist für dieses Jahr geplant. Die Schätzkosten für den Ausbau der Liestraße belaufen sich auf ca. 950.000 € und für die Auestraße auf ca. 240.000 €.Seite 2 von 6 Seite 3 Bei der geplanten Ausbaumaßnahme handelt es sich um die erstmalige Herstellung der Liestraße und der Auestraße. Die Kosten wären bislang durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren gewesen. Zum 1.6. ist das dritte Gesetz zur Änderung zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Nach § 3 Absatz 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 6 dieses Gesetzes gelten Straßen, mit deren Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, als erstmalig hergestellt. In der Liestraße und in der Auestraße wurde bereits vor mehr als 25 Jahren ein Mischwasserkanal verlegt, der auch der Straßenentwässerung dient. Damit wurde mit der Herstellung dieser Erschließungsanlagen vor mehr als 25 Jahren begonnen mit der Folge, dass diese als erstmalig hergestellt gelten und Erschießungsbeiträge weder für die bisherigen Investitionen (Kanal und Grunderwerb) noch für die Kosten des nunmehr angedachten Straßenausbaus erhoben werden können. Da die Erschließungsanlagen als erstmalig hergestellt gelten, handelt es sich bei den geplanten straßenbaulichen Maßnahmen um eine nachmalige Herstellung, die geeignet ist, Straßenausbaubeitragspflichten nach § 8 KAG auszulösen. Diesbezüglich gelten seit dem 12.05.2022 die angepassten Bestimmungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Landes NRW, die bis zum 31.12.2026 gelten. Danach wird der umlagefähige Aufwand zu 100 % durch das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst. Das bedeutet zusammengefasst, dass von den Eigentümerinnen und Eigentümern der erschlossenen Grundstücke weder Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB noch Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG zu zahlen sind. Voraussetzung ist, dass die Straßenbaumaßnahmen rechtzeitig unter Geltung der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge abgeschlossen werden und zu diesem Zeitpunkt noch entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Förderrichtlinie des Landes NRW ist derzeit bis zum 31.12.2026 befristet. Da es sich sowohl bei der Liestraße wie auch bei der Auestraße um Anliegerstraßen handelt, sind 80 % der beitragsfähigen Kosten umlagefähig, die verbleibenden 20 % der Kosten werden als Gemeindeanteil durch die Stadt finanziert. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraße 1.12.01.01 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Auestraße Liestraße 240.000 € 950.000 € 5660812013027/785200 5660812013191/785200 2022 2022 Einzahlungen Fördermittel 952.000 € 5630009042000/ 68.8110Seite 3 von 6 Seite 4 Straßenausbaubeiträge des Landes NRW Investiver Finanzsaldo 238.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Plan Auestraße (öffentlich) 2 Plan Liestraße (öffentlich)Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de