220986 · Beschlussvorlage
Programmaufruf II „Moderne Sportstätte 2022“
Kerndaten
- Nummer
- 220986
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (37.108 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 220986 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Programmaufruf II „Moderne Sportstätte 2022“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Anhörung Sportausschuss 02.06.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Anhörung Rat 09.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Eine fristgerechte Einbringung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen Abstimmung, an der neben städtischen Dienststellen auch der Stadtsportbund Bonn e.V. beteiligt war, nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt eine Beratung vor der Sommerpause, damit der Förderantrag zeitnah gestellt werden kann. Es ist von weiter stark steigenden Bau- und Beschaffungskosten auszugehen, wodurch sich der Finanzbedarf insgesamt und damit auch der kommunale Eigenanteil erhöht, je später der Maßnahmenbeginn erfolgt. Beschlussvorschlag 1. Dem beiliegenden Konzept für den Programmaufruf II des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ mit folgenden sieben Projekten zur Bewegungsförderung im öffentlichen Raum wird zugestimmt: a) Aufstellung einer Sportbox im Baumschulwäldchen b) Errichtung einer Outdoor-Fitness-Anlage am Sportplatz Dransdorf c) Errichtung einer Outdoor-Fitness-Anlage am Sportplatz Graurheindorf d) Aufstellung einer Sportbox und einer Bewegungsbank im Derletal e) Errichtung einer Outdoor-Fitnessanlage auf der Rigal´schen Wiese sowie Aufstellung einer Sportbox f) Aufstellung einer modularen Pumptrack-Anlage auf dem ehemaligen Sportplatz in Pützchen g) Errichtung einer Outdoor-Fitness-Anlage auf dem Sportplatz SchwarzrheindorfSeite 1 von 31 Seite 2 2. Der Stadtsportbund Bonn als Adressat des Programmaufrufes II wird gebeten, das Konzept beim Fördermittelgeber einzureichen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einer grundsätzlichen Förderzusage des Landes NRW den zuständigen politischen Gremien die Umsetzung der Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung Das Sport- und Freizeitverhalten der Bevölkerung hat sich seit einigen Jahren stark verändert. Die große Mehrheit der sportlich aktiven Menschen übt selbst organisiert Sport außerhalb klassischer Sportstätten aus. Dieser Trend hat sich durch die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt. Angemessene Sport- und Bewegungsräume sind eine elementare Voraussetzung für gesundheitsfördernde Lebensbedingungen und zur Erfüllung der Daseinsvorsorge. Alle Menschen in Bonn sollen Zugang zum Sport erhalten, deshalb sieht die Sportentwicklungsplanung der Stadt Bonn vor, das Angebot an informellen Sportgelegenheiten für den Freizeit- und Breitensport im öffentlichen Raum zu erweitern (Gutachten der Sportentwicklungsplanung Bonn, S. 121; Maßnahme 6.2.2.). Information zum Programmaufruf I Im August 2019 wurde das Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 des Landes NRW mit einem Fördervolumen von insgesamt 300 Mio. Euro vorgestellt. Antragsberechtigt im Programmaufruf I waren Amateursportvereine mit vereinseigenen Anlagen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung Mitglied in einem Stadt- oder Kreissportbund und Mitglied in einem Fachverband des Landessportbund NRW waren und deren Vereinsanlage in NRW liegt. Der Programmaufruf I ist (in Bonn) abgeschlossen. 35 Vereine haben sich am Förderprogramm beteiligt. Die Fördermittel sind in Höhe von 4,3 Mio. € abgerufen. Die Baumaßnahmen laufen, bzw. sind bei rund der Hälfte der Vereine bereits abgeschlossen. Eine aktuelle Übersicht über alle Förderentscheidungen in NRW veröffentlicht die Landesregierung regelmäßig unter folgenden Link https://www.land.nrw/node/17401. Eine Übersicht der Maßnahmen in Bonn ist beigefügt. Informationen zum Programmaufruf II (siehe Anhang) Die Verteilung der Fördermittel an alle Stadt- und Kreis-Sportbünde nach der fünffachen Höhe der Sportpauschale des Landes (Stand 2018) ergab für den Programmaufruf I insgesamt eine Summe von 270 Mio. Euro.Seite 2 von 31 Seite 3 Die Landesregierung hat daher im Juli 2021 entschieden, einen Programmaufruf II für die verbliebenden 30 Mio. € zu starten. Dieser richtet sich an die 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in Nordrhein-Westfalen. Für jeden der 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde stehen Fördermittel in Höhe von jeweils insgesamt 500.000 EUR zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt im Regelfall bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit dem Programmaufruf II erhalten die Stadt- und Kreissportbünde die Möglichkeit, in öffentlich zugänglichen Bereichen innovative Sport-, Spiel-, Freizeit- und Bewegungsräume zu schaffen, zeitgemäß auszustatten und weiter zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen Angebote im Freien sowohl im öffentlichen Raum als auch auf öffentlichen und privaten Sportstätten. Damit kann ein zentraler Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des bürgerschaftlichen Engagements, der Gesundheitsvorsorge und der sozialen Integration in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Antragsberechtigt sind die im Landessportbund NRW e.V. als Mitgliedsorganisationen tätigen 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in Nordrhein-Westfalen. In Abstimmung mit dem jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Stufe 1) sind auch Sportvereine, Gemeinden, Fördervereine oder gemeinnützige GmbH‘s antragsberechtigt. Konzept Der Stadtsportbund Bonn hat gemeinsam mit dem Sport- und Bäderamt der Stadt Bonn das nachfolgende Gesamtkonzept entwickelt (siehe Anhang). Die Ergebnisse einer Umfrage im Rahmen des Gutachtens der Sportentwicklungsplanung zeigen, dass „Fitness“ zu den meist betriebenen Sportarten in Bonn gehört, und der Wunsch besteht, dass Outdoor-Fitness- Anlagen errichtet werden, um im öffentlichen Raum Sport zu treiben (Gutachten der Sportentwicklungsplanung, S. 21ff.). Entsprechend steht die Errichtung von Outdoor-Fitness-Anlagen im Mittelpunkt des Gesamtkonzeptes. In allen vier Stadtbezirken sollen informelle generationsübergreifende Sport- und Bewegungsräume errichtet werden, die für alle Menschen zugänglich sind. Ziele Ziel ist es, in Bonn generationsübergreifend Erholungs-, Bewegungs- und Begegnungsräume zu erschaffen. Dabei steht sowohl die Nutzung durch Individualsportler*innen, aber auch die Nutzung durch Gruppen im Fokus. Die Bewegungsräume sollen sich in die örtlichen Gegebenheiten einfügen und die bestehende Infrastruktur optimal ergänzen. Entscheidend bei der Konzeptentwicklung war, dass die neuen Projekte ein motivierendes, spaßorientiertes Bewegungsangebot darstellen. Durch die Berücksichtigung der Bedarfe der Bonner Bevölkerung und die vielseitige Nutzung der Outdoor-Fitness-Anlagen können wie in der Sportentwicklungsplanung vorgesehen alle Menschen in Bonn von den neuen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten nachhaltig profitieren (Gutachten derSeite 3 von 31 Seite 4 Sportentwicklungsplanung, S. 121). Die geplanten Projekte können gleichzeitig ein Beispiel für weitere Projekte an anderen Standorten in Bonn sein. Standorte und Projekte Bei der Auswahl der Standorte und der Projekte wurden zum einen die Empfehlungen des Gutachtens der Sportentwicklungsplanung und zum anderen Anträge von Bonner Bürger*innen und Hinweise aus den politischen Gremien berücksichtigt. Mehrere Standorte wurden von der Verwaltung für die Realisierung unterschiedlicher Projekte untersucht. Sieben Standorte in den Stadtbezirken Bonn, Hardtberg, Bad Godesberg, Beuel kommen dafür in die engere Auswahl. Stadtbezirk Bonn: - Baumschulwäldchen: Sportbox - Sportplatz Dransdorf: Outdoor-Fitness-Anlage - Sportplatz Graurheindorf: Outdoor-Fitness-Anlage Stadtbezirk Hardtberg: - Derletal: Sportbox und Sportbank Stadtbezirk Bad Godesberg: - Rigal`sche Wiese: Outdoor-Fitness-Anlage und Sportbox Stadtbezirk Beuel: - Ehem. Sportplatz in Pützchen: Modularer Pumptrack - Sportplatz Schwarzrheindorf: Outdoor-Fitness-Anlage Umgebende Spazier- und Laufwege bieten ein attraktives Bewegungsangebot und wurden in das Gesamtkonzept eingebunden. Örtliche Strukturen, wie Altenheim, Schulen, Kindergarten, Vereine oder Fitness-Studio liegen fußläufig entfernt und können diese Flächen nachhaltig beleben. Die Neuerrichtung von baulichen Anlagen im „Landschaftsschutzgebiet Hardtberg“ (Derletal) erfolgt in enger Abstimmung sowie nach Prüfung und Genehmigung durch die Unteren Naturschutzbehörde. Bei der Auswahl der Projekte stand aufgrund der kurzen Laufzeit des Förderprogramms insbesondere eine schnelle Umsetzbarkeit der Maßnahmen im Vordergrund. Finanzierung: Die Schätzkosten für die im Konzept aufgeführten Maßnahmen betragen rund 555.000 €. Aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ kann ein Zuschuss in Höhe von 90 Prozent eingeworben werden. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt und der Genehmigung des Haushalts durch die Bezirksregierung Köln im investiven Budget des Sport- und Bäderamtes im Jahr 2023 in der Pauschale Sportstättensanierung zur Verfügung.Seite 4 von 31 Seite 5 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.08.01 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportaussenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 555.000 EUR 5520008019000/78.5300 2023 (angemeldet) Einzahlungen 500.000 EUR 5520008019000/68.1100 2023 (angemeldet) Investiver Finanzsaldo 55.000 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Moderne Sportstätte 2022_Konzept (öffentlich) 2 Moderne Sportstätte 2022_Programmaufruf I_Übersicht Bonn (öffentlich) 3 Moderne Sportstätte 2022_Programmaufruf II (öffentlich)Seite 5 von 31 Moderne Sportstätte 2022 Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen (Programmaufruf II) Gesamtkonzept zum Ausbau informeller Sport- und Bewegungsräume in Bonn Städtische Maßnahme Nr. Standort Stadtbezirk Adresse Flächen Maßnahme Kosten 1 Baumschulwäldchen Bonn Wittelsbacherring, 53111 Bonn Amt 67 Denkmalschutz Sportbox (inkl. 10 Jahre App-Nutzung) 35.000€ 2 Dransdorf Bonn Mörikestraße, 53121 Bonn-Dransdorf Amt 52 Outdoor-Fitness-Anlage Modul Kraft/Ausdauer: 3 Geräte Modul Kraft (Level 2): 2 Geräte Modul Koordination/Geschicklichkeit: 2 Geräte 100.000€ 3 Graurheindorf Bonn Kopenhagener Straße 17, Bonn Amt 52 Outdoor-Fitness Modul Kraft/Ausdauer: 4 Geräte Modul Koordination/Geschicklichkeit: 2 Geräte 50.000€ 4 Derletal Hardtberg In den Dehlen, 53125 Bonn Amt 67 LSG Sportbank Sportbox (inkl. 10 Jahre App-Nutzung) 15.000€ + 35.000€ 5 Rigal`sche Wiese Bad Godesberg Rigal`sche Wiese 53177 Bonn Amt 67 Sportbox (inkl. 10 Jahre App-Nutzung) Outdoor-Fitness-Anlage Modul Kraft/Ausdauer: 4 Geräte Modul Kraft (Level 2): 2 Geräte Modul Koordination/Geschicklichkeit: 3 Geräte Modul Mobilisation/Beweglichkeit: 4 Geräte 35.000€ + 120.000€ 6 Ehem. Sportplatz Pützchen Beuel Rosenbach 27, 53229 Bonn Amt 52 Modularer Pumptrack 110.000€ 7 Sportplatz Schwarzrheindorf Beuel Wittestraße 38, 53225 Bonn Amt 52 Outdoor-Fitness-Anlage Modul Kraft (Level 2): 2 Geräte Modul Koordination/Geschicklichkeit: 1 Gerät Tischtennis: 2 Platten 55.000€ 555.000€ Sportplatz Schwarzrheindorf Beuel Wittestraße 38, 53225 Bonn Amt 52 Multicourt Basketball/ Fußball 230.000€Seite 6 von 31 Moderne Sportstätte 2022 In allen vier Stadtbezirken sollen informelle generationsübergreifende Sport- und Bewegungsräume errichtet werden, die für alle Menschen zugänglich sind. Bei der Auswahl der Standorte und der Projekte wurden zum einen die Empfehlungen des Gutachtens der Sportentwicklungsplanung und zum anderen Anträge von Bonner Bürger*innen und Anfragen aus der Politik berücksichtigt. Die Ergebnisse einer Umfrage im Rahmen des Gutachtens der Sportentwicklungsplanung zeigen, dass „Fitness“ zu den meist betriebenen Sportarten in Bonn gehört und der Wunsch besteht, dass Outdoor-Fitness-Anlagen errichtet werden, um im öffentlichen Raum Sport zu treiben (Gutachten der Sportentwicklungsplanung, S. 21ff.). Entsprechend steht die Errichtung von Outdoor-Fitness-Anlagen im Gesamtkonzept im Fokus. Die Bewegungsprojekte stellen eine integrative, inklusive und gemeinschaftsbildende Maßnahme der Sportentwicklungsplanung dar. Ziele Das Ziel des Projektes „Moderne Sportstätte 2022“ ist es in Bonn einen generationsübergreifenden Erholungs-, Bewegungs- und Begegnungsraum zu erschaffen. Das Sport- und Bewegungsangebot sollte attraktiv unter folgenden Gesichtspunkten sein: - Angebot für eine breite Zielgruppe (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) - Errichtung eines Bewegungs- und Begegnungsplatzes im Freien - geeignet für einzelne Nutzer*innen aber auch für Gruppen der Vereine oder Schule - Nachhaltigkeit im Sinne der Nutzung und Langlebigkeit der Geräte/Sportanlagen Grundidee Um die Ziele zu erreichen, sieht das Konzept vor, unterschiedliche Projekte zu realisieren. Zum einen enthält das Konzept kleinere Projekte, wie die „Sportbank“ und die „Sportbox“, die nicht viel Platz in Anspruch nehmen und eine Vielzahl an innovativen kompakten Fitnessmöglichkeiten für Jung und Alt bieten. Weiterhin soll das Projekt „Moderne Sportstätten“ auch Trendsportarten wie Skaten unterstützen, beispielsweise durch die Errichtung eines Pumptracks. Bei den Outdoor-Fitness-Sportanlagen wird ein sportwissenschaftlich fundiertes, aber auch spaßorientiertes, inklusives Bewegungsangebot angestrebt, bei dem die jeweiligen Standortgegebenheiten und örtlichen Strukturen berücksichtigt werden. Dabei werden verschiedene Übungsgeräte zu unterschiedlichen Modulen ausgewählt. Modul Kraft-/Ausdauer: - Bei diesem Modul können mit unterschiedlichen Geräten alle wichtigen Muskeln und Muskelketten gekräftigt werden. Die Kräftigung des gesamten Körpers ist wichtig für jeden Menschen, sowohl für den Erhalt der großen/stabilisierenden Muskelpartien, aber auch zur gezielten Anregung der funktionellen Muskelgruppen im Sinne koordinierter Bewegungsabläufe. Besonders hilfreich sind die Übungen am Kraftmodul für Menschen mit Kraftdefiziten oder beim Wunsch von Muskelaufbau. Modul Kraftlevel II - Calisthenics: - Calisthenics-Anlagen sind Multifunktions-Geräte zur Kräftigung aller wichtigen Muskeln und Muskelketten für den Alltag, Förderung der Beweglichkeit und Mobilisierung großer Gelenke. Die Kraft-Übungen erfolgen mit dem eigenen Körpergewicht und werden häufig von aktiven Sportler*innen genutzt.Seite 7 von 31 Moderne Sportstätte 2022 Modul Koordination / Geschicklichkeit: - Diese Geräte bieten einen hohen Aufforderungscharakter und bereiten viel Spaß. Zudem fördern sie die im Alltag und Sport so wichtigen koordinativen Fähigkeiten. Koordination verbessert beispielsweise die Standsicherheit und Sturzprophylaxe, die besonders im Alter eine große Bedeutung hat. Modul Mobilisation / Beweglichkeit: - Bei diesen Geräten steht ebenfalls der Spaß im Vordergrund. Insbesondere Nutzer*innen, die schon lange keinen Sport mehr durchgeführt haben, werden motiviert sich zu bewegen. Dieses Modul ist ein sehr niederschwelliges Bewegungsangebot, mit dem spielerisch Übungserfolge erzielet werden können. Im Folgenden werden alle sieben Standorte mit den jeweiligen Projektideen aufgeführt:Seite 8 von 31 Moderne Sportstätte 2022 1. Standort: Baumschulwäldchen Projekt: Sportbox Der Verwaltung liegen einige Anfragen nach Outdoor-Fitnessgelegenheiten in Innenstadtnähe vor. Das Baumschulwäldchen ist durch die zentrale Lage ein geeigneter Standort für ein informelles Sport- und Bewegungsangebot. Bei der gestalterischen Überarbeitung des Baumschulwäldchens 2017/2018 wurden bereits die Bedürfnisse von Kindern in der dichter werdenden Bonner Innenstadt berücksichtigt. Durch die Erweiterung von Bewegungsmöglichkeiten durch das Aufstellen einer Sportbox kann auch Jugendlichen und Erwachsenen ein Bewegungsraum geschaffen werden und somit ein generationsübergreifendes Angebot entstehen, das die historischen Strukturen des Parks berücksichtigt.Seite 9 von 31 Moderne Sportstätte 2022 Standort Sportbox (Auf dem Weg, Öffnung zum Weg) SportboxSeite 10 von 31 Moderne Sportstätte 2022 2. Standort Dransdorf Projekt: Outdoor-Fitness-Anlage Angrenzend an den Grünzug Bonn-Dransorf befindet sich die Andreas-Schönmüller-Sportanlage mit einer großen bisher ungenutzten Grünfläche, die einen guten Standort zur Errichtung eines Outdoor-Fitness-Angebots darstellt. Die Kernzielgruppe an diesem Standort sind junge sportlich affine Menschen sind, deshalb soll an diesem Standort eine Calisthenics-Anlage errichtet werden. Um aber auch andere potenzielle Nutzer*innen anzusprechen, wird das Angebot mit weiteren Fitnessgeräten zum Kraft- und Koordinationstraining sowie spielerischen Elementen erweitert. Auf der Rasenfläche können Bewegungsgeräte unkompliziert und ohne größere vorhergehende Bodenbearbeitung installiert werden. Als Sauberkeits- und Fallschutzschicht können Hackschnitzel oder Kies verwendet werden. Das Angebot kann somit sowohl von Besucher*innen des Grünzug Bonn-Dransdorf, Jogger*innen oder den ansässigen Vereinen genutzt werden und stellt eine gute Ergänzung des bereits bestehenden Angebots dar (Fußball, Basketball). Standort Outdoor-Fitness-AnlageSeite 11 von 31 Moderne Sportstätte 2022 Outdoor-Fitness-Anlage Stationsschild Stationsschild CalisthenicsSeite 12 von 31 Moderne Sportstätte 2022 3. Standort: Graurheindorf Projekt: Outdoor-Fitness-Anlage Auf der Fläche zwischen dem Fußballplatz in Graurheindorf und dem Parkplatz sollen Outdoor-Fitness-Geräte errichtet werden. Dieser Standort ist aufgrund der naheliegenden Joggingstrecke, dem angrenzenden Spielplatz besonders geeignet. Die Fitness-Anlage umfasst ein Kraft- und ein Koordinationsmodul (inkl. Hackschnitzel als Fallschutz) mit mehreren Geräten zum Trainieren unterschiedlicher Muskelgruppen und Schwierigkeitsgeraden. So kann die Anlage beispielsweise für das Training des ansässigen Vereins, als Station bei einer Joggingrunde oder von anderen Freizeitsportler*innen genutzt werden. Standort Outdoor-Fitness-AnlageSeite 13 von 31 Moderne Sportstätte 2022 Outdoor-Fitness-Anlage Stationsschild StationsschildSeite 14 von 31 Moderne Sportstätte 2022 4. Standort: Derletal Projekt: Sportbank und Sportbox Für die Realisierung eines informellen Sportangebots bietet sich das zweitgrößte Bonner Naherholungsgebiet Derletal als Standort gut an. Dieses liegt im Landschaftsschutzgebiet und die Belange von Natur- und Artenschutz müssen berücksichtigt werden. Um die Eingriffe in Umwelt und Natur auf ein Minimum zu begrenzen und gleichzeitig eine hohe Nutzungsqualität für alle Freizeitsportler*innen zu ermöglichen, soll eine Sportbank und eine Sportbox errichtet werden. Die Sportbank ist ein innovatives kompaktes Fitnessgerät, das eine Vielzahl an Fitnessübungen ermöglicht. Die Sportbox bietet kostenlos ein vielseitiges Sport- und Spielequipment, das auf der angrenzenden Wiese von Jung und Alt gleichermaßen genutzt werden kann. Der Standortvorschlag befindet sich in der Nähe der Discgolf-Anlage auf der Wiese und bildet damit eine sehr gute Ergänzung zum bereits vorhandenen sportlichen Angebot. Standort Sportbank (Bank ersetzen) Standort Sportbox: Naheliegend zu Sportbank Sportbox SportbankSeite 15 von 31 Moderne Sportstätte 2022 Sportbox SportbankSeite 16 von 31 Moderne Sportstätte 2022 5. Standort: Rigal`sche Wiese Projekt: Outdoor-Fitness-Anlage und Sportbox Das ISEK für Bad Godesberg sieht vor informelle Sportangebote auszuweiten (DS 190431). Im Rahmen eines Antrags (220103) und weiteren Anfragen der Bevölkerung zur Errichtung eines Fitness-Parcours, wurden verschiedene Standorte geprüft. Der Redoutenpark und Kurpark sind aufgrund von Denkmalschutz nicht geeignet, aber die naheliegende Rigal`sche Wiese bietet optimale Standortvoraussetzungen. Angrenzend an den Kletterturm und das Volleyballfeld, soll eine Outdoor-Fitness-Anlage in die Grünanlage integriert werden. Die Anlage umfasst eine Vielzahl an Geräten zum Trainieren verschiedener Muskelgruppen und ist durch die Berücksichtigung verschiedener Schwierigkeitsstufen für alle Altersgruppen, Sportler*innen und Anfänger*innen geeignet. Auf der Rasenfläche können die Bewegungsgeräte unkompliziert und ohne größere vorhergehende Bodenbearbeitung mit Hackschnitzeln als Fallschutz installiert werden. Neben einer inklusiven Calisthenics-Anlage und kleineren Kraftgeräten, können auch Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination trainiert werden. Die Sportbox und Geräte wie beispielsweise ein Rolli-Bodentrampolin und eine Slackline ergänzen die Anlage um eine spielerische Komponente. Standort Outdoor-Fitness-Anlage und SportboxSeite 17 von 31 Moderne Sportstätte 2022 SportboxSeite 18 von 31 Moderne Sportstätte 2022 Outdoor-Fitness-Anlage Stationsschild CalisthenicsSeite 19 von 31 Moderne Sportstätte 2022 6. Standort: ehem. Sportplatz in Pützchen Projekt: Modularer Pumptrack Aufgrund des jährlich stattfindenden „Pützchens Markt“ ist eine feste Installation von Sportmöglichkeiten auf dem Sportplatz nicht möglich. Die Errichtung eines modularen Pumptracks ist eine sehr gute Möglichkeit den überwiegend ungenutzten Platz temporär zu nutzen, da dieser zu den Jahrmarktzeiten sehr einfach auf- und abgebaut werden kann. Rollende Bewegungs- und Sportgeräte wie Skateboards, Scooter, Inliner und Fahrräder haben nicht nur in der Alltagsmobilität, sondern auch als Sportgerät an Bedeutung gewonnen. Der modularere Pumptrack bietet eine optimale Möglichkeit für Kinder- und Jugendliche unterschiedlicher Altersklassen sich auszutoben und den Spaß an Bewegung weiter zu fördern. Durch das Befahren des Pumptracks werden zudem Koordination, Geschicklichkeit und Ausdauer trainiert. In vielen anderen Städten ist die Realisierung dieses Trendsport-Projektes bereits ein großer Erfolg. Standort Pumptrack Pumptrack SidewinderSeite 20 von 31 Moderne Sportstätte 2022 Modularer PumptrackSeite 21 von 31 Moderne Sportstätte 2022 7. Standort: Sportplatz Schwarzrheindorf Projekt: Outdoor-Fitness-Anlage, Tischtennis, Multicourt (Basketball/Fußball) Der Verwaltung liegen mehrere Anfragen für die Errichtung von Outdoor-Fitness-Gelegenheiten in Bonn-Beuel vor. Das Rheinufer wird dabei häufig als Standortwunsch genannt, ist allerdings für die Errichtung von Sportgeräten aufgrund des Landschaftsschutzgebietes nicht optimal. Die Fläche südlich des Sportplatzes Schwarzrheindorf bietet dagegen gute Voraussetzungen für die Errichtung eines breiten öffentlichen Sport- und Bewegungsangebots. Vorgesehen ist eine Outdoor-Fitness-Anlage mit Calisthenics, Kraftgeräten, Koordinationsgeräte und Tischtennis für Alt und Jung. Neben dem bestehenden Kleinspielfeld soll zudem ein Multicourt für Fußball und Basketball errichtet werden. Aufgrund des Baus einer neuen Sporthalle neben dem Sportplatz in Schwarzrheindorf kann der ansässige Sportverein das ursprünglich genutzte Gelände zukünftig nicht mehr nutzen, so dass diese neue Fläche zum einen für informelle Freizeitsportler*innen, aber auch für den Verein ein optimales Trainingsgelände darstellt. Standort Outdoor-Fitness-Anlage Standort Multicourt (Basketball/Fußball) Multicourt (Fußball/Basketball) Outdoor-Fitness-Anlage inkl. TischtennisSeite 22 von 31 Moderne Sportstätte 2022 Outdoor-Fitness-Anlage Stationsschild EinleitungstafelSeite 23 von 31 Moderne Sportstätte 2022 Multicourt (Basketball/Fußball) 28x15m, umzäuntSeite 24 von 31 Stadtsportbund Bonn e.V. Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" Stand: 17.03.2022 Verein Projektbeschreibung förderfähige Gesamtkosten Fördermittel Moderne Sportstätte Fördermittel aus städt. Sportfördermitteln verbleibender Eigenanteil 1. BADMINTON-CLUB BEUEL 1955 E.V. Erweiterung Räumlichkeiten 1.853.998 930.000 125.000 798.998 BONNER RUDER-GESELLSCHAFT 1919/23 E.V. Rolltore Bootshaus und Sporthallenboden 64.912 40.000 10.000 14.912 BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V. Grundsanierung Bootshaus 72.933 54.700 - 18.233 BONNER SPORTVEREIN ROLEBER 1919 E.V. Erweiterung Umkleide am Sportplatz Roleber 500.380 375.000 - 125.380 BONNER TENNIS- UND HOCKEY-VEREIN 1903 E.V. Sanierung Clubanlage 40.000 30.000 - 10.000 ESV BLAU-ROT BONN E.V. Sanierung Vereinsheim 23.555 17.666 - 5.889 ESV BLAU-ROT BONN E.V. Sanierung Toiletten 20.527 15.000 - 5.527 FAMILIENSPORTBUND BONN E.V. Sanierung Vereinsanlage 102.701 75.000 - 27.701 FC ROT-WEISS LESSENICH 1951 E.V. Sanierung Vereinsheim 537.432 375.000 - 162.432 GODESBERGER KANU-CLUB 1932 E.V. Dachsanierung und Inventar Klubhaus 40.690 30.500 - 10.190 GODESBERGER TK GRÜN-WEISS E.V. Ersatzneubau Tennishalle 1.500.000 600.000 150.000 750.000 HTC SCHWARZ-WEISS BONN 1949 E.V. Austausch Kunststoffrasen 597.903 300.000 150.000 147.903 KANU-CLUB MEHLEM 1928 E.V. Modernisierung Bootshaus 23.665 17.750 - 5.915 OBERKASSELER WASSERSPORT VEREIN 1923 E.V. Modernisierung Heizungsanlage 20.672 15.000 5.672 PLITTERSDORFER KANU FREUNDE E.V. Heizungsanlage und Pflasterarbeiten Hof 74.654 46.000 10.000 18.654 POST-SPORTVEREIN BONN 1926 E.V. Modernisierung Räumlichkeiten 59.233 44.500 - 14.733 SCHWIMM-UND SPORTFREUNDE BONN 05 E.V. Bootshaus / Fitnessstudio 183.057 137.300 - 45.757 SEGEL-CLUB BONN E.V. (50%, da Sportstätte nicht in Bonn) Erneuererung des Bootsstegs 34.976 20.000 - 14.976 SKICLUB BONN 1907 E.V. (50%, da Sportstätte nicht in Bonn) Kleinkläranlage Gruppenhaus 21.297 11.000 - 10.297 SPORTSCHÜTZEN ÄNNCHEN 1957 BAD GODESBERG E.V. energetische Sanierung Schützenhaus 122.699 95.000 - 27.699 SPORT-SCHÜTZEN BEUEL 1965 E.V. energetische Sanierung Schützenhaus 142.883 107.200 - 35.683 ST. HUBERTUS-SCHÜTZENBRÜDERSCHAFT BAD GODESBERG 1850 E.V. Sanierung und Digitalisierung Schießstand 39.825 30.000 - 9.825 SUBCULTURE BONN E.V. Halfpipe Rheinaue 63.487 28.672 30.000 4.815 TC BLAU-GOLD BONN E.V. Hallendach Tennishalle 202.142 120.000 35.000 47.142 TC TUS PÜTZCHEN 1905 E.V. Sanierung Plätze 1-3; Beregnung 84.131 42.100 21.035 20.996 TENNIS-CLUB BLAU-GELB BONN-BEUEL 1960 E.V. Sanierung Clubhausdach, Brunnen, Zäune 99.250 60.000 16.000 23.250 TENNIS-CLUB BLAU-GELB HEIDERHOF E.V. Grundüberholung von 2 Plätzen m. Beregnung 32.006 17.000 7.500 7.506 TENNIS-CLUB BLAU-WEIß BEUEL 1962 E.V. Sanierung Umkleiden und Toiletten 121.602 72.962 18.240 30.400 TENNIS-CLUB GRÜN-WEIß AM KREUZBERG BONN-LENGSDORF 1967 E.V. Photovoltaik; Brunnen; Bewässerung 187.728 136.750 - 50.978 TENNIS-CLUB GRÜN-WEIß BRÜSER BERG E.V. Sanierung Tennisplätze 132.118 75.000 25.000 32.118 TENNISVEREIN GRÜN WEISS DRANSDORF E.V. Erneuerung Tennishallendach 165.436 90.000 35.000 40.436 TURN- U. SPORTVEREINIGUNG BONN RRH.1897/07 E.V. Sanierung Tennisplätze 123.649 90.000 - 33.649 TV GEISLAR 1925 e.V. Eratzneubau Clubhaus 119.849 90.000 - 29.849 Verein für Kanusport 1921/25 e.V. Sanierung Clubhaus 56.307 42.500 - 13.807 WASSERSPORTVEREIN BLAU-WEIß BONN 1930 E.V. Modernisierung Vereinsgebäude 82.738 48.000 15.000 19.738 WASSERSPORTVEREIN GODESBERG 1909/11 E.V. energetische Sanierung Bootshaus 82.080 61.600 - 20.480 7.630.513 4.341.200 647.775 2.641.538 S:\ssb\Vereine_Verbände\Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022\2022-03-17 GESAMT MoSpSt 2022.xlsx Seite 1 von 1Seite 25 von 31 Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Dienstgebäude und Lieferanschrift: Stadttor 1 40219 Düsseldorf Telefon 0211 837-01 Telefax 0211 837-1150 poststelle@stk.nrw.de www.land.nrw Öffentliche Verkehrsmittel vom Hauptbahnhof zur Haltestelle Stadttor: Rheinbahn Linie 709 Bus 732 Programmaufruf II (Kreis- und Stadtsportbünde) Moderne Sportstätte 2022 12. Juli 2021 I. Handlungs- und Förderziele Das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst insgesamt 300 Millionen EUR. Dieser Programmaufruf II richtet sich an die 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Er umfasst 27 Mio. EUR. Die Landesregierung hält es gesellschaftlich und sportpolitisch für dringend geboten, diese Kreis- und Stadtsportbünde in Nordrhein- Westfalen durch Förderanreize insbesondere nach den bisherigen Erfahrungen mit der Corona-Pandemie in die Lage zu versetzen, moderne, zeitgemäße und gesunde Sportstätten und Bewegungsräume mit bewegungsaktivierender Infrastruktur zu schaffen. Im Mittelpunkt stehen Angebote im Freien sowohl im öffentlichen Raum als auch auf öffentlichen und privaten Sportstätten. Damit können diese Kreis- und Stadtsportbünde mit ihren Vereinen auch in Zukunft vor Ort ihre vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben situationsangemessen, bedarfs- und anforderungsgerecht für die gesamte Bevölkerung wahrnehmen. Seite 1 von 6Seite 26 von 31 Seite 2 von 6Mit diesem Programmaufruf erhalten die genannten Kreis- und Stadtsportbünde mit ihren Vereinen die Möglichkeit in öffentlich zugänglichen Bereichen innovative Sport-, Spiel-, Freizeit- und Bewegungsräume zu schaffen, zeitgemäß auszustatten und weiter zu entwickeln. Damit kann ein zentraler Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des bürgerschaftlichen Engagements, der Gesundheitsvorsorge und der sozialen Integration in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind, die Herstellung von Barrierearmut und -freiheit, die Nachhaltigkeit, die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit, die digitale Modernisierung und die Unfallvermeidung und -vorbeugung zu berücksichtigen. II. Finanzvolumen Für diesen Programmaufruf II (Kreis- und Stadtsportbünde) stehen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 27.000.000 EUR zur Verfügung. Diese Landesmittel werden als Zuwendung gemäß §§ 23, 44 LHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Für jeden der 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in den kreisfreien Städten stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000 EUR zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Förderrichtlinien „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Juli 2019 sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO gewährt. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.Seite 27 von 31 Seite 3 von 6III. Antragsberechtigung und -voraussetzung Antragsberechtigt sind die im Landessportbund NRW e.V. als Mitgliedsorganisationen tätigen 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. In Abstimmung mit dem jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Stufe 1) sind zum Beispiel auch Sportvereine, Gemeinden, Fördervereine oder gemeinnützige GmbH‘s antragsberechtigt. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller als Eigentümer, Pächter oder Mieter wirtschaftlicher Träger der Sportstätte/Sportanlage, der Bewegungslandschaften sowie der begleitenden Infrastruktur ist. Bei Verpachtungen oder Vermietungen muss ein Vertragsverhältnis vorliegen, das bei Fertigstellung der Maßnahme noch für mindestens zehn Jahre Bestand hat („Zweckbindungsfrist“). IV. Förderfähige Maßnahmen und Förderausschluss Grundsätzlich sind die Modernisierung, die Instandsetzung, die Sanierung, die Ausstattung, die Erweiterung und Neuerrichtung sowie der Umbau von öffentlich zugänglichen Sportanlagen, Sportgeräten und Bewegungsräumen im Außenbereich förderfähig. Hierzu gehören insbesondere Outdoor Fitness Container, Outdoor Fitness Gelände, Mobile Pop-up-Gym, Multifunktionswände, Beachanlagen, Bewegungslandschaften sowie die begleitende Infrastruktur. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der „Corona-Pandemie“ liegt der besondere Schwerpunkt dieses Programmaufrufes auf der Weiterentwicklung, Schaffung und Ergänzung von Sport- und Fitnessanlagen sowie Bewegungsräumen im öffentlich zugänglichen Außenbereich. Im Ausnahmefall können auch Maßnahmen im Innenbereich gefördert werden. Hierbei sind besonders strenge Maßstäbe an die Lüftungsanlagen zur Herstellung einerSeite 28 von 31 Seite 4 von 6Keimminimierung bzw. -freiheit in geschlossenen Bewegungsräumen zu stellen. Förderfähig sind alle Ausgaben nach den Kostengruppen der DIN 276 (Kostengruppe 200 bis 749). Nicht in die Förderung einbezogen werden Ausgaben für Finanzierungskosten und abzugsfähige Umsatzsteuer. Maßnahmenbezogene Ausgaben sind frühestens nach Zulassung des förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn grundsätzlich förderfähig. Nicht förderfähig sind u.a.: - Verwaltungs- und Geschäftsstellenräume, - Zuschauereinrichtungen sowie Unterkunftsräume, - Kunstrasenplätze. V. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Fördermittel werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Der Fördersatz beträgt bei einer Förderhöhe von bis zu 100.000 EUR im Regelfall bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Förderhöhen von mehr als 100.000 EUR beträgt der Fördersatz bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Der verbleibende Eigenanteil kann vollständig durch Kreditaufnahme, Spenden, andere Beiträge Dritter oder bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. Der Mindestfördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Damit soll eine „Atomisierung“ der Landesförderung verhindert werden. Bei Einbindung von zusätzlichem privatem oder kommunalem Engagement kann hiervon im Einzelfall abgewichen werden. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 EUR (Bagatellgrenze). Eine Weiterleitung der Zuwendung ist grundsätzlich nicht möglich. Abweichend von § 44 LHO sind bei Zuwendungen an Sportvereine, Sportbünde und Sportverbände die Vergaberegelungen nach derSeite 29 von 31 Seite 5 von 6Vergabeordnung (VOB) nicht anzuwenden (Nr. 7.2 der Förderrichtlinien „Moderne Sportstätte 2022“ vom 19.07.2019). Beträgt die Zuwendung jedoch mehr als 100.000 EUR, hat die Zuwendungsempfängerin beziehungsweise der Zuwendungsempfänger Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu vergeben. Dazu sind mindestens drei Angebote anzufragen Die Förderung des Landes ist auf Bauschildern und nach Fertigstellung dauerhaft in geeigneter Form auszuweisen. Entsprechende Gestaltungshinweise werden zur gegebenen Zeit zur Verfügung gestellt. In der öffentlichen Kommunikation ist der Förderanteil des Landes zu nennen. Die Verwendungsnachweise sind spätestens bis zum 30.06.2024 der NRW.BANK als Bewilligungsbehörde vorzulegen. VI. Verfahrensablauf und Auswahl der Fördermaßnahmen Das Auswahlverfahren ist in zwei Stufen gegliedert. In der ersten Stufe sind von den Kreis- und Stadtsportbünden lediglich eine Darstellung der Maßnahme (Projektskizze) sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Nach der Auswahl der Fördermaßnahmen erfolgt in einer zweiten Stufe die Beantragung der Landesförderung gemäß § 44 LHO sowie nach Maßgabe der Förderrichtlinien „Moderne Sportstätte 2022“ in Form eines Zuwendungsantrages, der unterschrieben bei der NRW.BANK als Bewilligungsbehörde einzureichen ist. Stufe 1: Einreichung der Förderprojekte In der ersten Stufe sind die einzelnen Konzepte der Kreis- und Stadtsportbünde, die neben einer Darstellung der Maßnahmen (Projektskizzen) auch Informationen zu den Kosten- und Finanzierungsplänen, den einzelnen Fördersummen und den entsprechenden Antragstellern enthalten müssen, im Modul „Moderne Sportstätte 2022“ des Förderportals des Landessportbundes Nordrhein- Westfalen online möglichst bis zum 31.01.2022 einzureichen. Stufe 2: Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten ProjekteSeite 30 von 31 Seite 6 von 6Die Staatskanzlei informiert die jeweiligen Kreis- und Stadtsportbünde schriftlich über die Förderentscheidung und fordert gleichzeitig die Maßnahmenträger dazu auf, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung der Maßnahme/n zu stellen. Dieser Zuwendungsantrag wird ebenfalls im Modul „Moderne Sportstätte 2022“ des Förderportals des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online zur Verfügung gestellt. Mit der Information über die Förderentscheidung durch die Staatskanzlei erfolgt auch die Zulassung des vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginns. Der unterzeichnete Zuwendungsantrag ist ab dem 01.01.2022 an die NRW.BANK als zuständige Bewilligungsbehörde zu senden. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgt ebenfalls durch die NRW.BANK. VII. EU-Beihilfe Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe im Sinn von Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union handelt, wird diese grundsätzlich im Rahmen und unter Beachtung der Verordnung (EU) 1407/2013 sowie der Verordnung (EU) 1408/2013 als „De-minimis-Beihilfe“ gewährt. Der Gesamtbetrag der einer einzelnen Sportorganisation gewährten „De-minimis-Beihilfen“ in einem Zeitraum von drei Steuerjahren darf dabei in Summe mit anderen „De-minimis- Beihilfen“ nicht mehr als 200 000 Euro betragen. Die Beihilfe darf mit anderen staatlichen Beihilfen nicht kumuliert werden, wenn die Kumulierung dazu führen würde, dass die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag überschritten wird. Unabhängig hiervon kann die Beihilfe auch unter Beachtung der Verord- nung (EU) 651/2014 entsprechend der Allgemeinen Gruppenfreistel- lungsverordnung (AGVO) gewährt werden.Seite 31 von 31
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de