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220986 · Beschlussvorlage

Programmaufruf II „Moderne Sportstätte 2022“

Nummer
220986
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Anhörung
  4. Sitzung des Sportausschusses 02.06.2022 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Anhörung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220986
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Programmaufruf II „Moderne Sportstätte 2022“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Anhörung
Sportausschuss 02.06.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Anhörung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Eine fristgerechte Einbringung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen
Abstimmung, an der neben städtischen Dienststellen auch der Stadtsportbund
Bonn e.V. beteiligt war, nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt eine Beratung
vor der Sommerpause, damit der Förderantrag zeitnah gestellt werden kann.
Es ist von weiter stark steigenden Bau- und Beschaffungskosten auszugehen,
wodurch sich der Finanzbedarf insgesamt und damit auch der kommunale
Eigenanteil erhöht, je später der Maßnahmenbeginn erfolgt.
Beschlussvorschlag
1. Dem beiliegenden Konzept für den Programmaufruf II des Förderprogramms
„Moderne Sportstätte 2022“ mit folgenden sieben Projekten zur
Bewegungsförderung im öffentlichen Raum wird zugestimmt:
a) Aufstellung einer Sportbox im Baumschulwäldchen
b) Errichtung einer Outdoor-Fitness-Anlage am Sportplatz Dransdorf
c) Errichtung einer Outdoor-Fitness-Anlage am Sportplatz Graurheindorf
d) Aufstellung einer Sportbox und einer Bewegungsbank im Derletal
e) Errichtung einer Outdoor-Fitnessanlage auf der Rigal´schen Wiese sowie
Aufstellung einer Sportbox
f) Aufstellung einer modularen Pumptrack-Anlage auf dem ehemaligen
Sportplatz in Pützchen
g) Errichtung einer Outdoor-Fitness-Anlage auf dem Sportplatz
SchwarzrheindorfSeite 1 von 31
Seite 2
2. Der Stadtsportbund Bonn als Adressat des Programmaufrufes II wird
gebeten, das Konzept beim Fördermittelgeber einzureichen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einer grundsätzlichen Förderzusage
des Landes NRW den zuständigen politischen Gremien die Umsetzung der
Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Das Sport- und Freizeitverhalten der Bevölkerung hat sich seit einigen Jahren
stark verändert. Die große Mehrheit der sportlich aktiven Menschen übt selbst
organisiert Sport außerhalb klassischer Sportstätten aus. Dieser Trend hat sich
durch die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt. Angemessene Sport- und
Bewegungsräume sind eine elementare Voraussetzung für
gesundheitsfördernde Lebensbedingungen und zur Erfüllung der
Daseinsvorsorge. Alle Menschen in Bonn sollen Zugang zum Sport erhalten,
deshalb sieht die Sportentwicklungsplanung der Stadt Bonn vor, das Angebot
an informellen Sportgelegenheiten für den Freizeit- und Breitensport im
öffentlichen Raum zu erweitern (Gutachten der Sportentwicklungsplanung
Bonn, S. 121; Maßnahme 6.2.2.).
Information zum Programmaufruf I
Im August 2019 wurde das Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022 des
Landes NRW mit einem Fördervolumen von insgesamt 300 Mio. Euro
vorgestellt.
Antragsberechtigt im Programmaufruf I waren Amateursportvereine mit
vereinseigenen Anlagen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung Mitglied in
einem Stadt- oder Kreissportbund und Mitglied in einem Fachverband des
Landessportbund NRW waren und deren Vereinsanlage in NRW liegt.
Der Programmaufruf I ist (in Bonn) abgeschlossen. 35 Vereine haben sich am
Förderprogramm beteiligt. Die Fördermittel sind in Höhe von 4,3 Mio. €
abgerufen. Die Baumaßnahmen laufen, bzw. sind bei rund der Hälfte der
Vereine bereits abgeschlossen.
Eine aktuelle Übersicht über alle Förderentscheidungen in NRW veröffentlicht
die Landesregierung regelmäßig unter folgenden Link
https://www.land.nrw/node/17401. Eine Übersicht der Maßnahmen in Bonn ist
beigefügt.
Informationen zum Programmaufruf II (siehe Anhang)
Die Verteilung der Fördermittel an alle Stadt- und Kreis-Sportbünde nach der
fünffachen Höhe der Sportpauschale des Landes (Stand 2018) ergab für den
Programmaufruf I insgesamt eine Summe von 270 Mio. Euro.Seite 2 von 31
Seite 3
Die Landesregierung hat daher im Juli 2021 entschieden, einen
Programmaufruf II für die verbliebenden 30 Mio. € zu starten. Dieser richtet sich
an die 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in Nordrhein-Westfalen. Für
jeden der 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde stehen Fördermittel in
Höhe von jeweils insgesamt 500.000 EUR zur Verfügung. Der Fördersatz
beträgt im Regelfall bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
Mit dem Programmaufruf II erhalten die Stadt- und Kreissportbünde die
Möglichkeit, in öffentlich zugänglichen Bereichen innovative Sport-, Spiel-,
Freizeit- und Bewegungsräume zu schaffen, zeitgemäß auszustatten und
weiter zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen Angebote im Freien sowohl im
öffentlichen Raum als auch auf öffentlichen und privaten Sportstätten. Damit
kann ein zentraler Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts,
des bürgerschaftlichen Engagements, der Gesundheitsvorsorge und der
sozialen Integration in Nordrhein-Westfalen geleistet werden.
Antragsberechtigt sind die im Landessportbund NRW e.V. als
Mitgliedsorganisationen tätigen 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in
Nordrhein-Westfalen. In Abstimmung mit dem jeweiligen Kreis- oder
Stadtsportbund im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Stufe 1)
sind auch Sportvereine, Gemeinden, Fördervereine oder gemeinnützige
GmbH‘s antragsberechtigt.
Konzept
Der Stadtsportbund Bonn hat gemeinsam mit dem Sport- und Bäderamt der
Stadt Bonn das nachfolgende Gesamtkonzept entwickelt (siehe Anhang).
Die Ergebnisse einer Umfrage im Rahmen des Gutachtens der
Sportentwicklungsplanung zeigen, dass „Fitness“ zu den meist betriebenen
Sportarten in Bonn gehört, und der Wunsch besteht, dass Outdoor-Fitness-
Anlagen errichtet werden, um im öffentlichen Raum Sport zu treiben (Gutachten
der Sportentwicklungsplanung, S. 21ff.). Entsprechend steht die Errichtung von
Outdoor-Fitness-Anlagen im Mittelpunkt des Gesamtkonzeptes.
In allen vier Stadtbezirken sollen informelle generationsübergreifende Sport-
und Bewegungsräume errichtet werden, die für alle Menschen zugänglich sind.
Ziele
Ziel ist es, in Bonn generationsübergreifend Erholungs-, Bewegungs- und
Begegnungsräume zu erschaffen. Dabei steht sowohl die Nutzung durch
Individualsportler*innen, aber auch die Nutzung durch Gruppen im Fokus. Die
Bewegungsräume sollen sich in die örtlichen Gegebenheiten einfügen und die
bestehende Infrastruktur optimal ergänzen. Entscheidend bei der
Konzeptentwicklung war, dass die neuen Projekte ein motivierendes,
spaßorientiertes Bewegungsangebot darstellen.
Durch die Berücksichtigung der Bedarfe der Bonner Bevölkerung und die
vielseitige Nutzung der Outdoor-Fitness-Anlagen können wie in der
Sportentwicklungsplanung vorgesehen alle Menschen in Bonn von den neuen
Sport- und Bewegungsmöglichkeiten nachhaltig profitieren (Gutachten derSeite 3 von 31
Seite 4
Sportentwicklungsplanung, S. 121). Die geplanten Projekte können gleichzeitig
ein Beispiel für weitere Projekte an anderen Standorten in Bonn sein.
Standorte und Projekte
Bei der Auswahl der Standorte und der Projekte wurden zum einen die
Empfehlungen des Gutachtens der Sportentwicklungsplanung und zum
anderen Anträge von Bonner Bürger*innen und Hinweise aus den politischen
Gremien berücksichtigt.
Mehrere Standorte wurden von der Verwaltung für die Realisierung
unterschiedlicher Projekte untersucht. Sieben Standorte in den Stadtbezirken
Bonn, Hardtberg, Bad Godesberg, Beuel kommen dafür in die engere Auswahl.
Stadtbezirk Bonn:
- Baumschulwäldchen: Sportbox
- Sportplatz Dransdorf: Outdoor-Fitness-Anlage
- Sportplatz Graurheindorf: Outdoor-Fitness-Anlage
Stadtbezirk Hardtberg:
- Derletal: Sportbox und Sportbank
Stadtbezirk Bad Godesberg:
- Rigal`sche Wiese: Outdoor-Fitness-Anlage und Sportbox
Stadtbezirk Beuel:
- Ehem. Sportplatz in Pützchen: Modularer Pumptrack
- Sportplatz Schwarzrheindorf: Outdoor-Fitness-Anlage
Umgebende Spazier- und Laufwege bieten ein attraktives Bewegungsangebot
und wurden in das Gesamtkonzept eingebunden.
Örtliche Strukturen, wie Altenheim, Schulen, Kindergarten, Vereine oder
Fitness-Studio liegen fußläufig entfernt und können diese Flächen nachhaltig
beleben.
Die Neuerrichtung von baulichen Anlagen im „Landschaftsschutzgebiet
Hardtberg“ (Derletal) erfolgt in enger Abstimmung sowie nach Prüfung
und Genehmigung durch die Unteren Naturschutzbehörde.
Bei der Auswahl der Projekte stand aufgrund der kurzen Laufzeit des
Förderprogramms insbesondere eine schnelle Umsetzbarkeit der Maßnahmen
im Vordergrund.
Finanzierung:
Die Schätzkosten für die im Konzept aufgeführten Maßnahmen betragen rund
555.000 €. Aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ kann ein
Zuschuss in Höhe von 90 Prozent eingeworben werden. Die Mittel stehen
vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt und der Genehmigung des
Haushalts durch die Bezirksregierung Köln im investiven Budget des Sport- und
Bäderamtes im Jahr 2023 in der Pauschale Sportstättensanierung zur
Verfügung.Seite 4 von 31
Seite 5
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.08.01
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportaussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 555.000 EUR 5520008019000/78.5300 2023
(angemeldet)
Einzahlungen 500.000 EUR 5520008019000/68.1100 2023
(angemeldet)
Investiver
Finanzsaldo
55.000 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt in Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Moderne Sportstätte 2022_Konzept (öffentlich)
2 Moderne Sportstätte 2022_Programmaufruf I_Übersicht Bonn (öffentlich)
3 Moderne Sportstätte 2022_Programmaufruf II (öffentlich)Seite 5 von 31
Moderne Sportstätte 2022
Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen (Programmaufruf II)
Gesamtkonzept zum Ausbau informeller Sport- und Bewegungsräume in Bonn
Städtische Maßnahme
Nr. Standort Stadtbezirk Adresse Flächen Maßnahme Kosten
1 Baumschulwäldchen Bonn Wittelsbacherring,
53111 Bonn
Amt 67
Denkmalschutz
Sportbox (inkl. 10 Jahre App-Nutzung) 35.000€
2 Dransdorf Bonn Mörikestraße,
53121 Bonn-Dransdorf
Amt 52 Outdoor-Fitness-Anlage
Modul Kraft/Ausdauer: 3 Geräte
Modul Kraft (Level 2): 2 Geräte
Modul Koordination/Geschicklichkeit: 2 Geräte
100.000€
3 Graurheindorf Bonn Kopenhagener Straße
17, Bonn
Amt 52 Outdoor-Fitness
Modul Kraft/Ausdauer: 4 Geräte
Modul Koordination/Geschicklichkeit: 2 Geräte
50.000€
4 Derletal Hardtberg In den Dehlen,
53125 Bonn
Amt 67
LSG
Sportbank
Sportbox (inkl. 10 Jahre App-Nutzung)
15.000€ +
35.000€
5 Rigal`sche Wiese Bad
Godesberg
Rigal`sche Wiese
53177 Bonn
Amt 67 Sportbox (inkl. 10 Jahre App-Nutzung)
Outdoor-Fitness-Anlage
Modul Kraft/Ausdauer: 4 Geräte
Modul Kraft (Level 2): 2 Geräte
Modul Koordination/Geschicklichkeit: 3 Geräte
Modul Mobilisation/Beweglichkeit: 4 Geräte
35.000€ +
120.000€
6 Ehem. Sportplatz
Pützchen
Beuel Rosenbach 27,
53229 Bonn
Amt 52 Modularer Pumptrack 110.000€
7 Sportplatz
Schwarzrheindorf
Beuel Wittestraße 38,
53225 Bonn
Amt 52 Outdoor-Fitness-Anlage
Modul Kraft (Level 2): 2 Geräte
Modul Koordination/Geschicklichkeit: 1 Gerät
Tischtennis: 2 Platten
55.000€
555.000€
Sportplatz
Schwarzrheindorf
Beuel Wittestraße 38,
53225 Bonn
Amt 52 Multicourt Basketball/ Fußball 230.000€Seite 6 von 31
Moderne Sportstätte 2022
In allen vier Stadtbezirken sollen informelle generationsübergreifende Sport- und Bewegungsräume errichtet werden, die für alle Menschen zugänglich sind.
Bei der Auswahl der Standorte und der Projekte wurden zum einen die Empfehlungen des Gutachtens der Sportentwicklungsplanung und zum anderen Anträge
von Bonner Bürger*innen und Anfragen aus der Politik berücksichtigt. Die Ergebnisse einer Umfrage im Rahmen des Gutachtens der Sportentwicklungsplanung
zeigen, dass „Fitness“ zu den meist betriebenen Sportarten in Bonn gehört und der Wunsch besteht, dass Outdoor-Fitness-Anlagen errichtet werden, um im
öffentlichen Raum Sport zu treiben (Gutachten der Sportentwicklungsplanung, S. 21ff.). Entsprechend steht die Errichtung von Outdoor-Fitness-Anlagen im
Gesamtkonzept im Fokus. Die Bewegungsprojekte stellen eine integrative, inklusive und gemeinschaftsbildende Maßnahme der Sportentwicklungsplanung dar.
Ziele
Das Ziel des Projektes „Moderne Sportstätte 2022“ ist es in Bonn einen generationsübergreifenden Erholungs-, Bewegungs- und Begegnungsraum zu
erschaffen. Das Sport- und Bewegungsangebot sollte attraktiv unter folgenden Gesichtspunkten sein:
- Angebot für eine breite Zielgruppe (Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
- Errichtung eines Bewegungs- und Begegnungsplatzes im Freien
- geeignet für einzelne Nutzer*innen aber auch für Gruppen der Vereine oder Schule
- Nachhaltigkeit im Sinne der Nutzung und Langlebigkeit der Geräte/Sportanlagen
Grundidee
Um die Ziele zu erreichen, sieht das Konzept vor, unterschiedliche Projekte zu realisieren. Zum einen enthält das Konzept kleinere Projekte, wie die „Sportbank“
und die „Sportbox“, die nicht viel Platz in Anspruch nehmen und eine Vielzahl an innovativen kompakten Fitnessmöglichkeiten für Jung und Alt bieten.
Weiterhin soll das Projekt „Moderne Sportstätten“ auch Trendsportarten wie Skaten unterstützen, beispielsweise durch die Errichtung eines Pumptracks. Bei
den Outdoor-Fitness-Sportanlagen wird ein sportwissenschaftlich fundiertes, aber auch spaßorientiertes, inklusives Bewegungsangebot angestrebt, bei dem die
jeweiligen Standortgegebenheiten und örtlichen Strukturen berücksichtigt werden. Dabei werden verschiedene Übungsgeräte zu unterschiedlichen Modulen
ausgewählt.
Modul Kraft-/Ausdauer:
- Bei diesem Modul können mit unterschiedlichen Geräten alle wichtigen Muskeln und Muskelketten gekräftigt werden. Die Kräftigung des gesamten
Körpers ist wichtig für jeden Menschen, sowohl für den Erhalt der großen/stabilisierenden Muskelpartien, aber auch zur gezielten Anregung der
funktionellen Muskelgruppen im Sinne koordinierter Bewegungsabläufe. Besonders hilfreich sind die Übungen am Kraftmodul für Menschen mit
Kraftdefiziten oder beim Wunsch von Muskelaufbau.
Modul Kraftlevel II - Calisthenics:
- Calisthenics-Anlagen sind Multifunktions-Geräte zur Kräftigung aller wichtigen Muskeln und Muskelketten für den Alltag, Förderung der Beweglichkeit
und Mobilisierung großer Gelenke. Die Kraft-Übungen erfolgen mit dem eigenen Körpergewicht und werden häufig von aktiven Sportler*innen genutzt.Seite 7 von 31
Moderne Sportstätte 2022
Modul Koordination / Geschicklichkeit:
- Diese Geräte bieten einen hohen Aufforderungscharakter und bereiten viel Spaß. Zudem fördern sie die im Alltag und Sport so wichtigen koordinativen
Fähigkeiten. Koordination verbessert beispielsweise die Standsicherheit und Sturzprophylaxe, die besonders im Alter eine große Bedeutung hat.
Modul Mobilisation / Beweglichkeit:
- Bei diesen Geräten steht ebenfalls der Spaß im Vordergrund. Insbesondere Nutzer*innen, die schon lange keinen Sport mehr durchgeführt haben,
werden motiviert sich zu bewegen. Dieses Modul ist ein sehr niederschwelliges Bewegungsangebot, mit dem spielerisch Übungserfolge erzielet werden
können.
Im Folgenden werden alle sieben Standorte mit den jeweiligen Projektideen aufgeführt:Seite 8 von 31
Moderne Sportstätte 2022
1. Standort: Baumschulwäldchen
Projekt: Sportbox
Der Verwaltung liegen einige Anfragen nach Outdoor-Fitnessgelegenheiten in Innenstadtnähe vor.
Das Baumschulwäldchen ist durch die zentrale Lage ein geeigneter Standort für ein informelles Sport- und Bewegungsangebot. Bei der gestalterischen
Überarbeitung des Baumschulwäldchens 2017/2018 wurden bereits die Bedürfnisse von Kindern in der dichter werdenden Bonner Innenstadt berücksichtigt.
Durch die Erweiterung von Bewegungsmöglichkeiten durch das Aufstellen einer Sportbox kann auch Jugendlichen und Erwachsenen ein Bewegungsraum
geschaffen werden und somit ein generationsübergreifendes Angebot entstehen, das die historischen Strukturen des Parks berücksichtigt.Seite 9 von 31
Moderne Sportstätte 2022
Standort Sportbox (Auf dem Weg, Öffnung zum Weg)
SportboxSeite 10 von 31
Moderne Sportstätte 2022
2. Standort Dransdorf
Projekt: Outdoor-Fitness-Anlage
Angrenzend an den Grünzug Bonn-Dransorf befindet sich die Andreas-Schönmüller-Sportanlage mit einer großen bisher ungenutzten Grünfläche, die einen
guten Standort zur Errichtung eines Outdoor-Fitness-Angebots darstellt. Die Kernzielgruppe an diesem Standort sind junge sportlich affine Menschen sind,
deshalb soll an diesem Standort eine Calisthenics-Anlage errichtet werden. Um aber auch andere potenzielle Nutzer*innen anzusprechen, wird das Angebot
mit weiteren Fitnessgeräten zum Kraft- und Koordinationstraining sowie spielerischen Elementen erweitert. Auf der Rasenfläche können Bewegungsgeräte
unkompliziert und ohne größere vorhergehende Bodenbearbeitung installiert werden. Als Sauberkeits- und Fallschutzschicht können Hackschnitzel oder Kies
verwendet werden. Das Angebot kann somit sowohl von Besucher*innen des Grünzug Bonn-Dransdorf, Jogger*innen oder den ansässigen Vereinen genutzt
werden und stellt eine gute Ergänzung des bereits bestehenden Angebots dar (Fußball, Basketball).
Standort Outdoor-Fitness-AnlageSeite 11 von 31
Moderne Sportstätte 2022
Outdoor-Fitness-Anlage
Stationsschild
Stationsschild
CalisthenicsSeite 12 von 31
Moderne Sportstätte 2022
3. Standort: Graurheindorf
Projekt: Outdoor-Fitness-Anlage
Auf der Fläche zwischen dem Fußballplatz in Graurheindorf und dem Parkplatz sollen Outdoor-Fitness-Geräte errichtet werden. Dieser Standort ist aufgrund
der naheliegenden Joggingstrecke, dem angrenzenden Spielplatz besonders geeignet. Die Fitness-Anlage umfasst ein Kraft- und ein Koordinationsmodul (inkl.
Hackschnitzel als Fallschutz) mit mehreren Geräten zum Trainieren unterschiedlicher Muskelgruppen und Schwierigkeitsgeraden. So kann die Anlage
beispielsweise für das Training des ansässigen Vereins, als Station bei einer Joggingrunde oder von anderen Freizeitsportler*innen genutzt werden.
Standort Outdoor-Fitness-AnlageSeite 13 von 31
Moderne Sportstätte 2022
Outdoor-Fitness-Anlage
Stationsschild
StationsschildSeite 14 von 31
Moderne Sportstätte 2022
4. Standort: Derletal
Projekt: Sportbank und Sportbox
Für die Realisierung eines informellen Sportangebots bietet sich das zweitgrößte Bonner Naherholungsgebiet Derletal als Standort gut an. Dieses liegt im
Landschaftsschutzgebiet und die Belange von Natur- und Artenschutz müssen berücksichtigt werden. Um die Eingriffe in Umwelt und Natur auf ein Minimum
zu begrenzen und gleichzeitig eine hohe Nutzungsqualität für alle Freizeitsportler*innen zu ermöglichen, soll eine Sportbank und eine Sportbox errichtet
werden. Die Sportbank ist ein innovatives kompaktes Fitnessgerät, das eine Vielzahl an Fitnessübungen ermöglicht. Die Sportbox bietet kostenlos ein
vielseitiges Sport- und Spielequipment, das auf der angrenzenden Wiese von Jung und Alt gleichermaßen genutzt werden kann. Der Standortvorschlag befindet
sich in der Nähe der Discgolf-Anlage auf der Wiese und bildet damit eine sehr gute Ergänzung zum bereits vorhandenen sportlichen Angebot.
Standort Sportbank (Bank ersetzen) Standort Sportbox: Naheliegend zu Sportbank
Sportbox
SportbankSeite 15 von 31
Moderne Sportstätte 2022
Sportbox
SportbankSeite 16 von 31
Moderne Sportstätte 2022
5. Standort: Rigal`sche Wiese
Projekt: Outdoor-Fitness-Anlage und Sportbox
Das ISEK für Bad Godesberg sieht vor informelle Sportangebote auszuweiten (DS 190431). Im Rahmen eines Antrags (220103) und weiteren Anfragen der
Bevölkerung zur Errichtung eines Fitness-Parcours, wurden verschiedene Standorte geprüft. Der Redoutenpark und Kurpark sind aufgrund von Denkmalschutz
nicht geeignet, aber die naheliegende Rigal`sche Wiese bietet optimale Standortvoraussetzungen. Angrenzend an den Kletterturm und das Volleyballfeld, soll
eine Outdoor-Fitness-Anlage in die Grünanlage integriert werden. Die Anlage umfasst eine Vielzahl an Geräten zum Trainieren verschiedener Muskelgruppen
und ist durch die Berücksichtigung verschiedener Schwierigkeitsstufen für alle Altersgruppen, Sportler*innen und Anfänger*innen geeignet. Auf der
Rasenfläche können die Bewegungsgeräte unkompliziert und ohne größere vorhergehende Bodenbearbeitung mit Hackschnitzeln als Fallschutz installiert
werden. Neben einer inklusiven Calisthenics-Anlage und kleineren Kraftgeräten, können auch Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination trainiert werden. Die
Sportbox und Geräte wie beispielsweise ein Rolli-Bodentrampolin und eine Slackline ergänzen die Anlage um eine spielerische Komponente.
Standort Outdoor-Fitness-Anlage und SportboxSeite 17 von 31
Moderne Sportstätte 2022
SportboxSeite 18 von 31
Moderne Sportstätte 2022
Outdoor-Fitness-Anlage
Stationsschild
CalisthenicsSeite 19 von 31
Moderne Sportstätte 2022
6. Standort: ehem. Sportplatz in Pützchen
Projekt: Modularer Pumptrack
Aufgrund des jährlich stattfindenden „Pützchens Markt“ ist eine feste Installation von Sportmöglichkeiten auf dem Sportplatz nicht möglich. Die Errichtung
eines modularen Pumptracks ist eine sehr gute Möglichkeit den überwiegend ungenutzten Platz temporär zu nutzen, da dieser zu den Jahrmarktzeiten sehr
einfach auf- und abgebaut werden kann.
Rollende Bewegungs- und Sportgeräte wie Skateboards, Scooter, Inliner und Fahrräder haben nicht nur in der Alltagsmobilität, sondern auch als Sportgerät an
Bedeutung gewonnen. Der modularere Pumptrack bietet eine optimale Möglichkeit für Kinder- und Jugendliche unterschiedlicher Altersklassen sich
auszutoben und den Spaß an Bewegung weiter zu fördern. Durch das Befahren des Pumptracks werden zudem Koordination, Geschicklichkeit und Ausdauer
trainiert. In vielen anderen Städten ist die Realisierung dieses Trendsport-Projektes bereits ein großer Erfolg.
Standort Pumptrack
Pumptrack
SidewinderSeite 20 von 31
Moderne Sportstätte 2022
Modularer PumptrackSeite 21 von 31
Moderne Sportstätte 2022
7. Standort: Sportplatz Schwarzrheindorf
Projekt: Outdoor-Fitness-Anlage, Tischtennis, Multicourt (Basketball/Fußball)
Der Verwaltung liegen mehrere Anfragen für die Errichtung von Outdoor-Fitness-Gelegenheiten in Bonn-Beuel vor. Das Rheinufer wird dabei häufig als
Standortwunsch genannt, ist allerdings für die Errichtung von Sportgeräten aufgrund des Landschaftsschutzgebietes nicht optimal.
Die Fläche südlich des Sportplatzes Schwarzrheindorf bietet dagegen gute Voraussetzungen für die Errichtung eines breiten öffentlichen Sport- und
Bewegungsangebots. Vorgesehen ist eine Outdoor-Fitness-Anlage mit Calisthenics, Kraftgeräten, Koordinationsgeräte und Tischtennis für Alt und Jung. Neben
dem bestehenden Kleinspielfeld soll zudem ein Multicourt für Fußball und Basketball errichtet werden. Aufgrund des Baus einer neuen Sporthalle neben dem
Sportplatz in Schwarzrheindorf kann der ansässige Sportverein das ursprünglich genutzte Gelände zukünftig nicht mehr nutzen, so dass diese neue Fläche zum
einen für informelle Freizeitsportler*innen, aber auch für den Verein ein optimales Trainingsgelände darstellt.
Standort Outdoor-Fitness-Anlage Standort Multicourt (Basketball/Fußball)
Multicourt (Fußball/Basketball)
Outdoor-Fitness-Anlage inkl. TischtennisSeite 22 von 31
Moderne Sportstätte 2022
Outdoor-Fitness-Anlage
Stationsschild
EinleitungstafelSeite 23 von 31
Moderne Sportstätte 2022
Multicourt (Basketball/Fußball) 28x15m, umzäuntSeite 24 von 31
Stadtsportbund Bonn e.V. Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" Stand: 17.03.2022
Verein Projektbeschreibung förderfähige
Gesamtkosten
Fördermittel
Moderne Sportstätte
Fördermittel aus städt.
Sportfördermitteln
verbleibender
Eigenanteil
1. BADMINTON-CLUB BEUEL 1955 E.V. Erweiterung Räumlichkeiten 1.853.998 930.000 125.000 798.998
BONNER RUDER-GESELLSCHAFT 1919/23 E.V. Rolltore Bootshaus und Sporthallenboden 64.912 40.000 10.000 14.912
BONNER RUDER-VEREIN 1882 E.V. Grundsanierung Bootshaus 72.933 54.700 - 18.233
BONNER SPORTVEREIN ROLEBER 1919 E.V. Erweiterung Umkleide am Sportplatz Roleber 500.380 375.000 - 125.380
BONNER TENNIS- UND HOCKEY-VEREIN 1903 E.V. Sanierung Clubanlage 40.000 30.000 - 10.000
ESV BLAU-ROT BONN E.V. Sanierung Vereinsheim 23.555 17.666 - 5.889
ESV BLAU-ROT BONN E.V. Sanierung Toiletten 20.527 15.000 - 5.527
FAMILIENSPORTBUND BONN E.V. Sanierung Vereinsanlage 102.701 75.000 - 27.701
FC ROT-WEISS LESSENICH 1951 E.V. Sanierung Vereinsheim 537.432 375.000 - 162.432
GODESBERGER KANU-CLUB 1932 E.V. Dachsanierung und Inventar Klubhaus 40.690 30.500 - 10.190
GODESBERGER TK GRÜN-WEISS E.V. Ersatzneubau Tennishalle 1.500.000 600.000 150.000 750.000
HTC SCHWARZ-WEISS BONN 1949 E.V. Austausch Kunststoffrasen 597.903 300.000 150.000 147.903
KANU-CLUB MEHLEM 1928 E.V. Modernisierung Bootshaus 23.665 17.750 - 5.915
OBERKASSELER WASSERSPORT VEREIN 1923 E.V. Modernisierung Heizungsanlage 20.672 15.000 5.672
PLITTERSDORFER KANU FREUNDE E.V. Heizungsanlage und Pflasterarbeiten Hof 74.654 46.000 10.000 18.654
POST-SPORTVEREIN BONN 1926 E.V. Modernisierung Räumlichkeiten 59.233 44.500 - 14.733
SCHWIMM-UND SPORTFREUNDE BONN 05 E.V. Bootshaus / Fitnessstudio 183.057 137.300 - 45.757
SEGEL-CLUB BONN E.V. (50%, da Sportstätte nicht in Bonn) Erneuererung des Bootsstegs 34.976 20.000 - 14.976
SKICLUB BONN 1907 E.V. (50%, da Sportstätte nicht in Bonn) Kleinkläranlage Gruppenhaus 21.297 11.000 - 10.297
SPORTSCHÜTZEN ÄNNCHEN 1957 BAD GODESBERG E.V. energetische Sanierung Schützenhaus 122.699 95.000 - 27.699
SPORT-SCHÜTZEN BEUEL 1965 E.V. energetische Sanierung Schützenhaus 142.883 107.200 - 35.683
ST. HUBERTUS-SCHÜTZENBRÜDERSCHAFT BAD GODESBERG 1850 E.V. Sanierung und Digitalisierung Schießstand 39.825 30.000 - 9.825
SUBCULTURE BONN E.V. Halfpipe Rheinaue 63.487 28.672 30.000 4.815
TC BLAU-GOLD BONN E.V. Hallendach Tennishalle 202.142 120.000 35.000 47.142
TC TUS PÜTZCHEN 1905 E.V. Sanierung Plätze 1-3; Beregnung 84.131 42.100 21.035 20.996
TENNIS-CLUB BLAU-GELB BONN-BEUEL 1960 E.V. Sanierung Clubhausdach, Brunnen, Zäune 99.250 60.000 16.000 23.250
TENNIS-CLUB BLAU-GELB HEIDERHOF E.V. Grundüberholung von 2 Plätzen m. Beregnung 32.006 17.000 7.500 7.506
TENNIS-CLUB BLAU-WEIß BEUEL 1962 E.V. Sanierung Umkleiden und Toiletten 121.602 72.962 18.240 30.400
TENNIS-CLUB GRÜN-WEIß AM KREUZBERG BONN-LENGSDORF 1967 E.V. Photovoltaik; Brunnen; Bewässerung 187.728 136.750 - 50.978
TENNIS-CLUB GRÜN-WEIß BRÜSER BERG E.V. Sanierung Tennisplätze 132.118 75.000 25.000 32.118
TENNISVEREIN GRÜN WEISS DRANSDORF E.V. Erneuerung Tennishallendach 165.436 90.000 35.000 40.436
TURN- U. SPORTVEREINIGUNG BONN RRH.1897/07 E.V. Sanierung Tennisplätze 123.649 90.000 - 33.649
TV GEISLAR 1925 e.V. Eratzneubau Clubhaus 119.849 90.000 - 29.849
Verein für Kanusport 1921/25 e.V. Sanierung Clubhaus 56.307 42.500 - 13.807
WASSERSPORTVEREIN BLAU-WEIß BONN 1930 E.V. Modernisierung Vereinsgebäude 82.738 48.000 15.000 19.738
WASSERSPORTVEREIN GODESBERG 1909/11 E.V. energetische Sanierung Bootshaus 82.080 61.600 - 20.480
7.630.513 4.341.200 647.775 2.641.538
S:\ssb\Vereine_Verbände\Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022\2022-03-17 GESAMT MoSpSt 2022.xlsx Seite 1 von 1Seite 25 von 31
Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt
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Programmaufruf II (Kreis- und Stadtsportbünde)
Moderne Sportstätte 2022
12. Juli 2021
I.
Handlungs- und Förderziele
Das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des
Landes Nordrhein-Westfalen umfasst insgesamt 300 Millionen EUR.
Dieser Programmaufruf II richtet sich an die 31 Kreissportbünde und 23
Stadtsportbünde in den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Er
umfasst 27 Mio. EUR.
Die Landesregierung hält es gesellschaftlich und sportpolitisch für
dringend geboten, diese Kreis- und Stadtsportbünde in Nordrhein-
Westfalen durch Förderanreize insbesondere nach den bisherigen
Erfahrungen mit der Corona-Pandemie in die Lage zu versetzen,
moderne, zeitgemäße und gesunde Sportstätten und Bewegungsräume
mit bewegungsaktivierender Infrastruktur zu schaffen. Im Mittelpunkt
stehen Angebote im Freien sowohl im öffentlichen Raum als auch auf
öffentlichen und privaten Sportstätten. Damit können diese Kreis- und
Stadtsportbünde mit ihren Vereinen auch in Zukunft vor Ort ihre
vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben situationsangemessen, bedarfs-
und anforderungsgerecht für die gesamte Bevölkerung wahrnehmen.
Seite 1 von 6Seite 26 von 31
Seite 2 von 6Mit diesem Programmaufruf erhalten die genannten Kreis- und
Stadtsportbünde mit ihren Vereinen die Möglichkeit in öffentlich
zugänglichen Bereichen innovative Sport-, Spiel-, Freizeit- und
Bewegungsräume zu schaffen, zeitgemäß auszustatten und weiter zu
entwickeln. Damit kann ein zentraler Beitrag zur Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts, des bürgerschaftlichen
Engagements, der Gesundheitsvorsorge und der sozialen Integration in
Nordrhein-Westfalen geleistet werden.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind,
 die Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,
 die Nachhaltigkeit,
 die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit,
 die digitale Modernisierung und
 die Unfallvermeidung und -vorbeugung
zu berücksichtigen.
II.
Finanzvolumen
Für diesen Programmaufruf II (Kreis- und Stadtsportbünde) stehen im
Haushaltsjahr 2022 insgesamt 27.000.000 EUR zur Verfügung. Diese
Landesmittel werden als Zuwendung gemäß §§ 23, 44 LHO im Wege der
Projektförderung bewilligt.
Für jeden der 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde in den
kreisfreien Städten stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000
EUR zur Verfügung.
Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Förderrichtlinien „Moderne
Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Juli 2019
sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO gewährt. Die Förderung
erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.Seite 27 von 31
Seite 3 von 6III.
Antragsberechtigung und -voraussetzung
Antragsberechtigt sind die im Landessportbund NRW e.V. als
Mitgliedsorganisationen tätigen 31 Kreissportbünde und 23
Stadtsportbünde in den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen.
In Abstimmung mit dem jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund im
Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Stufe 1) sind zum
Beispiel auch Sportvereine, Gemeinden, Fördervereine oder
gemeinnützige GmbH‘s antragsberechtigt.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller als Eigentümer, Pächter oder
Mieter wirtschaftlicher Träger der Sportstätte/Sportanlage, der
Bewegungslandschaften sowie der begleitenden Infrastruktur ist. Bei
Verpachtungen oder Vermietungen muss ein Vertragsverhältnis
vorliegen, das bei Fertigstellung der Maßnahme noch für mindestens
zehn Jahre Bestand hat („Zweckbindungsfrist“).
IV.
Förderfähige Maßnahmen und Förderausschluss
Grundsätzlich sind die Modernisierung, die Instandsetzung, die
Sanierung, die Ausstattung, die Erweiterung und Neuerrichtung sowie der
Umbau von öffentlich zugänglichen Sportanlagen, Sportgeräten und
Bewegungsräumen im Außenbereich förderfähig. Hierzu gehören
insbesondere Outdoor Fitness Container, Outdoor Fitness Gelände,
Mobile Pop-up-Gym, Multifunktionswände, Beachanlagen,
Bewegungslandschaften sowie die begleitende Infrastruktur.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der „Corona-Pandemie“ liegt
der besondere Schwerpunkt dieses Programmaufrufes auf der
Weiterentwicklung, Schaffung und Ergänzung von Sport- und
Fitnessanlagen sowie Bewegungsräumen im öffentlich zugänglichen
Außenbereich. Im Ausnahmefall können auch Maßnahmen im
Innenbereich gefördert werden. Hierbei sind besonders strenge
Maßstäbe an die Lüftungsanlagen zur Herstellung einerSeite 28 von 31
Seite 4 von 6Keimminimierung bzw. -freiheit in geschlossenen Bewegungsräumen zu
stellen.
Förderfähig sind alle Ausgaben nach den Kostengruppen der DIN 276
(Kostengruppe 200 bis 749). Nicht in die Förderung einbezogen werden
Ausgaben für Finanzierungskosten und abzugsfähige Umsatzsteuer.
Maßnahmenbezogene Ausgaben sind frühestens nach Zulassung des
förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn grundsätzlich
förderfähig.
Nicht förderfähig sind u.a.:
- Verwaltungs- und Geschäftsstellenräume,
- Zuschauereinrichtungen sowie Unterkunftsräume,
- Kunstrasenplätze.
V.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Fördermittel werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer
Projektförderung gewährt.
Der Fördersatz beträgt bei einer Förderhöhe von bis zu 100.000 EUR im
Regelfall bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Förderhöhen
von mehr als 100.000 EUR beträgt der Fördersatz bis zu 85 Prozent der
förderfähigen Kosten. Der verbleibende Eigenanteil kann vollständig
durch Kreditaufnahme, Spenden, andere Beiträge Dritter oder
bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
Der Mindestfördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Damit soll eine
„Atomisierung“ der Landesförderung verhindert werden. Bei Einbindung
von zusätzlichem privatem oder kommunalem Engagement kann hiervon
im Einzelfall abgewichen werden. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000
EUR (Bagatellgrenze). Eine Weiterleitung der Zuwendung ist
grundsätzlich nicht möglich.
Abweichend von § 44 LHO sind bei Zuwendungen an Sportvereine,
Sportbünde und Sportverbände die Vergaberegelungen nach derSeite 29 von 31
Seite 5 von 6Vergabeordnung (VOB) nicht anzuwenden (Nr. 7.2 der Förderrichtlinien
„Moderne Sportstätte 2022“ vom 19.07.2019). Beträgt die Zuwendung
jedoch mehr als 100.000 EUR, hat die Zuwendungsempfängerin
beziehungsweise der Zuwendungsempfänger Aufträge nur an
fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten zu vergeben. Dazu sind mindestens drei Angebote
anzufragen
Die Förderung des Landes ist auf Bauschildern und nach Fertigstellung
dauerhaft in geeigneter Form auszuweisen. Entsprechende
Gestaltungshinweise werden zur gegebenen Zeit zur Verfügung gestellt.
In der öffentlichen Kommunikation ist der Förderanteil des Landes zu
nennen. Die Verwendungsnachweise sind spätestens bis zum
30.06.2024 der NRW.BANK als Bewilligungsbehörde vorzulegen.
VI.
Verfahrensablauf und Auswahl der Fördermaßnahmen
Das Auswahlverfahren ist in zwei Stufen gegliedert. In der ersten Stufe
sind von den Kreis- und Stadtsportbünden lediglich eine Darstellung der
Maßnahme (Projektskizze) sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan
vorzulegen. Nach der Auswahl der Fördermaßnahmen erfolgt in einer
zweiten Stufe die Beantragung der Landesförderung gemäß § 44 LHO
sowie nach Maßgabe der Förderrichtlinien „Moderne Sportstätte 2022“ in
Form eines Zuwendungsantrages, der unterschrieben bei der
NRW.BANK als Bewilligungsbehörde einzureichen ist.
Stufe 1: Einreichung der Förderprojekte
In der ersten Stufe sind die einzelnen Konzepte der Kreis- und
Stadtsportbünde, die neben einer Darstellung der Maßnahmen
(Projektskizzen) auch Informationen zu den Kosten- und
Finanzierungsplänen, den einzelnen Fördersummen und den
entsprechenden Antragstellern enthalten müssen, im Modul „Moderne
Sportstätte 2022“ des Förderportals des Landessportbundes Nordrhein-
Westfalen online möglichst bis zum 31.01.2022 einzureichen.
Stufe 2: Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten ProjekteSeite 30 von 31
Seite 6 von 6Die Staatskanzlei informiert die jeweiligen Kreis- und Stadtsportbünde
schriftlich über die Förderentscheidung und fordert gleichzeitig die
Maßnahmenträger dazu auf, einen entsprechenden Zuwendungsantrag
für die Förderung der Maßnahme/n zu stellen. Dieser Zuwendungsantrag
wird ebenfalls im Modul „Moderne Sportstätte 2022“ des Förderportals
des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online zur Verfügung
gestellt. Mit der Information über die Förderentscheidung durch die
Staatskanzlei erfolgt auch die Zulassung des vorzeitigen
förderunschädlichen Maßnahmebeginns. Der unterzeichnete
Zuwendungsantrag ist ab dem 01.01.2022 an die NRW.BANK als
zuständige Bewilligungsbehörde zu senden. Die Erteilung des
Zuwendungsbescheides erfolgt ebenfalls durch die NRW.BANK.
VII.
EU-Beihilfe
Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe im Sinn von Artikel
107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
handelt, wird diese grundsätzlich im Rahmen und unter Beachtung der
Verordnung (EU) 1407/2013 sowie der Verordnung (EU) 1408/2013 als
„De-minimis-Beihilfe“ gewährt. Der Gesamtbetrag der einer einzelnen
Sportorganisation gewährten „De-minimis-Beihilfen“ in einem Zeitraum
von drei Steuerjahren darf dabei in Summe mit anderen „De-minimis-
Beihilfen“ nicht mehr als 200 000 Euro betragen. Die Beihilfe darf mit
anderen staatlichen Beihilfen nicht kumuliert werden, wenn die
Kumulierung dazu führen würde, dass die höchste einschlägige
Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag
überschritten wird.
Unabhängig hiervon kann die Beihilfe auch unter Beachtung der Verord-
nung (EU) 651/2014 entsprechend der Allgemeinen Gruppenfreistel-
lungsverordnung (AGVO) gewährt werden.Seite 31 von 31

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Datenstand: 02.11.2026, 21:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de