220985-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Installation von Bodenschwellen im Bereich An der Rheindorfer Burg
Kerndaten
- Nummer
- 220985-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220985-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Installation von Bodenschwellen im Bereich An der Rheindorfer Burg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat für den Bereich An der Rheindorfer Burg am 23.06.2022 (vor den Sommerferien) eine Verkehrszählung sowie Anfang Juni 2022 eine SDR-Erhebung über fünf Tage in Höhe von Haus-Nr. 24 (Haus Müllestumpe) durchgeführt. Im Rahmen beider Erhebungen konnte nur eine geringe Verkehrsbelastung festgestellt werden. Im Zeitraum der SDR-Erhebung lag die höchste Kfz- Belastung bei 167 Fahrzeugen am Tag. Die Quote der Geschwindigkeitsüberschreitungen über dem Grenzwert lag im Querschnitt bei 2,2 Prozent. Unter Berücksichtigung dieser Datengrundlage liegen objektiv betrachtet keine Anhaltspunkte vor, die geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen gemäß der StVO begründen würden. Darüber hinaus stellen Bodenschwellen auch eine Beeinträchtigung für den Radverkehr dar. Insbesondere für Fahrräder mit Kinderanhänger oder Lastenfahrräder wird durch entsprechende Maßnahmen der Fahrkomfort und die Fahrgeschwindigkeit eingeschränkt. Dies widerspricht grundsätzlich den Zielen einer Fahrradstraße, da dort u.a. hohe Reisegeschwindigkeiten ermöglicht werden sollen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erachtet den Vorgang damit als erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehen Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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