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220983 · Dringlichkeitsantrag

FDP-Dringlichkeitsantrag: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung am Rheinufer als Sofortmaßnahme zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der Bonner Innenstadt

Nummer
220983
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
05.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.05.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220983-01 ST Verbesserung des Verkehrsflusses am Rheinufer; Überprüfung der kurzfristig geänderten Verkehrsregelungen

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Text anzeigen (2.838 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
220983
Antragsteller/in:
Werner Hümmrich
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
05.05.2022
FDP-Dringlichkeitsantrag: Aufhebung der
Einbahnstraßenregelung am Rheinufer als
Sofortmaßnahme zur Verbesserung des
Verkehrsflusses in der Bonner Innenstadt
Beratungsfolge
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die erst in den vergangenen Tagen eingerichtete Einbahnstraßenregelung am
Rheinufer hat die Verkehrslage in der Bonner Innenstadt noch einmal
verschärft. Fahrzeuge, die bislang in Richtung Norden und Westen die
Kennedybrücke unterqueren konnten, um dann über die Josefstraße bzw.
Theaterstraße auf die Oxford- bzw. Römerstraße zu gelangen und so den
Knoten Belderberg/Bertha-von-Suttner-Platz zu vermeiden, werden durch die
Einbahnstraßenregelung zum Abbiegen in die Rheingasse gezwungen. Dies
führt nach Beobachtungen der Antragsteller zu erheblichen, den ganzen Tag
andauernden Rückstaus entlang des Rheinufers, teilweise bis auf die
Adenauerallee südlich der Zweiten Fährgasse. Es ist auch nicht zu erwarten,
dass die von der Stadt avisierten Entlastungsmaßnahmen in ausreichendem
Maße Abhilfe schaffen, da offensichtlich ist, dass die Kreuzungen
Rheingasse/Belderberg und Belderberg/Bertha-von-Suttner-Platz den
zusätzlichen Verkehr Richtung Westen und Norden auch bei maximal
optimierter Ampelschaltung nicht in gleicher Weise bewältigen können, wie eine
ungehinderte Durchfahrt unter der Kennedybrücke. Aufgrund der erheblichen
Auswirkungen auf den gesamtstädtischen Verkehrsfluss durch die jetzt
eingerichtete Einbahnstraßenregelung ist dringend entsprechend des
Beschlussvorschlages Abhilfe zu schaffen. Bis zur nächsten reguläre
Ratssitzung im Juni kann hiermit nicht zugewartet werden.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Der Rat möge beschließen:
1. Für die Dauer der Baustelle am Koblenzer Tor wird die
Einbahnstraßenregelung am Bonner Rheinufer nördlich der Rheingasse wieder
aufgehoben.
2. Weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen werden während der
genannten Baumaßnahme nicht ergriffen.Seite 1 von 2
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Begründung
Unabhängig davon, wie man grundsätzlich zu den geplanten und erst teilweise
umgesetzten verkehrsbeschränkenden Maßnahmen in Bonn steht, kann es im
niemandes Sinne sein, dass es regelmäßig tagsüber zu Verkehrsstörungen
entlang des Rheinufers und in der Innenstadt kommt. Nach Berichten in
sozialen Medien werden örtliche Gewerbetreibende durch die Staus teilweise
zu langen Umwegen gezwungen, um ihre Betriebsstätten zu erreichen, was
negative Auswirkungen auf den Betrieb und den Fortbestand der Arbeitsplätze
habe. Durch den Rückstau am Rheinufer notwendige zusätzliche Fahrstrecken,
etwa über die Südbrücke und Beuel, um ohne Stau in die Innenstadt zu
gelangen, können zudem nicht im Sinne des Klimaschutzes sein.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de