220983 · Dringlichkeitsantrag
FDP-Dringlichkeitsantrag: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung am Rheinufer als Sofortmaßnahme zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der Bonner Innenstadt
Kerndaten
- Nummer
- 220983
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 05.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 220983 Antragsteller/in: Werner Hümmrich Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 05.05.2022 FDP-Dringlichkeitsantrag: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung am Rheinufer als Sofortmaßnahme zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der Bonner Innenstadt Beratungsfolge Rat 05.05.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die erst in den vergangenen Tagen eingerichtete Einbahnstraßenregelung am Rheinufer hat die Verkehrslage in der Bonner Innenstadt noch einmal verschärft. Fahrzeuge, die bislang in Richtung Norden und Westen die Kennedybrücke unterqueren konnten, um dann über die Josefstraße bzw. Theaterstraße auf die Oxford- bzw. Römerstraße zu gelangen und so den Knoten Belderberg/Bertha-von-Suttner-Platz zu vermeiden, werden durch die Einbahnstraßenregelung zum Abbiegen in die Rheingasse gezwungen. Dies führt nach Beobachtungen der Antragsteller zu erheblichen, den ganzen Tag andauernden Rückstaus entlang des Rheinufers, teilweise bis auf die Adenauerallee südlich der Zweiten Fährgasse. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die von der Stadt avisierten Entlastungsmaßnahmen in ausreichendem Maße Abhilfe schaffen, da offensichtlich ist, dass die Kreuzungen Rheingasse/Belderberg und Belderberg/Bertha-von-Suttner-Platz den zusätzlichen Verkehr Richtung Westen und Norden auch bei maximal optimierter Ampelschaltung nicht in gleicher Weise bewältigen können, wie eine ungehinderte Durchfahrt unter der Kennedybrücke. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf den gesamtstädtischen Verkehrsfluss durch die jetzt eingerichtete Einbahnstraßenregelung ist dringend entsprechend des Beschlussvorschlages Abhilfe zu schaffen. Bis zur nächsten reguläre Ratssitzung im Juni kann hiermit nicht zugewartet werden. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Der Rat möge beschließen: 1. Für die Dauer der Baustelle am Koblenzer Tor wird die Einbahnstraßenregelung am Bonner Rheinufer nördlich der Rheingasse wieder aufgehoben. 2. Weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen werden während der genannten Baumaßnahme nicht ergriffen.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Unabhängig davon, wie man grundsätzlich zu den geplanten und erst teilweise umgesetzten verkehrsbeschränkenden Maßnahmen in Bonn steht, kann es im niemandes Sinne sein, dass es regelmäßig tagsüber zu Verkehrsstörungen entlang des Rheinufers und in der Innenstadt kommt. Nach Berichten in sozialen Medien werden örtliche Gewerbetreibende durch die Staus teilweise zu langen Umwegen gezwungen, um ihre Betriebsstätten zu erreichen, was negative Auswirkungen auf den Betrieb und den Fortbestand der Arbeitsplätze habe. Durch den Rückstau am Rheinufer notwendige zusätzliche Fahrstrecken, etwa über die Südbrücke und Beuel, um ohne Stau in die Innenstadt zu gelangen, können zudem nicht im Sinne des Klimaschutzes sein. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de