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220980 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn-Nordstadt, Hochstadenring 43 - Erweiterung der Zentralmoschee durch Aufstockung um 2 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss mit Erhöhung des Minaretts Az.: 169387

Nummer
220980
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 515,3 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220980
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Nordstadt, Hochstadenring 43
- Erweiterung der Zentralmoschee durch
Aufstockung um 2 Vollgeschosse und ein
Staffelgeschoss mit Erhöhung des Minaretts
Az.: 169387
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Für das Grundstück liegt eine Bauvoranfrage zur Erweiterung der
Zentralmoschee durch Aufstockung um 2 Vollgeschosse und ein
Staffelgeschoss mit Erhöhung des Minaretts vor. Mit dieser Erweiterung soll
Raum für Studierendenapartments geschaffen werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. B 386 (52)
und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB, im Übrigen nach § 34 BauGB zu
beurteilen.
Die nähere Umgebung ist geprägt durch eine Mischung von Wohnnutzung,
Einzelhandel, gewerblichen Nutzungen, Anlagen für Verwaltungen sowie
Anlagen für kulturelle und kirchliche Zwecke und wird als Mischgebiet
eingestuft.
Geplant ist der Abriss des linken straßenseitigen Gebäudes, ein 5-geschossiger
Neubau an gleicher Stelle sowie die Aufstockung des rechten straßenseitigen
Gebäude um zwei Vollgeschosse. Auf der gesamten Gebäudebreite soll ein
zusätzliches Staffelgeschoss entstehen. Trauf- und Firsthöhe orientieren sich
dabei an der Umgebungsbebauung (Hochstadenring 37 und 47). Der
Gebäudebestand im hinteren Grundstücksbereich soll bestehen bleiben. Die
Dächer der Neubauten und des rückwärtigen 3-geschossigen
Bestandsgebäudes sollen begrünt werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen, da
sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt.
Anlage/nSeite 1 von 3
Seite 2
1 Lageplan Hochstadenring 43 (öffentlich)
2 Lageplan_Ansicht_Schnitt Hochstadenring 43_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de