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220976 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Parkflächenmarkierungen auf der Fläche vor der evangelischen Kirche an der Zipperstraße in Bonn-Oberkassel

Nummer
220976
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.10.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 3,7 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220976-01 ST Parkflächenmarkierungen auf der Fläche vor der evangelischen Kirche an der Zipperstraße in Bonn-Oberkassel

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Text anzeigen (4.293 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220976
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
04.05.2022
Bürgerantrag: Parkflächenmarkierungen auf der
Fläche vor der evangelischen Kirche an der
Zipperstraße in Bonn-Oberkassel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf Parkflächenmarkierungen auf der Fläche vor der
evangelischen Kirche an der Zipperstraße in Bonn-Oberkassel gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Der Antragsteller hat anlässlich eines Telefonates ausdrücklich um eine
Wertung seines Anliegens als Bürgerantrag gebeten.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Foto1 (öffentlich)
4 Foto2 (öffentlich)
5 Foto3 (öffentlich)Seite 1 von 5
Bürgerantrag Online
Datum
04.05.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Parkflächenmarkierung
Ihr Antrag
Ich möchte die Bezirksvertretung darum bitten, auf der Fläche vor der alten evangelischen Kirche an der
Zipperstraße in Bonn-Oberkassel, Parkflächenmarkierungen für einen Motorroller und eine Vespa Ape
(respektive zwei weitere Motorräder) aufbringen zu lassen. Die genaue Lage wäre mit dem Ordnungsamtsleiter
vor Ort zu besprechen.
Begründung des Antrags
Sehr geehrte Mitwirkende in der Beueler Bezirksvertretung,
seit 17 Jahren wohne ich in der in Bonn-Oberkassel. Das ist das Haus gegenüber der kleinen
evangelischen Kirche. Seit dieser Zeit parke ich auch meinen Motorroller auf der Fläche vor dieser Kirche; bislang
ohne irgendwelche Probleme. Vor Ostern klingelte eine freundliche Mitarbeiterin des Ordnungsamtes an meiner
Tür und erklärte mir, dass dieses „Parken auf dem Gehweg“ ab sofort nicht mehr geduldet werde. Auch Nachbar
muss mit seinem Vespa Ape einen anderen Parkplatz suchen.
Ich möchte die Bezirksvertretung darum bitten, in der Sitzung am 1. Juni zu prüfen, ob es möglich ist, an dieser
Stelle die Plätze, an denen wir all‘ die Jahre ohne Behinderung für Fußgänger geparkt hatten, durch zwei
Parkflächenmarkierungen zu kennzeichnen und damit das Parken unserer Zwei- bzw. Dreiräder zu legalisieren.
Anhand der beigefügten Fotos möchte ich demonstrieren, dass selbst wenn beide Fahrzeuge dort abgestellt
sind, noch genügend Platz für Fußgänger, ja sogar zwei Rollstuhlfahrer oder Zwillingskinderwagen im
Begegnungsverkehr übrig bleibt. Es sind mehr als 150 cm Restplatz zwischen den abgestellten Fahrzeugen. Das
ist für die Zipperstraße, die sonst so gut wie keinen Bürgersteig hat, noch immer die breiteste Stelle für
Fußgänger. Der Hauptverkehr der Fußgänger geschieht sowieso auf der nördlichen Straßenseite, also an der
Häuserfront entlang. All‘ die Jahre passieren aber z. B. Kindergartengruppen und Schulklassen auf dem Weg an
der Kirche entlang zur Bahn oder in die kleine Kirche – ohne jegliche Platzprobleme. Dieser Platz an der Ecke wird
auch nicht für irgendwelche kulturellen Treffen o. ä. genutzt. Mein abgestellter Roller versperrt keinem
abbiegenden Autofahrer die Einsicht in die Zipperstraße, weil sowieso an dieser Stelle immer Autos geparkt sind.
Vielleicht erinnert sich die eine und der andere an den Konflikt um diese Parkplätze vor neun Jahren (Bonner
Rats- und Informations-System Bo-RIS unter DS 1311846).
Ich gehe davon aus, dass diese Fläche städtischer Grund und Boden ist. Die Reinigung von Unrat oder Wildwuchs
von Buddleja erledigt jedenfalls nicht die Kirche; das mache ich in den meisten Fällen, weil es mein direktes
Wohnumfeld ist.
Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass es in ganz Bonn zahllose Motorräder gibt, die auf Gehwegen
abgestellt werden; offenbar in den meisten Fällen ohne Behelligung durch das Ordnungsamt. Dagegen gibt es in
Bonn auch etliche Parkflächenmarkierungen auf Bürgersteigen, die Motorrädern und -rollern das Parken auf
Gehwegen erlauben. Selbst das Bonner Münster hat solche Flächen direkt an seiner Mauer.
Mit freundlichen Grüßen
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002
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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de