220976 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Parkflächenmarkierungen auf der Fläche vor der evangelischen Kirche an der Zipperstraße in Bonn-Oberkassel
Kerndaten
- Nummer
- 220976
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 05.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220976 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 04.05.2022 Bürgerantrag: Parkflächenmarkierungen auf der Fläche vor der evangelischen Kirche an der Zipperstraße in Bonn-Oberkassel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf Parkflächenmarkierungen auf der Fläche vor der evangelischen Kirche an der Zipperstraße in Bonn-Oberkassel gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Der Antragsteller hat anlässlich eines Telefonates ausdrücklich um eine Wertung seines Anliegens als Bürgerantrag gebeten. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Foto1 (öffentlich) 4 Foto2 (öffentlich) 5 Foto3 (öffentlich)Seite 1 von 5 Bürgerantrag Online Datum 04.05.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Parkflächenmarkierung Ihr Antrag Ich möchte die Bezirksvertretung darum bitten, auf der Fläche vor der alten evangelischen Kirche an der Zipperstraße in Bonn-Oberkassel, Parkflächenmarkierungen für einen Motorroller und eine Vespa Ape (respektive zwei weitere Motorräder) aufbringen zu lassen. Die genaue Lage wäre mit dem Ordnungsamtsleiter vor Ort zu besprechen. Begründung des Antrags Sehr geehrte Mitwirkende in der Beueler Bezirksvertretung, seit 17 Jahren wohne ich in der in Bonn-Oberkassel. Das ist das Haus gegenüber der kleinen evangelischen Kirche. Seit dieser Zeit parke ich auch meinen Motorroller auf der Fläche vor dieser Kirche; bislang ohne irgendwelche Probleme. Vor Ostern klingelte eine freundliche Mitarbeiterin des Ordnungsamtes an meiner Tür und erklärte mir, dass dieses „Parken auf dem Gehweg“ ab sofort nicht mehr geduldet werde. Auch Nachbar muss mit seinem Vespa Ape einen anderen Parkplatz suchen. Ich möchte die Bezirksvertretung darum bitten, in der Sitzung am 1. Juni zu prüfen, ob es möglich ist, an dieser Stelle die Plätze, an denen wir all‘ die Jahre ohne Behinderung für Fußgänger geparkt hatten, durch zwei Parkflächenmarkierungen zu kennzeichnen und damit das Parken unserer Zwei- bzw. Dreiräder zu legalisieren. Anhand der beigefügten Fotos möchte ich demonstrieren, dass selbst wenn beide Fahrzeuge dort abgestellt sind, noch genügend Platz für Fußgänger, ja sogar zwei Rollstuhlfahrer oder Zwillingskinderwagen im Begegnungsverkehr übrig bleibt. Es sind mehr als 150 cm Restplatz zwischen den abgestellten Fahrzeugen. Das ist für die Zipperstraße, die sonst so gut wie keinen Bürgersteig hat, noch immer die breiteste Stelle für Fußgänger. Der Hauptverkehr der Fußgänger geschieht sowieso auf der nördlichen Straßenseite, also an der Häuserfront entlang. All‘ die Jahre passieren aber z. B. Kindergartengruppen und Schulklassen auf dem Weg an der Kirche entlang zur Bahn oder in die kleine Kirche – ohne jegliche Platzprobleme. Dieser Platz an der Ecke wird auch nicht für irgendwelche kulturellen Treffen o. ä. genutzt. Mein abgestellter Roller versperrt keinem abbiegenden Autofahrer die Einsicht in die Zipperstraße, weil sowieso an dieser Stelle immer Autos geparkt sind. Vielleicht erinnert sich die eine und der andere an den Konflikt um diese Parkplätze vor neun Jahren (Bonner Rats- und Informations-System Bo-RIS unter DS 1311846). Ich gehe davon aus, dass diese Fläche städtischer Grund und Boden ist. Die Reinigung von Unrat oder Wildwuchs von Buddleja erledigt jedenfalls nicht die Kirche; das mache ich in den meisten Fällen, weil es mein direktes Wohnumfeld ist. Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass es in ganz Bonn zahllose Motorräder gibt, die auf Gehwegen abgestellt werden; offenbar in den meisten Fällen ohne Behelligung durch das Ordnungsamt. Dagegen gibt es in Bonn auch etliche Parkflächenmarkierungen auf Bürgersteigen, die Motorrädern und -rollern das Parken auf Gehwegen erlauben. Selbst das Bonner Münster hat solche Flächen direkt an seiner Mauer. Mit freundlichen Grüßen Weitere Datei hinzufügen Weitere Datei hinzufügen PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 uVLdXfyd 0044..0055..2222 1144::1144Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de