220975 · Beschlussvorlage
Weitere Vorgehensweise und nächste Schritte zum Projekt Seilbahn
Kerndaten
- Nummer
- 220975
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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Beschlussvorlage öffentlich 220975 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Weitere Vorgehensweise und nächste Schritte zum Projekt Seilbahn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Ausführung der in der Begründung aufgeführten weiteren Schritte 1-5. 2. Die Verwaltung wird gebeten, mit der Geschäftsführung der SWBV abzustimmen, ob, wie und wann die SWBV das Projektmanagement und die Projektleitung für das Bonner Seilbahnprojekt übernehmen können. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Der Verkehrsausschuss des Landtags NRW hat am 09.03.2022 die Aufnahme des Projektes in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW sowie den ÖPNV- Infrastrukturfinanzierungsplan NRW beschlossen. Damit sind alle formalen Voraussetzungen für eine Fördermittelbeantragung gemäß § 13 ÖPNVG NRW erfüllt. Gemäß Ratsbeschluss vom 09.12.2021 (DS 212071) soll nach erfolgter Aufnahme die Planung fortentwickelt werden. Die bislang sehr erfolgreiche Phase des Projekts ist mit einer sehr gut gelungenen 2-tägigen Informationsveranstaltung auf dem Münsterplatz abgeschlossen worden. Die Informationskampagne zum Projekt wird kontinuierlich weiterzuführen sein. Nachdem die politische Entscheidung getroffen worden ist, keinen Ratsbürgerentscheid oder eine Bürger*innenbefragung durchzuführen, ist es nun sinnvoll, die weitere Vorgehensweise und die nächsten Schritte zur Realisierung der Seilbahn festzulegen. Um dieses bedeutende Nahverkehrsprojekt zügig voranzubringen, sind folgende Schritte notwendig:Seite 1 von 5 Seite 2 1. Überarbeitung der bestehenden technischen Planung: Als Grundlage für alle weiteren Planungen soll der bestehende Längenschnitt aus 2019 entsprechend den aktuellen Erkenntnissen aus anderen Seilbahnprojekten sowie auf Basis des aktuellen Standes der Technik (Hersteller haben ihr Baukastensystem für den Seilbahnausbau in den letzten Jahren optimiert und geändert) überarbeitet werden. Im Rahmen dieser Aktualisierung sollen auch bereits Abstimmungen mit Dritten (z.B. DB, Naturschutzbehörde und andere Träger öffentlicher Belange) im Hinblick auf eine weitere Detaillierung der bestehenden Planung erfolgen (siehe Schritt 2 und 3.). Hierzu ist die Erteilung eines weiteren Planungsauftrages an das bislang mit der Planung der Seilbahn beauftragte Ingenieurbüro Schweiger notwendig. 2. Vorabstimmung u.a. mit Behörden und maßgeblichen Trägern Öffentlicher Belange: Hierbei sind bevorzugt die Stellen einzubeziehen, deren Belange im Laufe des späteren Planfeststellungsverfahrens durch Gutachten zu behandeln und bei denen im Hinblick auf die Ausschreibung der Seilbahn Vorgutachten zu erstellen sind. Hierzu zählen u.a. die zuständige Seilbahnaufsicht (die Zuständigkeit muss im Detail noch mit dem VM NRW abgestimmt werden), die für die Planfeststellung zuständige Bezirksregierung Köln sowie weitere, auch städtische Fachdienststellen (z.B. 61, 66, 67). Eine Vorabstimmung wird in dieser Phase auch mit den zuständigen Denkmalbehörden und dem Urheberrechteinhaber der Rheinaue und ggf. vor Ort betroffenen Anliegenden von Seilbahnstationen erfolgen. Insbesondere im Hinblick auf die unter Punkt 4 genannte funktionale Ausschreibung muss hierzu eine enge Abstimmung für die unter Punkt 2 erforderliche Überarbeitung der technischen Planung durch die Projektleitung oder einen extern zu beauftragenden Projektsteuerer erfolgen. 3. Erstellung von Vorgutachten für die Ausschreibung: Damit Seilbahnhersteller im Rahmen der funktionalen Ausschreibung aussagekräftige Angebote mit entsprechender Detailtiefe abgeben können, sollen im Vorfeld Vorabzüge zu im Planfeststellungsverfahren notwendigen Gutachten erstellt werden. Diese werden der funktionalen Ausschreibung der Seilbahnanlage dann als Kalkulationsgrundlage für die Seilbahnhersteller hinzugefügt und sind zu berücksichtigen. 4. Durchführung der funktionalen Ausschreibung und Planfeststellungsverfahren: Durch die Projektleitung bzw. einen extern zu beauftragenden Projektsteuerer muss eine funktionale Ausschreibung der konkreten Seilbahnplanung und die Erstellung der für das Planfeststellungsverfahren notwendigen Unterlagen erfolgen. Die Gutachten müssen dann nach der Vergabe in Zusammenarbeit mit dem ausgesuchten Hersteller der Seilbahnanlage auf Basis dessenSeite 2 von 5 Seite 3 Ausführungsplanung für die Einreichung zur Planfeststellung aktualisiert werden, sodass anschließend mit der Detailplanung das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts durchgeführt werden kann. Es ist beabsichtigt, zuvor eine politische Entscheidung zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens einzuholen. 5. Fortsetzung des Beteiligungsprozesses zur Einbindung der Bürgerschaft: Die Informationsveranstaltung auf dem Münsterplatz hat gezeigt, dass eine große Mehrheit der Bürgerschaft und der Bonner Stadtgesellschaft der Umsetzung des Seilbahnprojekts positiv gegenübersteht. Jedoch müssen die Bedeutung der Seilbahn im Kontext der Verkehrswende sowie die weiteren Schritte weiterhin intensiv kommuniziert bzw. begleitet werden. Hierzu ist das bestehende Kommunikationskonzept zu erweitern und auf die nächsten Planungsschritte abzustimmen. Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der bisher beauftragten Agentur IFOK wird empfohlen. Zu Beschlusspunkt 2: Seitens mit Seilbahnprojekten erfahrenen Planungsbüros wird empfohlen, dass die SWBV als stadteigenes Verkehrsunternehmen den Betrieb der Seilbahn als Bestandteil des Bonner ÖPNV-Netzes übernehmen könnte. Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass es sinnvoll sein kann, wenn das Verkehrsunternehmen bereits frühzeitig als Projektverantwortlicher, Vorhabenträger und Bauherr einsteigt. Zur zügigen Fortführung des Projekts sollen Gespräche mit den Stadtwerken hinsichtlich einer möglichen Übernahme des Projekts schon vor dem Betrieb der Seilbahn geführt werden. Die Stadtwerke könnten die Projektverantwortung und Durchführung ab dem zuvor aufgeführten Meilenstein 4 übernehmen und bis dahin die notwendigen Ressourcen schaffen, damit eine lückenlose Fortführung gewährleistet bleibt. Aus zuwendungsrechtlicher Sicht könnte es sich wie bei anderen ÖPNV Projekten bereits gehandhabt, als vorteilhaft erweisen, wenn die SWBV als Vorhabenträgerin und Bauherrin die Umsetzung des Projekts übernehmen würde. Denn anders als die Stadt sind die SWBV vorsteuerabzugsberechtigt, was sich positiv auf die Höhe der verbleibenden Eigenanteile bei der Anteilsfinanzierung durch den Fördergeber auswirken könnte. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die bislang angegebenen Kosten für das Seilbahnprojekt (Planung und Bau) auf 66 Mio. € netto geschätzt werden. Werden Planungsleistungen und Bauleistungen durch die Stadt ausgeschrieben, sind entsprechende Umsatzsteuersätze hinzuzurechnen. Aus oben genannten Gründen ist es sinnvoll, zeitnah gemeinsam mit den SWBV eine optimales Projektmanagement mit effizienten Planungs- und Umsetzungsstrukturen für die Umsetzung der o.g. Schritte zu erörtern.Seite 3 von 5 Seite 4 Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.12.06 ÖPNV 1.12.06.01 Stadtbahnbau Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt) Betrag Finanzstelle / Finazpositio n Veranschla gt in Noch bereitzustell en Deckung Auszahlungen 96.100.000 € 5660012069 100 / 78.5200 2022: 10.700.000 € 2023: 10.700.000 € 2024: 30.800.000 € 2025: 30.800.000 € 2026: 13.100.000 € Einzahlungen 86.490.000 € 5660012069 100 / 68.1100 2022: 9.630.000 € 2023: 9.630.000 € 2024: 27.720.000 € 2025: 27.720.000 € 2026: 11.790.000 € Investiver Finanzsaldo 9.610.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) Betrag Finanzstell e Veranschla gt in Noch bereitzustell en Deckung Auszahlungen /Seite 4 von 5 Seite 5 Aufwendungen Zinsen (ND 17 Jahre) AfA 688.818 € 5.647.059 € 120101601 Einzahlungen / Erträge Auflösung Sonderposten (17 Jahre) 5.087.647 € 166001201 Haushaltsbelastun g jährlich 1.248.230 € Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de