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220975 · Beschlussvorlage

Weitere Vorgehensweise und nächste Schritte zum Projekt Seilbahn

Nummer
220975
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 221232-04 ST CDU-Antrag: Weitere Vorgehensweise und nächste Schritte zum Projekt Seilbahn
  2. 221232 CDU-Antrag: Weitere Vorgehensweise und nächste Schritte zum Projekt Seilbahn
  3. 221232-03 ST CDU-Antrag: Weitere Vorgehensweise und nächste Schritte zum Projekt Seilbahn
  4. 220975-01 AA CDU-Änderungsantrag: Weitere Vorgehensweise und nächste Schritte zum Projekt Seilbahn Antrag zur Vorlage 220975

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Beschlussvorlage
öffentlich
220975
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Weitere Vorgehensweise und nächste Schritte zum
Projekt Seilbahn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Ausführung der in der Begründung aufgeführten
weiteren Schritte 1-5.
2. Die Verwaltung wird gebeten, mit der Geschäftsführung der SWBV
abzustimmen, ob, wie und wann die SWBV das Projektmanagement und die
Projektleitung für das Bonner Seilbahnprojekt übernehmen können.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1:
Der Verkehrsausschuss des Landtags NRW hat am 09.03.2022 die Aufnahme
des Projektes in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW sowie den ÖPNV-
Infrastrukturfinanzierungsplan NRW beschlossen. Damit sind alle formalen
Voraussetzungen für eine Fördermittelbeantragung gemäß § 13 ÖPNVG NRW
erfüllt. Gemäß Ratsbeschluss vom 09.12.2021 (DS 212071) soll nach erfolgter
Aufnahme die Planung fortentwickelt werden. Die bislang sehr erfolgreiche
Phase des Projekts ist mit einer sehr gut gelungenen 2-tägigen
Informationsveranstaltung auf dem Münsterplatz abgeschlossen worden. Die
Informationskampagne zum Projekt wird kontinuierlich weiterzuführen sein.
Nachdem die politische Entscheidung getroffen worden ist, keinen
Ratsbürgerentscheid oder eine Bürger*innenbefragung durchzuführen, ist es
nun sinnvoll, die weitere Vorgehensweise und die nächsten Schritte zur
Realisierung der Seilbahn festzulegen.
Um dieses bedeutende Nahverkehrsprojekt zügig voranzubringen, sind
folgende Schritte notwendig:Seite 1 von 5
Seite 2
1. Überarbeitung der bestehenden technischen Planung:
Als Grundlage für alle weiteren Planungen soll der bestehende
Längenschnitt aus 2019 entsprechend den aktuellen Erkenntnissen aus
anderen Seilbahnprojekten sowie auf Basis des aktuellen Standes der
Technik (Hersteller haben ihr Baukastensystem für den Seilbahnausbau
in den letzten Jahren optimiert und geändert) überarbeitet werden. Im
Rahmen dieser Aktualisierung sollen auch bereits Abstimmungen mit
Dritten (z.B. DB, Naturschutzbehörde und andere Träger öffentlicher
Belange) im Hinblick auf eine weitere Detaillierung der bestehenden
Planung erfolgen (siehe Schritt 2 und 3.). Hierzu ist die Erteilung eines
weiteren Planungsauftrages an das bislang mit der Planung der
Seilbahn beauftragte Ingenieurbüro Schweiger notwendig.
2. Vorabstimmung u.a. mit Behörden und maßgeblichen Trägern
Öffentlicher Belange:
Hierbei sind bevorzugt die Stellen einzubeziehen, deren Belange im
Laufe des späteren Planfeststellungsverfahrens durch Gutachten zu
behandeln und bei denen im Hinblick auf die Ausschreibung der
Seilbahn Vorgutachten zu erstellen sind. Hierzu zählen u.a. die
zuständige Seilbahnaufsicht (die Zuständigkeit muss im Detail noch mit
dem VM NRW abgestimmt werden), die für die Planfeststellung
zuständige Bezirksregierung Köln sowie weitere, auch städtische
Fachdienststellen (z.B. 61, 66, 67). Eine Vorabstimmung wird in dieser
Phase auch mit den zuständigen Denkmalbehörden und dem
Urheberrechteinhaber der Rheinaue und ggf. vor Ort betroffenen
Anliegenden von Seilbahnstationen erfolgen.
Insbesondere im Hinblick auf die unter Punkt 4 genannte funktionale
Ausschreibung muss hierzu eine enge Abstimmung für die unter Punkt 2
erforderliche Überarbeitung der technischen Planung durch die
Projektleitung oder einen extern zu beauftragenden Projektsteuerer
erfolgen.
3. Erstellung von Vorgutachten für die Ausschreibung:
Damit Seilbahnhersteller im Rahmen der funktionalen Ausschreibung
aussagekräftige Angebote mit entsprechender Detailtiefe abgeben
können, sollen im Vorfeld Vorabzüge zu im Planfeststellungsverfahren
notwendigen Gutachten erstellt werden. Diese werden der funktionalen
Ausschreibung der Seilbahnanlage dann als Kalkulationsgrundlage für
die Seilbahnhersteller hinzugefügt und sind zu berücksichtigen.
4. Durchführung der funktionalen Ausschreibung und
Planfeststellungsverfahren:
Durch die Projektleitung bzw. einen extern zu beauftragenden
Projektsteuerer muss eine funktionale Ausschreibung der konkreten
Seilbahnplanung und die Erstellung der für das
Planfeststellungsverfahren notwendigen Unterlagen erfolgen.
Die Gutachten müssen dann nach der Vergabe in Zusammenarbeit mit
dem ausgesuchten Hersteller der Seilbahnanlage auf Basis dessenSeite 2 von 5
Seite 3
Ausführungsplanung für die Einreichung zur Planfeststellung aktualisiert
werden, sodass anschließend mit der Detailplanung das
Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts durchgeführt
werden kann. Es ist beabsichtigt, zuvor eine politische Entscheidung zur
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens einzuholen.
5. Fortsetzung des Beteiligungsprozesses zur Einbindung der
Bürgerschaft:
Die Informationsveranstaltung auf dem Münsterplatz hat gezeigt, dass
eine große Mehrheit der Bürgerschaft und der Bonner Stadtgesellschaft
der Umsetzung des Seilbahnprojekts positiv gegenübersteht. Jedoch
müssen die Bedeutung der Seilbahn im Kontext der Verkehrswende
sowie die weiteren Schritte weiterhin intensiv kommuniziert bzw.
begleitet werden. Hierzu ist das bestehende Kommunikationskonzept zu
erweitern und auf die nächsten Planungsschritte abzustimmen. Eine
Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der bisher beauftragten Agentur
IFOK wird empfohlen.
Zu Beschlusspunkt 2:
Seitens mit Seilbahnprojekten erfahrenen Planungsbüros wird empfohlen, dass
die SWBV als stadteigenes Verkehrsunternehmen den Betrieb der Seilbahn als
Bestandteil des Bonner ÖPNV-Netzes übernehmen könnte.
Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass es sinnvoll sein kann, wenn das
Verkehrsunternehmen bereits frühzeitig als Projektverantwortlicher,
Vorhabenträger und Bauherr einsteigt.
Zur zügigen Fortführung des Projekts sollen Gespräche mit den Stadtwerken
hinsichtlich einer möglichen Übernahme des Projekts schon vor dem Betrieb
der Seilbahn geführt werden. Die Stadtwerke könnten die Projektverantwortung
und Durchführung ab dem zuvor aufgeführten Meilenstein 4 übernehmen und
bis dahin die notwendigen Ressourcen schaffen, damit eine lückenlose
Fortführung gewährleistet bleibt.
Aus zuwendungsrechtlicher Sicht könnte es sich wie bei anderen ÖPNV
Projekten bereits gehandhabt, als vorteilhaft erweisen, wenn die SWBV als
Vorhabenträgerin und Bauherrin die Umsetzung des Projekts übernehmen
würde. Denn anders als die Stadt sind die SWBV vorsteuerabzugsberechtigt,
was sich positiv auf die Höhe der verbleibenden Eigenanteile bei der
Anteilsfinanzierung durch den Fördergeber auswirken könnte.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die bislang
angegebenen Kosten für das Seilbahnprojekt (Planung und Bau) auf 66 Mio. €
netto geschätzt werden. Werden Planungsleistungen und Bauleistungen durch
die Stadt ausgeschrieben, sind entsprechende Umsatzsteuersätze
hinzuzurechnen.
Aus oben genannten Gründen ist es sinnvoll, zeitnah gemeinsam mit den
SWBV eine optimales Projektmanagement mit effizienten Planungs- und
Umsetzungsstrukturen für die Umsetzung der o.g. Schritte zu erörtern.Seite 3 von 5
Seite 4
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.12.06 ÖPNV 1.12.06.01 Stadtbahnbau
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer
Vermögenshaushalt)
Betrag Finanzstelle
/
Finazpositio
n
Veranschla
gt in
Noch
bereitzustell
en
Deckung
Auszahlungen 96.100.000
€
5660012069
100 /
78.5200
2022:
10.700.000
€
2023:
10.700.000
€
2024:
30.800.000
€
2025:
30.800.000
€
2026:
13.100.000
€
Einzahlungen 86.490.000 € 5660012069
100 /
68.1100
2022:
9.630.000 €
2023:
9.630.000 €
2024:
27.720.000
€
2025:
27.720.000
€
2026:
11.790.000
€
Investiver
Finanzsaldo
9.610.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich
einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer
Verwaltungshaushalt)
Betrag Finanzstell
e
Veranschla
gt in
Noch
bereitzustell
en
Deckung
Auszahlungen /Seite 4 von 5
Seite 5
Aufwendungen
Zinsen (ND 17
Jahre)
AfA
688.818 €
5.647.059 €
120101601
Einzahlungen /
Erträge
Auflösung
Sonderposten (17
Jahre)
5.087.647 €
166001201
Haushaltsbelastun
g jährlich
1.248.230 €
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de