220965 · Dringlichkeitsantrag
FDP und BBB Dringlichkeitsantrag: Prüfauftrag des Betriebsausschusses SGB
Kerndaten
- Nummer
- 220965
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 04.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 220965 Antragsteller/in: Bernd Bollmus FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Albert Weidmann BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 04.05.2022 FDP und BBB Dringlichkeitsantrag: Prüfauftrag des Betriebsausschusses SGB Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Anregung Begründung der Dringlichkeit: Die Zwischenergebnisse der Fa. Rinke zum weiteren Vorgehen zur Umsetzung der Zielorganisation SGB werden nunmehr auch im Betriebsausschuss SGB beraten (vgl. DS Nr. 220456 zur Sitzung am 04.05.2022). Um im Hinblick auf die nunmehr unmittelbar folgenden Projektschritte und Untersuchungen aus Sicht der Antragsteller wichtige Aspekte einzubringen, ist eine umgehende Beschlussfassung geboten. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Das SGB wird beauftragt, im Rahmen der aktuell laufenden Organisationsuntersuchungen der Fa. Rinke zur Umsetzung der Zielorganisation SGB Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung erarbeiten zu lassen, um künftig Organisationsdefizite im Zusammenhang der Durchführung von umfassenden Baumaßnahmen abzustellen. Begründung Aktuell laufen Untersuchungen zum weiteren Vorgehen zur Umsetzung der Zielorganisation SGB, die in der Sitzung des Lenkungsausschusses Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im SGB am 23.02.2022 beraten wurden und nunmehr auch im Betriebsausschuss vorgelegt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss behandelte in seiner Sitzung vom 02.03.2022 den von der Oberbürgermeisterin gem. § 104 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW beauftragten „Bericht zum Prüfauftrag Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung", der unter TOP N 16.1 auch in der Sitzung des Betriebsausschusses am 04.05.2022 vorgelegt wird (DS.-Nr. 220060).Der Bericht macht u. a. Organisationsdefizite im SGB deutlich. Die im Rahmen dieser Beschlussfassung eingebrachten Aspekte sollen in die laufenden Untersuchungen aufgenommen werden und aufzeigen, durch welche Verfahrensänderungen und klare Vorgaben künftig Zeit- und ReibungsverlusteSeite 1 von 2 Seite 2 bei einer Projektdurchführung abgestellt werden können. Insbesondere, wie die Prozesse bei der Zusammenarbeit zwischen SGB und Stadtverwaltung nachhaltig verbessert werden können. Im Einzelnen sollen durch die Berater Empfehlungen gegeben werden zu/r: · Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des SGB, · Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der neu eingerichteten Stabsstelle Stadthaus, · Ablauforganisation und Prozessabläufen in der Zusammenarbeit zwischen dem SGB und der Stadtverwaltung, · Weisungsrechten der Stadtverwaltung gegenüber dem SGB, · Errichtung einer gemeinsamen Informationsplattform. Die Antragsteller erhoffen sich von der Ausweitung auf diese Aspekte wichtige Hinweise, um aus den Fehlern der Vergangenheit die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de