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220962 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Oberkassel, Julius-Vorster-Straße 9 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage Az.: 2150/2021 (alt 460300)

Nummer
220962
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220962
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Oberkassel, Julius-Vorster-
Straße 9
- Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5
Wohneinheiten und Tiefgarage
Az.: 2150/2021 (alt 460300)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da dem Vorhaben die Vor-
gaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) entgegenstehen.
Begründung
Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und
Tiefgarage. Das Vorhabengrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in ei-
nem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist
daher nach § 34 BauGB zu beurteilen und muss sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die Eigenart der näheren Umgebung wird grundsätzlich bestimmt durch eine
homogene, offene, überwiegend zweigeschossige Bebauung, die der eines
allgemeinen Wohngebietes entspricht. Die überbaubaren Grundstücksflächen
werden im straßenzugewandten Bereich über die vorhandene Bestandsbebau-
ung durch eine vordere Bauflucht bestimmt. Im rückwärtigen Grundstücksbe-
reich ist eine klare Bauflucht hingegen nicht zu erkennen, die maximale Bauf-
luchttiefe liegt hier bei ca. 23 m.
Die eingereichte Planung fügt sich im Hinblick auf die überbaute Grundstücks-
fläche nicht in die nähere Umgebung ein. Der Höchstwert der überbauten
Grundstücksfläche in der unmittelbar anschließenden Bebauung im Bereich der
Julius-Voster-Straße liegt derzeit bei ca. 235 m². Allgemein liegt der Wert bei
den übrigen Wohngebäuden östlich der Julius-Voster-Straße bei einem Wert
von deutlich unter 200 m². Eine maximale Größe der Grundfläche des ange-
fragten Objektes von 240 m² könnte hier daher gerade noch als vertretbar er-
achtet werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Trotz Umplanung hat die eingereichte Planung jedoch eine Grundflächengröße
von 254 m² und fügt sich daher nicht ein. Die rückwärtige Bauflucht und die
Grundfläche des Baukörpers wären zu reduzieren. Auch der Balkon vor der
Bauflucht ist nicht akzeptabel. Eine Reduzierung kommt jedoch für den Bau-
herrn nicht in Betracht.
Die Bauvoranfrage soll aus den genannten Gründen negativ beschieden wer-
den.
Anlage/n
1 Plan Julius-Vorster-Straße 9 (öffentlich)
2 Plan Julius-Vorster-Straße 9_n. ö. (nichtöffentlich)
3 Lageplan Julius-Vorster-Straße 9_n. ö. (nichtöffentlich)
4 Ansicht Julius-Vorster-Straße 3 - 19_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de