220962 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Oberkassel, Julius-Vorster-Straße 9 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage Az.: 2150/2021 (alt 460300)
Kerndaten
- Nummer
- 220962
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 220962 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Oberkassel, Julius-Vorster- Straße 9 - Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage Az.: 2150/2021 (alt 460300) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da dem Vorhaben die Vor- gaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) entgegenstehen. Begründung Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage. Das Vorhabengrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in ei- nem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Die Zulässigkeit des Vorhabens ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen und muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Eigenart der näheren Umgebung wird grundsätzlich bestimmt durch eine homogene, offene, überwiegend zweigeschossige Bebauung, die der eines allgemeinen Wohngebietes entspricht. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden im straßenzugewandten Bereich über die vorhandene Bestandsbebau- ung durch eine vordere Bauflucht bestimmt. Im rückwärtigen Grundstücksbe- reich ist eine klare Bauflucht hingegen nicht zu erkennen, die maximale Bauf- luchttiefe liegt hier bei ca. 23 m. Die eingereichte Planung fügt sich im Hinblick auf die überbaute Grundstücks- fläche nicht in die nähere Umgebung ein. Der Höchstwert der überbauten Grundstücksfläche in der unmittelbar anschließenden Bebauung im Bereich der Julius-Voster-Straße liegt derzeit bei ca. 235 m². Allgemein liegt der Wert bei den übrigen Wohngebäuden östlich der Julius-Voster-Straße bei einem Wert von deutlich unter 200 m². Eine maximale Größe der Grundfläche des ange- fragten Objektes von 240 m² könnte hier daher gerade noch als vertretbar er- achtet werden.Seite 1 von 3 Seite 2 Trotz Umplanung hat die eingereichte Planung jedoch eine Grundflächengröße von 254 m² und fügt sich daher nicht ein. Die rückwärtige Bauflucht und die Grundfläche des Baukörpers wären zu reduzieren. Auch der Balkon vor der Bauflucht ist nicht akzeptabel. Eine Reduzierung kommt jedoch für den Bau- herrn nicht in Betracht. Die Bauvoranfrage soll aus den genannten Gründen negativ beschieden wer- den. Anlage/n 1 Plan Julius-Vorster-Straße 9 (öffentlich) 2 Plan Julius-Vorster-Straße 9_n. ö. (nichtöffentlich) 3 Lageplan Julius-Vorster-Straße 9_n. ö. (nichtöffentlich) 4 Ansicht Julius-Vorster-Straße 3 - 19_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de