220960-04 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220960-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220960-04 AA Antragsteller/in: Dr. Anne Segbers, Kinder- und Jugendring Bonn e.V. 23.11.2022 Änderungsantrag: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der Jugendförderplan wird wie in der Anlage Nr. 2 zu DS-Nr. 220960 von der Verwaltung vorgelegt beschlossen. 2. Die für die Umsetzung des Planes vorgesehene jährliche Fördertopf wird jeweils um 700.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht. Begründung Pflichtaufgabe Jugendförderung Die finanzielle Förderung von Angeboten der Jugendförderung ist eine Pflichtaufgabe, die dem Grunde nach besteht. Durch den Jugendförderplan wird diese Förderpflicht konkretisiert. Die Stadt Bonn ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen (vgl. § 15 Abs. 3 KJFöG NRW). Bisher hat die Stadt Bonn keinen kommunalen Jugendförderplan, obwohl dieser seit dem Erlass des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes im Jahr 2004 rechtlich vorgeschrieben ist. Der Plan wird gem. § 15 Abs. 4 KJFöG NRW für die Zeit einer Wahlperiode des Rates beschlossen. Damit soll der Bereich eine mittelfristige Planungssicherheit erhalten. Sogar in vielen Feldern der freiwilligen Leistungen sind langfristige Finanzierungszusagen /-planungen üblich: z.B. Intendantenvertrag, Sportförderung, Bäderpauschale. Feststellung des Bedarfs Wie sich die Höhe der erforderlichen Haushaltsmittel bemessen, richtet sich nach dem durch die Jugendhilfeplanung festgestellten Bedarf. Im vorliegenden Jugendförderplan werden i.d.R. nur zusätzliche Bedarfe abgebildet, die im Bereich der Jugendförderung identifiziert wurden. Diese wurden für die vier Handlungsfelder (Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz) in 16 Zielen und Handlungsfeldübergreifend in sieben Fokusthemen mit 23 Zielen beschrieben. Eine konkrete Maßnahmenplanung enthält der Plan leider nicht.Seite 1 von 2 Seite 2 Wenn man davon ausgeht, dass die Einrichtung einer Fachkraftstelle ca. 75.000 Euro (KGSt-Wert) an Gesamtkosten verursacht, wird schnell deutlich, dass der vorgeschlagene Ansatz von 300.000 Euro jährlich mit der Schaffung von vier neuen Stellen in der offenen Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit bereits aufgebraucht ist. Damit wären andere Maßnahmen nicht mehr finanzierbar. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. kommt daher bei seiner unverbindlichen Kostenkalkulation auf Kosten von jährlich ca. 2,8 Mio. Euro, wenn man alle Ziele bedarfsgerecht umsetzen wollte. Bereits im Februar 2022 haben die freien Träger in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Mangel an Planungsgrundlagen nicht dazu führen darf, dass gar keine oder zu wenig Finanzierung im Plan festgeschrieben wird. „Jenseits der rechtlichen Einschätzung kommt uns Trägern ein Jugendförderplan ohne ausreichende finanzielle Hinterlegung einem „Papiertiger“ gleich.“ Aus diesem Grund wurde zwischen Fachverwaltung und freien Trägern eine Pauschale von einer Million Euro eingeplant. Aus dieser Pauschale kann der Jugendhilfeausschuss die geplanten Maßnahmen finanzieren, wie es seiner gesetzlichen Aufgabe entspricht (vgl. § 71 Abs. 4 SGB VIII). Angemessener Anteil der Haushaltmittel für Jugendarbeit Der Schwerpunkt des Plans liegt in einer besseren Ausstattung der Jugendarbeit. Gemäß § 79 Abs. 2 SGB VIII müssen die Mittel für die Jugendarbeit dabei in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen. Aus der unteren Tabelle kann man ersehen, dass sich in Bonn der Anteil der Mittel für die Jugendarbeit im Verhältnis zu den Gesamtmitteln für die Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren fast halbiert hat. In Euro RE 2012 HH 2021 HH 2022 FinPl 2023 FinPl 2024 Ausgaben Jugendhilfe 136 Mio. 271 Mio. 289 Mio. 306 Mio. 323 Mio. Ausgaben Jugendarbeit 5,5 Mio. 7 Mio. 7 Mio. 7 Mio. 7 Mio. Anteil Ausgaben Jugendarbeit 4,0 % 2,6 % 2,4 % 2,3 % 2,2 % Nach dem 11. Kinder- und Jugendbericht (BT-Drs. 14/8181 S. 48) sollte der Anteil der Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit am kommunalen Etat der Kinder- und Jugendhilfe mindestens 15 % betragen. In Bonn ist ein angemessenes Verhältnis im Sinne des § 15 KJFG nicht mehr gegeben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de