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220960-04 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag: Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn

Nummer
220960-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220960 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
220960-04 AA
Antragsteller/in:
Dr. Anne Segbers, Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
23.11.2022
Änderungsantrag: Kinder- und Jugendförderplan
der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Der Jugendförderplan wird wie in der Anlage Nr. 2 zu DS-Nr. 220960
von der Verwaltung vorgelegt beschlossen.
2. Die für die Umsetzung des Planes vorgesehene jährliche Fördertopf
wird jeweils um 700.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht.
Begründung
Pflichtaufgabe Jugendförderung
Die finanzielle Förderung von Angeboten der Jugendförderung ist eine
Pflichtaufgabe, die dem Grunde nach besteht. Durch den Jugendförderplan
wird diese Förderpflicht konkretisiert. Die Stadt Bonn ist als Träger der
öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, die erforderlichen Haushaltsmittel
bereitzustellen (vgl. § 15 Abs. 3 KJFöG NRW).
Bisher hat die Stadt Bonn keinen kommunalen Jugendförderplan, obwohl
dieser seit dem Erlass des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes im Jahr
2004 rechtlich vorgeschrieben ist. Der Plan wird gem. § 15 Abs. 4 KJFöG NRW
für die Zeit einer Wahlperiode des Rates beschlossen. Damit soll der Bereich
eine mittelfristige Planungssicherheit erhalten. Sogar in vielen Feldern der
freiwilligen Leistungen sind langfristige Finanzierungszusagen /-planungen
üblich: z.B. Intendantenvertrag, Sportförderung, Bäderpauschale.
Feststellung des Bedarfs
Wie sich die Höhe der erforderlichen Haushaltsmittel bemessen, richtet sich
nach dem durch die Jugendhilfeplanung festgestellten Bedarf.
Im vorliegenden Jugendförderplan werden i.d.R. nur zusätzliche Bedarfe
abgebildet, die im Bereich der Jugendförderung identifiziert wurden. Diese
wurden für die vier Handlungsfelder (Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit,
Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz) in 16 Zielen und
Handlungsfeldübergreifend in sieben Fokusthemen mit 23 Zielen beschrieben.
Eine konkrete Maßnahmenplanung enthält der Plan leider nicht.Seite 1 von 2
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Wenn man davon ausgeht, dass die Einrichtung einer Fachkraftstelle ca.
75.000 Euro (KGSt-Wert) an Gesamtkosten verursacht, wird schnell deutlich,
dass der vorgeschlagene Ansatz von 300.000 Euro jährlich mit der Schaffung
von vier neuen Stellen in der offenen Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit
bereits aufgebraucht ist. Damit wären andere Maßnahmen nicht mehr
finanzierbar. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. kommt daher bei seiner
unverbindlichen Kostenkalkulation auf Kosten von jährlich ca. 2,8 Mio. Euro,
wenn man alle Ziele bedarfsgerecht umsetzen wollte.
Bereits im Februar 2022 haben die freien Träger in einem Schreiben darauf
hingewiesen, dass der Mangel an Planungsgrundlagen nicht dazu führen darf,
dass gar keine oder zu wenig Finanzierung im Plan festgeschrieben wird.
„Jenseits der rechtlichen Einschätzung kommt uns Trägern ein
Jugendförderplan ohne ausreichende finanzielle Hinterlegung einem
„Papiertiger“ gleich.“ Aus diesem Grund wurde zwischen Fachverwaltung und
freien Trägern eine Pauschale von einer Million Euro eingeplant. Aus dieser
Pauschale kann der Jugendhilfeausschuss die geplanten Maßnahmen
finanzieren, wie es seiner gesetzlichen Aufgabe entspricht (vgl. § 71 Abs. 4
SGB VIII).
Angemessener Anteil der Haushaltmittel für Jugendarbeit
Der Schwerpunkt des Plans liegt in einer besseren Ausstattung der
Jugendarbeit. Gemäß § 79 Abs. 2 SGB VIII müssen die Mittel für die
Jugendarbeit dabei in einem angemessenen Verhältnis zu den für die
Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen. Aus der unteren Tabelle
kann man ersehen, dass sich in Bonn der Anteil der Mittel für die Jugendarbeit
im Verhältnis zu den Gesamtmitteln für die Jugendhilfe in den letzten zehn
Jahren fast halbiert hat.
In Euro RE 2012 HH 2021 HH 2022 FinPl
2023
FinPl
2024
Ausgaben
Jugendhilfe
136 Mio. 271 Mio. 289 Mio. 306 Mio. 323 Mio.
Ausgaben
Jugendarbeit
5,5 Mio. 7 Mio. 7 Mio. 7 Mio. 7 Mio.
Anteil
Ausgaben
Jugendarbeit
4,0 % 2,6 % 2,4 % 2,3 % 2,2 %
Nach dem 11. Kinder- und Jugendbericht (BT-Drs. 14/8181 S. 48) sollte der
Anteil der Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit am kommunalen Etat der
Kinder- und Jugendhilfe mindestens 15 % betragen. In Bonn ist ein
angemessenes Verhältnis im Sinne des § 15 KJFG nicht mehr gegeben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de