220960-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220960-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220960-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 24.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme zu 220960-02 AA: 1. Nach welcher Berechnungsgrundlage wurde eine Förderhöhe von 300.000€ seitens der Verwaltung ermittelt, obwohl, nach eigenen Aussagen, die gesetzlich verpflichtende Ermittlung des Bestandes und Bedarfs auf Grund fehlender Daten und Erhebungen nicht durchgeführt wurde? Die Handlungsfelder nach §11-14 werden bereits jetzt – ohne Kinder- und Jugendförderplan – umfangreich durch kommunale Mittel gefördert, die weit über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel hinausgehen. Die Ermittlung des Bestandes und des Bedarfes erfolgt je nach Handlungsfeld, bspw. im Bereich der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit dem Freizeitstättenbedarfsplan und den OT-Richtlinien. Auch bei den Maßnahmen der Jugendförderung wird anhand von Richtlinien, die in umfangreicher Ermittlung der Kosten und aufwendiger Abstimmung mit den Trägern erarbeitet wurden, gefördert. In anderen Handlungsfeldern ist die Ermittlung des Bedarfes nicht „zahlenmäßig“ erfasst. Über die Förderhöhen in einzelnen Handlungsfeldern gibt es weder eine Verpflichtung durch das Gesetz noch eine Empfehlung. Hier kann und muss eine Bedarfsermittlung auch anhand von begründeten Einschätzungen im Zusammenspiel der Jugendhilfe (öffentlicher Träger, freie Träger und gewählte Vertreter) erfolgen. Die Förderhöhe von 300.000€ ist vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfolgt. Die Fördersumme soll pauschal zur Verfügung gestellt werden, um aus dem Kinder- und Jugendförderplan ableitbare Maßnahmen zu initiieren. 2. In welcher Höhe ruft die Verwaltung die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zur Kinder- und Jugendförderung ab? Der Stadt Bonn werden im Rahmen der Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2022 zur Pos. 1.1 des Kinder- und Jugendförderplanes NRW Landesmittel in Höhe von insgesamt 751.205,00 EUR als fachbezogene Pauschale zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind bestimmt zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in und außerhalb von Einrichtungen im Sinne des § 11 SGB VIII und des § 12 KJFöG. Zur Förderung der Jugendsozialarbeit gemäß Position 1.5 KJFP NRW erhält die Stadt Bonn Mittel in Höhe von 100.844,80 EUR.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Mittel werden vollständig abgerufen und umfangreich durch eigene städtische Mittel ergänzt. Die Ausgaben der Stadt Bonn in den Handlungsfeldern nach §11-14 betragen rund 6,5 Millionen € (HHJ 2022). 3. In welcher Form wird im Jugendhilfeplan eine Dynamisierung vorgesehen und auf welcher Berechnungsgrundlage erfolgt diese? Im städtischen Kinder- und Jugendförderplan ist zunächst keine Dynamisierung vorgesehen, da diese für neue, zusätzliche Maßnahmen vorgesehen ist. Die Frage der Dynamisierung muss daher bei neuen Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden, wenn sich diese Maßnahmen bewährt haben. In den bereits jetzt bestehenden Förderungen in den einzelnen Handlungsfeldern nach §11-14 ist in den Haushaltsplanungen schon eine Dynamisierung in unterschiedlicher Höhe je nach Förderung vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de