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220960-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn

Nummer
220960-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220960 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220960-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Nachträglich stellt die Verwaltung die Stellungnahme der AG 78
Jugendförderung zur Verfügung.
Anlage/n
1 220960 Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung (öffentlich)Seite 1 von 2
Stellungnahme der AG 78 Jugendförderung zur Drucksache 220960 „Kinder- und Jugend-
förderplan der Stadt Bonn“
Die Mitglieder der AG 78 Jugendförderung begrüßen, dass die Stadt Bonn nun endlich der
seit 2004 bestehenden Verpflichtung zur Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplans
nachkommt und nun eine Beschlussvorlage in die Beratungen durch den Jugendhilfeaus-
schuss und den Rat einbringt. Bereits in der Sitzung vom 6. April 2022 hat die AG 78 Jugend-
förderung eine Stellungnahme zum 1. Entwurf des Jugendförderplans beschlossen. Mit die-
ser zweiten Stellungnahme nehmen die Mitglieder der AG 78 Bezug auf die Änderungen, die
sich gegenüber dem 1. Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans ergeben haben.
Aus Sicht der Mitglieder der AG 78 ist eine ausreichende Finanzierung der Vorhaben des Kin-
der- und Jugendförderplans unerlässlich, um die in dem Plan formulierten Ziele und Maß-
nahmen umsetzen zu können. Wie dem Kinder- und Jugendförderplan im Abschnitt „Finan-
zierung“ zu entnehmen ist, sieht die Fachplanung selbst einen jährlichen Finanzbedarf von 1
Million Euro für die Umsetzung des Förderplans als erforderlich an. Wie bereits in unserer
ersten Stellungnahme befürchtet, ist der Vorschlag, den Plan mit einer Pauschale von 1 Milli-
on Euro p. a. zu hinterlegen, gescheitert, da mangels konkreter Zielsetzungen eine solche
Pauschalsumme vor Politik und Kämmerei offenbar nicht zu rechtfertigen ist. Der Beschluss-
vorschlag sieht nun eine Pauschale von 300.000 Euro p. a. vor. Damit kann der Bedarf des
Kinder- und Jugendförderplans nicht gedeckt werden. Die Mitglieder der AG 78 halten den
Vorschlag einer Pauschale von 300.000 Euro für nicht ausreichend.
Wir möchten darauf hinweisen, dass § 15 Abs. 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes
NRW bestimmt, dass die Stadt Bonn für ihre Aufgabe als öffentlicher Jugendhilfeträger die
erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen muss und dass gemäß §79 Abs. 2 SGB
VIII die Mittel für die Jugendarbeit dabei in einem angemessenen Verhältnis zu den für die
Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen müssen. Aus der unteren Tabelle kann
man ersehen, dass sich in Bonn der Anteil der Mittel für die Jugendarbeit im Verhältnis zu
den Gesamtmitteln für die Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren mehr als halbiert hat.
In Euro RE 2012 HH 2021 HH 2022 FinPl 2023 FinPl 2024
Ausgaben Jugendhilfe 136 Mio. 271 Mio. 289 Mio. 306 Mio. 323 Mio.
Ausgaben Jugendarbeit 5,5 Mio. 7 Mio. 7 Mio. 7 Mio. 7 Mio.
Anteil Ausgaben
Jugendarbeit
4,0 % 2,6 % 2,4 %. 2,3 % 2,2 %
Nach dem 11. Kinder- und Jugendbericht (BT-Drs. 14/8181 S. 48) sollte der Anteil der Mittel
für die Kinder- und Jugendarbeit am kommunalen Etat der Kinder- und Jugendhilfe mindes-
tens 15 % betragen. Das ist aus Sicht der Mitglieder der AG 78 kein angemessenes Verhältnis
im Sinne des § 15 KJFG mehr.
Außerdem schlagen wir vor, dass die AG 78 Jugendförderung bei der Umsetzung des Kinder-
und Jugendförderplans intensiv beteiligt und die Rolle des Begleitgremiums übernehmen
sollte. Gerade Vorschläge zur Verteilung der Mittel aus der Pauschale sollten in der AG 78
vorberaten werden, bevor sie dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Beschluss-
fassung vorgelegt werden.
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Datenstand: 03.11.2026, 01:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de