220958-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bau eines Kreisels in der Schlesienstraße auf Höhe der Hans-Herter-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 220958-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220958-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bau eines Kreisels in der Schlesienstraße auf Höhe der Hans-Herter-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die seitens der Antragsteller*innen beschriebene Verkehrssituation in der Peter-Klein-Straße ist der Verwaltung grundsätzlich bekannt. Aus diesem Grund wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Grundschule Buschdorf eine ausreichend dimensionierte Hol- und Bringzone berücksichtigt, die aus beiden Richtung anfahrbar ist und in Zusammenhang mit dem Bau der Schule umgesetzt wird (sh. DS 211243, Anlage 1 - Plan). Mit der geplanten Hol- und Bringzone ist perspektivisch bereits eine Lösung im Sinne der Antragsstellenden gefunden. Die Planung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Schlesienstraße / Hans-Herter-Straße ist zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, allerdings würde dies umfassende Prüfungen und Planungsleistungen erfordern, u.a. unter Berücksichtigung der geplanten Stadtbahnverlängerung Buschdorf (Trassenführung), sodass eine Umsetzung erst in mehreren Jahren sowie nach Fertigstellung der Schule inkl. der Hol- und Bringzone zu erwarten ist. Zudem ist davon auszugehen, dass bei einer Umsetzung der Stadtbahnverlängerung zukünftig auch wieder eine Signalisierung erfolgen muss, die dem verkehrsplanerischen Zweck eines Kreisverkehrs entgegensteht. Die Planung eines Kreisverkehrs, ausschließlich zur Erschließung der nur temporär bestehenden Hol- und Bringzone des Schulprovisoriums wird daher wirtschaftlich und verkehrsplanerisch als nicht zielführend bewertet. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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