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220958-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bau eines Kreisels in der Schlesienstraße auf Höhe der Hans-Herter-Straße

Nummer
220958-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220958 Bürgerantrag: Bau eines Kreisels in der Schlesienstraße auf Höhe der Hans-Herter-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220958-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bau eines Kreisels in der Schlesienstraße auf Höhe
der Hans-Herter-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die seitens der Antragsteller*innen beschriebene Verkehrssituation in
der Peter-Klein-Straße ist der Verwaltung grundsätzlich bekannt. Aus
diesem Grund wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der
Grundschule Buschdorf eine ausreichend dimensionierte Hol- und
Bringzone berücksichtigt, die aus beiden Richtung anfahrbar ist und in
Zusammenhang mit dem Bau der Schule umgesetzt wird (sh. DS
211243, Anlage 1 - Plan).
Mit der geplanten Hol- und Bringzone ist perspektivisch bereits eine
Lösung im Sinne der Antragsstellenden gefunden.
Die Planung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Schlesienstraße /
Hans-Herter-Straße ist zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen,
allerdings würde dies umfassende Prüfungen und Planungsleistungen
erfordern, u.a. unter Berücksichtigung der geplanten
Stadtbahnverlängerung Buschdorf (Trassenführung), sodass eine
Umsetzung erst in mehreren Jahren sowie nach Fertigstellung der
Schule inkl. der Hol- und Bringzone zu erwarten ist. Zudem ist davon
auszugehen, dass bei einer Umsetzung der Stadtbahnverlängerung
zukünftig auch wieder eine Signalisierung erfolgen muss, die dem
verkehrsplanerischen Zweck eines Kreisverkehrs entgegensteht.
Die Planung eines Kreisverkehrs, ausschließlich zur Erschließung der
nur temporär bestehenden Hol- und Bringzone des Schulprovisoriums
wird daher wirtschaftlich und verkehrsplanerisch als nicht zielführend
bewertet.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen
in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit
für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de