220957 · Antrag
CDU-Antrag: Begünstigungen für E-Autos
Kerndaten
- Nummer
- 220957
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 03.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 220957 Antragsteller/in: Jürgen Wehlus CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 03.05.2022 CDU-Antrag: Begünstigungen für E-Autos Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, inwieweit sie sich die rechtliche Möglichkeit zu Nutze macht, Fahrerinnen und Fahrern von E-Autos mit Vorrechten laut Elektromobilitätsgesetz zu unterstützen bzw. zu begründen, warum diese Unterstützungen aktuell zurückgefahren werden sollen. 2. Darüber hinaus berichtet die Verwaltung über den aktuellen Sachstand zum Ausbau der (Schnell-)Ladeinfrastruktur. Begründung Begründung: Vorrechte für Elektrofahrzeuge Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Es wurde vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten können. Dazu gehören folgende Maßnahmen: • die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge können besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren, • Parkgebühren können für E-Autos verringert oder ganz erlassen werden, • Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden, ausgenommen werden, • elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten die Möglichkeit auf Busspuren zu fahren. Beitrag zum Umwelt- und KlimaschutzSeite 1 von 2 Seite 2 Deutschland hält an seinem Ziel fest, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Für den Verkehr strebt die Bundesregierung an, den Endenergieverbrauch um rund 40 Prozent bis 2050 gegenüber 2005 zu verringern. Die Elektromobilität weiterzuentwickeln ist eine der Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr. Elektrofahrzeuge sind energieeffizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Sie verursachen im Vergleich weniger Abgase vor Ort und sind im Stadtbetrieb deutlich leiser. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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