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220957 · Antrag

CDU-Antrag: Begünstigungen für E-Autos

Nummer
220957
Art
Antrag
Veröffentlicht
03.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220957-01 ST CDU-Antrag: Begünstigungen für E-Autos
  2. 220957-04 ST CDU-Antrag: Begünstigungen für E-Autos

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Antrag
öffentlich
220957
Antragsteller/in:
Jürgen Wehlus
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
03.05.2022
CDU-Antrag: Begünstigungen für E-Autos
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, inwieweit sie sich die rechtliche
Möglichkeit zu Nutze macht, Fahrerinnen und Fahrern von E-Autos mit
Vorrechten laut Elektromobilitätsgesetz zu unterstützen bzw. zu begründen,
warum diese Unterstützungen aktuell zurückgefahren werden sollen.
2. Darüber hinaus berichtet die Verwaltung über den aktuellen Sachstand zum
Ausbau der (Schnell-)Ladeinfrastruktur.
Begründung
Begründung:
Vorrechte für Elektrofahrzeuge
Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene
Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen.
Es wurde vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten können. Dazu
gehören folgende Maßnahmen:
• die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge können
besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren,
• Parkgebühren können für E-Autos verringert oder ganz erlassen werden,
• Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die zum
Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet
werden, ausgenommen werden,
• elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten die Möglichkeit auf Busspuren zu
fahren.
Beitrag zum Umwelt- und KlimaschutzSeite 1 von 2
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Deutschland hält an seinem Ziel fest, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um
mindestens 80 Prozent zu senken. Für den Verkehr strebt die Bundesregierung
an, den Endenergieverbrauch um rund 40 Prozent bis 2050 gegenüber 2005 zu
verringern. Die Elektromobilität weiterzuentwickeln ist eine der Maßnahmen
zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr. Elektrofahrzeuge sind
energieeffizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Sie verursachen im
Vergleich weniger Abgase vor Ort und sind im Stadtbetrieb deutlich leiser.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de